Haus Verkäuferin Mängel verschwiegen Gericht evtl. Zahlung

Begonnen von Nelda, 26. März 2023, 16:44:28

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Ratlos

#105
@ Schmidchen - Ich respektiere gerne deine Ansicht. Meine Frau und ich sind vom Fach - solltest auch du bemerkt haben.
Ich weiß schon selber was ich schreibe und nicht aus Spaß habe ich der TE meine Telenr. und Mailanschrift angeboten.

Was nach deiner Ansicht möglicherweise wäre oder würde vielleicht sein können ist beim maroden Zustand des Hauses uninteressant.

Es zählt alleine dass TE 65.000 € für eine unbewohnbare Hütte bezahlt hat und durch verschweigen der gravierenden Mängel "über den Tisch" gezogen wurde.
[/color] Du darfst das gerne anders sehen!

Und nachdem die Verkäuferin ursprünglich verklagt werden sollte, ist ein Privat-GA purer Unsinn weil das Gericht in dem Fall einen eigenen GA beauftragt der ihr erneut Geld kostet - so ca. 2 - 2.500 € - Vorschusszahlung.
Durch den von mir angeratenen Widerruf hat die TE hat 4.000 € gespart die nie hätten kompensiert werden können.
Behält und renoviert TE aber das Haus wäre das Gutachten 1 Blatt Papier für das WC gewesen - UNBRAUCHBAR!

Ich habe bestimmt nichts dagegen wenn TE deinem Rat folgt und erneut GA-Auftrag für 4.000 € unterschreibt. Die Verantwortung trägst du, denn jeder Ratgebende sollte sich auch der Verantwortung und Folgen für seinen Rat bewusst sein. Immerhin kann diese Plattform weltweit gelesen werden!

Dann denke bitte mal über den Tellerrand hinaus:
Glaubst du wirklich die Verkäuferin verkauft 1 Haus mit Grund und Boden für 65.000 € wenn es einen Wert von
80 -100.000 € hätte? :mocking: Das ist reines Kopfkino!

Fakt ist derzeit:
1. Die GA-Anzahlung hat TE zurück erhalten also erstmal keinen Verlust gemacht. Die 295 € hole bitte du zurück.
2. TE-Entscheidung ist Haus-Weiter-verkauf - das Haus ist also noch im Eigentum der TE und damit offen für alle weiteren Entscheidungen
3. Ich selbst habe zur Sache alles notwendige geschrieben und Alternativen aufgezeigt - mehr geht gar nicht.

@ Schmidtchen - Du darfst jetzt gerne weiter machen in diesem Thread nachdem  meine Beiträge für dich zu überanstrengend sind.
Vielleicht ?? aber fehlen dir nur baufachliche und juristische Kenntnisse, was ich nicht beurteilen will.
Deine Meinung ist gut auf Grundlage allgemeiner Logik aber juristisch nicht zielführend.

Eine Abwägung zwischen verschiedenen Meinungen kann für die TE nur von Vorteil sein.
Bitte erkläre du dich ausführlicher zum Thema. Ich akzeptiere auch deine Kritik wenn diese plausibel ist.
Für mich ist der Thread beendet denn TE ist voll aufgeklärt und die Entscheidungen liegen jetzt bei der TE
Wünsche dir schönes Wochenende.

P.S. Aber ich gebe dir Recht, dass man sich nicht zu sehr engagieren soll weil Rechtskonformität eigentlich nicht gefragt ist.  Daran werde ich evtl. künftige Beiträge richten denn auch für mich ist jeder Augenblick des Lebens kostbar, weil es ihn nur einmal gibt! siehe Fußzeile

 

horst

Zitat von: Ratlos am 12. April 2023, 12:52:52Das Problem ist dass der Richter zwangsläufig ein Gutachten erstellen lassen muss was ca. 2 - 2.500 € zusätzlich kosten wird.
Anders gerechnet:
Hättest du für dein nutzloses Privat-Gutachten diese 4.000 € zahlen müssen kostet dich der Prozess über 30.000 € nur ein Risiko von ca. 4.000 € denn ein gerichtliches GA wäre immr erstellt worden.
privates Gutachten nutzt immer dem, der bezahlt. Beim Verkauf schätzt er vielleicht viel mehr dafür wird im Vorfeld schon das Honorar höher beim Gutachten ansetzen, könnte ich mir gut vorstellen.

Ratlos

Zitat von: horst am 15. April 2023, 19:14:11privates Gutachten nutzt immer dem, der bezahlt.
Das Gericht MUSS ein eigenes GA erstellen lassen wenn es zum Verfahren kommt! Allein auf ein Privat-GA gestützt würde das Urteil in nächster Instanz aufgehoben wegen Rechtsmängel. Beachte auch die §§ 412, 286 ZPO."

horst

beim Verkauf könnte das schon Klarheit schaffen wieviel die Hütte wert hat.

Ratlos

#109
Lach - ein Privat-GA das alle Mängel aufzeigt REDUZIERT allenfalls den Verkaufspreis als Abwertungs-GA,
aber es kann den Wert niemals erhöhen.

Zum Privat-GA siehe auch die Kommentierung Rd.Nr. 4 der dazugehörigen BGH-Entscheidung.
Ich nenne absichtlich kein Az. sonst driftet der Thread vollständig ab.
Jetzt wird der Thread lustig, bloß mein Hunger nicht.

horst

Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 19:23:36allenfalls den Verkaufspreis als Abwertungs-GA,
aber es kann den Wert niemals erhöhen.
:grins: da musste ich jetzt an einen Wildunfall mit meinen PKW denken meine Teilkasko musste viel zahlen an mich, der Gutachter hat alles gesehen was kaputt.

Ratlos

Bloß ist dein Wildunfall nicht mit der Hütte zu vergleichen. Das isst der genau umgekehrte Fall.
Gute Nacht Horst ich habe echten Hunger. Schönes Wochenende

Schmidtchen

Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 18:40:37Glaubst du wirklich die Verkäuferin verkauft 1 Haus mit Grund und Boden für 65.000 € wenn es einen Wert von
80 -100.000 € hätte? :mocking: Das ist reines Kopfkino!


Da ist sie wieder, deine einseitige Betrachtungsweise. Was ist denn mit dem Gegenteil:
Glaubst du wirklich, der Verkäuferin kauft ein Haus mit Grund und Boden für 65.000 €, wenn es einen Wert von 30. - 40.000 € hätte? Das ist dann kein reines Kopfkino?

Oder war die Verkäuferin, eine 78 jährige Dame, die ihr Heim verkauft hat, ein ausgefuchster Profi in Betrug und Verkauf?

Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 18:40:37Fakt ist derzeit:
1. Die GA-Anzahlung hat TE zurück erhalten also erstmal keinen Verlust gemacht. Die 295 € hole bitte du zurück.


Deine Argumetation ist echt schräg.

Wenn ich mir eine dringend benötigte Hose kaufe, diese dann umtausche, habe ich doch keinen Verlust vermieden, sondern laufe eher Gefahr demnächst nackig aus dem Haus zu müssen.

Und die TS ist doch Laie, Volllaie, wie du selber geschrieben hast.
Wieso wäre es denn jetzt so ein Fehler, wenn sie sich mit Hilfe eines Gutachters erst einmal Gewissheit über die tatsächliche Situation schafft?

Einfach für sich selbst als Entscheidungsgrundlage, nicht mit dem Anspruch der Gerichtsverwertbarkeit.

Mithilfe des Gutachtens hätte sie eine Entscheidungsgrundlage erhalten, ob eine Klage Sinn macht und sie hätte etwas in der Hand, auf dass sie sich bei einem möglichen Verkauf stützen könnte.

Die TS agiert doch jetzt weiter im Blindflug, sie weiß doch immer noch nicht, wieviel Haus und Grundstück wert sind, wie groß die Schäden sind und wieviel Geld zur Behebung notwendig ist.

Ich denke, dass es kein Fehler wäre, wenn sie sich jetzt Klarheit über den tatsächlichen Istzustand und den tatsächlichen Wert verschaffen würde, auch wenn sie dafür 4000 Euro bezahlen muss.

Wenn sie sich weiter auf ihr Gefühl verlässt, könnte sie schnell weit mehr Geld verlieren.



Ratlos

#113
Einmal antworte ich noch um deinen Beitrag zu kommentieren. Danach mache ich endgültig Urlaub in der Plauderecke um dich nicht weiterhin zu überanstrengen mit meinen Beiträgen.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Glaubst du wirklich, der Verkäuferin kauft ein Haus mit Grund und Boden
Eine Verkäuferin kauft kein Haus - sie verkauft es! Sollte dem Geringsten klar sein.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Dame, die ihr Heim verkauft hat, ein ausgefuchster Profi in Betrug und Verkauf?
Durchaus möglich, sogar wahrscheinlich bei der Menge der verschwiegenen kostenintensiven Reparaturmaßnahmen die anfallen um das Haus bewohnbar zu machen.
Dumm ist sie jedenfalls nicht und kalt abblitzen hat sie die TE lassen.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Einfach für sich selbst als Entscheidungsgrundlage,
Ihre Entscheidunsgrundlage hat die TE bereits durch meine detaillierten Beiträge. Zeige mir bitte einen Mangel in meinen Beiträgen auf!
TE kennt den Wert des Hauses - sie kennt die Mängel - sie kennt die Höhe der Reparaturkosten - und sie kennt ihr ca. 70 %iges Risiko eines Prozessverlustes.
Zudem hat TE einen RA an ihrer Seite, dem sie gern meine Beiträge zeigen darf und der sie auch weiter beraten kann und beraten wird..
Insofern sind Beiträge hier nur ein Hinweis an die TE zur möglichen Weitergabe an den RA, denn offizielle Beratungen sind nach den Nutzungsbedingungen verboten.

Allerdings ist ein RA der das gleiche Wissen wie die TE über das Häuschen hat und dennoch ein Privat-GA als Entscheidungsgrundlage für einen Prozess fordert kein guter RA.
Denn ein guter RA weiß dass ein Privat-GA gerichtlich kaum verwertbar ist.

Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Wenn ich mir eine dringend benötigte Hose kaufe, diese dann umtausche, habe ich doch keinen Verlust vermieden, sondern laufe eher Gefahr demnächst nackig aus dem Haus zu müssen.
Einen noch größeren Blödsinn sachfremde Argumentation beinhaltet der Thread wirklich nicht
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Wieso wäre es denn jetzt so ein Fehler, wenn sie sich mit Hilfe eines Gutachters erst einmal Gewissheit über die tatsächliche Situation schafft
Die Situation kennt TE sehr genau. Warum also sollte sie sich für 4.000 € bereits vorhandene Kenntnisse nochmal verschaffen zumal das GA keinen Gerichtswert hat? Erkläre es bitte nachvollziehbar!
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Mithilfe des Gutachtens hätte sie eine Entscheidungsgrundlage erhalten, ob eine Klage Sinn
TE kann wegen Wissensmangel den Erfolg oder Misserfolg einer Klage nicht beurteilen und durch eigene Kenntnis über den Sachverhalt hat TE bereits kostenlose Entscheidungsgrundlage und 4.000 € für sinnloses GA gespart.
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33wie groß die Schäden sind und wieviel Geld zur Behebung notwendig ist.
Das Ausmaß der Schäden hat TE hier mitgeteilt und die Kosten der Reparaturen einschli. möglicher Gerichts- und RA-Kosten habe ich ihr mitgeteilt. Also nichts mit deinem Blindflug!
Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 09:20:33Wenn sie sich weiter auf ihr Gefühl verlässt, könnte sie schnell weit mehr Geld verlieren.
Wenn TE deinem Rat folgt ja! Als erste sinnlose Ausgabe 4.000 €  für unbrauchbares GA :mocking:

Du hast an meinem Beitrag Kritik geübt wo keine Kritik geboten war. Bevor du postest solltest du dich über einschlägige baufachliche und juristische Sachverhalte kundig machen.
Ansonsten kannst du hier nur deine persönliche private Meinung posten die der TE wenig hilft.
Ich dagegen geben fachkundigen Rat und begründe diesen zusätzlich!


In Zusammenfassung deines Beitrages forderst du von der TE
die Ausgabe von 4.000 € damit sie bereits bekannte Schäden kennen lernt :wand:
Wie logisch ist das?

Du hast mir den Thread aus der Hand genommen weil dich meine detaillerten Beiträge überanstrengen. Nun mach du weiter - wer andere kritisiert muss wenigstens selbst hilfreich für Fragesteller tätig werden.

Das Forum ist schließlich eine Hilfsplattform und wenn du der TE  eine bessere Hilfestellung gibst als es mir möglich ist, bin ich neidlos glücklich.
Es ist aber auch festzustellen dass du meine bisherigen Beiträge vom Inhalt her nicht verarbeiten kannst. :mocking:
Cu


 







Schmidtchen

Niemals würde ich einen Fachmann widersprechen, der in der Lage ist, einen solchen komplexen Zusamammenhang beurteilen zu können, ohne das Objekt in Augenschein genommen zu haben und ohne die Gegenseite gehört zu haben.
Und der noch dazu die Experten vor Ort in den Senkel stellt. Respekt.

Aber wenn die TS mittlerweile weiß, wie groß ihr Grundstück ist, um wieviel Wohnfläche es geht und wieviel das Ganze wert ist, dann ist doch alles gut.

Ratlos

Zitat von: Schmidtchen am 16. April 2023, 12:27:32Niemals würde ich einen Fachmann widersprechen,
Widerspruch ist immer gut wenn er begründet ist. Aber bitte nicht Begründung mit Begründetheit verwechseln
Zitat von: Ratlos am 15. April 2023, 18:40:37Meine Frau und ich sind vom Fach - solltest auch du bemerkt haben.
Und jetzt gehts in den Plauderecken-Urlaub. Wünsche dir viel Erfolg in diesem Thread und allezeit eine Gute Zeit.


Nelda

Eigentlich wollte ich mich zu den Vorwürfen nicht äußern da ich mich sonst aufrege was im moment nicht gut ist.
Wenn man einen VK explizit nach etwas fragt und angelogen wird ist das eigentlich arglistige täuschung . Die Söhne der VK haben vor Verkauf den Keller gestrichen samt Decke damit ich die unzähligen mauerwerkrisse und Deckenrisse nicht bemerke.
Zudem ein entfeuchter mit Strom im Keller vor Verkauf gewesen sein muss da  der Boden danals und das im Hochsommer trocken war er ist stellenweise nass .
Im Hochsommer sind alte Keller oft nass da warme Luft an den Wänden und Böden kondensiert.Die Wände in Keller und Decke waren im August letztes Jahr überall deckend weiss gestrichen so dick das man jedesmal wenn man im.keller war weisse stellen an der Kleidung hatte. Mittlerweile bröckelt alles ab samt putz Farbe Steine Mörtel.
Die Terrassen verkleidung aus Holz hat es beim ersten Sturm zerstört weil deren Söhne das provozierisch verschraubt hatten. Lt Vk haben deren Söhne wo einer mindestens Dachdecker ist da eigener Betrieb immer nach den Dächern geschaut und alles wäre in Ordnung.  Das flachdach wäre ein paar Jahre alt das Satteldach aus den 90. Lt Dachdecker ist das flachdach kurz nach der Wende ubd die beton ziegel von 1970. Mittlerweile habe ich um Wohnzimmer wieder Eimer stehen die Couch ist nass. Da im Anbau wo flachdach an dem decken überall Kunststoff bzw im Wohnzimmer styropor deckenverkleidung ist konnte ich es danals nicht sehen. Mittlerweile sind ein von uns weggemacht worden und man sieht Feuchtigkeits Schäden.  Zudem es rigips Platten sind. Ich möchte gar nicht wissen wie es darunter aussieht.
Ich kenne alte Häuser ja mein altes, meiner Mutter ihres von ehemaligen Nachbarn und keines hatte kältebrücken auch nicht wo ich zur miete in altbaugewohnt habe.
Das Haus wurde vor Verkauf vonden Söhne n von aussen gestrichen Mittlerweile blättert die Farbe ab und der putz hat überall risse.
Es wurde repariert gemacht getan nur damites schön aussieht.
Im Flur wurde gestrichen und an 2 Stellen über den Türen Putz ausgebessert Mittlerweile sind da dicke lange Risse.
Mir ging und geht es mit dieser Situation überhaupt nicht gut. Es war mein Geld was dadurch verloren gegangen ist. Und das nicht wenig mit Hauskauf Kosten Umzug, Makler  notar, Steuer,  Teppich, Farben, Tapeten, lacke etc sind wir mit knapp 20000 Euro Ausgaben dabei.
Plus die 65 000 Euro

Das nichts zu tun ist habe ich nue behauptet aber das solche schwerwiegende n Mängel sind ist schlimm.
Dann das die vk mich auch angelogen hat das die Wände trocken sind. Eine komplette Aussenwand ist eine kältebrücke ubd es gibt nur 2 da Doppelhaushälfte.
Dann gibt die Decke in einem Schlafzimmer nach.
Es sind ca. 78 qm hatte mal nach gemessen.
Wir haben hier preislich ein Ost West Gefälle und das was man in das Haus investieren müsste Dachdecker,  neuer Strom   neue Heizung wärmedämmung etc pp lohnt sich nicht so lange wird Haus nicjt mehr stehen bis sich diese Kosten amortisiert haben.
Meiner Meinung nach ist das in ein paar Jahren ein Abriss Haus.
Die vk und deren Söhne wussten Bescheid.  Ich möchte mich nach dessen Beitrag nicht mehr dazu äußern weil ich nicht einsehe mich rechtfertigen zu müssen und das ich angefeindet werde. Den Preis für meine Fehler für meine Naivität und den Betrug seitens der Vk zahle ich und glaubt mir das ist bitter.
Aber ich schaue nach vorne und freue mich unendlich auf mein Kind .
Ratlos mit dem Gutachter melde ich mich morgen mit dem Schreiben was ich ihm schreiben würde.
Danke nochmals ratlos für alles
Ach so Gutachten
Warum 4000 Euro ausgeben wenn ich eh schon ein Haufen Geld verloren habe? Das macht kein Sinn ich werde für das Haus kein Geld mehr ausgeben.

Ratlos

Zitat von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52Meiner Meinung nach ist das in ein paar Jahren ein Abriss Haus.
Das ist es jetzt schon. Und das nennt @ Schmidtchen "bist nicht über den Tisch gezogen"
Da hat er sogar recht. Wie du es beschreibst bist du vorsätzlich betrogen worden.
Ich rechne dir mal aus was ein gerichtlicher Vergleich bei 20.000 €-Klage kostet. Eine Teilklage geht fast immer mit einem Vergleich aus.

In dem jetzigen beschriebenen Zustand dürfte das Haus unverkäuflich sein.

Poste doch mal die genaue Grundstücksgröße und die Preise die in dieser Gegend für den qm voll erschlossenem Baugrund bezahlt werden.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit über das Grundstück den Schaden wenigstens zu minimieren.
Zitat von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52Zudem es rigips Platten sind. Ich möchte gar nicht wissen wie es darunter aussieht.
Feucht wird es sein  und daraus bildet sich Schimmel.
Ich stelle klar dass ich dich nicht angegriffen habe!!
Und solche Kommentare wie nachfolgend stehen beachte ich gar nicht.

Zitat von: Sheherazade am 12. April 2023, 12:44:01Kein User ist UNS Rechenschaft schuldig



Nelda

Hallo ratlos ich recherchiere und melde mich morgen bin gerade beschäftigt dir einem schönen Sonntag noch

Ratlos

#119
Danke Nelda - dir auch einen schönen Rest-Sonntag.
Soweit ich von hier aus kann helfe ich dir gerne auch wenn mich manche dafür kritisieren, was man auch als anfeinden bezeichnen kann.
Bloß selber tragen sie so gut wie nichts zu deiner Hilfestellung bei.
Bei allem was du tust denke zuerst an dein ungeborenes Kind denn das bekommt deinen Stress auch im Mutterleib mit.
Gute Nacht!

P.S.
Zitat von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52damit ich die unzähligen mauerwerkrisse und Deckenrisse nicht bemerke.
Das deutet darauf hin dass sich das Haus schon vor langer Zeit gesetzt hat.
Fragt sich warum? und ob ggf. Hohlräume im Untergrund sind z.B. durch verbuddelte Altlasten die nachgegeben haben
Zitat von: Nelda am 16. April 2023, 17:29:52Dann gibt die Decke in einem Schlafzimmer nach.
Das ist brandgefährlich weil die Decke dann keine Spannung mehr hat, bzw. bei einer Holzbalkendecke  die Tragfähigkeit nachgelassen hat.

Nur mal laut nachgedacht: Bewertet das Bauamt das Haus als baufällig bzw. unbewohnbar ist die gerichtliche Rückabwicklung sicher und gewonnen.
Unter Umständen ein guter Weg um der Verkäuferin die rechtliche Schlinge um den Hals zu legen.