Einladung mit Sanktionsandrohung

Begonnen von schwede1982, 14. Juni 2020, 13:48:07

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Sheherazade

Zitat von: Unwissender am 16. Juni 2020, 12:22:25
Wenn die halt nicht dauernd mit unterdrückter Nummer anrufen würden!


Ich habe in meiner Fritzbox Anrufer mit unterdrückter Anruferkennung gesperrt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

NevAda

Zitat von: Sheherazade am 16. Juni 2020, 12:28:07Ich habe in meiner Fritzbox Anrufer mit unterdrückter Anruferkennung gesperrt.
Ich nicht. Sehe keinen Grund dafür. Mein Mann aber geht nicht mal ran, wenn er nicht weiß, wer hinter der Nummer steckt... Komische Unterschiede :-))

Gast44116

Zitat von: Unwissender am 16. Juni 2020, 12:22:25
Wenn die halt nicht dauernd mit unterdrückter Nummer anrufen würden!

Was, wenn man so ein Schreiben bekommt, unterdrücktern aber abgewiesen werden?  :weisnich:

Wenn das Jobcenter deine Nummer nicht hat können sie nicht anrufen  :zwinker:
Also Nummer löschen lassen wenn du diese Anrufe von Jobcenter nicht möchtest.

Und sind sie trotzdem dran finde ich diesen Vorschlag gut:

Zitat von: mousekiller am 16. Juni 2020, 06:50:22
Der TE kann doch ganz am Anfang fragen, ob er das Gespräch zwecks eigener Protokollierung aufnehmen darf. Wenn die SB das verneint, kann er es beenden mit dem Hinweis, dass ihm damit keine Möglichkeit verbleibt, nachweisbar dieses Gespräch zu dokumentieren.

Sheherazade

Zitat von: NevAda am 16. Juni 2020, 12:29:53
Zitat von: Sheherazade am 16. Juni 2020, 12:28:07Ich habe in meiner Fritzbox Anrufer mit unterdrückter Anruferkennung gesperrt.
Ich nicht. Sehe keinen Grund dafür.

Ich hatte schon einen Grund dafür. Seitdem ist hier auch endlich Ruhe.  :zwinker:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast44957

Nur mal so nebenbei recherchiert:

Zitat von: Ottokar am 16. Juni 2020, 12:19:02Zitat von: Ghostwriter am 15. Juni 2020, 12:38:32

Das gilt aber für beide Seiten, denn Gesprächsaufzeichnungen sind nur mit vorheriger Zustimmung erlaubt. Somit fehlt der Beweis, etwas Bestimmtes gesagt oder angeboten zu haben.

Da irrst du. Das Aufzeichnen des eigenen Gespräches ist nicht rechtswidrig. Rechtswidrig ist erst, dieses ohne Zustimmung des/der Gesprächspartner Dritten zugängig zu machen.

So wie ich es gelernt und verstanden habe:

Mitschneiden von Telefonaten kann sogar strafbar sein!

Bei dem Aufnehmen eines Telefongesprächs hat der Gesetzgeber in § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) eine besondere Regelung eingeführt. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt das ,,nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt". Ein Telefonat ist unstreitig ein ,,nicht öffentlich gesprochenes Wort".
Das Mitschneiden von Telefonaten ohne Erlaubnis ist somit verboten und kann sogar strafrechtlich geahndet werden.

Quelle u.a.:
https://www.internetrecht-rostock.de/rechtslage-mitschneiden-von-telefonaten.htm#:~:text=Mitschneiden%20von%20Telefonaten%20kann%20sogar%20strafbar%20sein&text=1%20Strafgesetzbuch%20(StGB)%20eine%20besondere,anderen%20auf%20einen%20Tontr%C3%A4ger%20aufnimmt%E2%80%9C.


Sabine13

Zitat von: NevAda am 16. Juni 2020, 12:29:53Mein Mann aber geht nicht mal ran, wenn er nicht weiß, wer hinter der Nummer steckt...
... und andere gehen deshalb nicht hin, wenn sie wissen wer es ist und mit dieser Person nicht sprechen möchten. Jeder findet den Grund warum er nicht ans Telefon geht.


Unwissender

Die JC MA sprechen nicht mal auf den Anrufbeantworter bzw. die Mailbox, so das man zurückrufen kann! Also kann auch keiner wissen, das das JC angerufen hat!

Wie soll man ohne Aufzeichnung beweisen, was man z.B. im Callcenter (bei uns so, Durchwahl zum Vermittler nicht möglich) angegeben hat?  :weisnich: Oft ist es so, das da gesagt wird, es wurde notiert und wird weitergegeben und die/der Vermittler weis von nix! Mein Smartphone z.B. nimmt grundsätzlich jeden Anruf auf! Nach dem Gespräch kann ich dann entscheiden ob es gespeichert bleiben soll oder gelöscht wird!

Ausserdem schneiden die zum Teil Gespräche selber mit bzw. hört ein Zeuge mit!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Orakel

Zitat von: Unwissender am 17. Juni 2020, 10:19:44
Ausserdem schneiden die zum Teil Gespräche selber mit bzw. hört ein Zeuge mit!

Sicher kannst du das auch belegen?

Gast44116

Mein Gott. Ich kenne mich mit Handys nicht aus und bin halt versehentlich auf Aufnahme gekommen.

Zudem kann man sich immer noch darauf berufen sich unter Druck gesetzt gefühlt zu haben und dann darf man um sich zu wehren in seiner Not auch ein Gespräch mitschneiden.

Zitat

So fällten verschiedene Gerichte aufgrund von § 201 StGB Urteile, in denen es zum Beispiel um Aufzeichnungen bei polizeilichen Festnahmen oder um die Überwachung von Mitarbeitern ging.

Im letzteren Fall kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ggf. aufgrund von Notwehr bzw. Notstand gerechtfertigt sein. Ein Grund kann dabei in Ausnahmefällen die Beweissicherung für eine Straftat – wie zum Beispiel Diebstahl – sein.


https://www.anwalt.org/201-stgb/

Orakel

Hier geht es aber nicht um den Ausnahmetatbestand der Beweissicherung im Falle einer Straftat! Welche Straftat beginge denn ein FM/AV, wenn er die berufliche Situation des Erwerbslosen am Telefon besprechen wollte?

Gast44116

Weiß man es. Wenn ich mich bedroht fühle
Empfindungen sind persönliche Wahrnehmungen Beweis mir das Gegenteil  :zwinker:

Oder alternativ. Beweis mir dass ich nicht schusselig bin und vor lauter Nervosität auf den Aufnahmeknopf gekommen bin. Ich habe zudem große Ohren, die verstellen auch ständig etwas am Smartphone beim telefonieren. Ich bin da auch schon ratlos

Orakel

Noch einmal:

Zitat von: Orakel am 17. Juni 2020, 10:39:41
Welche Straftat beginge denn ein FM/AV, wenn er die berufliche Situation des Erwerbslosen am Telefon besprechen wollte?

Beachte auch, dass § 201 StGB Vorsatz verlangt!

Mit deinen Gefühlen und deinen großen Ohren musst du allein klar kommen.

Gast44116

Eben Vorsatz  :ok: genau richtig erkannt. Darauf wollte ich hinaus

Orakel

Auf den Vorsatz des FM/AV kommt es an, nicht auf deinen!

Ottokar

Ich hege ernsthafte Zweifel, dass es sich bei einem Gespräch zwischen einem MA einer Behörde und einem Antragsteller, das im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Behörde erfolgt, um ein nicht öffentlich gesprochenes Wort i.S. des Vertraulichkeitsverhältnisses des § 201 StGB handelt.
Derartige Gespräche und ihre Inhalte werden regelmäßig in der e-Akte dokumentiert und bilden die Grundlage von Verwaltungshandlungen und -entscheidungen und können schon deshalb nicht vertraulich sein.
Damit erfüllen derartige Gespräche imho die Vertraulichkeitsanforderungen des § 201 StGB schon per se nicht und Behördenmitarbeiten können sich deshalb bei solchen Gesprächen nicht auf eine Vertraulichkeit ihrer Worte berufen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.