Mietanteil für Tiefgaragenplatz

Begonnen von asus1402, 20. Dezember 2021, 09:36:46

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asus1402

Das BSG hat geurteilt, dass die Kosten für einen Tiefgaragenplatz unter gewissen Umständen vom Jobcenter zu übernehmen sind.
Dieses Urteil betrifft das SGB II.
Gilt das dann auch für SGB XII?

Frogger

Die Begründung des Urteils kannst du für das SGB XII übernehmen.

asus1402

Sehe ich auch so, aber vielleicht hat das Sozialamt eine andere Rechtsauffassung.

Sheherazade

Das wird man dir dann schon schreiben.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
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