Einladung persönliche Vorsprache mit Zutrittsbeschränkung auf 3G

Begonnen von Spritzenhalter, 10. Dezember 2021, 11:59:18

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Spritzenhalter

Nach welcher Rechtsgrundlage kann ein Leistungsempfänger sanktioniert werden dessen Status ,,ungeimpft" ist und zugleich mit einer Einladung zur persönlichen Vorsprache mit Zugangsbeschränkung zum Gebäude (3G) konfrontiert wird. Nach aktueller Rechtslage gibt es weder eine Testpflicht noch eine Impfpflicht und im JC selbst werden dafür keine speziellen Räume dafür zur Verfügung gestellt. Ein Auskunftsanspruch auf Erhebung des Impfstatus ist gegenüber dem Leistungsempfänger aktuell nicht vorhanden und gemäß DSGVO ist dieser nicht zur Auskunft verpflichtet.

Kann ein Leistungsempfänger sanktioniert werden wenn er auf die Einhaltung der 3G-Regel verweist und dem Termin fernbleibt auf o.g. Gründen. Gibt es im SGB eine entsprechende Regelung und wie wird in einem solchen Fall durch das Jobcenter verfahren.

Sheherazade

In der Einladung steht sicherlich, was zu tun ist, wenn man mit 3G Probleme haben sollte.

Im übrigen gilt 3G sogar am Arbeitsplatz, auch deshalb sind die Testzentren so dermaßen überlaufen. Wobei viele Arbeitgeber im Betrieb testen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

superMeier

#2
Und wo liegt das Problem darin, schnell einen Test zu machen? Wenn dir das zu viel ist, schreib eben deinem Sachbearbeiter, eventuell wird er dir stattdessen ein Telefongespräch anbieten.

Spritzenhalter

Zitat von: Sheherazade am 10. Dezember 2021, 12:06:57
In der Einladung steht sicherlich, was zu tun ist, wenn man mit 3G Probleme haben sollte.

Im übrigen gilt 3G sogar am Arbeitsplatz, auch deshalb sind die Testzentren so dermaßen überlaufen. Wobei viele Arbeitgeber im Betrieb testen.

Leider nicht, es wird darauf verwiesen den Status geimpft, genesen oder getestet am Eingang vorzulegen. Zwar wird auf ein Testzentrum in der Nähe verwiesen jedoch kein Wort davon verloren das es freiwillig ist sich dort testen zu lassen. Die Erreichbarkeit ist postalisch oder durch Email gegeben, ein Telefongespräch wird abgelehnt aufgrund genannter sonstiger Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.

Heinz-Otto

Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 11:59:18
Nach welcher Rechtsgrundlage kann ein Leistungsempfänger sanktioniert werden dessen Status ,,ungeimpft" ist und zugleich mit einer Einladung zur persönlichen Vorsprache mit Zugangsbeschränkung zum Gebäude (3G) konfrontiert wird.

Das müsste doch im Sanktionsbescheid stehen?

Sheherazade

Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 12:25:31
Zwar wird auf ein Testzentrum in der Nähe verwiesen jedoch kein Wort davon verloren das es freiwillig ist sich dort testen zu lassen.

Man kann sich auch in jedem anderen Testzentrum testen lassen, wenn man keinen Impf- oder Genesenennachweis erbringen kann oder möchte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Wenn du die Möglichkeit hast, ohne zusätzlichen größeren Aufwand ein Testzentrum zu erreichen und somit der 3 G Regelung genüge getan ist, könnte ich mir vorstellen, dass es zu einer Anhörung und anschließender Sanktion kommen könnte. Diese Ansicht basiert alleine auf meiner Sicht der Dinge und nicht auf Urteilen.

Die Besprechung der beruflichen Situation, eine Standortbestimmung und die Erarbeitung einer Integrationsstrategie sind via schriftlicher Kommunikation nicht möglich.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Der Friese

Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 12:25:31
Zitat von: Sheherazade am 10. Dezember 2021, 12:06:57
In der Einladung steht sicherlich, was zu tun ist, wenn man mit 3G Probleme haben sollte.

Im übrigen gilt 3G sogar am Arbeitsplatz, auch deshalb sind die Testzentren so dermaßen überlaufen. Wobei viele Arbeitgeber im Betrieb testen.

Leider nicht, es wird darauf verwiesen den Status geimpft, genesen oder getestet am Eingang vorzulegen. Zwar wird auf ein Testzentrum in der Nähe verwiesen jedoch kein Wort davon verloren das es freiwillig ist sich dort testen zu lassen. Die Erreichbarkeit ist postalisch oder durch Email gegeben, ein Telefongespräch wird abgelehnt aufgrund genannter sonstiger Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.

Und wo ist nun das Problem, sich dort testen zu lassen?

Ottokar

Zitat von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 12:40:26Und wo ist nun das Problem, sich dort testen zu lassen?
Wieso eigentlich beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage, die zudem nicht zum Thema gehört?

@Spritzenhalter
Da es weder eine allgemeine Impf- noch Testpflicht gibt, kann nichts davon verpflichtend vom JC gefordert werden,
Auch wenn aufgrund fehlendem Nachweis der Zutritt zum JC verweigert wird (bitte bestätigen lassen, oder Zeugen mitnehmen), kann eine Sanktion nicht auf den fehlenden 3G-Nachweis begründet werden.
Die JC sind aufgrund ihrer gesetzlichen Pflichten zur Beratung, Vermittlung etc. verpflichtet, für Personen, die keinen 3G-Nachweishaben oder vorlegen wollen (auch das ist freiwillig), alternative Kontaktmöglichkeiten zu schaffen.
Die JC, die ich kenne, haben das getan.
Offenbar gibt es aber auch welche, die dazu zu bequem sind, oder sowas als Sanktionsmöglichkeit missbrauchen wollen.
Du solltest in jedem Fall den Termin nicht absagen, sondern dem JC mitteilen, dass du einen 3G-Nachweis nicht erbringen willst und um eine alternative Kontaktaufnahme bittest.
Sollte das JC diese ablehnen, würde ich zum angegebenen Zeitpunkt das JC aufsuchen. Sollte der Zutritt verweigert werden, würde ich fordern, dass der Mitarbeiter, bei dem du dich melden sollst, informiert wird, dass du vor dem Gebäude wartest und dir der Zutritt verweigert wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Der Friese

Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2021, 13:35:35
Zitat von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 12:40:26Und wo ist nun das Problem, sich dort testen zu lassen?
Wieso eigentlich beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage, die zudem nicht zum Thema gehört?

Weil man sich Probleme auch selbst machen kann. Es ist doch allgemeine Erfahrung, dass das JC bei Verweigerung Stress machen wird. Und diese Frage sicher in der Anhörung aufkommen wird. Da macht es dann schon Sinn, darauf eine Antwort zu haben. Egal, wie die Pflicht zum Test vielleicht sogar letztendlich vorm Sozialgericht geklärt wird. Und so wie die allgemeine Stimmung im Staat und auch in den höchsten Gerichten ist, sehe ich die Erfolgsaussichten der TE als sehr gering an. Ob es das dann Wert ist, wegen solch einer "Lappalie" mit dem JC in einen Kleinkrieg zu treten, sollte man sich vorher überlegen. Denn "netter und kulanter" werden die in Zukunft den TE sicherlich nicht behandeln.

Wenn nun aber z.B gesundheitliche Gründe wie z.B starke Neigung zu Nasenbluten (habe ich z.B. durch Blutverdünner) gegen einen Test sprechen, kann man dann auch damit argumentieren.

Kopfbahnhof

Zitat von: Spritzenhalter am 10. Dezember 2021, 12:25:31wird darauf verwiesen den Status geimpft, genesen oder getestet am Eingang vorzulegen
Das ist schon mal klar, ganz falsch.
Keiner muss seinen Status beim JC irgendwem bekannt geben.
Kann man aber machen, wenn man es will, halt einfach dann Ungeimpft und fertig.
Niemals würde ich dafür extra einen Test auf meine Kosten machen lassen.

Wenn das JC die persönliche Vorsprache für so wichtig hält, muss es eben die Möglichkeiten dazu schaffen.
Hier weiß ich Aktuell, dass Ungeimpfte oder die ihren Status nicht preis geben wollen, nur tel. oder per Mail kontaktiert werden.

Es ist einfach dreist, von so manchem JC, hier mit solchen Forderungen um die Ecke zu kommen.
Andere Behörden verlange so etwas auch nicht und Termine gibt es eh nur bei absolut wichtigen Dingen.
Sonst kommt man nahezu nirgendwo mehr rein.

superMeier

Fraglich allerdings, wie man dann überhaupt zurück ins Arbeitsleben finden möchte, wenn man sich weder impfen, noch testen lassen möchte, immerhin gilt dort auch 3G.

Kopfbahnhof

Zitat von: superMeier am 10. Dezember 2021, 15:39:37Fraglich allerdings
sind momentan sehr viele (unsinnige) Regelungen.

Für die allseits bekannten sinnlos Termine beim JC, brauche ich keinen Test zu kaufen. (JC zahlt ja nicht dafür)
Muss ich dafür noch den Nahverkehr nutzen, komme ich ja nicht mal zum Testzentrum.
(Völlig irrsinnige Regel)

götzb

Das wichtigste ist die Gesundheit und die Schutz vor Ansteckung.
Die meisten JC sind vernünftig und laden nur vor wenn jener das wünscht.
Die anderen wenigen JC sind wie die Querdenker.

Oder "ermöglichen" 0G Kunden Sonderräume zu nutzen, wenn denn die Vorladung so wichtig ist.
Oder es kommen echte Einladungen ohne Bedrohungen.

Fakt ist kommt ein Termin nicht zustanden darf es keine Sanktionen geben.

Zitat
Wieso eigentlich beantwortet man eine Frage mit einer Gegenfrage, die zudem nicht zum Thema gehört?
Ist nicht wirklich was neues.
Da wird viel geschrieben aber auf die Eingangsfrage nicht geantwortet.
Aber es wird an die Moral appelliert, querulatorisches Verhalten eventuell unterstellt, - soll sich nicht so haben - und das beste Argument, auch die jenen im Beruf müssen 3G in Kauf nehmen. Was natürlich wieder ein Super Vergleich ist. Supermarkt Angestellte, Ärzte oder Pfleger leisten gute und sinnvolle Arbeit.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Penny

Zitat von: superMeier am 10. Dezember 2021, 12:14:45
Und wo liegt das Problem darin, schnell einen Test zu machen?

Wieso sollte ich mir freiwillig in der Nase popeln lassen nur um zu beweisen das ich gesund bin  :weisnich:
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich