Totalsanktion bei Ablehnung?

Begonnen von Eric, 07. Juli 2026, 12:49:35

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Eric

Zunächst sollte man erstmal unterscheiden ob "nur" Hallux Valgus oder Hallux Rigidus.
Dies ist schonmal ein erheblicher Unterschied.
Mit einem Hallux Rigidus, wie bei mir, im Stahlbau zu arbeiten, schwere Sachen zu schleppen, welche die Belastung auf den Fuß noch um etliche Kilo erhöhen. Das alles in Sicherheitsschuhen der Klasse S3, welche durch die Schutzeinlagen sehr hart sind...viel Spaß.

Es mag ja Menschen geben die bereit sind Schmerzen bei der täglichen Arbeit in Kauf zu nehmen. Bitte sehr...ICH NICHT!

Und erst recht nicht für eine Leihbude bei welcher man vielleicht 14-15 Euro/h verdient.

Eichhörnchen

#31
Zitat von: FredFeuerstein7 am 08. Juli 2026, 22:41:11...und andere nicht und probierens nicht mal.

Ja probieren geht über studieren !?!?
,,Na probier doch mal !  PROBIIIIER DOCH WENICHSTENS MAL !!"
Es haben sich schon Leute zu tote probiert !  :wand:

Zitat von: Fettnäpfchen am 08. Juli 2026, 10:34:50Nach 25 Jahren gilt selbst ein gelernter Beruf den man so lange nicht mehr ausgeübt hat nicht mehr als gelernt.

Ich habe ja auch mehr als nur einen Beruf.
Mein erster Beruf ist mittlerweile gut 18 Jahre her, in dem ich zuvor über 20 Jahre gewerblich gearbeitet habe (nach der Lehre), bevor ich mich komplett "neu erfunden" habe, wie man immer so schön sacht (anderes Hobby zum Beruf gemacht). Ja ICH z. B. bin ein sog. "Superpropierer" (gewesen) !
Gildet dieser Beruf/Qualifikation denn noch ?
Gibt´s da eine Dateline oder sowas ?

Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 15:45:45Es war dann doch viel einfacher als ich zunächst dachte...

Na bitte !  :smile:

Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 15:45:45Daraufhin stempelte er mir meinen Vermittlungsvorschlag ab, setzte seine Unterschrift darunter

Ha !  DAS ist ja genau DAS Szenario, von dem olle Olaf Scholz (SPD) bei diesem berühmten "Kanzlerduell" vor der letzten Bundestagsneuwahl da erzählt hat !  :grins:
Voilá: https://youtu.be/B3z2T7ed6Os?t=1259

Möglicherweise hat olle Scholz da meistens oder hauptsächlich immer mit Zeitarbeitsfirmenchefs geredet !?  :mocking:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Bimimaus5421

Zitat von: tiny_dancer am 08. Juli 2026, 18:26:26
Zitat von: Eric am 07. Juli 2026, 16:55:11Also erstmal "nur" 30% Sanktion, wenn ich erstmals ein konkretes Arbeitsangebot ablehne.

Ich leide unter einem Hallux Rigidus am linken Fuß. Das Jobcenter weiß das. Ich erhalte auch 2x im Jahr Schuheinlagen. Kann nicht lange schmerzfrei gehen oder stehen.
Ich werde das zumindest erwähnen beim Gespräch. Der etwaige Arbeitgeber muss ja darüber in Kenntniss gesetzt werden.

Hallo, ich leide auch an Hallux und habe dazu schweres Rheuma und trotzdem gehe ich täglich auf Arbeit. Bin medizinische Fachangestellte und da ist stehen und laufen an der Tagesordnung.
Wenn du mit deinen Schmerzen dich gerne auf der Arbeit quälst ist das ok
Aber jeder Mensch ist anderes, nennt sich individum.
Pauschale Aussagen sind immer einfach raus zu lassen...

Kopfbahnhof

Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 15:45:45Als ich ankam, sollte ich zunächst einen Fragebogen ausfüllen.

Der Klassiker bei den meisten Leihbuden.
Aktuell haben wir zwar kein Jobangebot, aber lassen Sie uns Ihre Daten für später da.
Damit man am Vorabend einen Anruf bekommt und sagt: ,,Morgen früh ist Einsatz." :schock:


Zitat von: Eric am 08. Juli 2026, 15:45:45und teilte mir mit das ich für deren Firma nicht geeignet sei.

Gerade bei Leihbuden sollte man bestehende gesundheitliche Einschränkungen eher hervorheben.

An solchen Leuten haben die absolut kein Interesse, weil die deren Profit gefährden. (man könnte ja AU werden)

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 16:34:49Aktuell haben wir zwar kein Jobangebot, aber lassen Sie uns Ihre Daten für später da.
Damit man am Vorabend einen Anruf bekommt und sagt: ,,Morgen früh ist Einsatz." :schock:

Blödsinn, wir leben nicht mehr in den 80ern. Keine ZA ruft einen in der Datenbank erfassten Bewerber an um ihn dann so kurzfristig ohne Arbeitsvertrag und PSA zum Kunden zu schicken.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am Heute um 16:56:28Blödsinn, wir leben nicht mehr in den 80ern.

Dann hast du anscheinend schon lange keinen Kontakt mehr mit einer Leihbude gehabt.
Denn diese Praxis ist keineswegs ausgestorben.

Allerdings kann man als Angerufener jetzt ohne Konsequenzen ablehnen.

Wie es dann ein JC sieht, steht allerdings wieder auf einem anderen Blatt.

Zitat von: Sheherazade am Heute um 16:56:28dann so kurzfristig ohne Arbeitsvertrag und PSA zum Kunden zu schicken.

AV geht auch später in der Leihfirma. (liegt in solchen Fällen garantiert schon fertig in der Firma)

Wozu muss Mann dafür einen PSA-Test machen?  :ironie:

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am Heute um 17:40:46Dann hast du anscheinend schon lange keinen Kontakt mehr mit einer Leihbude gehabt.

Ein naher Angehöriger vergangenes Jahr zuletzt. Auf eigenen Wunsch sogar, weil dort ein Job bei einem Konzern ausgeschrieben war, wo man unbedingt hin wollte. Hat auch umgehend geklappt, am nächsten Tag gleich den Arbeitsvertrag unterschrieben, PSA in Empfang genommen und am übernächsten Tag war 1. Einsatztag. Jeden Monat gab es pünktlich gutes Geld (gleiche Höhe wie das Stammpersonal) mit Zuschlägen und Zusatzzahlungen, regelmäßig neue Arbeitskleidung, ein ordentlich geführtes Zeitkonto und nach 9 Monaten wurde er vom Konzern übernommen.

Es sind nicht alle ZA gleich, es gibt auch richtig gute. Die legen dann aber auch Wert auf gute Mitarbeiter, die sie ihren Kunden anbieten können.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Eichhörnchen

Ha !  DAS isses ja vielleicht !?
Wenn man da erstmal in so einer Leihfirma registriert ist, und die einem da dann irgendwann plötzlich einen Job anbieten, und man lehnt den dann ab (warum auch immer !?), könnte dann das Sanktionsregime zuschlagen - wenn die Leihfirma die Ablehnung das Arbeitsangebots da dem Jobcenter mitteilt - gemäß dieser Rand Nr. 209 vom BverfG-Urteil von 2019 - wenn dieses Jobangebot von der Leihfirma da auch vollwertig Unterhaltsdeckend wäre !?!  :scratch:  :scratch:  :teuflisch: 

@Sheherazade am 9.7.2026 um 18:10:46
Diese vermeintliche Zeitarbeitsfirma von Deinem nahen Angehörigen da, würde ich nicht Zeitarbeitsfirma nennen, sondern eher Probezeitmakler oder sowas !
Oder diese Zeitarbeitsfirma da hat eine neue Dienstleitung mit im Angebot - eine sog. Probezeitmakelung - oder so !?  :weisnich:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am Heute um 18:10:46Es sind nicht alle ZA gleich, es gibt auch richtig gute.

Das ist mir schon bewusst, vor allem die, welche sich auf ein Spezialgebiet spezialisiert haben.

Scheint hier aber wohl nicht der Fall zu sein.

Die meisten 0815-Buden arbeiten nach wie vor mit recht seltsamen Methoden.