Brauche hilfe für meine ältere nachbarin

Begonnen von Luca, 28. Juni 2023, 18:36:38

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Luca

Hey leute, ich brächte hier bitte eure hilfe. Ich habe eine alte dame bei uns im haus die keine kinder hat und alleine ist.
Ich habe vor gestern erfahren dass das sozialamt(Sie bekommt grudsicherung) sie schon seit mehreren monaten shikaniert. Ich will ihr jetzt helfen und wenn es sein muss mit ihr auch dorthin gehen.

Sie wohnt bei eine alten freundin von ihr wo sie ein zimmer bewohnt. Sie hat auch ein untermietvertrag der schon akzeptiert wurde mit der miete usw,

jetzt hat ihr vermieter die miete aufgrund steigender kosten 100 euro erhöht und das schreiben hat sie eingereicht beim amt.

das haben sie ihr geschickt:

"Bezüglich der abrechnung der nebenkosten gilt der Hauptmietvertrag. Ändern sich die betrffenden Posten(Miete, Nebenkosten) im Hauptmietvertrag, kann der Hauptmieter die änderungen beim untermieter geltend machen."

"Bitte benatworten sie uns schriftlich, ob sie mit dem vermieter verwandt sind und falls ja, in welchem verwandschftsverhältniss..." Sie ist weder verwandt oder verschwägert mit dem vermieter.

"Mietzahlungsnachweise seit leistungsbeginn mit kontoauszüge" ( Sie bezahlt ihre miete immer bar und mit quittungen)

"Unterschriebene Einwilligung von Ihnen zur Miet Und nebenkostenerhöhung" ?!?

"Kopie vom Hauptmietvertrag und Nachweis über die erhöhung der Miete und Nebenkosten"


"Falls vom hauptmietvertrag nicht hervorgeht, dass eine untervermietung erlaubt ist, bitten wir um einen nachweis über das einverständniss ds vermieters..."

Bis dato war alles bei ihr genehmigt. Sie hat auch den bewilligungsbescheid. Jetzt seit der mieterhöhung wollen sie das alles nochmal.

Ich weiss dass sie daten dritter nicht weitergeben darf, habe ich ihr auch gesagt.
Könnt ihr mir bitte helfen ein schreiben fertig zumachen mit den gesetzengrundlagen? Ich will es nicht vermasseln und sie dann in noch mehr ärger bringen.

Ich danke euch schonmal im vorraus.

Sheherazade

Zitat von: Luca am 28. Juni 2023, 18:36:38jetzt hat ihr vermieter die miete aufgrund steigender kosten 100 euro erhöht und das schreiben hat sie eingereicht beim amt.

Verstehe ich nicht. Ihr Vermieter ist doch ihre Freundin, die ihr ein Zimmer untervermietet. Und was steht in dem Untermietvertrag drin, wird da Bezug genommen auf den Hauptmietvertrag, ist das eine pauschale Untermiete, ohne NK-Abrechnung?

Was wurde da genau erhöht, die Nebenkosten oder die Kaltmiete, gelten die 100€ für die ganze Wohnung oder nur das eine Zimmer?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Luca

Die Nachfragen solltest du beantworten;
zu unterem geht schon eine Antwort:
Zitat von: Luca am 28. Juni 2023, 18:36:38"Falls vom hauptmietvertrag nicht hervorgeht, dass eine untervermietung erlaubt ist, bitten wir um einen nachweis über das einverständniss ds vermieters..."
Das geht keine Sozialleistungsbehörde etwas an da es nicht zu Ihrem Aufgabengebiet gehört sondern reines Mietrecht ist.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Reiner1970

"Kopie vom Hauptmietvertrag und Nachweis über die erhöhung der Miete und Nebenkosten"

Als Untermieter hat man auf den Hauptmietvertrag doch gar keinen Zugriff. Und der Hauptmieter ist auch nicht verpflichtet diesen raus zu geben, oder Kopien von seinen persönlichen Unterlagen an zu fertigen. Immer der gleiche Zirkus

Luca

Hey vielen Dank für eure Antworten.

@sheherazadeh
Ich habe den untermietvertrag gesehen. Da wird überhaupt nicht auf den hauptmietvertrag Bezug gekommen. Ist ein orfentlicher untermietvertrag. Und das wurde ja auch von denen vor einem Jahr schon bewilligt.
Ja es ist soweit ich weis eine Pauschale von 400 Euro. 350 plus 50 Nebenkosten. Jetzt wurde es auf 100 Euro erhöht. Sie kann die die Küche, Badezimmer benutze zusätzlich zu den Zimmer in den sie lebt.


@fettnäpchen
Soll ich das so reinschreiben?
Gibt es da Urteile oder ist das allgemein so?


@reiner1970

Das weiß icu auch und habe es ihr auch gesagt dass sie das sagen soll.

Ich weiß einfach nicht wie ich das Schreiben für sie fertig machen soll. Könnt ihr mir diesbezüglich bitte helfen wie ich am besten Vorgehen soll bei der email. Ich werde mit ihr auch dahin gehen. Will aber dass die was schonmal was schriftlich haben.

Vg
Luca

Spring23

Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 00:40:32Ja es ist soweit ich weis eine Pauschale von 400 Euro. 350 plus 50 Nebenkosten. Jetzt wurde es auf 100 Euro erhöht. Sie kann die die Küche, Badezimmer benutze zusätzlich zu den Zimmer in den sie lebt.
100 Euro Erhöhung bei Einzug wann? Nunmehr also 450 Euro ohne Nebenkosten für ein Zimmer, welcher Größe?

Du musst das hier nicht beantworten, es geht auch um die Freundin, aber das ist etwas, was die Aufmerksamkeit und die Fragen zum Verhältnis erklärt, ob verwandt usw.

Denn in einem Mietverhältnis ohne Bezug und/oder mit einem fremden Vermieter würde man sich nicht unbedingt so einfach mit einer derart hohen Erhöhung einverstanden erklären.


horst

Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 00:40:32Ja es ist soweit ich weis eine Pauschale von 400 Euro. 350 plus 50 Nebenkosten. Jetzt wurde es auf 100 Euro erhöht. Sie kann die die Küche, Badezimmer benutze zusätzlich zu den Zimmer in den sie lebt.

die werden bei dem teuren Zimmer auch das in Augenschein nehmen, falls das Sozialamt auch einen Außendienst unterhält.

Luca

ich bin gerade bei der arbeit. Ich werde mir ihren mietvertrag nachher anschauen. Die neue Miete ist pauschal 450. Also mit nebenkosten.

Kopfbahnhof

Zitat von: Luca am 28. Juni 2023, 18:36:38jetzt hat ihr vermieter die miete aufgrund steigender kosten 100 euro erhöht

Für beide jeweils 100 € auch der Hauptmieterin?
Wer ist hier als Vermieter gemeint die Hauptmieterin?

Ansonsten 50€ dürften völlig Normal sein, bei der aktuellen Kostensteigerung.
100€ da könnten beim Amt schon Fragen aufkommen.

Auch 450 € für eine reine Pauschalmiete für ein Zimmer sind nicht Ungewöhnlich.
(eine Mieterhöhung um 100€ für ein Zimmer aber schon)

Oder ist es ein sehr großes Zimmer?

Fettnäpfchen

Luca

Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 00:40:32Soll ich das so reinschreiben?
Gibt es da Urteile oder ist das allgemein so?
Ja das kannst du so reinschreiben und es sollte jedem SB bekannt sein. Du kannst natürlich nach § 13 - 15 verlangen dass das JC dir die Rechtsgrundlage dieser Forderung nennt und auch wofür/womit diese Datenabfrage begründet ist denn selbst dafür muss ein Grund genannt werden.

Ist gar nicht so lange her da wurde ein anderer User auch damit konfrontiert und nach der entsprechenden Antwort wurde da nicht mehr nachgefragt.

MfG FN
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Greywolf08

Zitat von: horst am 29. Juni 2023, 11:35:10die werden bei dem teuren Zimmer auch das in Augenschein nehmen, falls das Sozialamt auch einen Außendienst unterhält.
Wieso teures Zimmer?
Ist doch klar, das gemeinsam genutzte Fläche (Küche,Bad,Flur) natürlich halbiert wird. Und diese Quadratmeter kommen eben noch zum Zimmer hinzu.
Der Vermieter der Freundin schickt eine Mieterhöhung i.H.v. 100 EUR. Die Freundin ist aber Vermieterin der Dame und teilt die 100 EUR durch 2. Das ist völlig legitim.
Beide, die Freundin und die Dame zahlen jeweils 50 EUR mehr.
(Ich tippe mal: Wenn die alte Kaltmiete bei ca. 700 EUR lag, dann wird die Wohnung mindestens 80 - 90qm haben und mind. zwei gleichgroße Wohnräume haben.
Dann sind selbst mit Mieterhöhung 450 Warmmiete völlig i.O.)

Luca

also ich habe jetzt mit ihr gesprochen. Es sieht so aus. Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin. Sie ist ab und an da. Sie kann aber die gesamte wohnung benutzen. Hat aber ein eigenes schlafzimmer. Pauschal ist die miete 505 euro. Und jetzt kommts. Die erhöhung fand schon im märz statt. Und es wurde bewilligt bzw die neue miete übernommen.

Das schreiben haben sie jetzt trotzdem geschickt. Wenn ich die mail fertig mache soll ich eine frist setzen oder doch lieber nicht. Weil es ja bewilligt worden ist. Sie sagte mir dass sie bisher die miete bezahlt haben.

Danke für eure hilfe

Kopfbahnhof

Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28Sie ist ab und an da. Sie kann aber die gesamte wohnung benutzen.
Das kann dem Grusi Amt Egal sein, muss es nicht wissen.

Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28es wurde bewilligt bzw die neue miete übernommen
Dann ist doch alles klar, Nachträglich können die da nicht so einfach was Ändern.

aber insgesamt braucht es schon mehr Informationen dazu.

Luca

Das sind leider alle Infos die ich habe.

Ich habe den Paragraf 13-15 nicht gefunden.
Würde den gerne in dem Schreiben einfügen. Gibt es da was genaueres? Oder hab ich falsch geschaut? Sozialgesetzbuch richtig?

Spring23

Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28also ich habe jetzt mit ihr gesprochen. Es sieht so aus. Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin.
Dann ist der Untermietvertrag irreführend und formal auch unzutreffend. Die Fragen

Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28"Kopie vom Hauptmietvertrag und Nachweis über die erhöhung der Miete und Nebenkosten"

"Falls vom hauptmietvertrag nicht hervorgeht, dass eine untervermietung erlaubt ist, bitten wir um einen nachweis über das einverständniss ds vermieters..."
sind damit gegenstandslos, allerdings kann das JC das nichts wissen, dass der Untermietvertrag gleichzeitig der Hauptmietvertrag ist.

Zur Erhöhung: Es hat niemand Drittes der Freundin (Vermieterin) irgendwas erhöht, sondern die Kosten sind gestiegen und sie will sie der Freundin/Mieterin weitergeben.

Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28Das schreiben haben sie jetzt trotzdem geschickt. Wenn ich die mail fertig mache soll ich eine frist setzen oder doch lieber nicht. Weil es ja bewilligt worden ist. Sie sagte mir dass sie bisher die miete bezahlt haben.
Frist zu was?

Man zahlt ihr die Miete und ist offenbar auf ein paar Ungereimtheiten aufmerksam geworden, die sich aus dem formal unzutreffenden "Untermietvertrag" ergeben haben.

Abrechnung Nebenkosten gibt es nicht, da Pauschale, allerdings dürfte unklar sein, worauf sich nun die Mieterhöhung bezieht. So ohne weiteres kann man auch bei Untermiete- die es nicht ist- nicht um so einen hohen Betrag erhöhen.