News: Millionen ALG II Bezieher erhalten Sofortzuschlag und Einmalzahlung nicht

Begonnen von Maunzi, 30. Juni 2022, 18:34:36

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rioreisender

Zitat von: Spritzenhalter am 30. Juni 2022, 19:47:06
Zitat von: rioreisender am 30. Juni 2022, 19:43:21
Zitat von: Spritzenhalter am 30. Juni 2022, 19:22:36Einschreiben mit Rückschein - 4,85€

Sowohl Einschreiben wie auch Rückschein kann man sich sparen, beides hat keinerlei wirkliche Beweiskraft (abgesehen davon, dass sowieso kein Gericht jemals darüber urteilen wird)

Zitat von: Spritzenhalter am 30. Juni 2022, 19:22:36Wenn das 500.000 H4-Empfänger machen dann kollabiert das System - ca. 3,5 Millionen welche dem System fehlen.

Glaub ich nicht. 3,5 Millionen sind Peanuts.

Dann beauftrage einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung. Wenn es für dich Peanuts sind dann hälst du die Füße still und machst garnichts ausser warten. Anderen geht es ums Prinzip gegen das System anzukämpfen. Jedem das seine!

Richtig, die Zustellung per Gerichtsvollzieher ist die einzig sichere, um auch den Inhalt des Schreibens nachzuweisen, nur

1. kennt kaum jemand diese Möglichkeit
2. haben die Gerichtsvollzieher da wenig Bock drauf und
3. das dumme Volk wird deshalb mit Einschreiben / Rückschein abgespeist (mit im Zweifel keinerlei Beweiskraft, "habe einen leeren Umschlag bekommen", "es war ein weißes Blatt drin" usw.)

Im übrigen kann bei einem Einschreiben / Rückschein die Annahme verweigert werden, dann gilt es als nicht zugestellt.

Wie ich oben bereits schrieb, werde ich ein entsprechendes Schreiben an das JC verfassen, alleine um die mutmaßlich dümmliche Antwort zu erhalten.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Spritzenhalter

Schreib dem Admin eine PN sonst wird er das durchaus wichtige Thema übersehen.


rioreisender

"Ursprünglich sollte der Hartz IV Bonus in Höhe von 200 Euro mit Hartz IV Regelsatz dem Leistungen für Juli 2022 ausgezahlt werden, sprich Ende Juni. Aber offenbar ist es hier zu Problemen gekommen, dass die Auszahlung nicht reibungslos funktioniert.

Dies berichten uns auch Betroffene, die zwar die regulären Leistungen bereits auf dem Konto haben, den 200 Euro Zuschlag aber noch nicht. Aktuell ist es noch nicht absehbar, ob alle Jobcenter nicht in der Lage sind, diesen Bonus für Juli 2022 auszuzahlen oder nur vereinzelt.

Sollte der Hartz IV Bonus bei Hilfebedürftigen also nicht mit den Juli Leistungen auf dem Konto eingegangen sein, muss leider eine Verzögerung hingenommen werden. Das Jobcenter Kreis Pinneberg schreibt auf seiner Seite bspw., dass die Auszahlung an drei Terminen erfolgen soll, am 23.07.2022, dann am 20.08.2022 (1. Wiederholungslauf) und am 24.09.2022 (2. Wiederholungslauf). Beim Jobcenter Hannover ist zu lesen, dass die Zahlung des 200 Euro Bonus vollautomatisch im August erfolgen soll. Also eher ein Flickenteppich, der bei sehr vielen für weitere Verwirrung sorgt."

Quelle: https://www.hartziv.org/news/20220630-auszahlungstermin-fuer-200-euro-hartz-iv-bonus/
(Hervorhebungen von mir)

Da wird man dann wohl ebenso "leider" Verzugszinsen geltend machen müssen...  :teuflisch:
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Flip

Zitat5% über dem Basiszinssatz, dieser ist aktuell -0,880% ...defacto 4,120%
Es gibt aber auch diverse Rechner für Verzugszinsen.

Vergiss es.

Im Sozialrecht kannst du nur Zinsen nach § 44 SGB I geltend machen.

Zitat(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.

Da es noch im Juli gezahlt wird, wird das also nichts mit Zinsen.


Spritzenhalter

Zitat von: Flip am 30. Juni 2022, 20:30:29
Zitat5% über dem Basiszinssatz, dieser ist aktuell -0,880% ...defacto 4,120%
Es gibt aber auch diverse Rechner für Verzugszinsen.

Vergiss es.

Im Sozialrecht kannst du nur Zinsen nach § 44 SGB I geltend machen.

Zitat(1) Ansprüche auf Geldleistungen sind nach Ablauf eines Kalendermonats nach dem Eintritt ihrer Fälligkeit bis zum Ablauf des Kalendermonats vor der Zahlung mit vier vom Hundert zu verzinsen.
(2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines Kalendermonats nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Leistung.

Da es noch im Juli gezahlt wird, wird das also nichts mit Zinsen.




Oder im Oktober...

Flip


Whoops

Zitat von: Spritzenhalter am 30. Juni 2022, 18:54:36Für alle die sich verarscht fühlen, hier die möglichen Verzugszinsen die man geltend machen sollte. Kleinvieh macht auch Mist.



Nur mal so am Rande: Nirgends steht geschrieben dass die Bonuzahlung am 30.06., 01.07., mit dem Regelsatz oder sonst irgendwie zu einem festem Datum oder einem bestimmtem Ereignis ausgezahlt wird. In der Weisung der BA steht lediglich: "im Juli". Somit würden Verzugszinsen frühestens ab dem 01.08. gerechtfertigt sein, abgesehen davon wäre es mehr als fraglich ob diese überhaupt rechtlich durchsetzbar wären.

götzb

Die Welt geht wegen des verzögerten Zahlungsraumes auch nicht unter. 
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

rioreisender

Zitat von: Whoops am 30. Juni 2022, 23:41:35In der Weisung der BA steht lediglich: "im Juli".

Hast Du dafür bitte eine Quelle oder noch besser Fundstelle?
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Spritzenhalter

Zitat von: Flip am 30. Juni 2022, 22:42:43Absatz 2 mit den 6 Monaten hast du aber gelesen?

Gilt nur für nachgezahlte Regelleistung. Dieser "Bonus" ist keine Regelleistung und die Verzugszinsen ab Folgemonat fällig.

Flip

ZitatGilt nur für nachgezahlte Regelleistung

Nö. Lies nochmal. Für antragsunabhängige Leistungen steht da was?

Maunzi

Danke für die div. Quellen und Zitate, das bringt zumindest ein bisschen Licht in die Sache.

Hoffen wir mal, dass es beim SGB12 ebenfalls so läuft, dass wir die Zahlung zumindest zum Ende des Monats kriegen.

In der Familie haben wir auch einen Rentner der aufstockt, da ist ebenfalls nichts gekommen ausser dem Regelsatz, wobei das nochmal ein ganz anderes Bundesland ist. Scheint also ziemlich übergreifend in Deutschland so zu laufen.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Chris_Me_46

Hallo Leute!

Ich hab das hier mal mitverfolgt! Erstmal danke für eure Erfahrungen, Empfehlungen & Infos im Bezug auf die einmalige Zuzahlung in Höhe von 200,-€ durch das jeweilige Job-Center usw.!

Mein Kenntnis-Stand von Heute ist, dass die einmalige Zuzahlung in Höhe von 200,-€ erst ab dem 25.07.2022 erfolgt und zusammen mit der Regel-Leistung + eventuellen Mehrbedarfen + das Geld für die laufende Wohnungs-Miete + HZK + NK zum Ende des Monats "Juli 2022" für den nächsten Monat "August 2022" auf das eigene Konto eingeht. Das trifft zumindest auf NRW zu! Wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, dass weiß ich jetzt allerdings nicht. Eigentlich müsste es ja bundesweit gelten; ist meine Vermutung.

Die Quelle meiner Infos habe ich von:

https://www.gegen-hartz.de/news/millionen-hartz-iv-bezieher-erhalten-sofortzuschlag-und-einmalzahlung-nicht und https://www.gegen-hartz.de/news/warum-der-hartz-iv-bonus-noch-immer-nicht-auf-dem-konto-ist !

Ich hoffe, ihr könnt mit diesen Infos aus meiner Quelle was anfangen!?

Ihr könnt mir ja gerne euer Feedback dazu geben.

LG sendet euch Chris-Me-46

Maunzi

Bei uns kam der Bonus jetzt als separate Zahlung. Bei dem Rentner in der Familie im anderen Bundesland taucht bisher nix auf. Amt schweigt sich dazu auch aus.

Also: beides SGB 12 Fälle, aber die Leistung kam in einem vom beiden immerhin jetzt schon an. Bei der Nachbarin im SGB 2 kam bis jetzt nichts.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Quizchampion

Mein JC hier in Mittelsachsen hat das hier auf der Webseite:

ZitatDie Auszahlung erfolgt Ende Juli automatisch, ein Antrag beim Jobcenter ist nicht erforderlich. Die Kundinnen und Kunden werden schriftlich informiert.

Mal schnell heimlich auf Ende Juli den Text verändert.

Kann man nur mit dem Kopf schütteln. :sad: