Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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zoolander

Hallo zusammen, ich gehöre auch zu denjenigen, die noch keinen schriftlichen Bescheid über die automatische Verlängerung erhalten haben.

Eigentlich hatte ich schon einen formlosen Antrag unter Hinweis auf § 67 Abs. 5 SGB II (wie von ottokar geraten) aufgesetzt, doch haben sich gerade erst die Kosten der Unterkunft erhöht. Unterm Strich geht es um 25€ Plus pro Monat.
Ich hatte schon länger nichts mehr schriftlich mit dem Amt zu tun und weiß gerade nicht, ob, wie und wann eine Anpassung der Auszahlungshöhe stattfindet, wenn das Amt jetzt von meinen alten Werten ausgeht und ich die geänderten Daten erst noch nachreiche.
Andererseits will ich das Amt nicht noch verwirren und mit neuen Nachweisen die Bearbeitungszeit hinauszögern.

Wie würdet ihr das handhaben?

Sabine13

Da du die Veränderung ohnedies mitteilen mußt, würde ich das mit einem Dreizeiler (Erhöhungsschreiben beifügen)machen und gleichzeitig dabei deinen Antrag verlängern.

zoolander

Vielen Dank, Sabine.
Was genau meinst du denn mit Erhöhungsschreiben? Eine kurze Auflistung der Kosten der Unterkunft?
Die Nachweise dann einfach per Post nachschicken?

Sabine13

Die 25 Euro monatlich mehr, müssen ja irgendwo stehen oder aufgelistet und nachvollziehbar sein.
Du kannst die Unterlagen per Brief, Fax oder auch per Email senden.

zoolander

Klar, dass ich die Unterlagen nachreiche. Ich dachte, du meinst mit Erhöhungsschreiben evtl. einen Vordruck vom Amt.  :smile: - gibt ja immer wieder Dinge, die man noch nicht kennt.
Selbstverständlich werden die Belege wie immer zugeschickt bzw. gefaxt. Der Mehrbedarf verteilt sich auch auf mehrere Posten.
Hoffe nur, dass es zum Ersten auch mit der Fortzahlung funktioniert, wenn nicht einfach die bisherigen Daten übernommen werden.

Geh auf Nummer Sicher, lade dir die Anlage WBA herunter, dort werden eh die Kosten der Unterkunft eingetragen.
Mit der Anlage (4 Seiten) bist du schnell durch wenn sich sonst nichts geändert hat.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Drago

Zitat von: gloegg am 17. April 2020, 16:37:33
Darf ich noch mal fragen, ob trotz automatischer Weiterbewilligung ein entsprechender, schriftlicher Bescheid über die Weiterbewilligung kommt? Hat jemand vielleicht schon einen Bescheid bekommen? Der Bescheid ist ja zu Nachweiszwecken (z.B. Beantragung Beratungshilfe, Befreiung GEZ etc.) notwendig...

Zitat von: Ottokar am 18. April 2020, 10:56:43
Zitat von: gloegg am 16. April 2020, 14:31:20
Kommt denn trotz automatischer Weiterbewilligung ein entsprechender, schriftlicher Bescheid über die Weiterbewilligung?
Ja, muss.

Bin neu hier im Forum und das ist mein erster Beitrag. Daher hab ich Euch beide mal zitiert um zu gleichzeitig zu testen, ob das Forum einen informiert wenn ein Beitrag zitiert wurde.


Wie ist das mit der GEZ aka Deutschlandradio?


Die haben mir nämlich heute wie immer geschrieben, dass meine Befreiung am 31.5.20 ausläuft und ich doch bitte wieder das typische Formular schicken soll.

Ich habe bis heute (21. April) noch nichts bezüglich der automatischen Verlängerung schriftlich bekommen, was mich aber noch nicht beunruhigt, da ich es erst zum 1. Juni ausläuft und nicht zum 1. Mai.
Ich vermute stark, die sind momentan so überlastet, dass sie Leute wo es zum 1. Juni ausläuft erst im Mai kontaktieren, und jetzt damit beschäftigt sind die abzuarbeiten, bei denen es schon zum 1. Mai ausläuft.



Zitat von: posaidon am 19. April 2020, 15:08:28
Mein aktueller Bescheid läuft bis Ende Mai. Muss ich jetzt einen Weiterbewilligungsantrag stellen? Versteh es nicht so recht

Ist bei mir genau so. Ich habe bei mehreren Seiten gelesen, auch welche die das neue Gesetzt sampt Paragraph zitieren, dass es bei Leuten die zum:
1. April
1. Mai
1. Juni
1. Juli
1. August
verlängern müssen, davon befreit sind und es automatisch gemacht wird.
Da es ein festes Gesetz ist, also nicht nur irgend eine förmliche Laberei, wär das Schlimmste was DIr passieren kann, dass es zum 1. Juni nicht kommt, aber direkt nachgeholt wird sobald Du telefonisch reklamierst.
Die sind verpflichtet das zu machen da es wie gesagt ein festes Gesetz ist.

RicBLN

Guten Tag zusammen :)

Ich bin neu hier und habe da mal ein paar fragen und benötige das geballte Schwarmwissen von euch :)


Ich habe am 07.04.2020 den vereinfachten Antrag zwecks ALG2 per e-mail eingereicht. Die Eingangsbestätigung folgte auch per post.
nun verstichen weitere 12 Tage ohne E-Mail oder Brief zwecks Bewilligung.

Da ich nun ohne Geld auf dem Konto Mittellos bin und auch keine Miete und ähnliches bezahlen kann habe ich heute bei der Service Hotline Nachgefragt wie der aktuelle Stand der Dinge ist.
Anscheinend ging heute ein Brief an mich los indem hervorgeht das ich noch eine menge Unterlagen nachreichen muss.

Mietvertrag, Heizkostenabrechnung, die letzten 3 Monate Kontosuazüge, Personalausweis Kopie, meine Versichertenkarte und einen "grund" warum ich das beantrage bzw Hilfebedürftig bin.

Ohne diese Unterlagen geht es nicht weiter. :(


Mein Verständnis der neuen Regelungen ist eine etwas andere. "Schnell und unbürokratisch"... davon sehe ich absolut nichts.. es sind nun 14 tage vergangen in dem sich nichts gerührt hat.

Auch wenn gewisse unterlagen benötigt werden so versichere ich mit meiner Unterschrift das alle angaben auch stimmen. Ich möchte mich auch ungern Strafbar machen.

Desweiteren sehe ich das mit dem Perso und Mietvertrag auch ein. Die kontoauszüge und co nicht, da ja nun mal keine Vermögensprüfung mehr abgehalten wird. Mit der Abgabe der Kontoauszüge wird die ganze Neuregelung ad absurdum geführt.

Meine Fragen...

Muss ich wirklich alles abgeben um Leistungen bewilligt zu bekommen?
Wenn allein schon die bearbeitung gute 2 wochen zeit in Anspruch nimmt würde es mit der übersendung der unterlagen bestimmt nochmal 1-2 wochen dauern.

So lange halte ich ohne Geld nicht mehr durch :(

Für Tipps und co wäre ich ihnen unglaublich dankbar!!

LG



Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16Mein Verständnis der neuen Regelungen ist eine etwas andere. "Schnell und unbürokratisch"... davon sehe ich absolut nichts.. es sind nun 14 tage vergangen in dem sich nichts gerührt hat.

Dann ist dein Verständnis leider falsch.
Du kannst nicht die Antragsvordrucke einreichen und glauben, dass nach 1 Woche blind Leistungen bewilligt werden.
Natürlich wird anhand der angeforderten Nachweise geprüft, ob du hilfebedürftig bist.
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16da ja nun mal keine Vermögensprüfung mehr abgehalten wird. Mit der Abgabe der Kontoauszüge wird die ganze Neuregelung ad absurdum geführt
Nein, sie dienen der Einkommensprüfung.

Mal abgesehen von dem"
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16"grund" warum ich das beantrage bzw Hilfebedürftig
" sind alle Nachweise nachvollziehbar.
Aber wenn es schnell gehen soll, schreib halt in 2 Sätzen warum du Leistungen beantragst und wie du zuvor deinen Lebensunterhalt gesichert hast.
Um so ein Schreiben würde ich mich nicht mit dem JC streiten.
Die haben derzeit genug Arbeit.

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

ThomasParis

Zitat von: jordan2sheepy am 20. April 2020, 11:12:17
Zitat von: ThomasParis link
Keine Vermögensprüfung heißt im Klartext was?
kann mir vorstellen dass sie halt mit den angeforderten daten dein EINKOMMEN, nicht aber vermoegen pruefen. somit waere es dann ja wieder rechtens wenn ich es richtig verstehe.

Ja, in der Antwort hieß es, dass die Vereinfachung mich "nicht entbindet, die Angaben auch nachzuweisen". Im Falle der Versicherung über kein erhebliches Vermögens dachte ich, dass es eben doch vom Nachweis entbindet, und inwiefern Einkommen von September bis zum Monat der Antragstellung relevant ist, ist mir auch nicht ganz klar, aber gut. Dokumente sind eingereicht, bei ~50 weiteren eingereichten Seiten an Nachweisen heißt es jetzt erstmal wieder warten.

RicBLN

Zitat von: Nö am 21. April 2020, 15:40:40
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16Mein Verständnis der neuen Regelungen ist eine etwas andere. "Schnell und unbürokratisch"... davon sehe ich absolut nichts.. es sind nun 14 tage vergangen in dem sich nichts gerührt hat.

Dann ist dein Verständnis leider falsch.
Du kannst nicht die Antragsvordrucke einreichen und glauben, dass nach 1 Woche blind Leistungen bewilligt werden.
Natürlich wird anhand der angeforderten Nachweise geprüft, ob du hilfebedürftig bist.
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16da ja nun mal keine Vermögensprüfung mehr abgehalten wird. Mit der Abgabe der Kontoauszüge wird die ganze Neuregelung ad absurdum geführt
Nein, sie dienen der Einkommensprüfung.

Mal abgesehen von dem"
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 15:32:16"grund" warum ich das beantrage bzw Hilfebedürftig
" sind alle Nachweise nachvollziehbar.
Aber wenn es schnell gehen soll, schreib halt in 2 Sätzen warum du Leistungen beantragst und wie du zuvor deinen Lebensunterhalt gesichert hast.
Um so ein Schreiben würde ich mich nicht mit dem JC streiten.
Die haben derzeit genug Arbeit.


Niemand redet von einer Woche. Ich hatte vor 7 Jahren das letzte mal h4 bezogen. Und ich kann halt vergleiche ziehen.
Daher die persönliche Einschätzung das sich nicht wirklich was geändert hat.
Und meine Definition von Schnell und Unbürokratisch sieht halt ein wenig anders aus. Siehe die Soforthilfen für Betriebe, Selbstständige und co.
Aber gut, genug Offtopic :)


Wenn ich alle Unterlagen morgen (digital) einreiche, könnte ich zumindest einen vorläufigen Bescheid beantragen?
Wie gesagt, mein erspartes ist nun weg und ich bin gelinde gesagt Pleite.

LG


Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 20:30:22Wenn ich alle Unterlagen morgen (digital) einreiche, könnte ich zumindest einen vorläufigen Bescheid beantragen?Wie gesagt, mein erspartes ist nun weg und ich bin gelinde gesagt Pleite.
Gelinde gesagt, bist du nur einer von Tausenden.
Derzeit werden tausende von Anträgen gestellt. Teilweise arbeiten MA aus dem JC unterstützend in der Agentur aufgrund der Anträge auf KUG.
Man leistet, was man kann.
Du wirst Geduld haben müssen.
Zitat von: RicBLN am 21. April 2020, 20:30:22Niemand redet von einer Woche.
Dir waren 2 Wochen zu lang.
2 Wochen bzw. 10-15 Werktage sind eine Frist, die für Neuanträge eingehalten werden sollte, wenn sie vollständig sind und es nicht gerade eine Pandemie herrscht.

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Lockenstab

Ich muss jetzt mal meinem dicken Hals etwas Luft machen ....

Habe mich am Freitag beim JC digital regestriert, und heute mein Pin per Post erhalten.
Mich angemeldet und da die Pin eingegeben. Soweit so gut.... nun wollte ich eine VÄM machen und bekome die Meldung, dass ich mich mit meinem JC in verbindung setzen muss weil ich keine Berechtigung habe da irgendwas zu machen.

Hab die Nummer meine JC angerufen und landete in Berlin.... also Hotline angerufen...da erfahre ich dann das es schon ein Profil unter anderem Benutzernamen gibt.
Nach einem hin und her verriet mir mein Gegenüber den Benutzername, mit dem ich mich anmelden müsste um die VÄM digital machen zu können.

Hab ich nicht am Freitag den 17. noch gefragt um was es sich da handelt, ob das so ein Teil ist das SB für einen anlegt und SB Admin von diesem Account ist? User Nö meinte das ist nur um digital schnell und praktisch WBA usw. beim JC einreichen zu können....
Tja Pustekuchen.... genau so ein Account ist das wie ich es befürchtete. Denn nun bekomme ich die "alten" Zugangsdaten per Post zugesendet, in zwei Briefen, der eine mit dem PW der andere mit dem Benutzernahmen.
Anscheinend muss diesen Account das JC vom anderen LDK gemacht haben, den das läuft noch unter meinem Ehenamen, den ich so ganz nebenbei seit 11 Jahren nicht mehr führe. Mir wurde nie mitgeteilt das es so ein Account/Profil von mir beim JC gibt, und warum bitte bekommt man keine Meldung oder irgendwas das man sich nicht regestriern braucht weil´s schon was gibt?! Wenn man den LDK wegen Umzug wechselt wärend des ALG 2 bezuges, warum zieht so ein Account/Profil dann nicht mit um? Ich bin immer noch auf 180 .... Was die JC nicht alles an Daten und Unterlagen haben wollen, aber über sowas erhält man keinerlei Auskunft.... Das System scheint ja zu wissen das es von mir schon was gibt, sonst hätte man mich ja nicht geblockt...an statt der Pin hätte man ja auch einfach mla die anderen Zugangsdaten schicken können....

Jetzt darf ich halt doch zum JC fahren und die VÄM in Papierform in den Postkasten stecken..... unbürokratisch ist für mcih echt was anderes *kotz*
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

ollieh

Ist mir auch so ergangen. Habe beim Job Center auch angerufen und die wussten von nichts. Die haben überhaupt nicht verstanden was ich meinte. Hab das ganze Procedere auch gemacht aber nichts gebracht. Ist ja kein Problem die Weiterbewilligung soll ja voll automatisch abgewickelt werden ohne dass ich was machen muss. Das wissen die Jobcenter Mitarbeiter übrigens. Hatte deswegen extra angerufen. Muss keinen schriftlichen Antrag abgeben. Ich lass mich überraschen.

Lockenstab

meist ist alles eine Frage der Argumentation!