Kontoauszüge etc.

Begonnen von Enno, 30. April 2026, 11:00:17

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Enno

Hallo

Ich war 4 Monate nicht im Bezug, musste mich jetzt aber wieder "anmelden".

Vorher hatte ich immer (hab noch paar Stunden auf selbständiger Basis gearbeitet) alle 6 Monate Screenshots vom Handy gemacht und die dann online geschickt.
War problemlos möglich.
Jetzt plötzlich soll das nicht mehr möglich sein (- lückenlose Kontoauszüge – keine Screenshots vom Handy, es werden die lückenlosen Kontoauszüge aller bestehenden Konten).

Ebenso soll ich ALLES wieder beibringen, vom Mietvertrag über Rentenauskunft bis Versicherungspolicen. Da hat sich doch nichts geänder, die Unterlagen liegen doch alle vor?!

Ach so, ja.....ich soll die Anlage EKS ausfüllen obwohl ich die Gewerbeabmeldung online zugeschickt hatte.

Ist das Rechtens?

Gru0

Dagmar81

Und woran sollen die sehen das sich "nichts geändert" hat?

Wortwörtlich "alles neu macht der Mai"

Enno

Vielleicht an den Daten die hinterlegt sind?

Im übrigen habe ich eine Frage gestellt, mit einer überflüssigen Gegenfrage und einem dümmlichen Spruch kann ich nichts anfangen.

Sheherazade

Offensichtlich wird dein Antrag nicht als Weiterbewilligungsantrag sondern als Neuantrag gewertet. Von daher musst du auch alle Formulare und Nachweise eines Neuantrages beibringen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dagmar81

Zitat von: Enno am 30. April 2026, 11:40:58Im übrigen habe ich eine Frage gestellt, mit einer überflüssigen Gegenfrage und einem dümmlichen Spruch kann ich nichts anfangen.

Was war die genau die "überflüssigen Gegenfrage" ? das Sie nicht sehen was sich geändert hat.

Beschwer die nicht bei mir! Sonden geh zu deiner JC Beraterin... die erklärt dir warum Sie alle Unterlagen nochmal haben will.

Kopfbahnhof

Zitat von: Enno am 30. April 2026, 11:00:17Ist das Rechtens?

Grundsätzlich ja.

Zitat von: Enno am 30. April 2026, 11:00:17Ebenso soll ich ALLES wieder beibringen, vom Mietvertrag über Rentenauskunft bis Versicherungspolicen

Dann hast du evtl. keinen WBA gestellt, sondern einen Neuantrag?

Denn hier sollte es ein WBA schon tun, eben weil alles dazu schon beim JC ist.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 30. April 2026, 17:28:39Denn hier sollte es ein WBA schon tun

Nicht jedes Jobcenter akzeptiert nach 4 Monaten Pause vom Leistungsbezug einen WBA.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Enno

Danke an @Sheherazade und @Kopfbahnhof!

Dagmar81

Ausserdem kommen ja in wenigen Wochen die neuen Spielregeln.
daher denke ich wir jetzt schon genauer geprüft.
In so einen "Neuanmeldungsfall" geht nun bei Null los.

Vermute das sich noch in den kommenden Wochen/Monaten einige wundern werden warum die JC wieder alles anfordern!