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Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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0 Mitglieder und 6 Gäste betrachten dieses Thema.

Reiner1970

Der Mensch ist nicht von Natur aus faul. Er wird nur faul wenn er in etwas keinen Sinn sieht, weil es für ihn unlogisch ist. Warum soll ich für eine Firma arbeiten die nur Mindestlohn zahlt wenn ich dann nur 200 Euro mehr im Monat habe, die schon für die Fahrtkosten zur Arbeit draufgehen?

Yasha

Zitat von: Reiner1970 am 23. August 2022, 18:01:42Warum soll ich für eine Firma arbeiten die nur Mindestlohn zahlt wenn ich dann nur 200 Euro mehr im Monat habe, die schon für die Fahrtkosten zur Arbeit draufgehen?

Was die Fahrkosten betrifft, da kannst du  -bei den meisten JC- eine Förderung nach 16g beantragen- bis zu 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme. Guck mal, ob Dein Jobcenter die aktuelle Weisung zum Vermittlungsbudget online gestellt hat. Da steht drin, was Dein JC im Fall dessen zuzahlen würde.

Ottokar

Zitat von: Yasha am 23. August 2022, 18:10:19Was die Fahrkosten betrifft, da kannst du  -bei den meisten JC- eine Förderung nach 16g beantragen- bis zu 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme. Guck mal, ob Dein Jobcenter die aktuelle Weisung zum Vermittlungsbudget online gestellt hat. Da steht drin, was Dein JC im Fall dessen zuzahlen würde.
:lachen: Ich kann die Fälle an einer Hand abzählen, in denen seit 2005 vom JC Fahrtkosten bewilligt wurden, und selbst da nur für den Monat der Arbeitsaufnahme.
Das interne Weisungen von JC freiwillig öffentlich gemacht wurden, habe ich gar nicht erlebt.
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Fettnäpfchen

Hallo Ottokar

mir ist eine Frage zum Vermögen eingefallen die mich ja auch nächstes Jahr persönlich betrifft.

Wenn die Regelung zum Vermögen so übernommen wird und ich nächste Jahr meine geschützte LV ausbezahlt bekomme dann ist das ja Vermögen gilt da dann auch der Freibetrag von den 60 000.- Euro?

Denn dann kann ich mir ja sparen dieses Geld wie im Laufe des Jahres hier besprochen umzuschichten/neu sichern.
Und laut Entwurf braucht man dann auch den Verwertungsausschluss nicht mehr.

MfG FN

P.S.
Ich hätte noch eine Bitte könntest du mir auf das Thema >
https://hartz.info/index.php?topic=129516.0<
eine Antwort geben?
Leider scheint da keiner was zu wissen zumindest kam keine Antwort. Beim SGB 2 wüsste ich Bescheid aber nicht beim SGB 12
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Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2022, 14:29:16Wenn die Regelung zum Vermögen so übernommen wird und ich nächste Jahr meine geschützte LV ausbezahlt bekomme dann ist das ja Vermögen gilt da dann auch der Freibetrag von den 60 000.- Euro?
Nein, mit Einführung des Bürgergeldgesetzes wird der Vermögensfreibetrag auf 15.000€ festgelegt.
Die 60.000€ gelten dann nur noch für Erstantragsteller und dort auch nur für die ersten 2 Jahre.
Geschützt sind zudem für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.
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Spritzenhalter

Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 21:51:38
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2022, 14:29:16Wenn die Regelung zum Vermögen so übernommen wird und ich nächste Jahr meine geschützte LV ausbezahlt bekomme dann ist das ja Vermögen gilt da dann auch der Freibetrag von den 60 000.- Euro?
Nein, mit Einführung des Bürgergeldgesetzes wird der Vermögensfreibetrag auf 15.000€ festgelegt.
Die 60.000€ gelten dann nur noch für Erstantragsteller und dort auch nur für die ersten 2 Jahre.
Geschützt sind zudem für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.

Zzgl. Fahrzeug?

CCR

ZitatBürgergeldbezieher sollten sich nicht die Sorge machen müssen, dass ihr Erspartes oder Vermögen "weggesäbelt" werde, sagte Heil. I
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/heil-legt-gesetzentwurf-zum-buergergeld-vor
ein Lob auf Hubertus Heil.


Ottokar

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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 21:51:38Nein, mit Einführung des Bürgergeldgesetzes wird der Vermögensfreibetrag auf 15.000€ festgelegt.
Die 60.000€ gelten dann nur noch für Erstantragsteller und dort auch nur für die ersten 2 Jahre.
Geschützt sind zudem für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.
OK dann habe ich das falsch verstanden. Ich dachte die exorbitant hohen Freibeträge gelten dann auch für Leistungsberechtigte im Bezug und das nach zwei Jahren auf die 15 000.- Euro abgesenkt wird.

Zum Schutz des Vermögens also doch wieder der Verwertungsausschluss oder eine anerkannte Vers.
Da könnte mir sicher die Rechtsabteilung der Versicherung etwas empfehlen
oder hast du eine Auflistung/Link o.ä.

Es gibt aber schon noch das normale Schonvermögen und das privilegierte Vermögen?

MfG FN
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Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. August 2022, 14:31:27Es gibt aber schon noch das normale Schonvermögen und das privilegierte Vermögen?
Ja, normales Schonvermögen sind die 15.000€.
Zusätzlich privilegiert sind u.a. KFZ, Eigenheim, Altersvorsorgeversicherungen.
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Fettnäpfchen

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CCR

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. August 2022, 14:31:27Es gibt aber schon noch das normale Schonvermögen und das privilegierte Vermögen?

MfG FN
@Fettnäpfchen ja du bist gut dran bei den Freibeträgen.  :grins:

Bei Solo-Selbstständigen/Freiberuflern gilt Altersvorsorgevermögen Höhe von 8.000 € für jedes ange␂fangene Jahr der Selbständigkeit als nicht zu berücksichtigendes Vermögen. Diese Regelung betrifft
von der Rentenversicherungspflicht Befreite und auch Nichtbefreite (FW 67, Nr. 1.2 (6).

Fettnäpfchen

CCR

Zitat von: CCR am 27. August 2022, 20:44:33@Fettnäpfchen ja du bist gut dran bei den Freibeträgen.  :grins:
Da hast du was falsch abgespeichert, dass trifft auf mich nicht zu.

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SarahL

Hallo,

ich hätte da eine Frage zum Bürgergeld, vlt. kann mir das ja schon jemand hier beantworten, falls nicht auch kein Problem.

Meine aktuellen Leistungen sind jetzt noch bis zum Mai 2023 bewilligt. Wenn jetzt am 01.01.2023 das Bürgergeld kommt oder eben im laufe des Januars, muss ich dann wieder alles neu beantragen? Also quasi neue Kontoauszüge einreichen, neuer Antrag usw.?

Schönen Sonntag euch noch