Ich muß noch vor dem Bürgergeld für einen Monat Harz4 beantragen.Warum?

Begonnen von schulek501, 16. Oktober 2022, 02:13:10

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

schulek501

Ich muß wohl nochmals vorm Bürgergeld Harz4 für Dezember 2022 beantragen. Muß ich dann im Dezember 2022 einen neuen Antrag auf das Bürgergeld stellen? Die wollen wohl auch Kontoauszüge...aber da haben die sich meiner Meinung nicht klar geäußert..AKTUELLE..Leider habe ich von einen Stromanbieter insgesamt 125 Euro zurück bekommen, und habe aus Prvat Besitz 2 Sachen für ca. 80 Euro verkauft. Können die mir das anrechnen? Jeder weiß Günstig Strom gibt es wohl nur im Augenblick beim Grundversorger..da bin ich im Augenblick auch. Was ist zu tun? Vielen Dank euch :smile:

terrier

Bürgergeld ist doch nur der neue Name für Hartz4. Ich habe einen Bescheid über Hartz4 vom 1.1.2022 bis 1.3.2023 bekommen, auch wenn ab 1.1.23 der Name wechselt. Alles eine Matschepampe, Bürgergeld hört sich halt besser an, mehr ist das nicht.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

jens123

Das neue Bürgerhartz ist genau das selbe. Einfach brav Antrag stellen und nicht nachdenken. Ob und welche Kontoauszüge mitgeschickt werden sollen, müsste das JC sagen. I. d. R. die letzten drei Monate.

Die Rückzahlung von deinem Stromanbieter kann dir keiner nehmen, wenn sie aus dem Regelsatz bezahlt wurde. Ist ja nur eine Rückerstattung aus zu viel geleisteten Zahlungen. Es war und bleibt dein Geld.

Die Privatverkäufe können auch nicht angerechnet werden. Da kein Zugewinn, sondern nur Vermögensumwandlung. Es ist allerdings immer gut, dass belegen zu können.

Lina

Muß man jetzt schon vor dem eBay Verkauf das JC informieren ob man Privatverkäufer oder gewerblicher Verkäufer auf eBay oder einer anderen Plattform ist?


Fettnäpfchen

Lina

Zitat von: Lina am 16. Oktober 2022, 13:48:04Muß man jetzt schon vor dem eBay Verkauf das JC informieren ob man Privatverkäufer oder gewerblicher Verkäufer auf eBay oder einer anderen Plattform ist?
:scratch:
NEIN

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Xellos

Genau DASS ist der wahre Grund, warum H4 teuer ist. Nicht die Zahlung an sich.

Aber: es gibt MINDESTENS 3 Schreiben pro Jahr.

1x "Antrag verlängern".
1x "Bewilligt"
1x "Sodele, ab Jännar gibts mehr"

Wären also bei nur 3 Millionen Leuten, die was bekommen also 3 Millionen x 2,40 € ... nur an Porto! Aber man kann mit allem drum und dran locker 3€ rechnen. Also 3 Mio x 3 = 9 Millionen. Nur für unwichtigen Papiermüll.

Ich vermute mal dass aber nochmal locker einige hundert Millionen im Jahr sinnlos verprasst werden. Mit Maßnahmen, die zu 99% nichts bringen - und natürlich auch wieder Porto und Papier kosten ...
Von der Verwaltung ganz zu schweigen.

Und wer Zuschüsse als Hatzler bekommt ... upsi, Schreiben Nummer 4. Maßnahme? Nummer 5. Kostet ja nur locker ein Euro jedes Schreiben.

Daher wäre auch ein Grundeinkommen von 2500€ ohne Probleme drin.


schulek501

Zitat von: jens123 am 16. Oktober 2022, 12:51:44Das neue Bürgerhartz ist genau das selbe. Einfach brav Antrag stellen und nicht nachdenken. Ob und welche Kontoauszüge mitgeschickt werden sollen, müsste das JC sagen. I. d. R. die letzten drei Monate.

Die Rückzahlung von deinem Stromanbieter kann dir keiner nehmen, wenn sie aus dem Regelsatz bezahlt wurde. Ist ja nur eine Rückerstattung aus zu viel geleisteten Zahlungen. Es war und bleibt dein Geld.

Die Privatverkäufe können auch nicht angerechnet werden. Da kein Zugewinn, sondern nur Vermögensumwandlung. Es ist allerdings immer gut, dass belegen zu können.
Zitat von: jens123 am 16. Oktober 2022, 12:51:44Das neue Bürgerhartz ist genau das selbe. Einfach brav Antrag stellen und nicht nachdenken. Ob und welche Kontoauszüge mitgeschickt werden sollen, müsste das JC sagen. I. d. R. die letzten drei Monate.

Die Rückzahlung von deinem Stromanbieter kann dir keiner nehmen, wenn sie aus dem Regelsatz bezahlt wurde. Ist ja nur eine Rückerstattung aus zu viel geleisteten Zahlungen. Es war und bleibt dein Geld.

Die Privatverkäufe können auch nicht angerechnet werden. Da kein Zugewinn, sondern nur Vermögensumwandlung. Es ist allerdings immer gut, dass belegen zu können.

Wolverine36

Und jetzt eine Bagatell Grenze von 50,00€ mit dem Bürgergeld.Dann bin ich die ewiege fragerrei los voher die 3,83€ stammen und die Zahlung von DocMorres oder sonstige mini beträge die ich mal auf mein Konto einzahl.Oder auch mal Überwiesen bekomme.

Yavanna

Zitat von: Wolverine36 am 03. November 2022, 06:46:25Und jetzt eine Bagatell Grenze von 50,00€ mit dem Bürgergeld.Dann bin ich die ewiege fragerrei los voher die 3,83€ stammen und die Zahlung von DocMorres oder sonstige mini beträge die ich mal auf mein Konto einzahl.Oder auch mal Überwiesen bekomme.

Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Grenze von 50,00 gilt für Rückforderungen

Wolverine36

Das meinte ich auch damit wenn ich einen WBA stelle und die Kontoauszüge einreiche und da sind mal in einen Monat 10,00€ oder auch 5,00€ oder weniger drauf das musste ich dan rückersatten wegen überzahlung. :lachen:

Fettnäpfchen

Zitat von: Wolverine36 am 04. November 2022, 02:41:04wenn ich einen WBA stelle und die Kontoauszüge einreiche und da sind mal in einen Monat 10,00€ oder auch 5,00€ oder weniger drauf das musste ich dan rückersatten wegen überzahlung.
Wie soll man denn das verstehen?  :weisnich:   :scratch:
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wolverine36

Ganz einfach Paidmailer oder Fragebögen wo man nicht immer für Amazon Gutscheine bekommt sondern das Geld kommt aufs Konto.Und das wurde mir dann als einkommen angerechnet. :lachen:

Fettnäpfchen

Wolverine36

Zitat von: Wolverine36 am 04. November 2022, 02:41:04da sind mal in einen Monat 10,00€ oder auch 5,00€ oder weniger drauf
Zitat von: Wolverine36 am 05. November 2022, 06:29:00Und das wurde mir dann als einkommen angerechnet.
:scratch: Ich glaube da gibt es eine Bagatellgrenze von 10.- die nicht angerechnet werden dürfen....mal gucken:
Einkommen.. da nicht aber vllt aus dem Anhang?
Jeep da steht es (Seite 34 rechte Seite/ 44 bei der Gliederung)
Zitat5.10.1 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach
§ 1 Absatz 1 Alg II-V
Nicht berücksichtigt werden:
• Einnahmen, wenn sie für jedes Mitglied der BG 10,00 EUR inner-
halb eines Kalendermonats nicht übersteigen, wobei gleichartige
Einnahmen zu addieren sind. Es spielt keine Rolle, wenn neben
der geringen Einnahme zusätzliche Einkünfte bezogen werden.
In deinen Smilies ausgedrückt  :lachen:
bist du wohl über den Tisch gezogen worden. :lachen:

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wolverine36

Ja die Antwort war nach meien Wd es ja schon die 30,00€ berücksichtig. :lachen:

Wolverine36