Heizkostenrückforderung

Begonnen von Maximus, 21. November 2021, 12:41:33

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Heinz-Otto

Als erstes muss ich mich korrigieren.
Zitat von: Heinz-Ottofür 2020 die Abrechnung spätestens am 31.12.2020
Das muss natürlich 31.12.2021 heißen. Die Frist beträgt 1 Jahr.

Zitat von: Maximus am 16. Dezember 2021, 07:31:34
da ich dann sowieso einen neuen Vertrag mit denen machen muß. Alle 12 Monate.

Meinst du die Eingliederungsvereinbarung? Da müssten die dich in deinem Alter ja in Ruhe lassen.
Zitat
So mittlerweile habe ich von denen Post bekommen, daß ab März 2022 das Guthaben über die Heiz/Nebenkosten von
350 € wieder dem Staat zugeführt werden sollen.
Statt wie vereinbart im Jul? Dagegen kannst du nichts machen, es sei denn das wurde dir schriftlich bestätigt. Mündlich zählt nichts.

ZitatIch bekomme einfach eine geringere Auszahlung von denen.
Das ist korrekt. Solltest du das Geld nicht mehr haben könntest du versuchen, dass die eine Aufrechnung nach § 43 SGB II machen.
Dann werden dir monatlich nur 10 % vom Regelsatz (49,90) abgezogen. Oder versuchen einen anderen Betrag zu vereinbaren.
Vielleicht lassen sie sich darauf ein.

Und ich habe mir überlegt, wenn ich bei einer Nachzahlung an meinen Vermieter, diese Kosten mit meiner Rückzahlung verrechnen könnte.

ZitatDaß ich dann diese beiden Posten verrechnen könnte und nur noch 100 € an den Staat zurückzahlen müßte.
Wenn das zeitlich passt, machen das die Ämter normalerweise automatisch.

Warte erst einmal die Abrechnung für 2021 ab. Dann sieht man weiter.
Meine Meinung. Verhalte dich weiter klimaschonend, aber so, dass du nicht frieren musst.

Maximus

ZitatMeinst du die Eingliederungsvereinbarung? Da müssten die dich in deinem Alter ja in Ruhe lassen.

Ich muß jedes Jahr einen neuen Antrag für Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch SGB II einreichen. Machen die aber automatisch mit ihrem Computer und ich brauche nur unterschreiben. Also kein lästiges Formulare ausfüllen.


ZitatStatt wie vereinbart im Jul? Dagegen kannst du nichts machen, es sei denn das wurde dir schriftlich bestätigt. Mündlich zählt nichts.

Zitat

Ja, das habe ich schriftlich von denen, daß die ab März 2022 jeden Monat 44,90 € abziehen.


Ist aber trotzdem ärgerlich, daß ich nach so vielen Stunden des Frierens in keinster Weise dies Berücksichtigung findet.  Wie eine Krake wollen die alles auf Heller und Pfennig zurück.

Heinz-Otto

Zitat von: Maximus am 16. Dezember 2021, 14:37:54
Ich muß jedes Jahr einen neuen Antrag für Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch SGB II einreichen. Machen die aber automatisch mit ihrem Computer und ich brauche nur unterschreiben. Also kein lästiges Formulare ausfüllen.

Ok, das passt.

ZitatJa, das habe ich schriftlich von denen, daß die ab März 2022 jeden Monat 44,90 € abziehen.

Sehr gut.

Zitat
Ist aber trotzdem ärgerlich, daß ich nach so vielen Stunden des Frierens in keinster Weise dies Berücksichtigung findet.  Wie eine Krake wollen die alles auf Heller und Pfennig zurück.

Du hast davon rein monetär ja nichts bezahlt, sondern das JC. Und freiwilliges Frieren zahlen die nicht.
Wäre aber mal ne Option das an die Grünen als Vorschlag zu schicken ;)

Dass man für's Einsparen von Energie einen gewissen %Satz der Ersparnis behalten darf. Wäre doch ein Anreiz, von dem alle profitieren.
Es gibt Leute die verschwenden Energie, weil es das Amt zahlt. Das ist nicht schön.

Maximus

Ich habe eine Vorahnung, die nichts gutes erwarten läßt.

Da ich ja dieses Jahr davon ausgegangen bin, daß ich die Rückerstattung vom Vermieter über 350 € nicht zurück zahlen muß, habe ich natürlich auch dieses Jahr von Jan. - April die Heizung jeden Tag runtergedreht und 2 Zimmer überhaupt nicht geheizt. Ich bin aber zwischenzeitlich von dem Wunsch vor ein Sozialgericht zu ziehen mittlerweile abgerückt. Im Prinzip weiß ich es erst seit ein paar Tagen.

So wenn ich jetzt ab März 22 anfange die 350 € für das Jahr 2020 zurück zu zahlen, flattert mir im Februar bereits eine weitere Rückzahlung für 2021 ins Haus. Bis Ende des Jahres schaffe ich leider nicht mehr, einen ordentlichen Verbrauch hinzulegen.

Kann ich dann die 2. Rückzahlung behalten, oder werde ich die auch noch zurück zahlen müssen ? Mein Berater hat mir mal erzählt, wenn ich von meinen Hartz4 Geld bereits eine Summe x beisteuern muß, daß die mich dann nicht noch mal belasten können. Ob ich das so richtig verstanden habe weiß ich nicht. Habe das nur noch vage im Kopf.

Flip

Jedes Betriebskostenguthaben ist nach § 22 Absatz 3 SGB II zu berücksichtigen. Wenn deine Miete und Heizkosten voll als Bedarf berücksichtigt werden, wird auch das neue Guthaben auf die Kosten der Unterkunft angerechnet und du bekommst weniger ALG2.

Im Prinzip kannst du sogar froh sein, wenn du nicht noch ein Bußgeld bekommst, weil du das Guthaben von Februar erst im Juli bekannt gegeben hast. Denn für die telefonische Abrede, das Guthaben erst mit WBA mitzuteilen, hast du sicher keinen Beweis, oder?

Maximus

ZitatIm Prinzip kannst du sogar froh sein, wenn du nicht noch ein Bußgeld bekommst, weil du das Guthaben von Februar erst im Juli bekannt gegeben hast. Denn für die telefonische Abrede, das Guthaben erst mit WBA mitzuteilen, hast du sicher keinen Beweis, oder?

Ich habe erst am Mittwoch noch mit meinem Sozialhilfe-Berater telefoniert. Falls da was kommen sollte, würde er sicherlich für mich aussagen. Bin mir aber sicher, daß da nichts kommen wird.

Flip

Der wird sich doch nicht selbst belasten, dass er eine falsche Auskunft erteilt hat. Denn dass du jede Veränderung umgehend und nicht Monate später mitteilen musst, steht so ziemlich unter jedem Bescheid, auf jedem Antragsformular etc.

Außerdem wird der "Sozialhilfe-Berater" (was auch immer Sozialhilfe mit dem Jobcenter zu tun haben soll) kaum Einfluss z. B. auf den Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle nehmen können, der das z. B. Jetzt nach Abschluss des Widerspruchs an die Bußgeldstelle weiterleitet. Der Jurist steht in der Hierarchie bestimmt über diesem Berater.

Maximus

ZitatDer wird sich doch nicht selbst belasten, dass er eine falsche Auskunft erteilt hat. Denn dass du jede Veränderung umgehend und nicht Monate später mitteilen musst, steht so ziemlich unter jedem Bescheid, auf jedem Antragsformular etc.

Ich habe ihn ja sofort angerufen und habe gleichzeitig gefragt ob es reicht, wenn ich es Anfang Juli mit dem Neuantrag einreiche. Damit war er einverstanden.

Welche Vorgehensweise schlägst du denn statt dessen vor ?

ZitatAußerdem wird der "Sozialhilfe-Berater" (was auch immer Sozialhilfe mit dem Jobcenter zu tun haben soll)

Im übrigen ist das Job Center von dem Bearbeiter des Hartz4 Antrages getrennt auch räumlich (ganz anderes Gebäude, anderer Stadtteil). Zum Jobcenter brauche ich als 63 jähriger sowieso nicht mehr. Ich hätte natürlich auch anstelle des Sozialhilfe-Beraters..... Hartz 4 Sachbearbeiter schreiben können.

Yavanna

Ich glaube sowieso,  dass dein Sozialberater das ganze mit einer Aufrechnung verwechselt.

Heinz-Otto

Zitat von: Maximus am 18. Dezember 2021, 20:36:04
Da ich ja dieses Jahr davon ausgegangen bin, daß ich die Rückerstattung vom Vermieter über 350 € nicht zurück zahlen muß, habe ich natürlich auch dieses Jahr von Jan. - April die Heizung jeden Tag runtergedreht und 2 Zimmer überhaupt nicht geheizt.

So wenn ich jetzt ab März 22 anfange die 350 € für das Jahr 2020 zurück zu zahlen, flattert mir im Februar bereits eine weitere Rückzahlung für 2021 ins Haus. Bis Ende des Jahres schaffe ich leider nicht mehr, einen ordentlichen Verbrauch hinzulegen.

Kann ich dann die 2. Rückzahlung behalten, oder werde ich die auch noch zurück zahlen müssen ? Mein Berater hat mir mal erzählt, wenn ich von meinen Hartz4 Geld bereits eine Summe x beisteuern muß, daß die mich dann nicht noch mal belasten können. Ob ich das so richtig verstanden habe weiß ich nicht. Habe das nur noch vage im Kopf.

Wenn du die Heizkosten vom JC bekommen hast, kannst du die natürlich nicht behalten. Das hatten wir eigentlich geklärt.
Nur wenn du selbst aus deinem Regelsatz was dazu bezahlt hast, kannst du einen Teil behalten.
Also nur, wenn deine Gesamtmiete höher ist, als das, was du vom JC bekommst.
Bekommst du die komplette Miete + HK + NK Vorauszahlung vom Amt, gehören alle Erstattungen dem Amt.

Wenn du ab jetzt normal heizt und es dadurch nächstes Jahr zu höheren Heizkosten und einer Nachzahlung kommt, kann es passieren, dass das JC nachfragt, warum dein Verbrauch so gestiegen ist. So lange die Heizkosten aber insgesamt angemessen sind, muss das JC die Nachzahlung bezahlen und auch die späteren höheren Abschläge.

Klingt natürlich gewöhnungsbedürftig,  wenn du erklären musst.
"Ich habe gefroren, weil ich dachte ich kann das Geld dann behalten. Seit ich weiß, dass ich das Geld nicht behalten kann, habe ich normal geheizt."
Trotzdem kann dich keiner zwingen, weiterhin zu frieren. Du kannst also angemessen heizen. Übertreiben solltest du es nicht, nur weil das JC alles bezahlt!
Schrieb ich ja oben. Verhalte dich weiterhin energiesparend, aber ohne zu frieren.
Eben so wie man es machen würde, wenn man alles selbst zahlen müsste, ohne zu frieren und ohne die Energie zu verschwenden.

Maximus

Zitat von: Yavanna am 19. Dezember 2021, 10:58:11
Ich glaube sowieso,  dass dein Sozialberater das ganze mit einer Aufrechnung verwechselt.


Wie meinst du denn das ?

Wäre nett, wenn Du das mal näher erläutern könntest ?


Ich glaube nicht, daß mein Sozialberater irgendetwas verwechselt hat. Wenn, dann liegt der Ball bei mir.

Heinz-Otto

Die haben dir eine Aufrechnung angeboten, statt die Erstattung in einem Betrag von der Miete einzubehalten.
Das ist voll ok. Du kannst die Erstattung aus 2020 also abstottern, statt in einem Betrag zu zahlen, bzw. von der nächsten Mietzahlung komplett einbehalten wird.
Das ist gut!
Darum musst du dich nicht weiter kümmer. Das ist für dich vorteilhaft.
Und lass dich auch nicht von den anderen verrückt machen wegen Bußgeld.
Ich gehe nicht davon aus, dass da was kommt, sonst wäre da bestimmt schon was in diese Richtung mitgeteilt worden.

Maximus

ZitatDu kannst die Erstattung aus 2020 also abstottern, statt in einem Betrag zu zahlen, bzw. von der nächsten Mietzahlung komplett einbehalten wird.


Wenn die 350 € komplett einbehalten würden, wie sollte ich dann in diesem Monat überleben können ? Es geht doch sowieso nur in Ratenzahlung.

In dem Widerspruchsbescheid wurde zwar mein angeblich fahrlässiges Verhalten, daß ich die Heizkosten/Nebenkostenabrechnung verspätet abgegeben habe, kritisiert, aber es wurden keine Maßnahmen deswegen angekündigt. Das war auch ein Grund, warum ich meinen Sozialberater angerufen hatte. Der meinte, daß die höhergestellte Abteilung in einer anderen Stadt, dies vorsorglich da reinschreiben mußten (so in etwa sinngemäß).

Heinz-Otto

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 11:41:42

Wenn die 350 € komplett einbehalten würden, wie sollte ich dann in diesem Monat überleben können.

Indem du sie nicht ausgegeben hättest. Die 350 € hast du ja vom VM bekommen.
Üblich ist deshalb, dass das Amt die Erstattung im Folgemonat mit der Miete komplett verrechnet und die Miete um den Erstattungsbetrag mindert.

ZitatEs geht doch sowieso nur in Ratenzahlung.
Die hätten auch einen Erstattungsbescheid erlassen können und den ganzen Betrag zurück fordern. Klar könntest du dann auch dort Ratenzahlung beantragen und würdest sie auch bekommen. Allerdings sind die Raten des Inkasso meist höher als 10 % vom Regelsatz.

ZitatIn dem Widerspruchsbescheid wurde zwar mein angeblich fahrlässiges Verhalten, daß ich die Heizkosten/Nebenkostenabrechnung verspätet abgegeben habe, kritisiert, aber es wurden keine Maßnahmen deswegen angekündigt.
Wie gesagt, für mich passt das alles. Und die Verrechnung würde ich als Entgegenkommen werten. Da die eingeräumte Rate vom Inkasso idR höher ist.

Maximus

ZitatWenn du die Heizkosten vom JC bekommen hast, kannst du die natürlich nicht behalten. Das hatten wir eigentlich geklärt.


Ja, geklärt wurde es für das Jahr 2020.
Das ich jetzt für das Jahr 2021 auch noch mal eine Rückzahlung zu erwarten habe, da ich die Heizung in den letzten 2 Monaten nicht mehr auf ein anständiges Soll bekomme, stand als Frage noch offen. Da werde ich es wahrscheinlich sofort zurückzahlen müssen. Muß halt drauf achten, es nicht mehr auszugeben.