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Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht

Begonnen von Ottokar, 15. August 2022, 14:07:27

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Yavanna

Viel wichtiger fände ich, ob die VM Prüfung und KDU ab Einführung 2 Jahre gilt, oder der Corona Sonderzeitraum angerechnet werden kann.

Steve79

Also für alle die weiterhin für Verbesserungen kämpfen (wozu dieses Forum sicherlich nicht unerheblich beigetragen hat!) sollten weiterhin im politischen Zusammenhang den alten Namen Hartz4 verwenden.
Erst wenn es eine tatsächliche Erhöhung gibt dann verdient es erst den klangvollen Namen Bürgergeld.

Und ich kann wirklich nur jedem in der unteren Einkommens und Besitzklasse raten auch Links zu wählen und vorallem überhaupt wählen zu gehen.
Bei unserer aktuellen Regierung wird es definitiv nichts oder immer zu wenig geben für Hartz4ler und Geringverdiener.

Ottokar

Zitat von: Yavanna am 11. September 2022, 16:44:41Viel wichtiger fände ich, ob die VM Prüfung und KDU ab Einführung 2 Jahre gilt, oder der Corona Sonderzeitraum angerechnet werden kann.
Weder noch, das steht doch ganz klar im Gesetz.
Die sog. 2jährigen Karenzzeiten für Vermögen (§ 12 Abs. 1 SGB II n.F.) und KdUH (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II n.F.) gelten ausschließlich für Erstanträge, die nach in Kraft treten der gesetzlichen Änderungen gestellt werden.
Als Erstanträge gelten dabei auch solche, die nach mind. 2jähriger Unterbrechung des Leistungsbezuges gestellt weden.

Zitat§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Vermögen wird innerhalb der ersten zwei Jahre ab
Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach
diesem Buch bezogen werden, nur berücksichtigt, wenn
es erheblich ist (Karenzzeit).
Wird der Leistungsbezug in
der Karenzzeit für mindestens einen Monat
unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle
Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit
beginnt, wenn zuvor mindestens zwei Jahre keine
Leistungen nach diesem Buch bezogen worden sind.

Zitat§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe
der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit
diese angemessen sind. Für die ersten zwei Jahre ab
Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach
diesem Buch bezogen werden,
werden abweichend von
Satz 1 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen anerkannt (Karenzzeit);
Satz 5 bleibt unberührt. Wird der Leistungsbezug in der
Karenzzeit unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit
um die Zeit ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit
beginnt nur, wenn zuvor mindestens zwei Jahre keine
Leistungen nach diesem Buch bezogen worden sind.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


goingtolegend

Bei der ganztäglichen Coaching-Betreuung, freue ich mich schon auf die Erfahrungen im nächsten Jahr, bei den ganzen Threads die dadurch entstehen werden. Und was der SB dann für Sachlagen ausschöpfen wird bezügl. Sanktionen, wenn man es nicht macht. Da scheinen, ja jetzt alle Grenzen geöffnet worden zu sein.
Besonders in Berlin dürfte es schlimm werden.

Naja, 600 Euro mehr im Jahr , klingt wie 2 Entlastungspakete jedes halbes jahr.   :sad:

InduMec

Mehr? Komm mal wieder runter. Es sind die üblichen Erhöhungen, um den ganzen Mist auszugleichen. "Mehr" bekommst du nur, wenn sie so noch was drauflegen, also generell H4 erhöhen. Aber da ist die Chance höher, dass ein Amerikaner den Mond betritt. In den Medien heißt es auch jeden Dezember: Hartz IV steigt ab Januar. So ein Käse.

Ratlos

Zitat von: InduMec am 12. September 2022, 14:14:03"Mehr" bekommst du nur, wenn sie so noch was drauflegen, also generell H4 erhöhen.
Du verstehst die Rechenkünste von Lindner nicht.
Die Inflation beträgt um die 8 %, also kriegen die Armen 11 % und damit den Ausgleich der Inflationsrate plus noch 3 % oben drauf. :mocking:

Fred

Was mir bei diesem Bürgergeld fehlt, ist dass man - wie versprochen - die Freibeträge fürs Einkommen erhöht.

Bzgl. der umfassenden Betreuung durch das Jobcenter gehe ich davon aus, dass das bei Millionen Leistungsbeziehern doch gar nicht umsetzbar sein wird. Das wiederum kann entweder zu Gleichgültigkeit oder im schlimmsten Fall zu Missbrauch durch die Betreuer führen, vor allem wenn sie intern irgendwelche Prämien kassieren. Da muss man höllisch aufpassen.

Ansonsten gilt. Man sollte lieber Arbeitsplätze schaffen und die Leute gut bezahlen und ausbilden und vor allem gut behandeln. Weil die meisten wollen arbeiten.

Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Steve79

Zitat von: Ratlos am 12. September 2022, 14:43:06
Zitat von: InduMec am 12. September 2022, 14:14:03"Mehr" bekommst du nur, wenn sie so noch was drauflegen, also generell H4 erhöhen.
Du verstehst die Rechenkünste von Lindner nicht.
Die Inflation beträgt um die 8 %, also kriegen die Armen 11 % und damit den Ausgleich der Inflationsrate plus noch 3 % oben drauf. :mocking:

Nein, es waren 4,6% offen + 8,xy% dieses Jahr: Würde ca. 510€ ergeben.

Also ist es eine leichte Senkung bzw. ein weiterer Trick noch weniger Zahlen zu müssen.

Auch bei der Verwaltung wurde gekürzt:
Gibt 1,5 Milliarden weniger.
Zwar auch weniger für Sinnlos-Maßnahmen aber ob es dadurch besser wird ist äußerst fraglich.

InduMec

Muss ein H4-Empf. dann weiterhin Bewerbungen nachweisen und Eingliederungsvereinbarungen machen? Wenn ja (Ottokar schreibt ja, dass sich nur der Name ändert) dann frage ich mich warum sich der Name ändert. Und dann noch zu so einem irreführenden Namen, wo man denkt bye bye JC und man bekommt 1000, 1500 oder sowas und zahlt die Miete selbst. Aber so ist das ja eine Luftnummer, eine Nullnummer. Ihr Politiker seid krank im Kopf und habt viel zu viel Langeweile. Man sollte ein psychologischen Gutachten vorlegen müssen, ehe man Ploitikier wird.

Ratlos

Zitat von: InduMec am 14. September 2022, 12:31:54Man sollte ein psychologischen Gutachten vorlegen müssen, ehe man Ploitikier wird.
Dann gäbe es ja so gut wie keine Politiker. :bye:  Der Bundestag würde nur aus max. 5 Personen statt 700 bbestehen

Ottokar

Das ZDF titelt heute:
Das Ende von Hartz IV : Kabinett beschließt Heils Bürgergeld
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/heil-buergergeld-hartz-iv-ampel-kritik-100.html

Darüber könnte man sich ausschütten vor Lachen - wenn diese fortgesetzten Fake-Meldungen nicht so traurig wären und ein ums andere Mal belegen würden, wie unsere gleichgeschalteten öffentlich-rechtlichen Regierungsmedien uns belügen und verarschen.
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Steve79

Die einzige wirklich Interessante Neuerung ist: die Miete wird 2 Jahre lang bezahlt egal in welcher Höhe.

Da ist doch Tür und Tor für Betrug bzw. Absprachen geöffnet:
Ein Vermieter hat eine große Luxuswohnung die aber irgendwo ungünstig gelegen ist und schwer teuer zu vermieten ist:
Er macht eine Absprache mit einem Geringverdiener der bald seinen Job verlieren wird und lässt ihn für ein paar Monate kostenlos dort wohnen und macht einen extrem überteuerten Mietvertrag:
Dann meldet sich der Mieter arbeitslos und kriegt die überteuerte Wohnung für 2 Jahre bezahlt.

Übrigens ist es auch nicht gerade ein Anreiz sich in den 2 Jahren dann eine Arbeit zu suchen wenn die Wohnung sagen wir mal 2-3000€ Miete kosten würde

Yasha

Zitat von: InduMec am 14. September 2022, 12:31:54Muss ein H4-Empf. dann weiterhin Bewerbungen nachweisen und Eingliederungsvereinbarungen machen? Wenn ja dann frage ich mich warum sich der Name ändert.

Der Name ändert sich, weil ein anderer "Geist" herrschen soll, nicht mehr der -mit den Textbausteinen. Zudem soll die Umsetzung Schritt für Schritt erfolgen, so jedenfalls Herr Heils sinngemäße Aussage live eben im Jobcenter Berlin-Lichtenberg. (ist übrigens ein JC mit psychosozialem Schwerpunkt).

Zunächst müsste es ja auch eine IT Umstellung geben, da wäre man sich mit der BA einig.Das Gesetz soll ab Januar 2023 gelten und das Bürgergeld eingeführt werden. "Die vollständige Umsetzung dauert dann noch eine Zeit", und die Kooperationsvereinbarungen sollen keine Rechtsfolgebelehrungen enthalten, so Herr Heil dazu.   

Das ist eine enorm naive Aussage. Und dürfte ein enormes Chaos verursachen, was jetzt schon seine Schatten vorauswirft, wenn ich mir die neuesten Konzeptionen von manchem JC ansehe.

Denn ein JC will genau ab Januar 2023 die Sache augenscheinlich offensichtlich anders angehen -indem es diese "Kooperation" mit der IFK innnerhalb einer Maßnahme umsetzen will. Und die Vereinbarung, die soll zwar mittels "gemeinsamer Strategie" darin erarbeitet werden, die IFK soll "Vertraute werden" :no:  :schaem:, wobei  die IFK das dann zu einem allumfassenden Plan zusammenfasst, leitet und begleitet.

Die Maßnahme kann hier in Gänze noch temporär gelesen werden. Via der Leistungsbeschreibung. Das besagte Jobcenter will, dass jährlich 500 Arbeitslose die "Maßnahme" durchlaufen:

https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?1&id=477732
 
Strategie mit Kunden erarbeiten -lächerlich. Denn der Kunde kennt bis heute die einzelnen Instrumente seines Jobcenters meist nicht in Gänze. Zudem  - wieso soll gerade die Geschäftspolitik eines JC allen Kunden -jetzt plötzlich - als Bürgergeld das geeignete "Rezept" bieten können und wollen? Nur weil da jetzt die Textbausteine fehlen? Und mit der Konzeption lauert die Sanktionsgefahr eben nur darin -jedenfalls bei diesem JC -dass die Sanktion eben übergeordnet angebracht wird, indem die Kooperationbereitschaft schon mal eben auch dadurch nicht freiwillig sein wird.

Das werden andere JC vielleicht anders handhaben, wenn überhaupt bei allen Arbeitslosen. Denn viele JC  -insbesondere JC Hannover in dessen Arbeitsmarktprogramm bis 2024!!! -räumen darin Langzeitarbeitslosen realistisch keinerlei Chancen ein, was den 1. Arbeitsmarkt betrifft. Mit ziemlich dreister Begründung und Verdrehung der überwiegenden Sachlage.

Wie soll denn da eine "Kooperation" in einen Plan münden, wenn der Langzeitarbeitslose in den 1. Arbeitsmarkt will und real könnte -das JC aber weiter das Gegenteil dessen behauptet?

 Im Grunde haben viele JC Langzeitarbeitslose abgeschrieben, wobei dann aber auch einige JC offen durchblicken lassen, dass die Eingliederung "sehr teuer" wäre. Was dann dazu führe, dass die Eingliederung nicht mehr möglich sei,sinngemäß :wand:   

Es zeichnet sich zudem ab -nach meiner Einschätzung und Überzeugung- dass die JC "die kleinen Schritte" zur vollen Umsetzung des Bürgergeldes eher unendlich in die Länge ziehen werden. Auf Kosten und zum Nachteil der Arbeitslosen, aber weiterhin zum Vorteil der JC.     

Hartzer mit Herz


ZitatWeder noch, das steht doch ganz klar im Gesetz.
Die sog. 2jährigen Karenzzeiten für Vermögen (§ 12 Abs. 1 SGB II n.F.) und KdUH (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II n.F.) gelten ausschließlich für Erstanträge, die nach in Kraft treten der gesetzlichen Änderungen gestellt werden

Hm, das sind schlechte Nachrichten. Ich stand vor der gleichen Frag wie Yavanna  :heul: .

Im Moment profitiere ich als Aufstocker von der Corona Sonderreglung- volle Übernahme der Miete. Am 1.12.22 werde ich höchstwahrscheinlich für erneut 6 Monate die Weiterbewilligung erhalten. Hier habe ich Glück, kurz vor Ablauf noch einmal Bescheid zu bekommen.

Geht der Plan so auf: Dezember-Mai 23 Corona Sonderregelung. Danach erneute Weiterbewilligung mit voller Übernahme der tatsächlichen Miete bis November 23 mit der Aufforderung KDU zu senken?

Noch interessanter wird es dann mit der Übernahme Heizung. Auf der Homepage meines JC fand ich schon den Hinweis, dass aufgrund der steigenden Energie Kosten nur noch die Brutto Kalt Miete zwecks Angemessenheit relevant wäre. Was passiert dann aber mit den Heizkosten bei einer dann zu teuren Wohnung? Werden die dennoch voll übernommen?

Ich bekomme immer im Dezember die Jahresabrechnung für das vorherige Jahr durch meinen Vermieter. Wenn mein Plan aufgeht und die Miete bis November 23 voll übernommen wird, könnte ich dennoch der Gelackmeierte im Dezember 23 sein, wenn die Nebenkosten Abrechnung kommt. Ich weiß heute schon, dass ich diese nicht alleine tragen kann und möchte daher bis dahin im Bezug bleiben. Ob die Nachzahlung übernommen wird, wenn Bruttokalt unangemessen ist?  :help:  :flag:  :sehrgut:

Fettnäpfchen

Zitat von: Yasha am 14. September 2022, 14:45:04Zudem soll die Umsetzung Schritt für Schritt erfolgen, so jedenfalls Herr Heils sinngemäße Aussage live eben im Jobcenter Berlin-Lichtenberg.
:lachen:  Wahlkampfgeblubber.
Es gilt ab 01.01.23 was Gesetz ist und nicht was der von sich gibt, war immer schon so und wird sich auch nie ändern sonst braucht es kein neues Gesetz.  :weisnich:

Zitat von: Yasha am 14. September 2022, 14:45:04und die Kooperationsvereinbarungen sollen keine Rechtsfolgebelehrungen enthalten, so Herr Heil dazu.   
Das bleibt abzuwarten (ob das stimmt und ob der überhaupt weiß was da stehen muss um es rechtssicher zu gestalten) bezgl. diverser Bedenken eines Kooperationsplan und dessen Inhalt auf Augenhöhe erarbeitet wurde ;-))
und ansonsten kann man ja ein Schlichtungsverfahren beantragen das dann die nächsten vier Wochen einfach nicht eingeleitet oder verschleppt wird
und dann kommt es als VA.  :zwinker:

Neues Kürzel dann KOOP wie früher der pleitegegangene Laden COOP

Zitat von: Yasha am 14. September 2022, 14:45:04Nur weil da jetzt die Textbausteine fehlen?
auch diewerden bleiben sonst müsste SB ja selber überlegen und eintippen. Wäre aber interessant wieviel Fehler da dann auftauchen auch hinsichtlich der richtigen §  :zwinker:

usw usf

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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