Mietanteil für Tiefgaragenplatz

Begonnen von asus1402, 20. Dezember 2021, 09:36:46

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asus1402

Das BSG hat geurteilt, dass die Kosten für einen Tiefgaragenplatz unter gewissen Umständen vom Jobcenter zu übernehmen sind.
Dieses Urteil betrifft das SGB II.
Gilt das dann auch für SGB XII?

Frogger

Die Begründung des Urteils kannst du für das SGB XII übernehmen.

asus1402

Sehe ich auch so, aber vielleicht hat das Sozialamt eine andere Rechtsauffassung.

Sheherazade

Das wird man dir dann schon schreiben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"