Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt direkt bekommen

Begonnen von Dragon, 24. November 2020, 12:14:50

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Dragon

Hallo Leute

Es gibt was neues mal


heute sind 4x Briefe von meinen SA ins Haus geflattert! siehe Unten die PDF Dateien anhänge.
Alle JC- Briefe stammen laut dem Briefkopf vom 5.Mai!  aber der Postcomstempel 10.Mai! bekommen hatte ich sie wie immer sehr spät alle 4 Briefe Heute den 14.Mai.

Wie es aussieht hat mein JC +SA jetzt als Rache weil sie dem Widerspruch stattgeben mussten, sofort mit der zuweisung in den Kurs gestartet.

Meine Fragen:
kann ich jetzt irgendwie gegen diese Zuweisung Maßnahme DDA Aviba Widerspruch einlegen um sie nicht antreten zu müssen????
(Dazu bräuchte ich wie immer jemand bitte der mir das Richtige Schreiben erstellt)

PS: Es wäre super wenn ihr mir helfen könnt!!! um nicht zum Kurs hin.

Also der Kursstart laut dem DDA Flyer = 01.06.2021 – 26.07.2021!
die alte EGV-VA ist mit dem Heutigen schreiben jetzt ungültig???[/u]
Habe seit letztes Jahr z.b keine Aktuelle EGV/VA.
Wäre gut wenn sich bitte einer die 4x Briefe jetzt genauer anschaut + wie meine Chancen gegen den Kurs einen Widerspruch einlegen.

Ich war auch vor Jahren mehre male bei der DAA gebracht hat es mir nichts! halt das übliche Bewerbungschreiben dazu sich auf der Jobbörse anmelden was ich ja nicht tue (Datenhochladen).

Ich kann leider nicht länger als paar min eine OP Maske(Jeglicher Art) länger tragen muss sie kurz hochziehen um Luft schnappen.
Merke es z.b beim einkaufen an der Kasse warten:das atmen fällt mir schwer, habe vor kurzen eine ffp2 Maske im ÖPV (Not gedrungen) angehabt nach kurze zeit war mir schwindlig zum Glück war es eine kurze strecke.

Ich betrete letztes Jahr halt außer dem Supermarkt (mit Maske)! keine weiteren Objekt/Läden!dazu fahre ich nicht mehr ÖPV wo man eine Maske braucht. gehe hier in der Stadt alles zu Fuß. Leider ist der Kursort in einne naderen Stadtteil.

Gehe auch fast nicht mehr weg bin ganze zeit wegen meiner mutter zuhause um sie nicht mit Covid19 anstecken.

Hm wie soll ich dann mehre stunden Teilzeit/Vollzeit am Kurs im dem Gebäude die Maske tragen???  laut dem Hygiene Flyer : steht im Gebäude Maskenpflicht.

Die PDF:
1x Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren gegen  EGV-VA 20.11.2020
( Wenn ich es richtig verstehe hat meinen Widerspruch gegen den EGV-VA statt geben! (wäre super wen es einer nochmal hier überprüft?)

1x Zuweisung Maßnahme in Teilzeit zu DDA Aviba Seite.1 – 2 Teilzeit
1xZuweisung Maßnahme zur Aktivierung und Berufliche Eingliederung bei einem Träger Seite.1 – 3  Hier steht aber Vollzeit drin
1x DDA AViba Flyer Seite.1 – 2
1x DAA AViBA Corona Sars-Cov-2 Hygiene - UND Schutzkonzept
1x Erklärung über Kosten bei Teilnahme an einer Maßnahme bei einem Träger Seite.1 – 2(Weiß einer was die Bezeichnung Mat06- §45- Maßnahmekombination )


Ich hoffe das ich mich einigermaßen Vernüftig ausdrücke :schaem:

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Ottokar

Hast du ein ärztliches Attest, dass du keine Maske tragen kannst?
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Dragon

#77
Hallo Ottokar

ZitatHast du ein ärztliches Attest, dass du keine Maske tragen kannst?
Nein mein Hausartz würde das mir ersten gar nicht austellen er würde sagen stellen sich nicht so an es ist nichts wenn sie die Maske tragen,Habe ja leider immer noch den bekloppten Artz.

Was braucht man z.b um die Maskenbefreit zu attestieren?

Was war mit dem Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren gegen  EGV-VA 20.11.2020 ist er durch also das ich recht bekommen?
Meinst du man kann gegen zuweisung der Maßnahme per widerspruch vorgehen?

Ottokar

Die Zuweisung ist imho rechtswidrig.

Eine Zuweisung zu einer (Eingliederungs)Maßnahme muss hinreichend bestimmt sein und dazu enthalten:
- die Art der Maßnahme,
- die konkreten Inhalte der Maßnahme,
- den Träger/Veranstalter,
- den Maßnahmeort,
- den zeitlichen Umfang (Beginn und Dauer, an welchen Tagen),
- die zeitliche Verteilung (zu welcher Uhrzeit),
- welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird,
- warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist.
Zu beachten ist auch, dass die Zusatzkosten, welche durch die Teilnahme an der Maßnahme entstehen, vom Leistungsträger zusätzlich gezahlt werden müssen.
Außerdem sind noch die allgemeinen Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II zu beachten.

In der Zuweisung fehlt insbesondere die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Das macht die Zuweisung  bereits rechtswidrig.
Außerdem ist die Zuweisung insich widersprüchlich. Im Anschreiben (das imho Bestandteil der Zuweisung ist) steht, dass die Maßnahme in Teilzeit zugewiesen wird. In der förmlichen Zuweisung steht dann jedoch, dass die Maßnahme Vollzeit durchgeführt wird.
Außerdem sind die unter den Mitwirkungpflichten genannten Punkte 2 und 3 klar rechtswidrig. Die gesetzliche Mitwirkungspflicht eines Maßnahmeteilnehmers erstreckt sich nicht auf Angaben, die der Erfolgs- und Qualitätsprüfung der Maßnahme durch das JC dienen.  Ebensowenig hat der Maßnahmeteilnehmer die Pflicht, Jobangebote anzunehmen, die der Maßnahmeträger ihm unterbreitet, eine solche Pflicht besteht nur gegenüber zumutbaren Jobangeboten, die das JC unterbreitet.
Der Zusatz, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist rechtlicher Nonsens. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die einen Maßnahmeträger dazu verpflichtet. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, wonach das JC einen Maßnahmeträger zu so etwas verpflichten kann, denn dazu müsste das JC die ihm obliegende gesetzliche Prüfpflicht von Jobangeboten auf einen Maßnahmeträger übertragen, was es mangels rechtlicher Grundlage nicht kann.

Du kannst aus den o.g. Gründen Widerspruch einlegen, allerdings setzt dieser die Zuweisung nicht außer Vollzug, d.h. du müsstest trotzdem zur Maßnahme gehen, oder du riskierst eine Sanktion.
Du kannst zusätzlich im und zum Widerspruch beantragen, dass das JC die Vollziehung der Zuweisung aussetzt und dazu eine kurze Frist setzen. Setzt das JC den Vollzug nicht aus, kannst du diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.
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Dragon

#79
Hallo Ottokar

Zitat
Zitat von Ottokar
Der Zusatz, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist rechtlicher Nonsens. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die einen Maßnahmeträger dazu verpflichtet. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, wonach das JC einen Maßnahmeträger zu so etwas verpflichten kann, denn dazu müsste das JC die ihm obliegende gesetzliche Prüfpflicht von Jobangeboten auf einen Maßnahmeträger übertragen, was es mangels rechtlicher Grundlage nicht kann.

Du kannst aus den o.g. Gründen Widerspruch einlegen, allerdings setzt dieser die Zuweisung nicht außer Vollzug, d.h. du müsstest trotzdem zur Maßnahme gehen, oder du riskierst eine Sanktion.
Du kannst zusätzlich im und zum Widerspruch beantragen, dass das JC die Vollziehung der Zuweisung aussetzt und dazu eine kurze Frist setzen. Setzt das JC den Vollzug nicht aus, kannst du diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.

Wärst du so nett mir den Passenden Widerspruch mit den richtigen § gegen diese zuweisung der Maßnahme erstellen! damit ich noch genug zeit habe den widerspruch einreichen.
Bitte nicht vergessen das ich mich laut der Zuweisung am 1.Juni um 09:00 Uhr  bei DAA melden soll.



ZitatAußerdem ist die Zuweisung insich widersprüchlich. Im Anschreiben (das imho Bestandteil der Zuweisung ist) steht, dass die Maßnahme in Teilzeit zugewiesen wird. In der förmlichen Zuweisung steht dann jedoch, dass die Maßnahme Vollzeit durchgeführt wird.
Das ist mir auch aufgefallen wie du gesagt hast man weiß nicht ob Teilzeit oder Vollzeit,Uhrzeit,Tage.

Zitat
Zitat von Dragon (mir)
Alle JC- Briefe stammen laut dem Briefkopf vom 5.Mai!  aber der Postcomstempel 10.Mai! bekommen hatte ich sie wie immer sehr spät alle 4 Briefe Heute den 14.Mai.
Das sieht man auch wielange die 4x Briefe hier unterwegs waren+ mit welchen Mittel mein JC gegen mich arbeitet.

Zitat
Zitat von Ottokar

In der Zuweisung fehlt insbesondere die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Das macht die Zuweisung  bereits rechtswidrig.
bestimmt hat es meinen JC,SA nicht gepasst das ich mit dem EGV-VA Widerspruch klappte.

Ottokar

Kann ich gern tun.
Ich weise aber nochmal darauf hin, dass der Widerspruch nicht dazu führt, dass du an der Maßnahme nicht mehr teilnehmen musst.
Dazu muss entweder das JC oder das SG den Vollzug der Zuweisung aussetzen. Andernfalls riskierst du eine Sanktion wegen Nichtteilnahme.
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Dragon

#81
Hallo Ottokar

ZitatKann ich gern tun.
Ich weise aber nochmal darauf hin, dass der Widerspruch nicht dazu führt, dass du an der Maßnahme nicht mehr teilnehmen musst.
Dazu muss entweder das JC oder das SG den Vollzug der Zuweisung aussetzen. Andernfalls riskierst du eine Sanktion wegen Nichtteilnahme.
Danke schon mal im voraus für deine mühe/ geduld beim dem erstellen eines Widerspruch :sehrgut:
Wäre es dann nicht direkt besser man erstellt direkt einen Widerspruch für das JC+SG für deine im #78 genannten Punkte um so den Vollzug der Zuweisung aussetzen??? Ich brauche leider den vollen AGL2 satz unterstütze meine mutter.

Also ich hatte mir den Hygieneflyer nochmal etwas angeschaut: beim betreten des Objekt die Maske anziehen + im ganzen Gebäude sie tragen "z.b steht auch nicht welche Art von Maske der Teilnehmer für die Dauer des Kurs braucht.  Das macht mir etwas sorgen wie du selber gesehen hast aus der Zuweisung ist es nicht ersichtlich ob es sich um Teilzeit oder Vollzeit handelt. Ich tippe aber am ende wird man mich versuchen täglich Vollzeit da behalten.

Bin schon Froh wenn ich aus den Supermarkt raus bin keine Maske mehr trage ^^ .
Aktuell fahre ich auch keine ÖPV  mehr wegen der mist ffp2 Maskenpflicht in der Bahn solange es besteht.
z.b brauche ich von der Wohnung bis zu der DAA  30-60min natürlich zu Fuß (andere Stadtheil).

Also was meinst du sollten wir jetzt gegen diese rechtswidrige Zuweisung Maßnahme vorgehen damit ich nicht hin muss und auch keine sanktion eingangen.
Ich finde diese Maßnahme ist  wie immer eine Retourkutsche seitem meinen JC/SA wegen unseren nach erfolg mit dem EGV-VA Widerspruch oder sehe ich das Falsch?

PS: Ich kümmere mich auch um meine Mutter(67 Jahre alt nicht die gesündeste),wollte sie jetzt nicht mit Covid19 bei der Teilnahme irgendwie anstecken/stirbt  außer das kurze Lebensmitteleinkaufen bin ich den Ganzen Tag daheim.Ich wollte auch nicht noch meine Mutter verlieren.

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 15. Mai 2021, 14:11:36um so den Vollzug der Zuweisung aussetzen???
Es gibt leider keine aufschiebende Wirkung mehr, wie man das findet steht auf einem anderen Blatt.
Bis der Widerspruch durch ist, wird auch die Massnahme vorbei sein.
Zitat von: Dragon am 15. Mai 2021, 14:11:36Ich brauche leider den vollen AGL2 satz
Dann ist es besser du gehst da von Beginn an hin.

Da dein Arzt auch keine Maskenbefreiung erteilen will, fällt die Tragepflicht als Grund der Nichtteilnahme eh weg.
Zitat von: Dragon am 15. Mai 2021, 14:11:36finde diese Maßnahme ist  wie immer eine Retourkutsche
Das kann leicht möglich sein und gibt es leider, auch relativ oft.

Widerspruch trotzdem, damit die für die Zukunft nicht noch einmal so ein Ding machen.

Dragon

Hallo Vanessa

Zitat
Zitat von Vanessa
Da dein Arzt auch keine Maskenbefreiung erteilen will, fällt die Tragepflicht als Grund der Nichtteilnahme eh weg.
Der ist allgemein bekloppt er wollte mich z.b Ende 2019 als mein Vater plötzlich starb mich überhaupt nicht krankschreiben als ich fix und fertig war. Die Härte  er sagte ich sollte in die klapse gehen! Der spinnt total.

Leider gibt es hier keinen andren artz in der Nähe.

Zitat
Zitat von Vanessa
Widerspruch trotzdem, damit die für die Zukunft nicht noch einmal so ein Ding machen.
Mein jc macht das seit Jahren so gegen mich die, Art rechtswidrige verhalten! ist also nicht das erste mal.
Habe früher vieles erlebt wie Bedrohung ,anschreien gehört meinen sa dazu. Lasse es mir aber nicht gefallen breche alle diskusionen ab und grhe sofort  nach Hause.

Durch die Pandemie kann mein jc mich zum Glück nicht Telefonisch erreichen 😅.

Ottokar

Wie schon geschrieben: Nicht hingehen führt zu einer Sanktion, außer das JC oder SG haben den Vollzug der Zuweisung ausgesetzt.

Bsp. Widerspruch

ZitatWiderspruch gegen Ihre Zuweisung vom ...
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zuweisung vom ...


Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Zuweisung vom ... ein, da diese rechtswidrig ist.


Gründe

1.
In der hiermit angefochtenen Zuweisung fehlt insbesondere die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Bereits das macht die Zuweisung rechtswidrig.

2.
Im individuellen Anschreiben, das offensichtlich Bestandteil der Zuweisung ist, steht, dass die Maßnahme in Teilzeit zugewiesen wird.
Im beigefügten zweiten Schreiben, bei dem oben links der Schriftzug "Entwurf" zu lesen ist und es sich offenbar um ein vorgefertigtes Formular handelt, steht plötzlich, dass die Zuweisung in Vollzeit erfolgt.
Widersprüchliche Angaben können nicht zu meinen Lasten gehen, und da ich nicht weis, ob die Zuweisung nun in Teilzeit oder Vollzeit erfolgte, kann ich den Verwaltungsakt aus diesen tatsächlichen Gründen auch nicht ausführen, womit dieser nichtig ist.

3.
Die unter den Mitwirkungpflichten genannten Punkte 2 und 3 sind klar rechtswidrig.
Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich gesetzliche Mitwirkungspflicht von Leistungsempfängern nicht auf Angaben, die der Erfolgs- und Qualitätsprüfung der Maßnahme durch das Jobcenter dienen.
Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich die Pflicht eines Leistungsempfängers, zumutbaren Jobangebote anzunehmen, nicht auf Maßnahmeträger. Diese in § 31 SGB II gesetzlich geregelte Pflicht besteht ausdrücklich nur gegenüber dem zuständigen Jobcenter.
Mangels gesetzlicher Regelung kann das zuständige Jobcenter diese sanktionsbewährte Pflicht nicht auf Dritte übertragen oder erweitern.
Mangels gesetzlicher Regelung kann das zuständige Jobcenter auch nicht seine Obliegenheitspflicht zur Prüfung von Jobangeboten auf deren rechtliche Zulässigkeit und individuelle Zumutbarkeit auf Dritte übertragen und diese so entprechend verpflichten.
Die Aussage in der Zuweisung, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist somit klar erkennbar falsch.

Aus den o.g. Gründen beantrage ich ergänzend, den Vollzug der Zuweisung vom ... bis zu einer abschließenden Entscheidung über diesen Widerspruch auszusetzen. Dazu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 21.05.2021. Danach werde ich diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.

MfG
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Dragon

#85
Hallo Ottokar

ZitatWie schon geschrieben: Nicht hingehen führt zu einer Sanktion, außer das JC oder SG haben den Vollzug der Zuweisung ausgesetzt.
also wie ich es richtig verstehe =komme ich jetzt nicht um die teilnahme herum was mache ich den jetzt ????
weil man auch nicht weiß wie lange die tägliche teilnahme wäre!es macht mir auch große sorgen wegen der Maskenpflicht im gebäude ganze zeit mehre stunden tragen.

Also wie sieht der Plan jetzt aus ?welche schritte ich machen sollte.

ZitatWiderspruch gegen Ihre Zuweisung vom ... <----- Was muss da rein 7.Mai?
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zuweisung vom ...  <----- Was muss da rein 7.Mai?


Anrede,

hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Zuweisung vom ... ein, da diese rechtswidrig ist. <----- Was muss da rein 7.Mai?


Gründe

1.
In der hiermit angefochtenen Zuweisung fehlt insbesondere die Begründung, warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist. Bereits das macht die Zuweisung rechtswidrig.

2.
Im individuellen Anschreiben, das offensichtlich Bestandteil der Zuweisung ist, steht, dass die Maßnahme in Teilzeit zugewiesen wird.
Im beigefügten zweiten Schreiben, bei dem oben links der Schriftzug "Entwurf" zu lesen ist und es sich offenbar um ein vorgefertigtes Formular handelt, steht plötzlich, dass die Zuweisung in Vollzeit erfolgt.
Widersprüchliche Angaben können nicht zu meinen Lasten gehen, und da ich nicht weis, ob die Zuweisung nun in Teilzeit oder Vollzeit erfolgte, kann ich den Verwaltungsakt aus diesen tatsächlichen Gründen auch nicht ausführen, womit dieser nichtig ist.

3.
Die unter den Mitwirkungpflichten genannten Punkte 2 und 3 sind klar rechtswidrig.
Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich gesetzliche Mitwirkungspflicht von Leistungsempfängern nicht auf Angaben, die der Erfolgs- und Qualitätsprüfung der Maßnahme durch das Jobcenter dienen.
Mangels gesetzlicher Regelungen erstreckt sich die Pflicht eines Leistungsempfängers, zumutbaren Jobangebote anzunehmen, nicht auf Maßnahmeträger. Diese in § 31 SGB II gesetzlich geregelte Pflicht besteht ausdrücklich nur gegenüber dem zuständigen Jobcenter.
Mangels gesetzlicher Regelung kann das zuständige Jobcenter diese sanktionsbewährte Pflicht nicht auf Dritte übertragen oder erweitern.
Mangels gesetzlicher Regelung kann das zuständige Jobcenter auch nicht seine Obliegenheitspflicht zur Prüfung von Jobangeboten auf deren rechtliche Zulässigkeit und individuelle Zumutbarkeit auf Dritte übertragen und diese so entprechend verpflichten.
Die Aussage in der Zuweisung, dass der Maßnahmeträger nur zumutbare Angebote unterbreiten darf, ist somit klar erkennbar falsch.

Aus den o.g. Gründen beantrage ich ergänzend, den Vollzug der Zuweisung vom ... bis zu einer abschließenden Entscheidung über diesen Widerspruch auszusetzen. Dazu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 21.05.2021. Danach werde ich diesen Antrag beim Sozialgericht stellen.

MfG
Ich hatte noch paar fragen z.b bei den Rotmarkierten feld was kommt als Datum hinein.

Ottokar

Zitat von: Dragon am 16. Mai 2021, 13:01:27Welches Datum Trage ich bei dem rot markierten feld rein (Briefdatum der 7.Mai)?
Selbstverständlich das Datum der Zuweisung, hier also der 07.05.2021.

Zitat von: Dragon am 16. Mai 2021, 13:01:27Also wie sieht der Plan jetzt aus ?welche schritte ich machen sollte.
Das musst du schon entscheiden!
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Dragon

#87
Hoo Ottokar

ZitatSelbstverständlich das Datum der Zuweisung, hier also der 07.05.2021.
wenn das mit dem Datum ergänze !! kann ich den Widerspruch fertig machen mit ausdrucken um ihn morgen per Post abschicken?

ZitatZitat von Ottokar
Das musst du schon entscheiden!
Ich Schicke erstmal deinen erstellten Widerspruch ab!!

Das andere Problem:
nehme ich an den Kurs teil also die dauer (1 ⅓ Monaten/7 Wochen), würde ich wegen der Maskenpflicht nicht die ganze zeit die Maske tragen. ich brauche alle paar min eine Pause also Maske Runter um Luft zu schnappen, was ja im Gebäude nicht geht +die DAA es nicht zulässt das man die maske abnimmt.

Wie ich aktuell dieses Problem lösen soll keine ahnung ..... Sorgen macht mir das auch das ich meine Mutter die zeit solange alleine lassen muss.

Update 14:08
@ Ottokar Hast du vielleicht ein Tip wegen Krus+ mein Maskenproblem.





Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 16. Mai 2021, 13:36:02mein Maskenproblem.
Entweder du hast einen Grund der eine Maskenbefreiung rechtfertigt, oder du musst halt eine Aufsetzen.

Es gibt genug Leute die den "Rotzfetzen" stundenlang im Gesicht haben müssen.
Leider egal ob sinnvoll (Innenraum) oder eben oft auch völlig Überflüssig.(draußen)

Dragon

Hallo vanessa

ZitatEntweder du hast einen Grund der eine Maskenbefreiung rechtfertigt
Einen Grund habe ich ja wie ich sagte mit der Maske einen Atmennot! bin im netz schauen wie man eine Maskenbefreinug bei Hausartz bekommen konnte aber fand nichts.
also wie der Artz den Patienten testen muss um die befreiung bekommen.

Hat hier wer vielleicht eine Maskenbefreinug schon bekommen?