Erstantrag Bürgergeld WG

Begonnen von Justusjonas, 10. April 2023, 10:40:03

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Justusjonas

Könnte mir vor allem bitte jemand erklären was der ganze obere abschnitt auf seite zwei des schriebs zu bedeuten hat?
Das klingt mir stark danach als wäre gemeinsames miete und strom zahlen auf einmal auch gemeinsam wirtschaften und damit eine partnerschaft oder wie?
Ich komm grad nicht zur ruhe das zerreißt mir die nerven!  :wand:

Spring23

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 23:08:56Könnte mir vor allem bitte jemand erklären was der ganze obere abschnitt auf seite zwei des schriebs zu bedeuten hat?
Das klingt mir stark danach als wäre gemeinsames miete und strom zahlen auf einmal auch gemeinsam wirtschaften und damit eine partnerschaft oder wie?
habt ihr denn ein gemeinsames Konto? Wenn nicht, trifft das ohnehin nicht zu.

Wenn ja, heißt es natürlich nicht, dass das gleiche eine VE ist.

Wenn z.B. das Konto nur für den Zweck eingerichtet ist, keine anderen Ausgaben bezahlt werden, usw. dann kann das einfach das WG-Konto sein und ergibt sich keinerlei Indiz einer VE.


Justusjonas

Zitat von: Spring23 am 18. Juni 2023, 09:14:22habt ihr denn ein gemeinsames Konto? Wenn nicht, trifft das ohnehin nicht zu.

Wenn ja, heißt es natürlich nicht, dass das gleiche eine VE ist.

Wenn z.B. das Konto nur für den Zweck eingerichtet ist, keine anderen Ausgaben bezahlt werden, usw. dann kann das einfach das WG-Konto sein und ergibt sich keinerlei Indiz einer VE.
Nur miete, strom, internet und gemeinsam genutzte lebensmittel und sanitärartikel werden geteilt. So steht es auch in der kostenbeteiligungsvereinbarung die das JC hat. Ansonsten zahlt jeder sein zeug selbst und kümmert sich nur um seinen eigenen kram.

Könnte es probleme geben wenn ich eine skizze einriche? Ich glaub die werden da keine ruhe geben.
Jeder hat eins der 2 abschließbaren zimmer. Die küche ist aber nur von meinem zimmer aus erreichbar aber das wird tagsüber eh als gemeinschaftsraum genutzt. Die ganze kostellation war eh nur als notlösung gedacht bis ich was anderes finde.

Sheherazade

Das war jetzt keine Antwort auf diese Frage.
Zitat von: Spring23 am 18. Juni 2023, 09:14:22habt ihr denn ein gemeinsames Konto?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Justusjonas

#64
Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2023, 10:21:56Das war jetzt keine Antwort auf diese Frage.
Zitat von: Spring23 am 18. Juni 2023, 09:14:22habt ihr denn ein gemeinsames Konto?
Überlesen. Nein haben wir nicht. Jeder hat seine eigenen konten und es gibt auch keine vollmacht oder verfügung über die konten des anderen. Hab ich wie gesagt alles schon schriftlich dem JC erklärt.

Justusjonas

Hab mich dazu entschieden auf jeden fall drauf zu reagieren, nur wie?
Skizze einreichen ja oder nein um vermutete partnerschaft zu widerlegen (was damit eigentlich nicht festgestellt werden kann)? Ausgaben an der tanke rechtfertigen obwohl schon 2x erklärt hab, das kein kfz vorhanden? Nochmal auf erklärung zur anlageVE hinweisen wegen VuE, sowie Fragebogen ablehnen mit hinweis auf aktenstudium, doppelte datenerhebung und unzulässigen fragen?
Wie schreib ich das?
:help:

Fettnäpfchen

Justusjonas

Mal grundsätzlich wenn dir schon geholfen werden soll beantworte gefälligst auch gestellte Fragen damit man da nicht auch noch nachfragen muss so wie es
Zitat von: Sheherazade am 18. Juni 2023, 10:21:56Das war jetzt keine Antwort auf diese Frage.
auch festgestellt hat!

Wie hier:
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Ich vermute deshalb dieser übergriffige fragenkatalog, den ich nicht beantworten werde!
ist das auch keine Antwort aber ich "vermute" jetzt mal das das ihr länger als ein Jahr zusammen wohnt.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Ich hab außerdem schon eine ausführliche erklärung wegen anlage VE abgegeben das wir kein paar sind usw. Die wird wohl ignoriert! Soll ich da ständig immer wieder das selbe schreiben, nur das wäre ja dann immer wieder unzulässige doppelte datenerhebung?
Da schreibt man das eine Stellungsnahme vorliegt und die ihrer Pflicht des Aktenstudiums nachkommen sollen eben weil es eine unzulässige doppelt Datenerhebung ist. Die Stellungsnahme ist hoffentlich ähnlich wie das Muster von Ottokar:
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Außerdem soll ich mich auch rechtfertigen was ich bei der tanke kaufe wenn ich kein auto habe. Das geht mir echt zu weit!
:weisnich: Ohne Input ob die Summe einer Tankfüllung oder einer Schachtel Kippen interpretiert werden kann....
abgesehen davon bezahlt man bar dann hat man so Probleme nicht aber ist halt nicht so cool oder so  :mocking:

Aber im Ernst
Du antwortest das du kein Kfz. besitzt denn das war die Frage. Dazu schreibst du das sie ihrer Pflicht zum Aktenstudium nicht nachkommt und wenn das nicht aufhört du dir weitere rechtliche Schritte überlegst. Und zusätzlich das es sie einen feuchten Schei.. angeht wofür du dein Geld ausgibst.
Vllt. auch freundlicher formuliert.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 19:15:07Hab ich das "hinfällig" falsch verstanden?
anscheinend. Die Antwort vom JC erinnert mich an die von mir erwähnte Verletzung des Mietrechtskreis bzw deren Zuständigkeit.
Klar schreiben die dir nicht das sie das nicht gewusst haben oder Absicht war so wie jetzt die VuE Sache mit der hier auch schon gerechnet wurde.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 23:08:56Könnte mir vor allem bitte jemand erklären was der ganze obere abschnitt auf seite zwei des schriebs zu bedeuten hat?
Seite 2 die ersten acht Zeilen beziehen sich eindeutig auf eine WG oder HG und dann wollen die deswegen plötzlich behaupten das wenn das zutrifft (in Verb. mit länger als blablabla usw) ihr dann eine VuE seid. Also mMn mit Absicht irreführend.
Schau mal in das verlinkte Muster zur VuE oben nach.

Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 19:15:07Ich bleib dabei das nich zu beantworten und warte ab was die entscheiden. Widerspruch kann ich immernoch einlegen dann, das wird so kommen.
Wieso fragst du überhaupt:
Zitat von: Justusjonas am 17. Juni 2023, 18:30:22Was würdest du mir raten was ich jetzt machen soll?
Es gibt kein übleres Thema als die VuE Geschichte da muss man massiv dagegen vorgehen denn selbst Gerichte urteilen sehr widersprüchlich bei dem Thema. Den Kopf in den Sand stecken ist da der größte Fehler.

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 09:56:28Könnte es probleme geben wenn ich eine skizze einriche? Ich glaub die werden da keine ruhe geben.
Jeder hat eins der 2 abschließbaren zimmer. Die küche ist aber nur von meinem zimmer aus erreichbar aber das wird tagsüber eh als gemeinschaftsraum genutzt.
Nein normal nicht, aber bei so einem SB ?

Was den Fragekatalog angeht:
schau was eine doppelte Datenerhebung wäre und was du dann schreibst steht schon oben.
ansonsten steht viel dazu im verlinkten Musterschreiben

und wenn ich was vergessen habe wirst du dich schon noch mal melden. Wobei:
Nächste Woche ist mein Bruder zu Besuch keine Ahnung wann ich Zeit fürs Forum finde. Also bemühe dich lieber selbstständig es dürfte ja viel beantwortet sein.

MfG FN
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Justusjonas

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53Mal grundsätzlich wenn dir schon geholfen werden soll beantworte gefälligst auch gestellte Fragen damit man da nicht auch noch nachfragen muss so wie es
ZitatDas war jetzt keine Antwort auf diese Frage.
auch festgestellt hat!
Hab ich doch noch gemacht kein grund jetzt auch noch so aggressiv auf mir rumzuhacken! Geht ihr mit allen so um die nicht gleich so springen können wie ihr wollt?
Auf meine fragen wird doch auch nicht gleich vernünftig eingegangen und außerdem war das
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juni 2023, 18:14:53Wenn Ihr noch kein Jahr zusammen wohnt hat das JC eine VuE nachzuweisen wenn länger dann musst du das Gegenteil beweisen.
s. Anhang 2 und 3
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53Wie hier:
ZitatIch vermute deshalb dieser übergriffige fragenkatalog, den ich nicht beantworten werde!
ist das auch keine Antwort aber ich "vermute" jetzt mal das das ihr länger als ein Jahr zusammen wohnt.
überhaupt keine direkte frage an mich! JA, wir wohnen schon über ein jahr zusammen, genau genommen jetzt knapp 14 monate.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53Ohne Input ob die Summe einer Tankfüllung oder einer Schachtel Kippen interpretiert werden kann....
abgesehen davon bezahlt man bar dann hat man so Probleme nicht aber ist halt nicht so cool oder so
Es geht um den zeitraum wo ich noch angestellt war und da stand noch gar keine kündigung oder alg2 bezug im raum. An sowas denkt man doch da gar nicht. Musste auch mal das firmenauto tanken (nicht auf meine kosten) und hab dann eben was für mich bei der tanke geholt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 13:27:53Die Stellungsnahme ist hoffentlich ähnlich wie das Muster von Ottokar:
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben
Nein weil sie in der form bisher noch nicht nötig war. Eingereicht habe ich bei forderung der anlageVE eine erklärung nach dieser vorlage:
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt)
Soll ich die stellungnahme nach der von dir verlinkten vorlage jetzt noch zusätzlich 1zu1 einreichen?

Danke trotzdem für die antworten und schönen sonntag noch.

Fettnäpfchen

Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04Hab ich doch noch gemacht kein grund jetzt auch noch so aggressiv auf mir rumzuhacken! Geht ihr mit allen so um die nicht gleich so springen können wie ihr wollt?
Sei mal nicht so empfindlich bei Menschen die dir helfen wollen und aggressiv ist ganz was anderes. und wenn dann sprich mich an und nicht verallgemeinern.
Stell dir vor man opfert sogar am Sonntag seine Zeit für dich und dann soll man noch nachfragen was genau Sache ist. Die Netiquette gilt für alle besonders die Hilfesuchenden.

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04JA, wir wohnen schon über ein jahr zusammen, genau genommen jetzt knapp 14 monate.
Warum nicht gleich und natürlich impliziert ersteres eine Frage.

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04Es geht um den zeitraum wo ich noch angestellt war und da stand noch gar keine kündigung oder alg2 bezug im raum. An sowas denkt man doch da gar nicht. Musste auch mal das firmenauto tanken (nicht auf meine kosten) und hab dann eben was für mich bei der tanke geholt.
auch ein neuer Fakt. Aber wenn du das Firmenauto mit deiner Karte betankst kann dir auch keiner helfen denn so etwas macht man nicht.

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 14:17:04Soll ich die stellungnahme nach der von dir verlinkten vorlage jetzt noch zusätzlich 1zu1 einreichen?
Wenn du sie gelesen hast und jetzt noch nachfragen musst würde ich das mit Ja beantworten. Natürlich mit einem entsprechenden Anschreiben.Der Unterschied zwischen beiden Schreiben ist kja eindeutig und das was dir das Jc danach geschrieben hat gehört dann eben mit so einem Schreiben beantwortet. Also dem JC gegenüber nicht mehr ganz so freundlich.
Und Nein nicht eins zu eins sondern auf deinen Fall angepasst mit deinen Fakten und den Anforderungen des JCers.

MfG FN
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Justusjonas

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09Sei mal nicht so empfindlich bei Menschen die dir helfen wollen und aggressiv ist ganz was anderes.
Du möchtest mir also vorschreiben wie ich zu empfinden habe? Du reagierst doch grade genauso empfindlich also kann ich das nur zurück geben.
Ich antworte hier wie es mir in meinem zustand möglich ist, mehr geht nicht!

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09Die Netiquette gilt für alle besonders die Hilfesuchenden.
Gleichberechtigung sieht anders aus... Wenn hilfesuchende eh schon verzweifelt und am ende ihrer kräfte sind ist empathie nötig, sonst sucht man sich erst gar keine hilfe mehr.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09auch ein neuer Fakt. Aber wenn du das Firmenauto mit deiner Karte betankst kann dir auch keiner helfen denn so etwas macht man nicht.
Das hab ich doch gar nicht geschrieben!  :wand: Ich war tanken mit der tankkarte der firma und hab dann mit meiner karte was für mich gekauft.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juni 2023, 14:41:09Warum nicht gleich und natürlich impliziert ersteres eine Frage.
Dann haben wir ein unterschiedliches verständnis dafür was eine frage ist.

Ich merk aber ich komm um die suche nach einer rechtlichen beratung nicht drumrum wenn das richtig laufen soll.
Diese ganze rechtliche formuliererei ist mir zu hoch, blick da nicht mehr durch und hab auch keinen nerv mehr dazu es zu versuchen.

Fettnäpfchen

Justusjonas

Zitat von: Justusjonas am 18. Juni 2023, 15:06:42Ich merk aber ich komm um die suche nach einer rechtlichen beratung nicht drumrum wenn das richtig laufen soll.
Diese ganze rechtliche formuliererei ist mir zu hoch, blick da nicht mehr durch und hab auch keinen nerv mehr dazu es zu versuchen.
Das ist das Beste in deiner Situation. Viel Erfolg!

MfG FN
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