BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht

Begonnen von Meck, 26. Oktober 2016, 14:48:01

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gast29894

Das solltest du die Person fragen.

Ich empfinde diese sich kugelnden Smilies ohnehin oftmals als höchst verletzend

Gast38171

Zitat von: MichaK am 04. November 2016, 21:55:47wäre ja nun unschwer in Verwaltungsakt umzudeuten. Das schafft sogar ein Jobcenter, solche Umdeutungen.

weshalb umdeuten? Ist doch gar nicht erforderlich.

Ein Bescheid ist ein Dienstschreiben, das in einer besonderen Form verfasst ist und das eine oder mehrere Regelungen enthält (Verwaltungsakt). Zur Form des Bescheids gehören regelmäßig Tenor, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bescheid

MichaK

Zitat von: Gast38171 am 04. November 2016, 22:24:31
weshalb umdeuten? Ist doch gar nicht erforderlich.


Manch Jemand muss halt umdeuten unterlassen, damit er was zum Lachen hat. Die Psyche des geknechteten Menschen ist strange. So iss es halt.