Alte Miete für Kaution neuer Wohnung verwenden

Begonnen von Mondweberin, 02. Mai 2026, 19:39:06

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Mondweberin

Guten Abend
Ich habe nach Hilfe für das Thema im Internet gesucht und wurde hierher weitergeleitet.
Eine Frage habe ich, bisher ist nichts gemacht worden, ich möchte mich nur informieren, ob das geht:
Ich muss wegen Schikanen des Vermieters aus der Wohnung raus, er hat ein Fenster wegen blinder Wut eingeschlagen, hat seine Freunde auf uns losgelassen, irgendwann reicht es.
Daher überlegen wir die Wohnung fristlos zu kündigen, das sind nicht seine ersten Schikanen. Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.
Nun ist eine neue Wohnung in Aussicht und der neue Vermieter möchte die Kaution haben und ich denke, dass die Genehmigung der Kaution und Umzugskosten ein Hindernis für die Genehmigung der neuen Wohnung ist, daher möchten wir MÜSSEN WIR OHNE Genehmigung des Jobcenters umziehen, die neue Miete ist angemessen, sogar preiswerter.
Den Umzug möchten wir auch selber bezahlen, mit Taxi.
Wir überlegen, ob wir die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?
Was würde dagegensprechen? Welche rechtlichen und sonstigen Probleme wären zu erwarten.
Nochmal: bisher ist NICHTS passiert!
Wir würden gerne aber in den nächsten Tagen ohne Geräusche ausziehen, ohne Begegnung mit dem Vermieter und seine Freunde, am besten ab 23:00 Uhr.
Wer könnte helfen mit Ratschlägen?

Dagmar81

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Wir überlegen, ob wir die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?
Was würde dagegensprechen? Welche rechtlichen und sonstigen Probleme wären zu erwarten.


das ist die Miete und keine Kaution!  Kann mächtig Ärger geben. Antworten kann nur euer JC geben.
Also sofort hingehen und erklären...

So einfach in "Nacht & Nebel" abhauen - die Miete für den Monat nicht bezahlen...  Habe Ihr das alles gut überlegt?
Und warum "Nacht & Nebel" abhauen? Wenn er euch doch raushaben will - sag zu Ihm das Ihr gleich auszieht..
Er will solte er doch dann froh sein und die Schikane aufhören. ....

Mondweberin


Der Vermieter möchte uns nicht ,,raushaben", er geht auf Mieter los, das ist bei ihm so. es gibt viele Vermieter, die so sind.
Natürlich werden wir das Jobcenter informieren, besonders, wenn wir ausgezogen sind und die Miete wie hier geschrieben für Kaution nutzen würden, würden wir uns sofort mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, weil ein Betrag von der Miete übrig bleibt, das muss zurück an das Jobcenter.

Dagmar81

Der Mieter schlägt in seinen Eigentum die Scheiben ein - möchte euch aber nicht raushaben   :nea:
und auch noch auf andere Mieter in seinen Haus.

dann ruft die Polizei!

Sorry - Ich kann da nicht ganz folgen..

Mondweberin


Dagmar81


Mondweberin

Ja, Hallo?

Vielen Dank für die Antworten bisher

Wir warten auf andere Experten, mal sehen, wie das gesehen wird.

Dagmar81

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 20:21:30Wir warten auf andere Experten, mal sehen, wie das gesehen wird.
Ok!

Rhön_Fan


Sheherazade

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Ich muss wegen Schikanen des Vermieters aus der Wohnung raus, er hat ein Fenster wegen blinder Wut eingeschlagen, hat seine Freunde auf uns losgelassen, irgendwann reicht es.
Daher überlegen wir die Wohnung fristlos zu kündigen, das sind nicht seine ersten Schikanen. Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.

Ich nehme an, dass diese Vorfälle bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sind als Grundlage für die fristlose Kündigung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Mondweberin

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Nun ist eine neue Wohnung in Aussicht und der neue Vermieter möchte die Kaution haben und ich denke, dass die Genehmigung der Kaution und Umzugskosten ein Hindernis für die Genehmigung der neuen Wohnung ist, daher möchten wir MÜSSEN WIR OHNE Genehmigung des Jobcenters umziehen, die neue Miete ist angemessen, sogar preiswerter.
Stell beim JC einen Antrag auf Zusicherung zum Umzug mit einem nicht unterschriebenen MV der neuen Whg.
Wenn es wesentlich günstiger ist sollte das JC die Bewilligung erklären.
Zusätzlich könnt ihr mitteilen dass ihr den Umzug selber macht und lediglich die Kaution für die neue Whg. braucht. Die ist ja eh zurückzuzahlen.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Wir überlegen, ob wir die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?
Wie soll denn das gehen. Die Miete ist ja beim VM.
Habt Ihr die Miete nicht überwiesen schuldet ihr diese noch dem VM da kommt ihr nicht drum rum.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 20:02:37würden wir uns sofort mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, weil ein Betrag von der Miete übrig bleibt, das muss zurück an das Jobcenter.
sehr blauäugig so läuft das nicht. Ihr schuldet weiterhin dem VM seine Miete und das JC wird ganz anders vorgehen als ihr es gerne hättet. Wie das würde sich dann zeigen da es unterschiedliche Möglichkeiten geben könnte.

Zitat von: Rhön_Fan am Heute um 03:43:42Trolle unter sich, Ach wie süß...
Jeder verdiuent eine Chancde und wenn es ein "Unterstützungstroll" für unseren Haustroll ist zeigt sich das schon.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.
In wie weit ist diese RA involviert?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dagmar81

Warum redet den mal keiner Klartext.
Der Herr/Frau Wohnungslos/Gerhard der xte hat Probleme. Vermutlich massive Problem mit seinem Vermieter.
Mit der Kommunikation gibt vermulich Schwierigkeiten- wie man auch aus diesem und anderen Beiträgen gut erkennen kann.

Also der Kandidat sollte m.M. in Fachliche Medizinische und betreuerische Hände!


Zitat von: Fettnäpfchen am Heute um 11:25:30eder verdiuent eine Chancde und wenn es ein "Unterstützungstroll" für unseren Haustroll ist zeigt sich das schon.

Ja Du bist wie immer eine große Hilfe!


Kopfbahnhof

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Daher überlegen wir die Wohnung fristlos zu kündigen, das sind nicht seine ersten Schikanen. Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.

Dann lass es darüber laufen, fristlose Kündigung wird kaum funktionieren.
Mind. 3 Monate Miete müsstet ihr dennoch an den VM zahlen. (bei ordentlicher Kündigung)

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?

Kannst du schlicht vergessen.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Was würde dagegensprechen?

Alles

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Wir würden gerne aber in den nächsten Tagen ohne Geräusche ausziehen

Wenn man sich das finanziell leisten kann, kann man das tun.

Sollten die Verhältnisse so sein wie beschrieben, wäre das ein Umzugsgrund.
Muss man natürlich auch beweissicher haben.