Jobcenter Verlant Mietbscheinigung.

Begonnen von Andre, 13. Oktober 2025, 09:29:20

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Andre

Danke Fettnäbfchen.
Ich schreibe noch die Adresse vom SG dazu und schicke das dann dahin.

Sobald es was neues deswegen gibt gebe ich hier Bescheid.
Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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malsumis

Vielleicht liest du lieber noch mal in seriösen Quellen nach, was eine Untätigkeitsklage überhaupt ist.

Andre

Hallo, Am Dienstag, den 26.03.2026 hatte ich Post vom Sozialgericht bekommen, mit der Bestetätigung das alles angekommen sei, also, das das ganze jetzt voran geht.

Heute Hatte ich Post vom Jobcenter bekommen, das mein Wiederspruchsbescheid zurückgewiesen wurde.
Die Begründung, das der Wiederspruch zulässig, sei sachlich jedoch nicht begründet.

Ich Habe das Schreiben vom jc hier eingestellt.

Heist aber das meine Klage, die ich beim SG Eingereicht habe, weiter bestehen, Bleibt oder Liege ich da Falsch?

MFG:Andre

Waku reula: Der Wahn ist kurz....Die reue Lang
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Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 26. März 2026, 14:11:18Heist aber das meine Klage, die ich beim SG Eingereicht habe, weiter bestehen

Dazu wird dich das Gericht wohl noch einmal fragen.

Als Erstes musst du dem Gericht jetzt eine Kopie vom Widerspruchsbescheid zukommen lassen.
(Aktenzeichen nicht vergessen)

Die Klage (zur Sache) selbst bleibt erst einmal bestehen.

Andre

Danke Kopfbahnhof.

Habe das Aktentzeichen auf den Wiedrspruch geschrieben und per Fax Losgeschickt.
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Ottokar

Mit dem Widerspruchsbescheid ist der Klagegrund für die Untätigkeitsklage entfallen. Du musst nun entweder die Untätigkeitsklage zurücknehmen, oder beantragen, diese in eine Hauptsacheklage umzustellen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andre

#111
ok und wie sctelle ich das an mit der Hauptsacheklage bzw gibt es da einen vorduck also text?
Das fax habe ich ja bereits hingeschickt heist die sehen das vieleicht als erledigt?
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Ottokar

Du musst in der Lage sein, dich selbst vor Gericht vertreten zu können. Dazu gehört die Fähigkeit, den Sachverhalt zu verstehen, rechtlich einordnen und entsprechend argumentieren zu können.
Wenn du das selber nicht hinbekommst, wende dich bitte an einen Anwalt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Andre

Es geht mir darum das ich endlich mein Geld bekomme das dauert jetzt schon 7 Monate das mir die Nebenkostenabrechnungen nicht gezahlt werden.
Es kann nicht sein das ich jetzt einen Anwalt brauche damit die vom jc endlich mal was hinbekommen.
Habe eben mit der Dame vom JC telefoniert die meinte das ich kein Geld für die Nebenkosten bekomme solange ich keine Ordentliche nebenkosnabrechnung bekomme als die die sie Verlangt haben obwohl denen erklärt wurde das das was ich nicht habe nicht nachreichen kann.
Heist die verweigern mir die kosten immer noch.
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Sensoriker

Zitat von: Andre am 27. März 2026, 09:35:57Es geht mir darum das ich endlich mein Geld bekomme
Dein Widerspruch wurde abgelehnt. Bleibt also nur noch die Klage. Kannst du das was Ottokar schrieb?
Wenn nicht wirst du nicht drum rum kommen einen Anwalt zu beauftragen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Andre

#115
Nein, Kann ich nicht.

Zusammen gefasst für alle, die nicht das Komplette Thema durchgelesen haben.

Ich habe Klage gegen das Jobcenter erhoben damit sie mir endlich meine mir Zustehenden Nebenkosten zurückzahlt die sie mir verweigert.

Die JC Verweigert mir seit September 2025, Meinen mir zustehenden Nebenkosten zu Zahlen, weil Nebenkostenabrechnungen fehlen.

Ich Habe alle, Die ich habe, eingereicht, die, die ich nicht habe, Existieren auch nicht, weil sie nicht erstellt wurden vom Vermieter, das habeich in meinem Wiederspruch an die JC Geschrieben, das das, was nichts Existiert, nicht eingereicht werden kann.

Ich habe eine Untätigkeitsklage erhoben, weil die JC nicht geantwortet hat seit fast 6 Monaten.

Die Ablehnung vom JC, wenn ich mich nicht verlesen habe, ist damit Begründet, das sie immer noch nicht die nicht Existierenden Nebenkostenabrechnungen hat.

Seltsamerweise kam die Antwort vom JC Auch erst, als sie die Kopie vom SG bekamen.

Und noch dazu, die wollten nur einen Nachweis, wieviel ich an Gas Zahle, da ich selber Gas, Wasser, Strom, Abwasser an die Stadtwerke zahle, habe ich denen alle Unterlagen von den Stadtwerken hingeschickt.

Zusammengefasst: Abrechnungen der Stadtwerke haben die alle auch alle vorhandenen Nebenkostenabrechnungen haben, die bekommen aber kein Geld, weil sie Unteragen haben wollen, die nicht Existieren.

Es kann nicht sein, weil die mit absicht sich Quer stellen, das ich jetzt einen Beratungsschein Beantragen soll, damit die endlich mein Geld Zahlen.
kann man das nicht irgendiwe bei der Vorhandenen klage mit Einfügen?
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Sheherazade

Zitat von: Andre am 27. März 2026, 14:06:50Die Ablehnung vom JC, wenn ich mich nicht verlesen habe, ist damit Begründet, das sie immer noch nicht die nicht Esistierenden Nebenkostenabrechnungen hat.

Nein, wenn ich das sehr verschwommene Dokument richtig lese, findet das Jobcenter in deinen Unterlagen keine Nachweise für höhere Nebenkostenzahlungsverpflichtungen als dir bereits bewilligt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: Andre am 27. März 2026, 14:06:50bei der Vorhandenen klage mit Einfügen?
Welche Klage? Die Untätigkeitsklage ist durch die Antwort vom JC hinfällig.
Wie Ottokar schon schrieb muss du das (wenn du klagen willst) jetzt in eine Hauptsacheklage umstellen.
Da du das selber nicht kannst --> Anwalt
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kopfbahnhof

Zitat von: Andre am 27. März 2026, 14:06:50Nein, Kann ich nicht.

Du musst eigentlich nur dem Gericht mitteilen, was in Antwort 110 steht.

Das Gericht sollte dir diese Frage auch stellen, nachdem der Bescheid vom JC dort angekommen ist.


Andre

Also muss ich jetzt einen Anwalt damit beauftragen.

An welches Gericht richte ich mich da wegen einem Beratungschein, Sozial oder das Normale Gericht?

Wie sollte ich das Fomulieren?

Sorry, wenn ich euch gestresst habe, mir geht es auf die Nerven, das das JC Mir im Übertragenen Sinne den Mittefinger zeigt und alles Umsonst war.
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