Sozialgericht Gotha hält Hartz IV Sanktionen für verfassungswidrig

Begonnen von Diskus, 27. Mai 2015, 15:25:32

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MichaK

Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 17:55:00Ich persönlich bin immer noch der Meinung, dass die derzeitige Sanktionspraxis nicht verfassungskonform ist. Wenn Sanktionen weiterhin erfolgen sollen/müssen, müssen die Regelbedarfe angehoben werden und bei einer erfolgten Sanktion darf diese nur so hoch sein, dass danach das Existenzminimum noch zur Verfügung steht!

Hallo,

diese Option kommt aber für den Gesetzgeber nicht infrage. Weil dies der Solidargemeinschaft nicht zumutbar wäre.

Gast22317

Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 17:55:00
Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 10:28:47
habe das mit meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag so bestätigt. Wenn mir die Arbeitszeit nicht paßt, so hätte ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen können.

Mit meiner freiwilligen Unterschrift unter dem ALG II Antrag bestätige ich aber auch, dass ich u.a. alles dafür tue um meine Hilfebedürftigkeit zu beenden/zu reduzieren und vieles mehr.
Wem das nicht passt, muss sich eine andere Einkommensquelle suchen.

Wer unterschreibt freiwillig "ja Sie dürfen mich nach § 31 SGB II sanktionieren" ?
Wenn nicht, wird ein EinV-VA (§ 15 SGB II) erlassen - in dem steht quasi dasselbe.
Schau doch bitte auch nochmal nach dem Zusammenhang in dem ich obiges geschrieben habe.

Sofern Sanktionen eh' Verfassungswidrig sind, hatt sich das mit der EinV dann auch erledigt. Schließlich dient die Eingliederungsvereinbarung weniger der "Eingliederung" (Bewerbungen etc.kann man ohne EinV schreiben) , sondern eröffnet dem JC erst die Sanktionsmöglichkeiten.

Gast28527

Zitat von: Gast36005 am 10. Juni 2015, 15:19:01So, Leute. Jetzt moag i net meh.

Lieber Mitstreiter Lenz kapitulieren gilt mal eben gar nicht.  :cool:  Kennst sicher den Spruch: wer Wind säht, muss auch den Sturm ernten können.  :zwinker:  Übrigens nebenbei: durftest du ja bisher alles schreiben, im Gegensatz zu mir, dessen einige Beiträge wegen ,,Shreddern sanktioniert" wurden.  :heul:  Ist kein Vorwurf an dich, oder sonst jemanden, mag es nur mal in diesem Zusammenhang erwähnen.  :schock:  Habe es zur Kenntnis genommen, >>fertig.   :scratch: Kapituliere deshalb aber nicht!  :teuflisch: Wollte dir zur Verständigung unbedingt noch mitteilen, warum ich gegen Sanktionen und für das BGE bin.   :help: Es hat nämlich einen ungeheuer wichtigen Grund, den ich gerne sachlich und klar wiederlegt bekommen hätte. Vielleicht auch von dir als ,,Meinung". Es geht mir darum: Warum ein Kind wenn es geboren wird, zum einen ,,bevorzugt" schon als Millionär und wohlbehütet auf die Welt kommen darf, zum anderen im Zweifel sogar ,,bettelarm" dahinvegetieren muss? Ist nicht, sagst du vielleicht. Ist geschützt im GG Artikel 6, magst du vielleicht sagen.

Artikel 6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Die reale Wirklichkeit sieht meist anders aus. Nehmen wir mal den Extremfall: Eltern/Alleinerziehende werden aus was für Gründe auch immer vom JC mal ,,sanktioniert". Das Kindergeld bleibt davon natürlich unberührt. Bei einer Sanktion –der Eltern- wird es eben als ,,Familieneinnahme" möglicherweise zweckentfremdet. Da greift das GG Recht wieder nicht, wegen –im Zweifel- dem Artikel 6:

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Und das die staatliche Gemeinschaft darüber wacht, steht zwar auf dem Papier, aber bei vielen staatlichen Haushaltsdefiziten gar nicht möglich zu kontrollieren.

Deswegen bin ich gegen ein zumindest eingeschränktes Erbrecht. Um diese gewaltige staatliche ,,Sozialleistung" bezahlen zu können. Der GG Artikel 14:

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Dieser Artikel ist mir leider zu dünn. Da nützt es auch nichts, wenn wie im Artikel 3:

(1)Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


Aber die Kinder im Zweifel, wegen Mangel an ,,Geschäftsfähigkeit" keine eigenen Rechtsmitteln zur Verfügung stehen. Und manchmal müssen Kinder erst in den "Brunnen" fallen, bevor etwas zum Wohle des Kindes geschieht.  :flag:

Gast29263

Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 18:39:50
Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 17:55:00
Zitat von: Gast22317 am 10. Juni 2015, 10:28:47
habe das mit meiner Unterschrift unter den Arbeitsvertrag so bestätigt. Wenn mir die Arbeitszeit nicht paßt, so hätte ich mir einen anderen Arbeitgeber suchen können.

Mit meiner freiwilligen Unterschrift unter dem ALG II Antrag bestätige ich aber auch, dass ich u.a. alles dafür tue um meine Hilfebedürftigkeit zu beenden/zu reduzieren und vieles mehr.
Wem das nicht passt, muss sich eine andere Einkommensquelle suchen.

Wer unterschreibt freiwillig "ja Sie dürfen mich nach § 31 SGB II sanktionieren" ?
Wenn nicht, wird ein EinV-VA (§ 15 SGB II) erlassen - in dem steht quasi dasselbe.
Schau doch bitte auch nochmal nach dem Zusammenhang in dem ich obiges geschrieben habe.

Sofern Sanktionen eh' Verfassungswidrig sind, hatt sich das mit der EinV dann auch erledigt. Schließlich dient die Eingliederungsvereinbarung weniger der "Eingliederung" (Bewerbungen etc.kann man ohne EinV schreiben) , sondern eröffnet dem JC erst die Sanktionsmöglichkeiten.

:hae:

Eine Sanktion kann auch unabhängig von einer EGV/EGV-VA erlassen werden.
Eine EGV/EGV-VA soll nicht abgeschlossen werden, um Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Möglichkeiten gibt es schon per Gesetz. Durch eine EGV kann nur eine weitere Sanktionsmöglichkeit geschafft werden.

Befasse dich noch ein bisschen mit dem Thema und dann reden wir weiter  :bye:

Gast18959

Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 17:55:00Mit meiner freiwilligen Unterschrift unter dem ALG II Antrag bestätige ich aber auch, dass ich u.a. alles dafür tue um meine Hilfebedürftigkeit zu beenden/zu reduzieren und vieles mehr.
Wem das nicht passt, muss sich eine andere Einkommensquelle suchen.

Wie kommst du denn da drauf ?

Ein Antrag ist kein Vertrag, schon deshalb wäre das völliger Unsinn.

Ich jedenfalls, habe das hier unterschrieben :

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtk2/~edisp/l6019022dstbai378191.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378194

eben einfach nur einen Antrag ohne freiwillige Selbstverpflichtungen


Gast29263


Gast18959

Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 19:18:49Ahja und was steht im Merkblatt?

Ist doch völlig wurscht.
Ich habe den Erhalt und die Kenntnisnahme von Inhalten eines Informationsblattes bestätigt.
Mehr nicht.
Von Selbstverpflichtungen steht auch in diesem Merkblatt nichts.

Gast22317

Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 18:59:28
Eine Sanktion kann auch unabhängig von einer EGV/EGV-VA erlassen werden.
Eine EGV/EGV-VA soll nicht abgeschlossen werden, um Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Diese Möglichkeiten gibt es schon per Gesetz. Durch eine EGV kann nur eine weitere Sanktionsmöglichkeit geschafft werden.

Von der Möglichkeit wegen Verletzung der Meldepflicht § 59 SGB II nach § 32 zu sanktionieren abgesehen, gibt es ohne EinV praktisch kaum noch Möglichkeiten einer Sanktionierung.
Knackpunkt ist hier § 31 (1) Nr. 1. Die Pflichtverletzung nach Satz 1 Nr. 1 erfordert die "Weigerung", in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen. Nach dem eindeutigen Wortlaut bedarf es einer wirksam abgeschlossenen, formgerechten und nicht nichtigen Eingliederungsvereinbarung (LSG HE 17.10.2008 - L 7 AS 251/08).

Alles andere Sanktionsregelungen sind wichi waschi. Der Knackpunkt hier ist unter anderem die fehlende Rechtsfolgenbelehrung.

Gast35753

Die "Hinweise", also Merkblätter, kann man alle zur Kenntnis nehmen. Wären die Merkblätter die ggf auch Unsinn transportieren Gesetz, würden sich die Sachbearbeitungen sicherlich nicht um sg. EGV' bemühen :mocking:
Ich erinnere nur mal an die Pinneberger Hochglanzbroschüre. Eines der gelungensten Hinweis/Merkblätter der Jokecenter. Und zwischenzeitlich gibt es die auch in einer Vielfalt in anderen Kommunen. Zumindest haben die Sachbearbeiter*Innen auch einen gewissen Humor  :lachen:

Zitat von: MichaK am 10. Juni 2015, 18:25:05
... diese Option kommt aber für den Gesetzgeber nicht infrage. Weil dies der Solidargemeinschaft nicht zumutbar wäre.
Wenn die Entwicklung in unserem Land mit den Siebenmeilenstiefeln so weiter geht, dann kannst Du den Begriff "Solidargemeinschaft" für die Gesellschaft einfach umdeklarieren: "Soldatengemeinschaft".

Eine Vielzahl Betroffener scheint mir immerhin als Befehlsempfänger hörig genug und "Ursula ganz alleine" oder "von der Leine", wird ja nicht ganz umsonst bei den Bilderbergern zum Lehrgang gehen ....  :mocking:

Selbst diejenigen die hier schreiben und auch nicht betroffen sind, NOCH NICHT, haben vielleicht mal den einen oder anderen Betroffenen in ihrer eigenen Verwandtschaft.
Behandle andere Menschen möglichst so, wie du selbst auch behandelt werden möchtest. Niemand hatte zuerst einer Sachbearbeitung mit Sanktionierung gedroht. Es war umgekehrt!  :teuflisch:
Ich vermute mal, die wenigsten Menschen hier würden ihre eigenen Kinder mit Nahrungsentzug, nichts anderes bedeuten Sanktionen, erziehen wollen!
Es ist vermessen, dann andere Menschen mit Nahrungsentzug erziehen brechen zu wollen. Es ist noch mehr vermessen, wenn in der angestrebten  Erziehungsgesellschaft deutscher Prägung sich einer über den anderen erhebt. Augenhöhe ist doch unter Erwachsenen im Leben angesagt!

Gast2063

Eine Vielzahl Betroffener scheint mir immerhin als Befehlsempfänger hörig genug und "Ursula ganz alleine" oder "von der Leine", wird ja nicht ganz umsonst
bei den Bilderbergern zum Lehrgang gehen ....


Ja, die give me seven Mutter hat sich als Arbeitsministerin für das Bilderberg-Konsortium durch rücksichtsloses Handeln ,,qualifiziert".
Sowas schätzen sie dort. Zahlen verdrehen und Armutsberichte weglächeln kann sie auch.

Ich erinnere nur mal an die Pinneberger Hochglanzbroschüre. Eines der gelungensten Hinweis/Merkblätter der Jokecenter.
Und zwischenzeitlich gibt es die auch in einer Vielfalt in anderen Kommunen.


...dieser Schrott findet Nachahmer?  :schock:

Gast29263

Zitat von: Gast35753 am 10. Juni 2015, 19:37:52
Wären die Merkblätter die ggf auch Unsinn transportieren Gesetz, würden sich die Sachbearbeitungen sicherlich nicht um sg. EGV' bemühen :mocking:

Das Problem ist, dass die JC Quoten zu erfüllen haben, was die Anzahl der abgeschlossenen EGV`s angeht. Was in den EGV`s letztlich drinsteht, ist für die Leute, die die Quote vorgeben, egal.

Ich habe mir eben den Beschluss vom SG Gotha durchgelesen. Ziemlich gut formuliert.
Außer die Aussage über die Sanktionen der Miete bei U 25 jährigen in einer BG, sind falsch. Denn wenn die Miete sanktioniert wird, muss die sanktionierte Miete an die übrigen BG Mitglieder ausgezahlt werden. Hab ich Inge Hannemann gerade schon mitgeteilt. Sie leitet es an Petermann weiter. Wobei der Beschluss sicher nicht mehr geändert werden kann?!

MichaK

Zitat von: Gast35753 am 10. Juni 2015, 19:37:52Wenn die Entwicklung in unserem Land mit den Siebenmeilenstiefeln so weiter geht, dann kannst Du den Begriff "Solidargemeinschaft" für die Gesellschaft einfach umdeklarieren: "Soldatengemeinschaft".

Hallo,

wem sagst du das? Du musst doch nur meine Signatur lesen.

Gast35753

Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 19:49:22
... Das Problem ist, dass die JC Quoten zu erfüllen haben, was die Anzahl der abgeschlossenen EGV`s angeht. Was in den EGV`s letztlich drinsteht, ist für die Leute, die die Quote vorgeben, egal.

... was die Anzahl der abgeschlossenen EGV`s Sanktionen angeht. Was in den EGV`s Sanktionsbescheiden letztlich drinsteht ...
Entscheidend ist die Quote und der Einsparfaktor! ....

Gast29263

Naja, dieses Märchen der Sanktionsquoten lasse ich mal dahingestellt. Und das Sanktionen zu Einsparungen führen ist nicht wirklich richtig. Der ganze Aufwand der dafür betrieben wird (Mitarbeiter müssen bezahlt werden, Papier und Druckkosten, Porto etc.), die Kosten im möglichen Widerspruchs-/Klageverfahren, ausgereichte LMG u.u.u. Eigentlich ist es oft ein Minusgeschäft.

Gast28527

Zitat von: Gast29263 am 10. Juni 2015, 20:02:43Eigentlich ist es oft ein Minusgeschäft.
Es ist zumindest ein Geschäft auf Zeit.  :flag: