Unverständliche Berechnung (Bewilligte Unterstützung wird komplett abgezogen)

Begonnen von Büropony, 23. November 2021, 13:07:18

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Büropony

hi,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Jobcenters die ich nicht ganz nachvollziehen kann.

Ich (ü25) mache derzeit eine Ausbildung und bekomme ca. 800€ Netto als Ausbildungsvergütung.
Da mir das Geld nicht zum Leben reicht habe ich eine Unterstützung bei der Arbeitsagentur beantragt, die mir in höhe von ca. 250€ Bewilligt hat.
Meine Lebenspartnerin ist beim Jobcenter und das Jobcenter hat Ihr nun 250€ abgezogen, da mein Einkommen mit dazugerechnet wird.
Ich habe aber ja das Geld bei der Arbeitsagentur beantragt, weil wir sonst monatlich nicht über die Runden kommen, d.h. im Endeffekt habe ich ja nun keinen cent mehr.

Ist das so richtig? Kann ich da was machen?

LG Büropony

Sheherazade

Zitat von: Büropony am 23. November 2021, 13:07:18
Ich habe aber ja das Geld bei der Arbeitsagentur beantragt, weil wir sonst monatlich nicht über die Runden kommen, d.h. im Endeffekt habe ich ja nun keinen cent mehr.

Ist das so richtig?

Ja, das ist so in einer Bedarfsgemeinschaft. Du kannst auch nicht einerseits als Wir denken und im Nachsatz dann als Ich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

Wie hoch sind Deine Wohnkosten (Dein Anteil)
Ich gehe davon aus, das keinesfalls die 250€ (zumindest nicht komplett) auf Deine Partnerin angerechnet werden darf., DENN:
Dein Bedarf beträgt:
401€ Regelsatz plus hälftigem Mietanteil
Dein Einkommen beträgt:
800€ netto minus Freibetrag aus § 11 SGBII ca. 290€ = rund 510€ anrechenbares Einkommen.
Da ich davon ausgehe, das Dein Anteil an KDU (Wohnkosten) höher sind als ca. 100€, können nicht die ganzen 250€ angerechnet werden.
Um genaueres zu sagen, müsste allerdings der Bescheid (natürlich anonymisiert) mitgeteilt werden.
Denn bei einer BG wird das Einkommen auf BEIDE Mitglieder der BG aufgeteilt. Lediglich wenn eine Person nicht ALGII-berechtigt in der BG ist, wird zuerst sein Einkommen auf seinen Bedarf angerechnet, der Überschuss dann auf die 2. Person übertragen.

Ernie

Flip

Zitat von: Quinky am 23. November 2021, 13:42:34Da ich davon ausgehe, das Dein Anteil an KDU (Wohnkosten) höher sind als ca. 100€, können nicht die ganzen 250€ angerechnet werden

Natürlich. Das Einkommen ist nach Bedarfsanteilsmethode zu verteilen. Der Bedarf von 2 Partnern ohne Mehrbedarf (Behinderung, Schwangerschaft...) beträgt 50:50. Damit ist das Einkommen des TE zu 50% auf die Partnerin zu übertragen. Mit KdU hat das überhaupt nichts zu tun. Nur bei vom ALG2 ausgeschlossen Personen gilt die vertikale Berechnungsmethode.

Büropony

Zitat von: Sheherazade am 23. November 2021, 13:29:17
Ja, das ist so in einer Bedarfsgemeinschaft. Du kannst auch nicht einerseits als Wir denken und im Nachsatz dann als Ich.
Ok selbst wenn ich zweimal "wir" sage bleibt es gleich: wenn wir 250€ in der Bedarfsgemeinschaft mehr bekommen (durch meine Unterstützung des Arbeitsamtes) und uns dann wieder 250€ vom Jobcenter abgezogen wird, haben wir ja keinen cent mehr.

Zitat von: Quinky am 23. November 2021, 13:42:34Wie hoch sind Deine Wohnkosten (Dein Anteil)
Mein Anteil sind ca. 300€ ((Miete + Strom + Heizung + Nebenkosten) / 2)
Zitat
Ich gehe davon aus, das keinesfalls die 250€ (zumindest nicht komplett) auf Deine Partnerin angerechnet werden darf., DENN:
Dein Bedarf beträgt:
401€ Regelsatz plus hälftigem Mietanteil
Dein Einkommen beträgt:
800€ netto minus Freibetrag aus § 11 SGBII ca. 290€ = rund 510€ anrechenbares Einkommen.
Da ich davon ausgehe, das Dein Anteil an KDU (Wohnkosten) höher sind als ca. 100€, können nicht die ganzen 250€ angerechnet werden.
Um genaueres zu sagen, müsste allerdings der Bescheid (natürlich anonymisiert) mitgeteilt werden.
Denn bei einer BG wird das Einkommen auf BEIDE Mitglieder der BG aufgeteilt. Lediglich wenn eine Person nicht ALGII-berechtigt in der BG ist, wird zuerst sein Einkommen auf seinen Bedarf angerechnet, der Überschuss dann auf die 2. Person übertragen.

Ernie
Also im Bedarf wird mir ein Einkommen in Höhe von ca. 1050€ berechnet (stimmt auch, Azubi-Lohn + Unterstützung durch Arbeitsamt).
Ich hab wie du gesagt hast einen Freibetrag von ca. 290€. anrechenbares Einkommen sind bei mir 760€.
Dieses wird auf meine Partnerin und mich mit je ca. 380€ aufgeteilt.
=> Jeder von uns bekommt noch knapp 320€ (ca. 640 insgesamt).

Flip

Und die knapp 1700 Euro reichen jetzt nicht für euch 2? Bei ca. 1400 Euro (800 Euro Regelsatz + 600 Euro Miete) Bedarf?

Würde man nur dich allein rechnen mit ca. 700 Euro Bedarf, kämen bei 1050 Euro Einkommen gar nichts raus. In einer BG wird aber nunmal so gerechnet, dass Einkommen verteilt wird.

Büropony

Zitat von: Flip am 23. November 2021, 15:18:39
Und die knapp 1700 Euro reichen jetzt nicht für euch 2? Bei ca. 1400 Euro (800 Euro Regelsatz + 600 Euro Miete) Bedarf?

Würde man nur dich allein rechnen mit ca. 700 Euro Bedarf, kämen bei 1050 Euro Einkommen gar nichts raus. In einer BG wird aber nunmal so gerechnet, dass Einkommen verteilt wird.
Naja von 1700€ zahlen wir eben 600 Unterkunft, bleiben 1100.
Davon gehen im Monat ca 400€ für Lebensmittel, Putzzeug, eben Haulshaltssachen weg, bleiben 700€
Von den 700€ bezahle ich ca. 500€ im Monat für Auto (monalt. Rate + Versicherung) sowie Benzin und Parkgebühren. Bleiben 200€
Von den 200€ gehen dann noch so Sachen wie Internet, Smartphone usw. weg (für 2 Personen wohlgemerkt), bleiben knapp 100€
Und die 100€ muss ich für Werkstatt, Ersatzteile etc. beiseite legen, da uns Urlaubs & Weihnachtsgeld vom JC abgezogen werden. 
Und jetzt ist noch kein cent für privates Vergnügen mitberechnet, also kein Essen gehen, kein Kinobesuch, kein Schwimmbad, kein neues Videospiel (nicht das alles davon jeden Monat anfallen würde, aber man will ja auch hin und wieder was unternehmen).

asus1402


crazy

Nuja, wenn man ein Auto auf Raten hat... Das ist irrelevant für die Bedarfsberechnung und die Freibetragsgewährung.
Ansonsten, ja thats life. Normale Härte. Als Azubi hat man noch nicht das volle Einkommen eines Angestellten mit Abschluss. Man lernt ja noch und geht noch viele Stunden zur Schule.
Dein Trost-im Sommer 2022 gibt es schon mehr Einkommen.

Flip

Zitat von: Büropony am 23. November 2021, 15:45:25500€ im Monat für Auto (monalt. Rate

Schuldentilgung ist nunmal bei ALG2 uninteressant. 100 Euro in der Woche für Lebensmittel bei gerade mal 2 Personen solltet ihr auch überdenken. Das gebe ich nicht für 3 Personen aus, und ich muss nicht aufs Geld achten... Da gibt es also noch Einsparpotential. ALG2 ist nunmal für das Existenzminimum und nicht mehr.

Eine falsche Berechnung liegt jedenfalls nur durch die Aufteilung des Einkommens auf beide Partner nicht vor.

Sheherazade

Und nur mal so zum Nachdenken: Wenn die Partnerin auch arbeiten gehen würde, bekäme auch sie einen einkommensabhängigen Freibetrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Büropony

Zitat von: Flip am 23. November 2021, 16:07:26
Zitat von: Büropony am 23. November 2021, 15:45:25500€ im Monat für Auto (monalt. Rate

Schuldentilgung ist nunmal bei ALG2 uninteressant. 100 Euro in der Woche für Lebensmittel bei gerade mal 2 Personen solltet ihr auch überdenken. Das gebe ich nicht für 3 Personen aus, und ich muss nicht aufs Geld achten... Da gibt es also noch Einsparpotential. ALG2 ist nunmal für das Existenzminimum und nicht mehr.

Eine falsche Berechnung liegt jedenfalls nur durch die Aufteilung des Einkommens auf beide Partner nicht vor.
100€ pro Woche für Lebensmittel, Getränke, Putz & Reinigungsmittel, Zahnpflege, Wasch / Duschzeug das hab ich da alles mitberechnet.
Sind 50€ für jeden von uns pro Woche. Ich muss sagen, wenn ich wüsste wie würd ich da gerne günstiger sein, aber das einzige was mir da einfallen würde, währe auf Lebensmittel-Einkauf zu verzichten und zur Tafel zu gehen?
Wie schaffst du das günstiger?

Zitat von: Sheherazade am 23. November 2021, 16:09:52
Und nur mal so zum Nachdenken: Wenn die Partnerin auch arbeiten gehen würde, bekäme auch sie einen einkommensabhängigen Freibetrag.
D.h wenn sie jetzt 400€ via Minijob verdienen würde, dürfte sie auch nochmal 100€ quasi mehr haben? D.h. wir hätten dann zusammen 100€ mehr Freibetrag?
ich dachte das wird da auch zusammengerechnet, also quasi das wir nur 290€ Freibetrag zu zweit haben.
Aber das ist gut zu wissen, das währe mal ne Option.

Zitat von: asus1402 am 23. November 2021, 15:51:28Die Kosten für das Auto sind viel zu hoch.
Wie auch crazy und Flip gesehen haben, da sind die kosten für die Ratenzahlung von 130€ / Monat mit dabei.

Genauer sieht es so aus:
500€ insgesamt:
=> 130€ Ratenzahlung / Monat (Hab das Auto gebraucht für 3600€ gekauft, die ich aber nicht hatte, aber das Auto brauchte für die Ausbildung)
=> 65€ Versicherung / Monat (Ich zahle 190€ im Quartal, das halt aufgteilt auf den Monat)
=> ca. 300€ für Spritkosten (100km am Tag)

crazy

1., ja auch deine Freundin hat einen eigenen Erwerbstätigenfreibetrag von mindestens 100 Euro. Wobei natürlich wenn machbar eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeachäftigung anzustreben ist.

Zu deinen Fahrtkosten:
0,20 Euro je Kilometer Fahrweg zur Arbeit sind vom Einkommen abzusetzen bei Alg2 Bedarfsberechnung!
Hast Du die Kilometer angegeben?

Sheherazade

Zitat von: Büropony am 23. November 2021, 16:16:48
Zitat von: Sheherazade am 23. November 2021, 16:09:52
Und nur mal so zum Nachdenken: Wenn die Partnerin auch arbeiten gehen würde, bekäme auch sie einen einkommensabhängigen Freibetrag.
D.h wenn sie jetzt 400€ via Minijob verdienen würde, dürfte sie auch nochmal 100€ quasi mehr haben?

Bei 400€ Einkommen hätte sie einen eigenen Freibetrag von 160€ im Monat. Diese 160€ werden dann nicht als Einkommen angerechnet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Büropony

Zitat von: crazy am 23. November 2021, 16:36:17
1., ja auch deine Freundin hat einen eigenen Erwerbstätigenfreibetrag von mindestens 100 Euro. Wobei natürlich wenn machbar eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeachäftigung anzustreben ist.

Zu deinen Fahrtkosten:
0,20 Euro je Kilometer Fahrweg zur Arbeit sind vom Einkommen abzusetzen bei Alg2 Bedarfsberechnung!
Hast Du die Kilometer angegeben?
jo hab ich angegeben.
Es wird aber nur 50% berücksichtigt. (Was in meinen Augen auch keinen Sinn macht...)