Heizkostenrückforderung

Begonnen von Maximus, 21. November 2021, 12:41:33

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Maximus

Hallo liebe Community,

Ich hoffe, daß dieses Unterforum das richtige für mein Thema ist.

Ich bin 63 Jahre alt und seit 3 Jahren Hartz/4 Empfänger. Vermittlungserfolg = Zero, da einfach zu alt. Ich mußte in eine kleinere Wohnung ziehen, die aber mit 10 € zu teuer war und ich aus eigener Tasche dazu zahlen muß.

So im 1. Jahr habe ich dann von meinem Vermieter 220 Euro aus der Heizkostennebenabrechnung zurückbekommen. Davon mußte ich allerdings 50% an den Vater Staat zurück zahlen. Das war noch akzeptabel.

Letztes Jahr habe ich mir gedacht, ok, dann versuchst Du jetzt mal richtig was zu sparen. Habe mir den Gürtel enger geschnallt und 2 Zimmer gar nicht mehr geheizt. Das Resultat war, daß ich dieses Jahr 350 € von meinem Vermieter zurück bekommen habe. Davon will aber der Staat jetzt alles wieder zurück haben, also die vollen 350 €. Das heißt, ich habe freiwillig gefroren, Zimmer nicht geheizt und freiwillig Klimaschutz betrieben. Und dafür soll ich jetzt noch bestraft werden.

Habe natürlich erstmal dagegen Widerspruch eingelegt, aber von meinem Amt keine positive Entscheidung bekommen. Danach ging es in die nächst größere Stadt und von dort gab es auch keine positive Entscheidung. Offensichtlich gibt es ein Gesetz, das besagt, daß Heizkostenersparnisse auf jeden Fall zurück gezahlt werden müssen, §22 Abs.1 SGB II. Der nächste Schritt wäre das Sozialgericht, in wiederrum einer anderen Stadt.

Warum ich im ersten Jahr nur 50% zurück zahlen mußte, ist mir bis heute noch ein Rätsel. Möglicherweise hängt es mit den 10 € privater Mietzuzahlung zusammen.


So jetzt meine Fragen:

Würdet ihr den nächsten Schritt wagen und vor das Sozialgericht ziehen oder würdet ihr davon abraten, weil ich sowieso keine Chance habe, weil eben das Gesetz keine postive Entscheidung zulässt.

Wenn ihr mir dazu raten würdet, welchen Weg sollte ich gehen ? Zuerst den Anwalt einschalten oder zuerst zum Gericht um dort das Armenrecht zu beantragen ? Weil zahlen kann ich es natürlich nicht selbst. Welche Kosten müßte ich trotzdem selber tragen ? Mein Job Center Berater wußte da keine Antworten, weil er so einen Fall noch nicht hatte.


Besten Dank im voraus





Flip

Diese 10 Euro Eigenzahlung ist noch aktuell oder berücksichtigt das Jobcenter inzwischen die volle Miete?

Kann man den Widerspruchsbescheid mal lesen?

Maximus

Das Schreiben hat vier Din A 4 Seiten. Welche Teile willst du davon lesen ?

- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
- Prüfung der Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelfsbelehrung

Ich werde dann sicherlich auch etwas schwärzen müssen.

Da sich die Beiträge für den Mietspiegel vom Amt aus geändert haben, werde ich wahrscheinlich jetzt nicht mehr die 10 € dazu zahlen müssen, weil die Miete hat sich seitdem nicht verändert.

Yavanna

Wenn du in dem gesamten Abrechnungsjahr 10,00/Monat dazu gezahlt hast, stehen dir 120,00 der Rückzahlung zu. Den Rest darf das JC vereinnahmen. Wenn deine Zuzahlung weniger beträgt, z.B. weil die Angemessenheitsgrenze erhöht wurde und das JC mehr übernimmt, mindert das den Betrag, der dir zusteht.

Maximus

Mein JC-Berater hat mir mal etwas über diese 10 € gesagt. So richtig habe ich es aber nicht verstanden. Das war so zwischen Tür und Angel.

In dem Ort wo ich lebe, sollten die Mieten incl. Heizung am Anfang nicht 420 € übersteigen. Ich zahlte aber bei Einzug an den Vermieter 430 €. Ich habe also jeden Monat 10 € dazu gezahlt.
Anerkannte Unterkunftskosten sind im Jahre 2021 430 €. Habe gerade in meinem Bewilligungsbescheid nachgeschaut. Also wurden da zwischenzeitlich die Tarife für Wohnungen dem allgemeinen Preisanstieg angeglichen. Meine Miete hat sich dagegen nicht verändert. Sie ist immer noch gleich hoch, wie am Anfang des Einzuges.

crazy

Dann musst Du auch nichts aus deinem Regelsatz mehr zahlen.
Aber zum Verständnis, weil das gerne missverstanden wird.
Das JC unterscheidet nach angemessener Bruttokaltmiete(Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) und Heizkosten(HK sind Brennstoffkosten,Heizungswartung,Schornsteinfeger,Betriebsstrom plus ggf Abrechnungskosten der Verbrauchablesung durch z.B.Techem,Brunata,Ista etc.)

Maximus

Meine Nebenkostenabrechnung ist von ISTA. Da werden alle Kosten aufgeführt incl. Heizkosten, die vom Mieter anteilmäßig zu zahlen sind. Alle Uhren (Warm/Kaltwasser, Heizungszähler) werden per Fernabfrage von Ista abgelesen.

Was meinst Du jetzt mit: Dann musst Du auch nichts aus deinem Regelsatz mehr zahlen. Wenn Du die 10 € meinst, dann sind die ja aus meiner Privatschatulle im Prinzip natürlich Hartz4 bezahlt worden.

crazy

Ja, man kann auch Ist für die komplette Abrechnung beauftragen.
Darin sind dann aber getrennt voneinander die Nebenkosten und die Heizkosten aufgeführt.
Einfach schon deshalb, weil Heizkosten nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen.

Wenn deine Gesamtmiete 430 beträgt und das JC Dir 430 plus 446 überweist, hast Du aus deinen 446 nichts extra dazulegen müssen.


Sheherazade

Zitat von: crazy am 21. November 2021, 14:54:08
Wenn deine Gesamtmiete 430 beträgt und das JC Dir 430 plus 446 überweist, hast Du aus deinen 446 nichts extra dazulegen müssen.

Und das bedeutet im Umkehrschluß, dass dem Jobcenter die BK-Rückerstattung in voller Höhe zusteht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Maximus

ZitatWenn deine Gesamtmiete 430 beträgt und das JC Dir 430 plus 446 überweist, hast Du aus deinen 446 nichts extra dazulegen müssen.



Richtig, getrennt werden die Heizkosten und die Nebenkosten auf der Abrechnung von ISTA aufgeführt.

Mir werden jeden Monat 876 € vom Amt überwiesen.

Und was heißt das jetzt ? Das ich die komplette Summe von 350 € aus der Heizkosten/Nebenkostenabrechnung zurück zahlen muß ?

Flip

Das Guthaben wird im Folgemonat der Gutschrift bei dir angerechnet. Zeigt man das rechtzeitig an, bekommt man von vornherein weniger ALG2. Ist das ALG2 im Folgemonat schon ausgezahlt, muss man das zuviel erhaltene ALG2 zurück zahlen.

Maximus

Ich hatte da Widerspruch eingelegt. In folge dessen ist noch nichts wieder abgebucht worden. Außerdem, wenn die es zurückfordern, werden die es in Teilbeträgen von ca. 45 € jeden Monat von den 876 € abziehen. Das wäre dann nicht so schmerzhaft.

Seid ihr also der Meinung, ich habe keine Chance vor dem Sozialgericht ? Oder würdet ihr den letzten Schritt wagen ?

Flip

Wenn deine Kosten der Unterkunft und Heizung voll im Bedarf berücksichtigt wurden, hast du nicht den Hauch einer Chance.

Maximus

Ok, habe verstanden. Du meinst also ich hätte keine Chance.

Ich würde aber gerne noch weitere Meinungen hören ehe ich mich entschließe die Sache vor dem Sozialgericht abzublasen.

crazy

Du bekommst doch die 350 Euro vom Vermieter direkt auf dein Konto.
Dir fehlt also nichts!
Keine Chance, es ist geltendes Recht. Das JC zahlt die Miete und bekommt damit auch das Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen.

Du musst nicht frieren! Du kannst also deine Wohnung nach Nutzung und Aufenthaltsart und Dauer warm halten.