Heizkostenrückforderung

Begonnen von Maximus, 21. November 2021, 12:41:33

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Heinz-Otto

Genau. Nicht ausgeben und Erstattung Abrechnung gleich melden.
Und ob, bzw. wann das Geld eingegangen ist. Verrechnung darf erst stattfinden, wenn du das Geld schon auf dem Konto hast, damit Bedarf gedeckt ist.

Fettnäpfchen

Maximus

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 12:15:13Genau. Nicht ausgeben und Erstattung Abrechnung gleich melden.
und nicht erst im Juli sonst kann es passieren dass das JC doch noch zu anderen Mitteln greift auch wenn du meinst das du nicht angelogen wurdest und im Recht sein solltest.
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 10:23:12Ich habe ihn ja sofort angerufen und habe gleichzeitig gefragt ob es reicht, wenn ich es Anfang Juli mit dem Neuantrag einreiche. Damit war er einverstanden.
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 11:41:42In dem Widerspruchsbescheid wurde zwar mein angeblich fahrlässiges Verhalten, daß ich die Heizkosten/Nebenkostenabrechnung verspätet abgegeben habe, kritisiert, aber es wurden keine Maßnahmen deswegen angekündigt. Das war auch ein Grund, warum ich meinen Sozialberater angerufen hatte. Der meinte, daß die höhergestellte Abteilung in einer anderen Stadt, dies vorsorglich da reinschreiben mußten (so in etwa sinngemäß).
mit 63 J sollte man schon erkennen wenn man so etwas ähnliches wie angelogen wird und wenn sich dann auch noch raus geredet werden will.
Würde es stimmen was dein SB da behauptet dann wäre das im Zitat auch nicht in einem Schreiben aufgetaucht.
Leidtragender bist im Endeffekt du und keiner ist im Endeffekt schuld.
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 12:01:46Das ich jetzt für das Jahr 2021 auch noch mal eine Rückzahlung zu erwarten habe
und 2022 usw gilt es auch so außer die Ampelregierung ändert was daran.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maximus

Zitatund nicht erst im Juli sonst kann es passieren dass das JC doch noch zu anderen Mitteln greift auch wenn du meinst das du nicht angelogen wurdest und im Recht sein solltest.


Ich werde ihn, sobald ich den neuen Heiz/Nebenkostenbescheid für 2021 bekommen habe, sofort anrufen und das Geld werde ich zusammenhalten.


ZitatWürde es stimmen was dein SB da behauptet dann wäre das im Zitat auch nicht in einem Schreiben aufgetaucht.
Leidtragender bist im Endeffekt du und keiner ist im Endeffekt schuld.


Ich werde morgen nochmal meinen Sozialberater anrufen und diese Fragen abklären.

BigMama

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 18:30:45Sozialberater anrufen und diese Fragen abklären.
Du solltest die korrekten Begrifflichkeiten verwenden, dann ist die Hilfestellung leichter. Du hast einen Sachbearbeiter (SB), der sitzt in der Leistungsabteilung und du hast einen Arbeitsvermittler/PersönlicherAnsprechPartner/Fallmanager (AV/PAP/FM) welcher dich in Sachen Bewerbung und Stellensuche unterstützt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Heinz-Otto

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 18:30:45
Ich werde ihn, sobald ich den neuen Heiz/Nebenkostenbescheid für 2021 bekommen habe, sofort anrufen und das Geld werde ich zusammenhalten.

Die Abrechnung dem JC schicken.
Dein JC ist anscheinend recht fair. Aber man sollte sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen.
Da muss nicht mal böse Absicht dahinter stecken.
Macht der nette SB z. B. keine Aktennotiz und es kommt ein neuer SB kann das übel enden. Der weiß dann nichts von den Vereinbarungen und Zusagen und leitet womöglich rechtliche Schritte ein.
Daher alles schriftlich! Belege einwerfen, abgeben, Fax oder notfalls per E-Mail. Optimal immer mit Nachweis, was man wann eingereicht hat.
Wenn mündlich und dein SB bisher zuverlässig war schadet es trotzdem nicht zu fragen, ob er das in der Akte auch so eingetragen hat.



Maximus

Bislang hat immer alles sehr zuverlässig funktioniert. Hatte bisher keinen Grund ihm zu mißtrauen. Werde aber zukünftig mehr Wert drauf legen. Nur seit der Corona Pandemie, macht er kaum noch persönliche Gespräche, sondern fast alles per Telefon oder mit der Post.


Fettnäpfchen

Maximus

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 18:30:45
Zitatund nicht erst im Juli sonst kann es passieren dass das JC doch noch zu anderen Mitteln greift auch wenn du meinst das du nicht angelogen wurdest und im Recht sein solltest.


Ich werde ihn, sobald ich den neuen Heiz/Nebenkostenbescheid für 2021 bekommen habe, sofort anrufen und das Geld werde ich zusammenhalten.


ZitatWürde es stimmen was dein SB da behauptet dann wäre das im Zitat auch nicht in einem Schreiben aufgetaucht.
Leidtragender bist im Endeffekt du und keiner ist im Endeffekt schuld.


Ich werde morgen nochmal meinen Sozialberater anrufen und diese Fragen abklären.
Du liest dich wie der Eindruck entsteht als seist du beratungsresistent gegenüber denen die helfen wollen und bei denen die dir massiv schaden können glaubst du einem nicht nachweisbaren Telefongespräch.
es ist deine PFLICHT BK/HK Abrechnungen zeitnah an das JC zu übermitteln.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
und die evtl Folgen
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maximus

#52
Du kannst mir ruhig eine gewisse Menschenkenntnis zutrauen, ich war nämlich jahrzehntelang im Außendienst. Wenn einer immer zu meiner Zufriedenheit gearbeitet hat, ich nie Mißtrauen ihm gegenüber haben konnte, dann wird sich da auch in Zukunft nichts dran ändern. Wenn er plötzlich bewußt falsche Angaben machen würde, dann würde ich das ganz sicher merken.

Und zu Deiner Beruhigung:

Ich habe ihn heute morgen nochmal angerufen und er hat mir bestätigt, daß keine Strafmaßnahme wegen meiner verspäteten Abgabe erfolgen wird, obwohl ich ihn ja rechtzeitig angerufen habe und wir uns darauf verständigt hatten, daß ich erst im Juli die Abrechnung abgeben werde. Es ist also alles im grünen Bereich.

Und beratungsresistend bin ich in keinster Weise. Ich nehme mir sehr gerne erfolgversprechende Methoden an, wenn sie denn plausibel sind.

justine1992

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 18:57:59
Dein JC ist anscheinend recht fair. Aber man sollte sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen.
Da muss nicht mal böse Absicht dahinter stecken.
Macht der nette SB z. B. keine Aktennotiz und es kommt ein neuer SB kann das übel enden. Der weiß dann nichts von den Vereinbarungen und Zusagen und leitet womöglich rechtliche Schritte ein.
Daher alles schriftlich!
Das hat nichts mit Menschenkenntnis zu tun!
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Flip

Bis jetzt ist ja noch nichtmal klar, wer dieser Sozialhilfeberater überhaupt ist. Außerdem kann auch die Widerspruchsstelle die Ordnungswidrigkeit weiterleiten, da hat dieser Berater gar keinen Einfluss drauf.

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 10:23:12Im übrigen ist das Job Center von dem Bearbeiter des Hartz4 Antrages getrennt auch räumlich (ganz anderes Gebäude, anderer Stadtteil).



Heinz-Otto

Ich verstehe das nicht.
Das Thema ist doch längst geklärt.
Muss man hier jetzt versuchte Erziehungsmaßnahmen und Moralpredigten gegenüber einem 63 jährigen Menschen betreiben?
Das steht niemandem zu.

Er hat die Infos die er braucht und div. Empfehlungen im Umgang mit dem JC.
Aber nicht alle JC sind "böse", es gibt auch korrekt arbeitende JC, auch wenn das eher die Minderheit ist.

Es steht jedem frei, seinen eigenen Weg zu gehen!
Jeder macht seine eigenen Erfahrungen und hat das Recht, nach diesen zu handeln.
Niemand muss "aus Erfahrungen anderer lernen", bzw. diese zu eigen machen.
Alles andere empfinde ich als übergriffig und anmaßend.
Und selbst wenn dieser gewählte Weg scheitert und die Betroffenen dann wieder hier landen, sollten sie ohne jegliche Vorwürfe wieder Hilfe bekommen.


Maximus

Zitat von: Flip am 20. Dezember 2021, 18:23:26
Bis jetzt ist ja noch nichtmal klar, wer dieser Sozialhilfeberater überhaupt ist. Außerdem kann auch die Widerspruchsstelle die Ordnungswidrigkeit weiterleiten, da hat dieser Berater gar keinen Einfluss drauf.

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 10:23:12Im übrigen ist das Job Center von dem Bearbeiter des Hartz4 Antrages getrennt auch räumlich (ganz anderes Gebäude, anderer Stadtteil).





ZitatBis jetzt ist ja noch nichtmal klar, wer dieser Sozialhilfeberater überhaupt ist.


Er ist der für mich zuständige Sachbearbeiter, der den Hartz4 Antrag bearbeitet. Steht aber auch oben in rot.

Warum wollen jetzt einige von euch, daß die mir eine Strafe aufbrummen ? Ich habe die Sache heute morgen abgeklärt und ich vertraue ihm. Es gibt keinen Grund und das seit 3 Jahren ihm nicht zu vertrauen. Er hat immer alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Es gibt auch nette Sachbearbeiter.



Flip

Es geht nicht um "wollen". Es geht um "kann passieren". Auch nette SBs haben Vorgesetzte, die Fachaufsicht machen und dann anordnen, was noch zu tun ist. Die Paragraphen zu Ordnungswidrigkeiten stehen nicht zum Spaß im SGB II.

Maximus

Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 18:33:13
Ich verstehe das nicht.
Das Thema ist doch längst geklärt.
Muss man hier jetzt versuchte Erziehungsmaßnahmen und Moralpredigten gegenüber einem 63 jährigen Menschen betreiben?
Das steht niemandem zu.

Er hat die Infos die er braucht und div. Empfehlungen im Umgang mit dem JC.
Aber nicht alle JC sind "böse", es gibt auch korrekt arbeitende JC, auch wenn das eher die Minderheit ist.

Es steht jedem frei, seinen eigenen Weg zu gehen!
Jeder macht seine eigenen Erfahrungen und hat das Recht, nach diesen zu handeln.
Niemand muss "aus Erfahrungen anderer lernen", bzw. diese zu eigen machen.
Alles andere empfinde ich als übergriffig und anmaßend.
Und selbst wenn dieser gewählte Weg scheitert und die Betroffenen dann wieder hier landen, sollten sie ohne jegliche Vorwürfe wieder Hilfe bekommen.


Danke für Deine klaren Worte.

Heinz-Otto

Zitat von: Maximus am 20. Dezember 2021, 19:20:57
Danke für Deine klaren Worte.

Nicht dafür!
Die Warner meinen es bestimmt nicht böse, sondern wollen andere vor Gefahren bewahren. Viele hier haben sehr schlechte Erfahrungen. Und leider ist es so, dass die Leistungsberechtigten sehr oft bewusst angelogen werden, um Geld zu sparen. Das ist an der Tagesordnung.
Das ist ja der Skandal. Vor 30 J. konnte man noch sicher sein, dass die Beamten zum eigenen Wohle handeln, die Bürger über deren Rechte aufklären und sogar Tipps geben, was man noch beantragen soll.
Das ist in den JCn genau das Gegenteil.