Kontoauszüge etc.

Begonnen von Enno, 30. April 2026, 11:00:17

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Enno

Hallo

Ich war 4 Monate nicht im Bezug, musste mich jetzt aber wieder "anmelden".

Vorher hatte ich immer (hab noch paar Stunden auf selbständiger Basis gearbeitet) alle 6 Monate Screenshots vom Handy gemacht und die dann online geschickt.
War problemlos möglich.
Jetzt plötzlich soll das nicht mehr möglich sein (- lückenlose Kontoauszüge – keine Screenshots vom Handy, es werden die lückenlosen Kontoauszüge aller bestehenden Konten).

Ebenso soll ich ALLES wieder beibringen, vom Mietvertrag über Rentenauskunft bis Versicherungspolicen. Da hat sich doch nichts geänder, die Unterlagen liegen doch alle vor?!

Ach so, ja.....ich soll die Anlage EKS ausfüllen obwohl ich die Gewerbeabmeldung online zugeschickt hatte.

Ist das Rechtens?

Gru0

Dagmar81

Und woran sollen die sehen das sich "nichts geändert" hat?

Wortwörtlich "alles neu macht der Mai"

Enno

Vielleicht an den Daten die hinterlegt sind?

Im übrigen habe ich eine Frage gestellt, mit einer überflüssigen Gegenfrage und einem dümmlichen Spruch kann ich nichts anfangen.

Sheherazade

Offensichtlich wird dein Antrag nicht als Weiterbewilligungsantrag sondern als Neuantrag gewertet. Von daher musst du auch alle Formulare und Nachweise eines Neuantrages beibringen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dagmar81

Zitat von: Enno am 30. April 2026, 11:40:58Im übrigen habe ich eine Frage gestellt, mit einer überflüssigen Gegenfrage und einem dümmlichen Spruch kann ich nichts anfangen.

Was war die genau die "überflüssigen Gegenfrage" ? das Sie nicht sehen was sich geändert hat.

Beschwer die nicht bei mir! Sonden geh zu deiner JC Beraterin... die erklärt dir warum Sie alle Unterlagen nochmal haben will.

Kopfbahnhof

Zitat von: Enno am 30. April 2026, 11:00:17Ist das Rechtens?

Grundsätzlich ja.

Zitat von: Enno am 30. April 2026, 11:00:17Ebenso soll ich ALLES wieder beibringen, vom Mietvertrag über Rentenauskunft bis Versicherungspolicen

Dann hast du evtl. keinen WBA gestellt, sondern einen Neuantrag?

Denn hier sollte es ein WBA schon tun, eben weil alles dazu schon beim JC ist.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. April 2026, 17:28:39Denn hier sollte es ein WBA schon tun

Nicht jedes Jobcenter akzeptiert nach 4 Monaten Pause vom Leistungsbezug einen WBA.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno

Danke an @Sheherazade und @Kopfbahnhof!

Dagmar81

Ausserdem kommen ja in wenigen Wochen die neuen Spielregeln.
daher denke ich wir jetzt schon genauer geprüft.
In so einen "Neuanmeldungsfall" geht nun bei Null los.

Vermute das sich noch in den kommenden Wochen/Monaten einige wundern werden warum die JC wieder alles anfordern!

Rhön_Fan

Zitat von: Sheherazade am 30. April 2026, 17:35:20
Zitat von: Kopfbahnhof am 30. April 2026, 17:28:39Denn hier sollte es ein WBA schon tun

Nicht jedes Jobcenter akzeptiert nach 4 Monaten Pause vom Leistungsbezug einen WBA.


Doppelte Datenerhebung bleibt auch in diesem Fall unzulässig.

Unwissender

Das habe ich schon öfter gehört, das man nach kurzzeitiger Abmeldung (z.B. wegen Arbeitsaufnahme) wieder alles (Kontoauszüge, Mietvertrag -auch wenn er schon mal vorlag und noch hinterlegt sein sollte) beibringen muss!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Enno

@ Rhön_Fan  Spekulation oder Tatsache?

Nur mal so als Denkanstoß an Alle:
Das Schonvermögen (gehen wir mal von 15.000 Euro aus) ist ja so gesehen unantastbar.
Wie verhält es sich denn, wenn zum Beispiel das Vermögen unter diese Grenze fällt? Sollte es dann (nach gesundem Menschenverstand) bei einem Geldeingang nicht so sein, das der Eingang nur nach Abzug des "Auffüllbetrages bis 15.000" angerechnet werden sollte?
Sorry, kann mich nicht ganz so gut ausdrücken, aber ich hoffe, ihr wisst was ich meine.


Fettnäpfchen

Enno

Zitat von: Enno am 04. Mai 2026, 21:01:33Sorry, kann mich nicht ganz so gut ausdrücken, aber ich hoffe, ihr wisst was ich meine.
Ich versuche mal die Frage aus verschiedenen Blickwinkeln zu beantworten.

Zitat von: Enno am 04. Mai 2026, 21:01:33Wie verhält es sich denn, wenn zum Beispiel das Vermögen unter diese Grenze fällt? Sollte es dann (nach gesundem Menschenverstand) bei einem Geldeingang nicht so sein, das der Eingang nur nach Abzug des "Auffüllbetrages bis 15.000" angerechnet werden sollte?
Ein Geldeingang ist eine Einnahme und in vielen Fällen damit Einkommen und hat nichts mit dem Schonvermögen zu tun.

Zum Schonvermögen kann es erst gerechnet werden wenn das JC mit der Berechnung und Forderung fertig ist. Also alles was da dann von dem Zufluß noch übrig bleibt/ist.

Zusätzlich kommt in bestimmten Fällen noch das Zuflußprinzip ins Spiel.

Bei einem Erbe wird es im Folgemonat zu Vermögen.

MfG FN
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Enno

Danke Fettnäpfchen.

Ich verstehe nur den Sinn nicht so ganz.
Schonvermögen ist, denke ich, wohl deshalb da um z.B. notwendige Ausgaben (die nicht vom Amt übernommen werden) zahlen zu können. Zum Beispiel die ständig steigenden Lebensmittelpreise auszugleichen. Dieses Geld wird also immer weniger.

Wenn nun sämtliche Geldeingänge verrechnet werden bist du ja irgendwann auf Null.
Was, wenn du z.B. eine Ordnungswidrigkeit begangen hast und die Strafe nicht zahlen kannst?
Gehst du dann unter Umständen wegen 30 Euro in den Bau??

Kein Wunder wenn dann immer mehr Leute verzweifeln oder durchdrehen...

Kopfbahnhof

Zitat von: Enno am 05. Mai 2026, 10:52:01Ich verstehe nur den Sinn nicht so ganz.

Ich deine Frage.  :weisnich:

Schonvermögen ist doch, was du behalten kannst, und davon soll man unerwartete Beträge ausgleichen.
Wie z. B. der Kauf von WM, Stromnachzahlung oder Ähnlichem.

Ansonsten sollte man eh nicht so knapp am Schonvermögen sein, dass man so leicht darüberkommt.

Was an Geldeingängen trotzdem angerechnet wird, wenn man darunterliegt, ist eine andere Sache.