wieviel Vermittlungsvorschläge?

Begonnen von Gummibärchen, 20. November 2021, 20:57:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gummibärchen

Hallo!

Wieviel Vermittlungsvorschläge sind "auf einen Schlag" angemessen?

In meinem Briekasten fand ich heute mehrere dicke Briefumschläge mit insgesamt 30 Vermittlungsvorschlägen (nebst Rechtsbelehrung) auf welche ich mich nun bewerben soll.

Ich würde hier gern mehr schreiben, befürchte jedoch, dass man hier mitliest und mich dann erkennen würde.
Nur so viel: ich hatte letzte Woche ein Telefonat mit meinem SB bei welchem ich "Klartext" gesprochen habe. Ich war zwar nett wie immer, jedoch sehr "sachlich" wie noch nie...

Das betrachte ich mal als Schikane...

Gummibärchen

Flip

Wie viel Zeit benötigst du für eine Bewerbung?

Gummibärchen

Was hat das mit meiner Frage zu tun?
Keine Ahnung, habe seit Jahren keine geschrieben und Fotos habe ich aktuell auch keine. Geschwiege denn Zeugnisse usw. Diese sind vor 4 Jahren, als ich mich von meinem Mann trennte dort geblieben und als er dann aus der ehemals gemeinsamen Wohnung auszog hat er meine kompletten Unterlagen vernichtet. Wir sind nicht unbedingt im Guten auseinander gegangen, ich musste damals die Wohnung mit unserem Kind quasi Hals über Kopf verlassen und konnte nur das Nötigste in 2 Koffern mitnehmen.

Flip

Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 21:13:06Was hat das mit meiner Frage zu tun?

Naja, das JC geht davon aus, dass du "Vollzeit-Alo" bist. Also 8 Stunden am Tag Zeit hast für Bewerbungen. Denke ich mal.

Gummibärchen

Zitat von: Flip am 20. November 2021, 21:15:15
Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 21:13:06Was hat das mit meiner Frage zu tun?

Naja, das JC geht davon aus, dass du "Vollzeit-Alo" bist. Also 8 Stunden am Tag Zeit hast für Bewerbungen. Denke ich mal.

Nein, das JC weiß sehr genau, dass das nicht der Fall ist und ich definitiv nicht 8 Std. Zeit habe. Es sind 3 bis 4 Stunden.
Ich habe mir die Vermittlungsvorschläge angeschaut: es sind zahlreiche Zeitarbeitsfirmen dabei, dann sind in den Stellen keine genauen Arbeitsorte genannt, nur z.B. die Stadt in der ich wohne, dann wird in einigen Angeboten körperliche Belastbarkeit vorausgesetzt was allein durch meine körperliche Konstitution nicht gegeben ist (Untergewicht durch chronische Darmerkrankung) und Flexibilität wird in fast allen Angeboten verlangt: ich bin aufgrund bestimmter Umstände (dem JC sehr genau bekannt) leider nicht flexibel. Das ist und war der Grund, warum ich derzeit nicht abreiten kann.
Ich würde ja sehr gern arbeiten und habe auch eine recht gute Idee wie und womit ich mich selbständig machen könnte, was durch Corona jedoch leider erstmal auf Eis lag, da die potentiellen Kunden corona-bedingt größtenteils weggefallen waren. Dafür habe ich jetzt eine Lösung. Das JC benötige ich nicht zwecks Unterstützung, allerdings ist mir das mit der Selbständigkeit mit dem derzeitigen (neuen) SB vorerst "vergangen". Meine vorherige Sb war hingegen absolut dafür, dass ich diesen Schritt wage und dann kam genau zu diesem Zeitpunkt Coroana "dazwischen". Das war sehr unglücklich gelaufen. Der neue SB ist, wie soll ich sagen? "absolut weltfremd"...

Gruss!

Bärchen

Flip

Ich kenne deine Umstände nicht. Wenn du meinst, dass die Angebote nicht zumutbar sind, dann bewirb dich nicht und gehe, falls es zu Sanktionen kommt, dagegen vor. Dann dürfte das ein für allemal (ggf. gerichtlich) geklärt werden.

Gummibärchen

Zitat von: Flip am 20. November 2021, 23:01:41
Ich kenne deine Umstände nicht. Wenn du meinst, dass die Angebote nicht zumutbar sind, dann bewirb dich nicht und gehe, falls es zu Sanktionen kommt, dagegen vor. Dann dürfte das ein für allemal (ggf. gerichtlich) geklärt werden.

Ich rufe am Montag erstmal beim Anwalt und "schaue" was er dazu sagt.
Ich finde das Vorgehen seitens des JC wirklich unglaublich.
Ich weiss, dass es viele Menschen gibt, welche nicht arbeiten möchten, keine Frage, aber es gibt mindestens genauso viele Menschen die (aus diversen Gründen) nicht arbeiten können - z.B. weil sie einen nahen Angehörigen pflegen...

Gruss!

Bärchen

hotwert

30 Vermittlungsvorschläge auf einmal ist schon eine Frechheit, ich glaube dass ist stark übertrieben.

Eine 0815 Bewerbung die man kaum sanktionieren kann ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag (Referenznummer: 00000xxxxxx....) erhalten.
Deshalb bewerbe ich mich sehr gerne bei ihnen.
Ich freue mich bei einem persönlichen Gespräch über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen.

Zeugnisse werde ich beim Vorstellungsgespräch mitnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

....."

Sowas schick ich immer an Zeitarbeitsfirmen, ohne Bild und mit einfachen Lebenslauf. Gab noch nie ne Sanktion. Geht in 5 min, einfach immer Briefkopf ändern und fertig.

Für richtige Firmen hab ich ne saubere Bewerbung, die wird dann auch immer etwas individuell angepasst an die Firma, man will ja attraktiv klingen.

Gummibärchen

Zitat von: hotwert am 21. November 2021, 08:25:14
30 Vermittlungsvorschläge auf einmal ist schon eine Frechheit, ich glaube dass ist stark übertrieben.

Eine 0815 Bewerbung die man kaum sanktionieren kann ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag (Referenznummer: 00000xxxxxx....) erhalten.
Deshalb bewerbe ich mich sehr gerne bei ihnen.
Ich freue mich bei einem persönlichen Gespräch über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen.

Zeugnisse werde ich beim Vorstellungsgespräch mitnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

....."

Sowas schick ich immer an Zeitarbeitsfirmen, ohne Bild und mit einfachen Lebenslauf. Gab noch nie ne Sanktion. Geht in 5 min, einfach immer Briefkopf ändern und fertig.

Für richtige Firmen hab ich ne saubere Bewerbung, die wird dann auch immer etwas individuell angepasst an die Firma, man will ja attraktiv klingen.

Hallo!

Ich danke Dir für den vorgeschlagenen Text!

Ich habe noch eine Frage: inwieweit habe ich das Recht einen Vermittlungsvorschlage auf Zumutbarkeit zu prüfen?
Und was muss ein solcher Vermittlungsvorschlag konkret an Angaben enthalten?
Die Vorschläge, welche ich erhalten habe, sind bis auf 5 Stück. recht allgemein gehalten wie z.B.:

Arbeitsort: mein Wohnort (Grosstadt) - ich kann nicht feststellen, wie lange meine Fahrzeit dahin beträgt
Arbeitszeit: Teilzeit (keine konkrete Wochenstundenangabe) - muss ich wissen, denn mein tägliches Zeitfenster in dem ich einer Tätigkeit nachgehen kann beträgt ca 4 Stunden (Arbeitsweg incl. Arbeitszeit).
Außerdem bin ich in einem festen Zeitfenster "verfügbar" sprich von Uhrzeit x bis Uhrzeit y.
Darüber hinaus bin ich aus bestimmten Gründen nicht abkömmlich. Daran lässt sich derzeit auch nichts ändern...
Ist dem JC bekannt, was aktuell dazu führt dass ich offensichtlich beim SB alle Energien freigesetzt habe, damit er mir das Leben dennoch schwer machen kann, denn gegen meine Situation ist er relativ machtlos.
Das habe ich auch beim Telefongespräch eindeutig zum Ausdruck gebracht.
Ich weiss, dass mein Gespräch die Vermittlungsvorschlagswelle gegen mich ausgelöst hat. Aber ganz ehrlich: wir sind alle Menschen und was ich absolut nicht leiden kann ist unmenschliches Verhalten.
Ich weiss nicht, ob sich die Person beim JC jetzt besser fühlt, nachdem man mir "einen ausgewischt" hat? Offensichtlich.
Ich sage jetzt nicht, wovon ein solches Verhalten zeugt, definitiv jedoch nicht von einem besonders hoch ausgeprägten Intelligenzquotienten dieser Person... (sorry. mein Ärger muss raus...)

Gruss!

Bärchen

BigMama

Ich persönlich würde anders vorgehen, insbesondere nachdem ich in deinen Faden vom Mai reingeschaut habe. Dort hat sich deine Vermittlerin schon in ihrer Ausdrucksweise vergaloppiert. Spätestens jetzt würde ich eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Dame einreichen.
In der Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich den Umganston, die Wortwahl, also den gesamten Umgang mit dir unter Beachtung deiner Lebensumstände aufführen. Auch die Reaktion mit den 30 VV auf euer Gespräch hin, gehört hierhin.
In der Fachaufsichtsbeschwerde würde ich die 30 Vermittlungsvorschläge aufführen und einzeln auf Zumutbarkeit prüfen bzw. darauf eingehen, dass hier die Zumutbarkeit gar nicht geprüft wurde. Wenn du nur zu festen Zeiten arbeiten kannst, dann ist das auch bei der Auswahl der VV zu prüfen. Die Prüfung hat bereits im Vorfeld durch den AV zu erfolgen und nicht erst im Nachgang durch den Leistungsbezieher. Ist also aus dem VV nicht erkennbar, dass die Arbeitszeiten mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbar sind, dann ist der VV nicht zumutbar. Das Gleiche gilt auch für deine gesundheitlichen Einschränkungen. Ein AV muss vor Zusendung eines VV prüfen, ob die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ausgeübt werden kann.
Mein Rat:
Führe jeden einzelnen Vermittlungsvorschlag auf und begründe wieso er für dich nicht zumutbar ist. Auf die zumutbaren sollest du dich allerdings bewerben.

Wie sieht es mit der Erstattung der Bewerbungskosten aus? Was sagt die letzte EGV, auch wenn sie nicht mehr gültig ist. Sind die Bewerbungskosten in ihrer Höhe gedeckelt? Falls ja, würde ich auch das aufführen.

Als Gesamtergebnis dieser Aktion deiner AV würde ich eine gemeinsame Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde einreichen bei der Geschäftsführung des JC. Das Verhalten deiner AV legt nahe dass sie Allmachtsphantasien hat. Zuerst der unempathische Umgang mit dir im Mai und nun diese Retourkutsche nachdem du klar und offen kommuniziert hast, wie deine Situation gerade ist, sind für mich ein Ausdruck dessen, dass diese AV für den direkten Kundenumgang nicht geegnet ist. Wer mich kennt, weiß das ich mit solchen Äußerungen sehr sparsam bin. Aber das klingt für mich nach Schikane.

Wenn du möchtest kannst du eine oder zwei anonymisierte Inhalte der Stellenbeschreibungen hier hochladen. Dann können wir versuchen dir Hilfestellung zu geben, wie du die Zumutbarkeit der einzelnen VV prüfen kannst.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gummibärchen

Hallo "BigMama"!

Ich danke Dir für Deine Info. Du hast Recht!

Vermutlich sollte ich tatsächlich direkt einen Schritt weiter gehen, als mich mit dieser Person weiterhin "herumzuplagen" bzw. mich darüber zu ärgern.

Ich hatte bereits in Erwägung gezogen mich tatsächlich auf alle Stellen zu bewerben, allerdings stelle ich mir auch die berechtigte Frage: warum soll ich den Arbeitgebern unnötigen Aufwand bereiten und wissentlich Bewerbungen einreichen, welche eh zu keiner Einstellung führen würden. Spätestens beim Vorstellungsgespräch ist doch klar, dass ich diese Stelle nicht antreten kann und das aus nachvollziehbaren, tatsächlichen Gründen. Da wird doch jeder Personalchef vermutlich fragen: "warum sind sie hier und verschwenden meine Zeit?" bzw: "Warum bewerben sie sich erst, wenn sie wissen, dass sie den Job nicht machen können?"
Außerdem: Das macht man nicht, denn in einem solchen Fall bräuchte ich mich bei diesem Arbeitgeber dann nie wieder bewerben. Sicherlich werde ich ich mich von mir aus spätestens in 1,5 Jahren selbst um Arbeit bemühen, denn zu diesem Zeitpunkt wird sich etwas in meinen persönlichen Verhältnissen ändern (ich führe das hier nicht weiter aus). Das kann heute schon mit Bestimmtheit sagen.

Auch bei Zeitarbeitsfirmen muss es übrigens nicht schlecht sein, meine Freundin ist von Ihrem AG nämlich aus einem solchen Vertrag übernommen worden und hat seit Jahren einen super tollen Job! Also auch hier möchte ich mir nicht alles verbauen.

Kein einziger der unterbreiteten Vermittlungsvorschläge entspricht übrigens den Zumutbarkeitskriterien bzw. enthält entsprechende Angaben welche dies beurteilen lassen würden. Geschwiege denn, dass diese von der SB geprüft wurden...

Es ist jedoch 1 Arbeitgeber dabei, bei welchem ich künftig sehr gern arbeiten würde. In diesem Fall überlege ich dort anzurufen und die Situation zu schildern, dass ich dort sehr gern in naher Zukunft mich bewerben /arbeiten würde ich mich jedoch jetzt bewerben muss... (muss da noch die passenden Worte sorgsam auswählen) Ich kann ja meine Situation schildern und jeder normale Mensch mit halbwegs funktionierendem Verstand wird begreifen was los ist. Ich hoffe, ich versperre mir dort nicht die Türen für die Zukunft.
Auch dieser Vermittlungsvorschlag ist für mich aktuell wegen der Arbeitszeit (hier ist diese genannt) leider!!! (ja, wirklich leider!!!) "unzumutbar". Ich könnte heulen in diesem Fall...

Ich werde erstmal alle Vorschläge schriftlich "kommentieren" und diese dann an die "nette" SB zurück schicken. Außerdem werde ich erneut meine Situation schildern und die SB auf die gängige Rechtsprechung (§) hinweisen. Sollte sie danach weiterhin "ein Fass aufmachen" werde ich die Dienstaufsichtsbeschwerde "durchziehen" welche ich in meinem Schreiben an die SB ebenfalls "vorsorglich" erwähnen werde.

Diese Person hat mir auch letzte Woche beim Telefonat erneut Behauptungen "entgegen geschleudert" welche jeglicher Rechtsgrundlage entbehren. Auf meine Nachfrage, wo denn eine bestimmte Aussage rechtlich verankert wäre wurde mir ein Gesetz genannt. Das genannte Gesetzt enthält einen solchen Passus jedoch nicht. Eigentlich war ich mir da mehr als sicher, vorsichtshalber hatte ich jedoch am Freitag beim zuständigen Ministerium angerufen und gefragt , ob mir da beim Lesen der Passus evtl. entgangen wäre oder sich was geändert hätte. Auch wenn dies jeglicher Logik widersprechen würde. Nein, ist nicht. Ein solcher Passus wäre RECHTSWIDRIG!!

Natürlich kann ich nicht nachweisen, dass diese Person mir gegenüber diese (und diverse andere) Aussage telefonisch getroffen hat. Aber es ist trotzdem sehr ärgerlich, dass sie mich verarschen will (sorry, ist aber wahr). Ausgerechnet auf diesem speziellen Gebiet kann mir niemand was vormachen, da hat sie mich echt unterschätzt.
Es ärgert mich unheimlich, dass ich gegen dieses "Dummgeschwätz" fern jeglicher Realität nichts unternehmen kann.
Die Behauptungen kommen aber auch mit einer solchen Bestimmtheit, dass es jeder andere Mensch, welcher von der "Materie" keine Ahnung hat, einwandfrei hinnehmen würde. Mein "Widerstand" und konkrete Nachfragen kommen gar nicht gut an... Die Person weiß ganz genau, dass ich wiederum merke, dass sie mich "an der Hecke lang ziehen" möchte, da passt ihr natürlich absolut nicht.

Ich weiß nicht, warum manche SB beim JC davon ausgehen, dass sie es mit völlig verblödeten Leistungsempfängern zu tun haben. Die Kombination Leistungsempfänger + Bildung passen offensichtlich nicht ins "Konzept" macher SB, denn der / die SB möchte die "Macht" haben um den kleinen "Mann" wie eine Marionette zu steuern. Blöd nur, wenn die Marionette allein laufen kann und eine andere Richtung einschlägt...

Einige der Vorschläge werde ich nachher anonymisiert hier einstellen, muss sie erst fotografieren und "aufbereiten"  :smile:

Ich gehe jetzt erstmal mit meinem Kind Enten füttern, das machen wir fast jeden Sonntag nach dem Mittagessen. Das Wetter ist aktuell ganz ok bei uns, also raus an die frische Luft. Vorher essen wir aber erstmal -habe gestern Abend Gemüseeintopf vorgekocht, da geht das "Kochen" heute recht schnell  :sehrgut:

(sorry, etwas lang geworden)

Bis dann!

Bärchen

mousekiller

Eine Fachaufsichtsbeschwerde bitte. Diese greift, wenn der Vermittler fachliche Fehler begeht. Wie zum Beispiel die Aufforderung, sich auf 30 Vermittlungsvorschläge auf einmal zu bewerben - was schon krass ist.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde greift nur bei persönlichem Fehlverhalten (sprich, er beleidigt dich zum Beispiel).
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

DerSofti

Such dir am besten 5 dieser Bewerbungen raus und bewerbe dich auf diese 5 Stellen, die restlichen 25 -> Ablage P
Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde noch dazu.
Die Sanktion abwarten und dann vor dem Sozialgericht schauen, was der Richter zu diesen 30 Stellen meint.
Natürlich Sanktionsfrei e.V. dabei nicht außen vorlassen, gegen diese Schikane.

Also so würde ich vorgehen.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

BigMama

Zitat von: mousekiller am 21. November 2021, 12:22:45Eine Dienstaufsichtsbeschwerde greift nur bei persönlichem Fehlverhalten (sprich, er beleidigt dich zum Beispiel).
Ich hatte eine kombinierte Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde vorgeschlagen, da die SB mit ihren Äußerungen vom Mai bereits grenzüberschreitend unterwegs war. Und dieses "Reinwürgen" von 30 VV die Folge persönlicher Animositäten sind.

Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 12:56:34Natürlich Sanktionsfrei e.V. dabei nicht außen vorlassen, gegen diese Schikane.
Das sehe ich anders. Ich würde ohne diesen Verein vorgehen. Ich weiß auch nicht ob es durch die Forumsbetreiber gewünscht ist, dass User durch andere User an diesen Verein verwiesen werden bzw. geraten wird, diesen Verein in die Vorgänge zu involvieren.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

DerSofti

Naja ok, wenn man paar Hunderter unterm Kissen hat, kann man die Sanktion bis zum Gerichtsurteil auch "aussitzen", sind halt 3x 30% also  -133,80 EUR pro Monat, man bekommt nur 312,20 EUR aufs Konto und insgesamt fehlen somit erstmal 341,40 EUR vom Existenzminimum (446,- EUR) in der Haushaltskasse.
Daher würde ich nicht pauschal gegen den Verein argumentieren, der ja gegen solche Schikanen immerhin hilft.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.