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Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung

Begonnen von Nelda, 26. März 2023, 16:44:28

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Patrick87

@Spring23

Du hast da etwas falsch gelesen. Es wurde geschrieben 60000 Euro und nicht 6000 Euro. Auf die Rechnung wäre ich dann aber auch sehr gespannt für 1 Jahr und 2 Personen.

Nelda

#181
Sry hatte mich vor lauter Stress vertippt.
Letztes Jahr waren es mit Pflegeversicherung knapp über 200 Euro
Die Beiträge sind jedoch gestiegen wenn ich 230 Euro pro Kopf im Monat rechne sind das im Jahr über 5500 Euro für beide.
Wegen dem Darlehen darf ich wenn das Haus hoffentlich bald verkauft wird und ich dann z.b. von 20 000 Euro Verkaufspreis die makler Courtage abziehen?
Und bei darlehen gehe ich dann direkt auf Null richtig? Bedeutet ich darf dann gar nichts behalten?
Ubd muss Krankenversicherung selbst bezahlen?

Spring23

Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 20:10:13Wegen dem Darlehen darf ich wenn das Haus hoffentlich bald verkauft wird und ich dann z.b. von 20 000 Euro Verkaufspreis die makler Courtage abziehen?
wieso zahlt die nicht der Käufer, wie sonst auch?
Und von 60 000 auf 20 000?  :schock:
Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 20:10:13Und bei darlehen gehe ich dann direkt auf Null richtig? Bedeutet ich darf dann gar nichts behalten?
Du solltest einen Schritt nach dem anderen machen.
Ansonsten bekommst Du ja Geld vom JC, das Du (so es Darlehen werden sollte) zurückzahlst.
Das JC gibt Dir sozusagen Vorschuss, statt dass Du auf den Verkauf Deines Hauses warten müsstest, um wieder flüssig zu sein.
Was willst Du da "behalten"?

Und geh nicht davon aus, dass alles ein Jahr dauert und was Du bis dahin für die Krankenkasse verbraucht haben wirst. Vielleicht regelt sich alles schneller, Dein Freund findet einen Job... Wie genannt, einen Schritt nach dem anderen.

Greywolf08

Zitat von: Nelda am 05. Mai 2023, 20:10:13... von 20 000 Euro Verkaufspreis die makler Courtage abziehen?
Unter Wert darfst du das Haus doch nicht verkaufen - oder hatte ich mich da verlesen?
Wenn der Käufer den Kaufpreis und die Courtage an dich überweist, dann musst du die Courtage natürlich abziehen.

Ich frage mich aber die ganze Zeit ob der Erlös vom Hausverkauf wirklich zu 100% zum Lebensunterhalt eingesetzt werden muss?
Es gelten ja Freibeträge auf Vermögen. Das Haus zählt jetzt noch zum Schonvermögen. Mit dem Verkauf dürfte es ja dann nur eine Vermögensumwandlung sein, wenn es unter Wert oder zum ehem. Kaufpreis veräußert wird.
Selbst wenn die TE das Haus für 60.000 EUR verkauft bekommt, so müssten ihr und ihrem Partner je 15.000 EUR nicht angerechnet werden können.
Kommt das Kind noch vor dem Verkauf zur Welt, dann sind bei diesem auch 15.000 nicht anrechenbar.
Erst das, was nach Abzug des Schonvermögens der BG übrig bleibt, muss zum Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Ratlos

@ Nelda - sei mal bitte so nett und lade die Bilder von den Schäden hoch. Dann weis ich vielleicht mehr.
Vor allem interessiert mich der Wasserdurchlass im Dach.

horst

Zitat von: Greywolf08 am 06. Mai 2023, 10:04:06Ich frage mich aber die ganze Zeit ob der Erlös vom Hausverkauf wirklich zu 100% zum Lebensunterhalt eingesetzt werden muss?
Es gelten ja Freibeträge auf Vermögen. Das Haus zählt jetzt noch zum Schonvermögen. Mit dem Verkauf dürfte es ja dann nur eine Vermögensumwandlung sein, wenn es unter Wert oder zum ehem. Kaufpreis veräußert wird.
Das hab ich mir auch schon überlegt, aber da sie auch KDU beantragen will für eine eigene Wohnung und das Haus noch besitzt, wird sie es erst verkaufen müssen, so sieht es das JC.

Nelda

Hallo ratlos ich sende die Fotos heute noch zu bin gerade von  den whg schauen nach hause gekommen. 
Wäre es ok wenn ich Sie per Mail sende ?
Da ich hier das nicht verstanden habe wie das geht

Wegen der Makler Courtage auch Verkäufer müssen die zahlen sind selbst bei sehr billigen Häusern dann knapp 4000 bis 5000 Euro.
Ich werde keinen Käufer finden der hierfür 60 000 Euro bezahlt.
Nicht bei diesen Schäden.

Ratlos

Hier kannst du Fotos laden über "Datei anhängen". Gebe dir aber auch meine Mailanschrift. Hier wäre es deshalb besser weil die Schäden alle sehen können.

Nelda


Ratlos

Links unten wenn du eine Mail versendest. da steht "Dateianhänge und weitere Optionen" da musst du drauf klicken

Nelda

Es funktioniert leider nicht.Es kommt 3 mal das ich keine Berechtigung habe und dann Fehler beim Hochladen. Was kann das sein?

Ratlos

@ Nelda bitte lade die Bilder der Schäden hoch, wenn möglich auch die Außenansicht deines Hauses.
Ich habe viel über den Sachverhalt nachgedacht und habe einen prozessualen Weg gefunden mit sehr geringen Kostenrisiko.
In dem Fall könnte ich selbst ohne Postulationsfähigkeit als eine Art Korrespondenzanwalt deinem RA den Weg aufzeichnen den er gehen soll. Für mich entstehen dir keine Kosten. Ich würde dir Verzichtserklärung nach 3400 RVG geben.

Nelda

Gene..darf ich die Fotos per Mail schicken? Du kannst sie dann gerne hochladen,bei mir klappt es echt nicht.Bräuchte deine Email Anschrift bitte

Ottokar

@Ratlos & Nelda
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