Kontoauszüge für die letzten 6 Monate (WBA)

Begonnen von Spritzenhalter, 29. April 2022, 12:09:57

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Spritzenhalter

Moin Gemeinde,

ich stellte vor einigen Tagen einen WBA und reichte für 3 Monate Kontoauszüge in Kopie bei. Kontoauszüge der Ausgabenseite habe ich teilweise geschwärzt, hier der Verwendungszweck, der Buchungsbetrag wurde nicht geschwärzt. Heute Aufforderung zur Mitwirkung die Kontoauszüge noch einmal einzureichen jedoch reichen 3 Monate nicht mehr, jetzt verlangt man 6 Monate.

Sind Kontoauszüge der letzten 6 Monate jetzt Pflicht? Oder lösste das "schwärzen" ein gewisses Mißtrauen aus?


OLD-MAN

Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 12:09:57Oder lösste das "schwärzen" ein gewisses Mißtrauen aus?

Gibt es denn eine Veranlassung, misstrauisch zu werden? Wenn nicht, wo ist das Problem, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen?

Spritzenhalter

Zitat von: OLD-MAN am 29. April 2022, 13:50:24
Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 12:09:57Oder lösste das "schwärzen" ein gewisses Mißtrauen aus?

Gibt es denn eine Veranlassung, misstrauisch zu werden? Wenn nicht, wo ist das Problem, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen?

Das Problem ist, dass nicht jeder willkürlich fordern kann was er will. Der übliche Zeitraum sind 3 Monate und nicht 6 Monate, zumindest muss das Abfordern eines längeren Zeitraums begründet werden.

Dirk

Ich hatte das selbe Problem, auf Nachfrage, das normalerweise 3 Monate reichen sollten, wurde mir folgendes mitgeteilt:

wenn Erwerbseinkommen in der Bedarfsgemeinschaft erzielt wird, dann reichen die Kontoauszüge der letzten 3 Monate aus.

Wenn kein Erwerbseinkommen erzielt wird, sind die Kontoauszüge der letzten 6 Monate einzureichen.

hase_du_bleibst_hier

mir wurde gesagt 3 Monate bei 6 Monate corona Bewilligung und 6 Monate für 12 monate

Kopfbahnhof

Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 12:09:57Kontoauszüge der letzten 6 Monate jetzt Pflicht?
Nein sind sie nicht, will das JC diese muss es eine Begründung liefern warum.
Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 12:09:57lösste das "schwärzen" ein gewisses Mißtrauen aus?
Wenn würde es aber nicht als Begründung reichen.
Mache ich auch immer so, Beträge lasse ich alle offen, aber Verwendungszweck entferne ich bei manchen schon.
Es gibt Dinge die gehen das JC einfach nichts an, weil rein Privat.

CCR

Zitat von: OLD-MAN am 29. April 2022, 13:50:24
Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 12:09:57Oder lösste das "schwärzen" ein gewisses Mißtrauen aus?

Gibt es denn eine Veranlassung, misstrauisch zu werden? Wenn nicht, wo ist das Problem, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen?
und was kommt dann als nächstes Wohnungsbesuch, ob man darin auch wohnt.

Spritzenhalter

Habe die geforderten Kontoauszüge nachgereicht und die bereits geschwärzten etwas entschärft, der Buchungstext ist jetzt lesbar und der Betrag ebenfalls. Einige Stellen wie Handynummer und Kunden-Nr. bei gewissen Versandhäusern sind weiterhin geschwärzt.


Ginsu

Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 12:09:57Sind Kontoauszüge der letzten 6 Monate jetzt Pflicht?
Nein, es bleibt bei den bekannten 3 Monaten.
Bestenfalls könnten 6 Monate verlangt werden, wenn du selbstständig bist und die Ein/Ausgaben geprüft werden sollen.
Ansonsten bleibt es bei dem was Ottokar dazu schrieb.

Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 20:06:06der Buchungstext ist jetzt lesbar

Der muss auf jeden Fall lesbar sein.
Lies dir dazu mal den Ratgeber Kontoauszüge durch.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Spritzenhalter

Beispiel Amazon:

Der Buchungstext beginnt mit "Arvato für Amazon" gefolgt von der Kundennummer usw....

In meinem ersten Fall habe ich nur "Arvato für Amazon" stehen gelassen und den Rest geschwärzt, also Kundennummer und die Daten des Empfänger wie kto-nr und BLZ

Daran scheint sich das Jobcenter zu stören....

Jetzt ist alles sichtbar bis auf meine Kundennummer....

Auch das wird sie stören, genauso wie sie von der Überweisung an Vodafone meine Handynummer nicht sehen können.


Spritzenhalter

Zwischenbericht:

Wie gefordert weitere 3 Monate rückwirkend nachgereicht und ebenfalls "geschwärzt". Des weiteren der Hinweis bei einer weiteren Aufforderung zur Mitwirkung die Ausgabenseite ungeschwärzt einzureichen wird eine sofortige Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten sowie eine Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.

Der Bescheid ist 2 Tage später angekommen.

Das JC wurde aufgefordert mir die rechtliche Grundlage zu benennen wonach sie von mir Kontoauszüge für 6 Monate rückwirkend verlangt haben und dabei die gesetzlichen Vorgaben mißachten haben.

 

Unwissender

Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 14:16:40
Zitat von: OLD-MAN am 29. April 2022, 13:50:24
Zitat von: Spritzenhalter am 29. April 2022, 12:09:57Oder lösste das "schwärzen" ein gewisses Mißtrauen aus?

Gibt es denn eine Veranlassung, misstrauisch zu werden? Wenn nicht, wo ist das Problem, die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorzulegen?

Das Problem ist, dass nicht jeder willkürlich fordern kann was er will. Der übliche Zeitraum sind 3 Monate und nicht 6 Monate, zumindest muss das Abfordern eines längeren Zeitraums begründet werden.

Dann teil das halt dem JC so mit und frag nach warum die Auszüge für 6 Monate gefordert werden und in welchem Gestz das steht!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

a_good_heart


Mit den Kontoauszügen macht offenbar jedes JC was es will.
Hier wurde stets ein selbst erstelltes Schreiben (ohne JC Logo) beigefügt, in dem verlangt wurde, dass grundsätzlich die Kontoauszüge der letzten 6 Monate einzureichen sind. Dieses Mal hab ich ganz frech bloß die Kontoauszüge der letzten 3 Monate eingereicht. Die Buchungstexte von Ausgaben unter 50 € zudem geschwärzt.
Und, oh Wunder, nach wenigen Tagen kam anstandslos die Weiterbewilligung... :smile: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

eifelbahner

Hier im Vulkaneifelkreis ist die Hälfte des Bewilligungszeitraums zu belegen.
Eigentlich könnte man meinen Anspruch für ein Jahr bewilligen, ändert sich ja doch nix, aber wegen Unangemessenheit der Wohnung bleibts immer bei 6 Monaten.
Vermutlich glauben die wohl an eine Geldquelle, die die fehlenden 200,- übernimmt.

Meph1977

Nö auch in deinem Kreis sind es nur 3 Monate die Forderung nach einem längeren Zeitraum ist regelmäßig rechtswidrig, Was nicht heißt das es keine legitimen Gründe für einen längeren Zeitraum gibt aber nicht pauschal für jeden.. Man muss nur die Eier haben das durchzusetzen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.