Alte Miete für Kaution neuer Wohnung verwenden

Begonnen von Mondweberin, 02. Mai 2026, 19:39:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Mondweberin

Guten Abend
Ich habe nach Hilfe für das Thema im Internet gesucht und wurde hierher weitergeleitet.
Eine Frage habe ich, bisher ist nichts gemacht worden, ich möchte mich nur informieren, ob das geht:
Ich muss wegen Schikanen des Vermieters aus der Wohnung raus, er hat ein Fenster wegen blinder Wut eingeschlagen, hat seine Freunde auf uns losgelassen, irgendwann reicht es.
Daher überlegen wir die Wohnung fristlos zu kündigen, das sind nicht seine ersten Schikanen. Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.
Nun ist eine neue Wohnung in Aussicht und der neue Vermieter möchte die Kaution haben und ich denke, dass die Genehmigung der Kaution und Umzugskosten ein Hindernis für die Genehmigung der neuen Wohnung ist, daher möchten wir MÜSSEN WIR OHNE Genehmigung des Jobcenters umziehen, die neue Miete ist angemessen, sogar preiswerter.
Den Umzug möchten wir auch selber bezahlen, mit Taxi.
Wir überlegen, ob wir die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?
Was würde dagegensprechen? Welche rechtlichen und sonstigen Probleme wären zu erwarten.
Nochmal: bisher ist NICHTS passiert!
Wir würden gerne aber in den nächsten Tagen ohne Geräusche ausziehen, ohne Begegnung mit dem Vermieter und seine Freunde, am besten ab 23:00 Uhr.
Wer könnte helfen mit Ratschlägen?

Dagmar81

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Wir überlegen, ob wir die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?
Was würde dagegensprechen? Welche rechtlichen und sonstigen Probleme wären zu erwarten.


das ist die Miete und keine Kaution!  Kann mächtig Ärger geben. Antworten kann nur euer JC geben.
Also sofort hingehen und erklären...

So einfach in "Nacht & Nebel" abhauen - die Miete für den Monat nicht bezahlen...  Habe Ihr das alles gut überlegt?
Und warum "Nacht & Nebel" abhauen? Wenn er euch doch raushaben will - sag zu Ihm das Ihr gleich auszieht..
Er will solte er doch dann froh sein und die Schikane aufhören. ....

Mondweberin


Der Vermieter möchte uns nicht ,,raushaben", er geht auf Mieter los, das ist bei ihm so. es gibt viele Vermieter, die so sind.
Natürlich werden wir das Jobcenter informieren, besonders, wenn wir ausgezogen sind und die Miete wie hier geschrieben für Kaution nutzen würden, würden wir uns sofort mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, weil ein Betrag von der Miete übrig bleibt, das muss zurück an das Jobcenter.

Dagmar81

Der Mieter schlägt in seinen Eigentum die Scheiben ein - möchte euch aber nicht raushaben   :nea:
und auch noch auf andere Mieter in seinen Haus.

dann ruft die Polizei!

Sorry - Ich kann da nicht ganz folgen..

Mondweberin


Dagmar81


Mondweberin

Ja, Hallo?

Vielen Dank für die Antworten bisher

Wir warten auf andere Experten, mal sehen, wie das gesehen wird.

Dagmar81

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 20:21:30Wir warten auf andere Experten, mal sehen, wie das gesehen wird.
Ok!

Rhön_Fan

Trolle unter sich, Ach wie süß...

Sheherazade

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Ich muss wegen Schikanen des Vermieters aus der Wohnung raus, er hat ein Fenster wegen blinder Wut eingeschlagen, hat seine Freunde auf uns losgelassen, irgendwann reicht es.
Daher überlegen wir die Wohnung fristlos zu kündigen, das sind nicht seine ersten Schikanen. Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.

Ich nehme an, dass diese Vorfälle bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sind als Grundlage für die fristlose Kündigung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Mondweberin

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Nun ist eine neue Wohnung in Aussicht und der neue Vermieter möchte die Kaution haben und ich denke, dass die Genehmigung der Kaution und Umzugskosten ein Hindernis für die Genehmigung der neuen Wohnung ist, daher möchten wir MÜSSEN WIR OHNE Genehmigung des Jobcenters umziehen, die neue Miete ist angemessen, sogar preiswerter.
Stell beim JC einen Antrag auf Zusicherung zum Umzug mit einem nicht unterschriebenen MV der neuen Whg.
Wenn es wesentlich günstiger ist sollte das JC die Bewilligung erklären.
Zusätzlich könnt ihr mitteilen dass ihr den Umzug selber macht und lediglich die Kaution für die neue Whg. braucht. Die ist ja eh zurückzuzahlen.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Wir überlegen, ob wir die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?
Wie soll denn das gehen. Die Miete ist ja beim VM.
Habt Ihr die Miete nicht überwiesen schuldet ihr diese noch dem VM da kommt ihr nicht drum rum.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 20:02:37würden wir uns sofort mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, weil ein Betrag von der Miete übrig bleibt, das muss zurück an das Jobcenter.
sehr blauäugig so läuft das nicht. Ihr schuldet weiterhin dem VM seine Miete und das JC wird ganz anders vorgehen als ihr es gerne hättet. Wie das würde sich dann zeigen da es unterschiedliche Möglichkeiten geben könnte.

Zitat von: Rhön_Fan am 03. Mai 2026, 03:43:42Trolle unter sich, Ach wie süß...
Jeder verdiuent eine Chancde und wenn es ein "Unterstützungstroll" für unseren Haustroll ist zeigt sich das schon.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.
In wie weit ist diese RA involviert?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dagmar81

Warum redet den mal keiner Klartext.
Der Herr/Frau Wohnungslos/Gerhard der xte hat Probleme. Vermutlich massive Problem mit seinem Vermieter.
Mit der Kommunikation gibt vermulich Schwierigkeiten- wie man auch aus diesem und anderen Beiträgen gut erkennen kann.

Also der Kandidat sollte m.M. in Fachliche Medizinische und betreuerische Hände!


Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Mai 2026, 11:25:30eder verdiuent eine Chancde und wenn es ein "Unterstützungstroll" für unseren Haustroll ist zeigt sich das schon.

Ja Du bist wie immer eine große Hilfe!


Kopfbahnhof

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Daher überlegen wir die Wohnung fristlos zu kündigen, das sind nicht seine ersten Schikanen. Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.

Dann lass es darüber laufen, fristlose Kündigung wird kaum funktionieren.
Mind. 3 Monate Miete müsstet ihr dennoch an den VM zahlen. (bei ordentlicher Kündigung)

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?

Kannst du schlicht vergessen.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Was würde dagegensprechen?

Alles

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Wir würden gerne aber in den nächsten Tagen ohne Geräusche ausziehen

Wenn man sich das finanziell leisten kann, kann man das tun.

Sollten die Verhältnisse so sein wie beschrieben, wäre das ein Umzugsgrund.
Muss man natürlich auch beweissicher haben.

Mondweberin

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Mai 2026, 11:25:30Mondweberin

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Nun ist eine neue Wohnung in Aussicht und der neue Vermieter möchte die Kaution haben und ich denke, dass die Genehmigung der Kaution und Umzugskosten ein Hindernis für die Genehmigung der neuen Wohnung ist, daher möchten wir MÜSSEN WIR OHNE Genehmigung des Jobcenters umziehen, die neue Miete ist angemessen, sogar preiswerter.
Stell beim JC einen Antrag auf Zusicherung zum Umzug mit einem nicht unterschriebenen MV der neuen Whg.
Wenn es wesentlich günstiger ist sollte das JC die Bewilligung erklären.
Zusätzlich könnt ihr mitteilen dass ihr den Umzug selber macht und lediglich die Kaution für die neue Whg. braucht. Die ist ja eh zurückzuzahlen.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Wir überlegen, ob wir die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?
Wie soll denn das gehen. Die Miete ist ja beim VM.
Habt Ihr die Miete nicht überwiesen schuldet ihr diese noch dem VM da kommt ihr nicht drum rum.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 20:02:37würden wir uns sofort mit dem Jobcenter in Verbindung setzen, weil ein Betrag von der Miete übrig bleibt, das muss zurück an das Jobcenter.
sehr blauäugig so läuft das nicht. Ihr schuldet weiterhin dem VM seine Miete und das JC wird ganz anders vorgehen als ihr es gerne hättet. Wie das würde sich dann zeigen da es unterschiedliche Möglichkeiten geben könnte.

Zitat von: Rhön_Fan am 03. Mai 2026, 03:43:42Trolle unter sich, Ach wie süß...
Jeder verdiuent eine Chancde und wenn es ein "Unterstützungstroll" für unseren Haustroll ist zeigt sich das schon.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.
In wie weit ist diese RA involviert?

MfG FN

Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Mai 2026, 15:36:02
Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Daher überlegen wir die Wohnung fristlos zu kündigen, das sind nicht seine ersten Schikanen. Laut Anwälten ist sein Verhalten nicht akzeptabel.

Dann lass es darüber laufen, fristlose Kündigung wird kaum funktionieren.
Mind. 3 Monate Miete müsstet ihr dennoch an den VM zahlen. (bei ordentlicher Kündigung)

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06die Miete von Mai 2026, die für diesen jetzigen Vermieter gezahlt worden ist, als Kaution für die neue Wohnung nutzen könnten?

Kannst du schlicht vergessen.

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Was würde dagegensprechen?

Alles

Zitat von: Mondweberin am 02. Mai 2026, 19:39:06Wir würden gerne aber in den nächsten Tagen ohne Geräusche ausziehen

Wenn man sich das finanziell leisten kann, kann man das tun.

Sollten die Verhältnisse so sein wie beschrieben, wäre das ein Umzugsgrund.
Muss man natürlich auch beweissicher haben.

Danke.
Die Miete für Mai haben wir heute überwiesen.
Wir werden für die neue Wohnung einen Antrag beim Jobcenter stellen, mal sehen ob er genehmigt wird, wenn nicht, müssten wir vorerst hier bleiben.

Fettnäpfchen

Mondweberin

Zitat von: Mondweberin am 03. Mai 2026, 16:28:16mal sehen ob er genehmigt wird, wenn nicht, müssten wir vorerst hier bleiben.
oder ihr meldet euch wieder hier.
Natürlich mit dem Ablehnungsbescheid denn der muss ja nicht rechtlich korrekt sein.

Und was die Antragstellung angeht die könntet ihr sogar beim JC persönlich stellen um damit die unnötigen Wartezeiten beim Briefverkehr zu vermeiden.
Von
Zitat von: coolioDie Zustimmung muss eigentlich vor Ort erteilt werden (Angemessenheitserklärung).
Wenn die nicht vor Ort getroffen wird, schriftliche Aussage fordern mit Begründung, sonst weiter zum Teamleiter / Geschäftsführer, gleich vom SB veranlassen lassen!.
Weil:
Das JC hat eine Treuepflicht und muss Zeit- Fristgerecht entscheiden.
D.H.
Kommt das JC seiner Treuepflicht nicht nach, kann man die Zustimmung bzw. die eigene Entscheidung vorm SG ersetzen lassen - solange die Angemessenheit klar bzw. unstrittig ist.
Die zitierte Treuepflicht ergibt sich aus § 17 Abs. 1 SGB I.

Wenn ihr es schriftlich macht dann mal ein altes Muster dazu. Klar muss das für und von euch angepasst werden:
ZitatAntrag auf Übernahme von Umzugskosten


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für den Umzug am xx.xx.2013 für mich und mein Kind xy die Übernahme von Umzugskosten in Höhe von 1700,- Euro. Zwei weitere Kostenvoranschläge zum Vergleich liegen bei.

Die Umzugskosten enthalten nur die absolut notwendigen Aufwendungen, die ich selbst nicht ausführen kann. Ich habe mich von meinem Mann getrennt und habe hier weder Verwandte noch Freunde, die mir helfen könnten. Was ich selber machen kann (Möbel abbauen und zusammenlegen, Kartons packen usw.) tue ich selbst, bei allem anderen jedoch bin ich auf fremde Hilfe angewiesen.

Ich bin jetzt alleinerziehend mit einem 6-jährigen Kind und hier, in meinem jetzigen Wohnort, habe ich keinerlei Unterstützung. Bei Arbeitgebern habe ich eine weit größere Chance auf einen Arbeitsplatz, wenn z. B. die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist in Köln gegeben, da ich dort durch meine Verwandtschaft unterstützt werde und auch kurzfristig Hilfe finden kann. Daher beantrage ich die Übernahme der Umzugskosten in voller Höhe. Ich bitte um einen baldigen schriftlichen Bescheid. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.