Heizkostenrückforderung

Begonnen von Maximus, 21. November 2021, 12:41:33

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Maximus

Ja, die 350 € sind natürlich erstmal auf meinem Konto gelandet. Aber ich habe das Geld natürlich für nützliche Dinge schon ausgegeben. Außerdem habe ich gefroren und das nicht zu knapp. Ich hatte geglaubt, das ich wie im 1. Jahr nur 50% zurückzahlen müßte. Außerdem habe ich ja auch etwas sinnvolles für die Umwelt getan. Ich dachte, daß würde man mir honorieren. Wenn das alles aber nichts nutzt, weil die Gesetzte so sind wie sie nun mal sind, werde ich natürlich zukünftig die ganzen Heizkosten verballern und der Staat kann mich wegen dem Klimaschutz mal am Rücken runterrutschen.

Weitere Meinungen sind willkommen.

crazy

Ich hab deinen Denkfehler!
Du hast das Jahr davor 120 Euro aus deinem Regelsatz bezahlt, daher logisch erst kamst Du dran, Rest zurück. Jetzt bekommst Du aber alles vom Jobcenter und selbstverständlich geht dann Rückerstattung auch komplett ans JC.
Is so.
Du bist mittlerweile 63, wann kannst Du bereits Altersrente beziehen und wäre diese auch mit Abschlägen höher als das was Du jetzt vom Jobcenter bekommst?

Maximus

Wieso glaubst Du meinen Denkfehler zu haben  ?

Das hast du vollkommen richtig aufgezählt. Im ersten Jahr brauchte ich nur 50% der Rückerstattungssumme zurück zahlen. Im 2. Jahr wollen sie die ganze Summe zurückhaben, obwohl nur durch mein freiwilliges Frieren diese Rückerstattungssumme zustande gekommen ist.

Rentner werde ich erst mit 65, also ganz offfiziell. Das haben die schon geprüft.

crazy

Der Denkfehler mit der Hälfte behalten. Das war nur so, weil Du 120 aus deinem Regelsatz bezahlt hattest.


Maximus

Fällt anderen Usern zu meinem Fall auch noch etwas ein ?

Ich habe hier zwar erfahren, daß ich keine Chance habe, dennoch möchte ich gerne auch noch andere Meinungen hören, bzw lesen, bevor ich das Verfahren vor dem Sozialgericht abblasen werde.

Sheherazade

Es gibt keine anderen Meinungen, die Sachlage ist klar.

Zitat von: Sheherazade am 21. November 2021, 15:08:20
Zitat von: crazy am 21. November 2021, 14:54:08
Wenn deine Gesamtmiete 430 beträgt und das JC Dir 430 plus 446 überweist, hast Du aus deinen 446 nichts extra dazulegen müssen.

Und das bedeutet im Umkehrschluß, dass dem Jobcenter die BK-Rückerstattung in voller Höhe zusteht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Zitat von: Maximus am 23. November 2021, 12:17:21
Fällt anderen Usern zu meinem Fall auch noch etwas ein ?

Ich habe hier zwar erfahren, daß ich keine Chance habe, dennoch möchte ich gerne auch noch andere Meinungen hören, bzw lesen, bevor ich das Verfahren vor dem Sozialgericht abblasen werde.
Da hast du keine Chancen.
und dass:
Zitat von: Maximus am 21. November 2021, 22:54:03natürlich zukünftig die ganzen Heizkosten verballern und der Staat kann mich wegen dem Klimaschutz mal am Rücken runterrutschen.
ist der Grund warum ich mich raus gehalten habe.
Ist nicht Altersgerecht.

MfG FN
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111929

Richtig Crazy - Heizkosten werden vom JC vollständig übernommen. Also keinen Grund hier zu sparen, denn Rückerstattug zuviel gezahlter Heizkostenpauschale geht auf jeden Fall zurück an JC.

Maximus

Ich habe mich also damit abgefunden, die zuviel gezahlten Heiz/Nebenkosten wieder an den Staat zurückzuzahlen. Wird mir allerdings automatisch abgehalten.

Da ist mir jetzt allerdings ein Gedanke gekommen.

Mal angenommen, ich würde dieses Jahr viel mehr verbrauchen, sei es durch die allgemeinen Preiserhöhungen auf Heizöl, was mehr Kosten verursacht oder daß es noch sehr kalt wird, als das was im Mietvertrag steht und müßte an den Vermieter einen höheren Betrag zahlen.

Käme der Staat ebenfalls für diese Kosten auf ? Ich nehme doch an, daß es so ist.

Könnte ich die Summe, die ich an den Vermieter zahlen darf, von der Summe meiner Rückzahlung an den Staat abziehen ?

Was schätzt ihr in Prozent, wieviel mehr man am Jahresende alleine durch die Preiserhöhung bezahlen muß.

An wen kann man sich wenden, um genaue Zahlen zu bekommen ?

crazy

Nein, denn die Heizkostenabrechnung erhälst Du erst nach ende des Abrechnungszeitraumes. Spätestens wäre sie am letzten Tag 12 Monate nach Ende dieses Zeitraumes fällig.

Ob Du mehr zahlen musst hängt davon ab, wie die Vertragslaufzeit ist.
Ich habe noch keine Preisanpassung, da mein Vertrag erst im März endet. Festpreis bis dahin!
Daher kannst Du nur abwarten und Dir dann beim Vermieter/Verwalter auch die Rechnungen einsehen.

Heinz-Otto

Zitat von: Maximus am 15. Dezember 2021, 20:04:26
Mal angenommen, ich würde dieses Jahr viel mehr verbrauchen, sei es durch die allgemeinen Preiserhöhungen auf Heizöl, was mehr Kosten verursacht oder daß es noch sehr kalt wird, als das was im Mietvertrag steht und müßte an den Vermieter einen höheren Betrag zahlen.

Käme der Staat ebenfalls für diese Kosten auf ? Ich nehme doch an, daß es so ist.

Ja, das ist im Grunde so, dass auch Nachzahlungen vom Amt übernommen werden.
Da gilt aber die Einschränkung, dass die Heizkosten insgesamt als noch angemessen gelten.
Orientierung ist der Heizspiegel und dort die Spalte "zu hoch".
https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/heizspiegel-2020/heizspiegel-2020.pdf


https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_05_19_B_14_AS_57_19_R.html
ZitatZur Bestimmung abstrakt angemessener Heizkosten aus Gründen der Praktikabilität die Werte des "Bundesweiten Heizspiegels" heranzuziehen (zum Ganzen BSG vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr 23; BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 60/12 R - BSGE 114, 1 = SozR 4-4200 § 22 Nr 69, RdNr 22; zur Zulässigkeit eines bundesweit einheitlichen Maßstabs vgl BVerfG vom 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 - juris RdNr 63). Dabei kommt dem daraus ermittelten Wert jedoch nicht die Funktion einer Quadratmeterhöchstgrenze zu mit der Folge, dass Heizkosten in jedem Fall nur bis zu dieser Höhe übernahmefähig wären. Erforderlich ist eine Prüfung, orientiert an den Verhältnissen des Einzelfalls (konkrete Angemessenheit). Die Überschreitung des jeweiligen rechnerischen Grenzwerts nach dem Heizkostenspiegel ist jedoch ein Indiz dafür, dass die entstandenen Kosten nicht mehr angemessen sind, führt also zu einem Anscheinsbeweis zulasten des Leistungsberechtigten.

So lange deine Heizkosten in diesem Rahmen liegen, ist nichts zu befürchten. Auch wenn du darüber liegst, kann es Gründe geben, warum die höheren Kosten trotzdem noch als angemessen anzuerkennen sind (Bausubstanz, schlechte Fenster, Kosten ähnlicher Wohnungen im Haus...)
Der Vermieter wird bei Erhöhung der Heizkosten deine Vorauszahlung entsprechend erhöhen.
Das musst du dem Amt melden und die müssen das dann anpassen. Ist das JC der Meinung die HK sind zu hoch, musst du erst zur Kostensenkung aufgefordert werden. Und sie sollten auch begründen, warum sie zu hoch sind, bzw. was als angemessen gilt.

ZitatKönnte ich die Summe, die ich an den Vermieter zahlen darf, von der Summe meiner Rückzahlung an den Staat abziehen ?
Das verstehe ich nicht. Wurde das letzte NK-Guthaben noch nicht vom JC verrechnet, bzw. zurück gefordert?

Ist der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten das Kalenderjahr, musst du für 2020 die Abrechnung spätestens am 31.12.2020 bekommen haben. Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Guthaben muss er dir aber auszahlen.


ZitatWas schätzt ihr in Prozent, wieviel mehr man am Jahresende alleine durch die Preiserhöhung bezahlen muß.
Das kann man nicht genau sagen. Kommt auf die Heizart an und auf die Verträge des Vermieters (z. B. noch gültige Preisbindung)

ZitatAn wen kann man sich wenden, um genaue Zahlen zu bekommen ?
Da musst du entweder deinen Vermieter fragen, ob er das jetzt schon abschätzen kann, oder die Abrechnung für 2021 abwarten.

Maximus

#26
ZitatDas verstehe ich nicht. Wurde das letzte NK-Guthaben noch nicht vom JC verrechnet, bzw. zurück gefordert?

Ist der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten das Kalenderjahr, musst du für 2020 die Abrechnung spätestens am 31.12.2020 bekommen haben. Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Guthaben muss er dir aber auszahlen.


Danke für die Links.

Ich habe die Abrechnung von Ista für den Abrechnungszeitraum 2020 Ende Februar 2021 bekommen. Ich hatte meinen Berater angerufen und wir hatten die Abgabe der Heizkosten/Nebenkosten für den 1. Juli vereinbart, da ich dann sowieso einen neuen Vertrag mit denen machen muß. Alle 12 Monate.

Gegen die Rückzahlung der Heizkosten hatte ich daraufhin Widerspruch eingelegt, was dann in die nächst höhere Abteilung verschoben wurde, und da habe ich erneut Widerspruch eingelegt. Der nächste Schritt wäre jetzt eigentlich vor Gericht gewesen. Habe ich aber abgeblasen, weil laut Information hier kein Anspruch besteht.

So mittlerweile habe ich von denen Post bekommen, daß ab März 2022 das Guthaben über die Heiz/Nebenkosten von
350 € wieder dem Staat zugeführt werden sollen. Ich bekomme einfach eine geringere Auszahlung von denen.

Und ich habe mir überlegt, wenn ich bei einer Nachzahlung an meinen Vermieter, diese Kosten mit meiner Rückzahlung verrechnen könnte.

Bsp.

Ich muß an den Staat meine Rückzahlung von 350 € wieder abführen
Mein Vermieter verlangt für die Heizsaison 2021 eine Nachzahlung von 250 €

Daß ich dann diese beiden Posten verrechnen könnte und nur noch 100 € an den Staat zurückzahlen müßte.

crazy

Nee, die Nachzahlung bekommst Du zwar aufs Konto aber die musst Du direkt an deinen Vermieter weiter überweisen!

Maximus

Ja, wahrscheinlich ist das Jacke wie Hose.

Es spielt keine Rolle ob ich an den Staat 350 € zahlen muß und die überweisen mir eine Nachzahlung für meinen Vermieter oder ob ich die beiden Posten direkt von einander abziehe.

crazy

genau. Das Geld für den Vermieter hast Du ja nicht. Das gibt dir der Staat
Der böse Staat sorgt Monat für Monat dafür, dass Du deine Miete bezahlen kannst und nicht unter der Brücke schlafen musst.