Mietanteil für Tiefgaragenplatz

Begonnen von asus1402, 20. Dezember 2021, 09:36:46

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

asus1402

Das BSG hat geurteilt, dass die Kosten für einen Tiefgaragenplatz unter gewissen Umständen vom Jobcenter zu übernehmen sind.
Dieses Urteil betrifft das SGB II.
Gilt das dann auch für SGB XII?

Frogger

Die Begründung des Urteils kannst du für das SGB XII übernehmen.

asus1402

Sehe ich auch so, aber vielleicht hat das Sozialamt eine andere Rechtsauffassung.

Sheherazade

Das wird man dir dann schon schreiben.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger