Totalsanktion bei Ablehnung?

Begonnen von Eric, 07. Juli 2026, 12:49:35

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 7 Gäste betrachten dieses Thema.

Eric

Hallo,

ich habe vom Jobcenter ein Vermittlungsvorschlag erhalten bei einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe nun eine Einladung für ein sogenanntes "Begrüßungsgespräch" erhalten. Ich möchte ja gerne wieder in Arbeit und Brot kommen, habe aber in der Vergangenheit schon mehrfach sehr schlechte Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen gemacht. Ich möchte gerne eine Anstellung in einer richtigen Firma haben und bewerbe mich da auch stringend, bisher jedoch erfolglos. Ich möchte also nicht wieder für eine Zeitarbeitsfirma tätig werden. Was ist nun, wenn ich von denen ein Arbeitsangebot erhalte, ich dieses jedoch nicht annehme. Wie ich gehört habe, kann hier eine Totalsanktion erfolgen bis zu 3 Monate. Sind dann auch die Mietkosten inbegriffen, oder "nur" der Regelsatz?


Sheherazade

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35ich habe vom Jobcenter ein Vermittlungsvorschlag erhalten bei einer Zeitarbeitsfirma.

War es nicht eher eine Stelleninformation? Und du hast dich darauf beworben?

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 12:49:35Ich habe nun eine Einladung für ein sogenanntes "Begrüßungsgespräch" erhalten
Liest sich so als würde man dich nur in eine Bewerberdatenbank aufnehmen wollen. Dann gibt es kein echtes Stellenangebot bei der ZA.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Eichhörnchen

@Eric,

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

Zitat(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
:yes:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Eric

Erstmal danke für Deine Zeitnahe Antwort.
Ja, es war ein Vermittlungsvorschlag von meinem Sachbearbeiter. Es waren mehrere, allerdings nur Zeitarbeitsfirmen. Ich habe mich darauf beworben, da ich ja nach der neuen Grundsicherung schnell sanktioniert werden kann wenn ich mich nicht bewerbe.
Ich erhielt dann diese Einladung schon für morgen, also sehr zeitnah, und ich rief dort an, da man mich darum gebeten hatte. Dieser Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma sagte mir er hätte Aufträge ab August für Monteure, auch ungelernte im Gleisbau ect.
Jetzt muss ich da natürlich morgen hin. Klar ich kann gleich durch die Blume sagen dass das nichts für mich ist, und ich nur hier bin weil ich es muss ect. Aber das kann im schlimmsten Fall auch dazu führen das ich ja sanktioniert werde.
Daher möchte ich mich auf den schlimmsten Fall vorbereiten was also passieren würde wenn ich ein konkretes Angebot ablehnen würde. Komplette Streichung des Regelsatzes für drei Monate, oder komplette Steichung geglicher Geldmittel, also auch der Miete?

Um nicht missverstanden zu werden, ich will mich nicht vor Arbeit drücken, aber Zeitarbeitsfirmen sind nach meiner Erfahrungen absolute Seelenverkäufer.

@Eichhörnchen

Danke.

Das liest sich ja gut, aber nachdem was ich bisher in Erfahrung bringen durfte, kann ich ja schlecht eine Arbeitsangebot, sodenn dieses nach dem morgigen Gespräch kommen sollte, einfach ablehnen.

Und ich kann ja auch schlecht sagen :"Ich bin nur hier weil ich es muss, da ich ansonsten sanktioniert werde

Eichhörnchen

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28aber nachdem was ich bisher in Erfahrung bringen durfte, kann ich ja schlecht eine Arbeitsangebot, sodenn dieses nach dem morgigen Gespräch kommen sollte, einfach ablehnen.

Tja, dann wirst Du da wohl jetzt durch müssen !?!
Wenn die Bezahlung in dem Arbeitsplatzangebot da bei der Zeitarbeitsfirma auch noch voll Deinen Lebensbedarf deckt (siehe BverfG-Urteil in 2019, Randnotiz 209), haben sie Dich wahrscheinlich jetzt schon "am Haken" !
"Herzlichen Glückwunsch !"
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Eric

Okay, verstehe dann leider nur nicht Deinen beigefügten Link. Ist keinesfalls unhöflich gemeint.

Allerdings beantwortet das jetzt leider nicht gänzlich meine Frage bezüglich der möglichen Sanktionen.

Oder hat jemand hier schon Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?

Harald53

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Daher möchte ich mich auf den schlimmsten Fall vorbereiten was also passieren würde wenn ich ein konkretes Angebot ablehnen würde.

Warum solltest du das tun?
Wenn ich einen Job nicht haben möchte dann würde ich das viel subtiler lösen.
Einfach den Job annehmen und dann hat man eben 2 Linke Hände bei der Arbeit und ruckzuck ist man wieder draußen.
Und für Probezeitkündigungen durch den Arbeitgeber kann es auch keine Sanktionen geben.

Sheherazade

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 13:44:28Ja, es war ein Vermittlungsvorschlag von meinem Sachbearbeiter. Es waren mehrere, allerdings nur Zeitarbeitsfirmen.

Stand da jeweils eindeutig "Vermittlungsvorschlag" drüber oder stand da "Stelleninformation"?

Ja, du wirst da erstmal hin müssen. Ich bezweifele jedoch, dass man dir bei diesem Termin einen Arbeitsplatz anbietet. Wenn doch, nicht einfach ablehnen. Informiere dich genau über die Konditionen (Einsatzgebiet, Lohn, Arbeitszeit etc.) und das am besten schriftlich geben lassen und überlege dir das in Ruhe zu Hause. Du kannst dich dann auch wieder hier melden.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Eric

#8
Es ist ein Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung.

@Sheherazade Danke, das werde ich dann tun, sollte es soweit kommen.

Ich möchte meine Frage gerne nocheinmal wiederholen, bitte.

Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot, ob nun gleich morgen oder in den folgenden Tagen, und ich würde dieses ablehnen, welche Sanktionen würden mir drohen?

Ich habe KI bemüht, diese sagt eine Totalsanktion des Regelsatzes für einen, maximal zwei Monate. Miete inklusive Nebenkosten wären davon nicht betroffen.

Aber ich möchte mich nicht auf KI verlassen, daher frage ich hier.

Wäre es möglich mir diese Frage zu beantworten?

Ach so, müsste ich sofort unterschreiben, oder dürfte ich mir einen Tag Bedenkzeit lassen?
Oder würde ich auch hier Gefahr laufen sanktioniert zu werden?

Sheherazade

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 15:33:18Gesetzt den Fall ich erhielte ein konkretes Stellenangebot, ob nun gleich morgen oder in den folgenden Tagen, und ich würde dieses ablehnen, welche Sanktionen würden mir drohen?

Das ist schwer zu sagen nach den Regelungen ab 01.07.2026 und kommt vermutlich auch auf die Begründung deiner Ablehnung an. Einfach nur "Ich will nicht für eine ZA arbeiten" ist keine Begründung.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Eric

Also könnte im Schlimmsten Fall auch eine Totalsanktion drohen, in welcher mir auch meine Miete nicht mehr gezahlt werden würde?

Sheherazade

Möglich, mir fehlen hierzu allerdings die Kenntnisse ob und wie man sich dann dagegen wehren könnte.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Eichhörnchen

Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 14:22:34Okay, verstehe dann leider nur nicht Deinen beigefügten Link. Ist keinesfalls unhöflich gemeint.

Allerdings beantwortet das jetzt leider nicht gänzlich meine Frage bezüglich der möglichen Sanktionen.

Oder hat jemand hier schon Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation?

Naja ich bin tatsächlich in einer (fast) ähnlichen Situation inzwischen.
Das Jobcenter scheint nun langsam zu verstehen, dass ich nicht mehr wirklich vermittelbar bin, und kam mir jüngst mit einem extrem "lustigen" Vermittlungsvorschlag bei einer Zeitarbeitsfirma - worauf ich mich natürlich nicht bewerbe, weil - wie jesacht:
Zitat von: Eichhörnchen am 07. Juli 2026, 13:38:36(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Was die Sanktionsmöglichkeit anbelangt - nun ja - soweit ich das glaube verstanden und mitbekommen zu haben - hat die Frau Bas (SPD, Arbeits- u. Sozialministerin) diese sog. "Anti-Totalverweigererregelung" von ihrem "Ampel-Vorgänger" Herr Heil nahezu 1:1 übernommen.
Und da sollte man nur im Regelsatz sanktioniert werden !
Die Unterkunft und Krankenkassenbeitrag sollte weiter gezahlt werden (zum großen Ärger von NIUS & Co.).
Nur jetzt gilt nicht mehr diese vorherige 10-20-30 % Staffelung vor dieser Totalsanktion (bei Terminversäumnissen), sondern gleich 30 % des Regelsatzes Sanktion. DAS ist hier sozusagen die Verschärfung bei dieser "neuen Grundsicherung".
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Eric

Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.

Ich leide unter einem Hallux Rigidus am linken Fuß. Das Jobcenter weiß das. Ich erhalte auch 2x im Jahr Schuheinlagen. Kann nicht lange schmerzfrei gehen oder stehen.
Ich werde das zumindest erwähnen beim Gespräch. Der etwaige Arbeitgeber muss ja darüber in Kenntniss gesetzt werden.

Eichhörnchen

#14
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 16:55:11Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.

Das mit den %ten Sanktion betraf, glaub ich, nur das Thema Terminversäumnisse.
Bei Arbeitsplatzannahmeverweigerung galt das mit der Totalsanktion - aber mit so einer komischen Spezialregelung.
Man muss innerhalb eines Jahres vorher schon mal sanktioniert worden sein (mit diesen Prozenten). DANN sollte bei Arbeitsplatzaufnahmeverweigerung diese Totalsanktion des Regelsatzes möglich sein.
Ob das jetzt immer noch genau so gilt (mit innerhalb eines Jahres vorher sanktioniert worden, oder so), weiß ich jetzt nicht so genau. Ich glaube aber, wahrscheinlich ja !?

Ha ! Siehste. Diese Regelung aus der "Ampelzeit" mit innerhalb eines Jahres vorher sanktioniert worden sein, gildet jetzt wohl doch nicht mehr:
Zitat aus dem Link von Sheherazade https://hartz.info/index.php/topic,138106.0.html
Zitat6. Die bisherige Voraussetzung für den Wegfall des Leistungsanspruchs bei vorsätzlicher Verweigerung der Arbeitsaufnahme einer zumutbaren Arbeit, dass innerhalb des letzten Jahres eine erste Sanktion wegen Nichtaufnahme einer zumutbare Arbeit erfolgt sein muss, entfällt. Hinweis: Diese Regelung tritt bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Also noch höllischer aufpassen, auf was man sich da einlässt (einlassen könnte) !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !