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Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Heinz-Otto

Ja, musst du einreichen. Einkommensüberprüfung wird gemacht und ist rechtens.
Es entfiel nur die Vermögensprüfung.

Ottokar

Bei Kontoauszügen geht es (lt. BSG) in erster Linie um verschwiegene Einkommen.

Zitat von: malm am 05. Januar 2022, 12:56:10JETZT MEINE FRAGE:
WBA, EKS und Kontoauszüge dürfen gefordert werden.
Private Kontoauszüge jedoch nur rückwirkend für 3 Monate.
Geschäftliche Kontoauszüge nur im Zusammenhang mit der EKS, wobei Kundendaten das JC nichts angehen, solange sich diese über eine Kundennummer identifizieren lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

Zitat von: Ottokar am 05. Januar 2022, 13:27:21
Bei Kontoauszügen geht es (lt. BSG) in erster Linie um verschwiegene Einkommen.

WBA, EKS und Kontoauszüge dürfen gefordert werden.
Private Kontoauszüge jedoch nur rückwirkend für 3 Monate.

Hallo,
das mit den 3 Monaten ist hier immer wieder zu lesen, aber mein JC fordert 'grundsätzlich' 6 Monate. Wie lässt sich das abstellen? :weisnich:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

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a_good_heart

1000 Dank @Ottokar!  :smile:
Hab ich mir gleich abgespeichert und werde es beim nächsten WBA Ende Februar verwenden. Wird bestimmt lustig... :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Ottokar

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Heinz-Otto

Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2022, 13:04:53
Der Dank gebührt Heinz-Otto für sein Thema dazu: https://hartz.info/index.php?topic=127433.0
Wow, jetzt bin ich aber platt. Danke. Das tut auch mal gut ;)
Erst recht wenn es vom Boss kommt *g*

Ottokar

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Heinz-Otto

Zitat von: Ottokar am 06. Januar 2022, 17:36:17
Na ich schmücke mich doch nicht mit fremden Federn.

Das spricht für dich! Ich habe da schon einiges erlebt.

Ottokar

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brick

Zitat3. Anlagen ausfüllen
Laden Sie hier über den Link Anlagen herunterladen die zur Vervollständigung Ihres vereinfachten Antrages auf Arbeitslosengeld II benötigten Anlagen herunter und speichern diese auf Ihrem Endgerät ab. Anschließend füllen Sie die abgespeicherten Dokumente aus und laden sie danach hoch. Alternativ können Sie die Formulare ausdrucken und handschriftlich ausfüllen und eingescannt oder fotografiert hochladen.

Die Onlineübermittlung erfordert derzeit keine Unterschrift.


Das jobcenter will die Anlagen mit unterschrift, jedoch zeigt es hier im zitat von der seite das es hne unterschrift gueltig ist.

Heinz-Otto

Auch so was. Es wird immer vorausgesetzt, dass jeder H4 einen Drucker und Internet hat.
Zahlen tun nur wenige JC für Onlinebewerbungen. Oder Geld für Zeitungen zur Stellensuche gibt es auch nicht.
Man sollte sich im Grunde offiziell nur auf Stellen aus der Zeitung bewerben und eine handschriftliche Bewerbung und Lebenslauf.  :cool:

So findet man halt leider keinen Job :(

Ottokar

Eigene Unterschrift einscannen und als Bild in das PDF einfügen.
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brick

Ist VM zu verlangen beim erstantrag jetzt rechtsgueltig? Laut meinem Verstaendnis wird das vorerst nicht verlangt. (rechtlich gesehen). Oder soll man VM ausfuellen aber sie bewilligen erstma 6 monate ?

Fettnäpfchen

brick

Zitat von: brick am 14. Januar 2022, 17:19:11Ist VM zu verlangen beim erstantrag jetzt rechtsgueltig?
Bis Ende 03 ist die Vermögensprüfung ausgesetzt und die Anlage VM braucht es nicht da macht man beim VA ein Kreuz ob man + - 60 000.- hat.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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