Wird ein Inflationsausgleich vom Arbeitgeber beim Bürgergeld angerechnet?

Begonnen von Sharky, 07. August 2023, 19:12:01

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Sharky

Hallo,in der letzten Woche teilte uns unser AG mit, das er an alle Mitarbeiter einmalig einen Inflationsausgleich zahlen wird.
Die Höhe des Betrages wird nach dem Stundenumfang des Arbeitsvertrages ausgezahlt!
Z.B. Bei Vollzeit 3000 €
Ich habe eine 60% Stelle, also müssten es 1800 € sein.

Meine Frage, wird diese Zahlung beim Bürgergeld, also als Einkommen gerechnet?
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Rettungsfuzzy

Mann möge mich gerne berichtigen, aber ich fürchte Ja! - Das wird Gehalt, ggf. sonstiges vorrangiges Einkommen sein...
Nur den Freibetrag nach den geltenden Regeln darfst du behalten. Alles andere wird abgezogen/einbehalten.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Sharky

Zitat von: Rettungsfuzzy am 07. August 2023, 19:41:13Mann möge mich gerne berichtigen, aber ich fürchte Ja! - Das wird Gehalt, ggf. sonstiges vorrangiges Einkommen sein...
Nur den Freibetrag nach den geltenden Regeln darfst du behalten. Alles andere wird abgezogen/einbehalten.

LG RF

Habe bei Dr. Google zwei Infos zu meiner Frage gefunden, aber was im lieben Netz steht, stimmt ja auch nicht immer.

Keine Anrechnung bei Bügergeld Aufstockern
Sollten die Arbeitgeber bei diesen Beschäftigten auch die Inflationsausgleichsprämie auszahlen, erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld.20.01.2023


Inflationsprämie bzw. Inflationsausgleichsprämie, die erwerbstätige Bezieher von Bürgergeld von ihrem Arbeitgeber erhalten, wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.31.07.2023

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Intelligenten voller Zweifel sind!

180

https://www.hartziv.org/news/20230720-3-000-euro-inflationspraemie-beim-buergergeld-nicht-anrechenbar/

Manchmal geschehen Wunder und das Sozialgesetzbuch ist sozial und nicht nur asozial:
Das Geld darf nicht angerechnet werden. Wenn das eine kleine Firma ist, dann besprich mit dem Chef, dass er bei dir die 3000€ voll ausreizt (Gehaltserhöhung, Sonderzahlungen, usw.), statt dir Gelder "normal" zu zahlen.  :cool:

Bodoballermann

Wichtig ist es das es eindeutig als Inflationsausgleich gekennzeichnet ist dann wird es auch nicht angerechnet
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

Sharky

Das mit dem Wort "Inflationsausgleich" oder wenigstens Sonderzahlung auf meiner Abrechnung, müßte ich mit dem Lohnbüro besprechen, ob mgl.!

Kleine Firma, und mit dem Chef persönlich können wir bei einem Personalstand von ca. 3200 Leuten nicht so ganz.

Aber mit der Verwaltung bin ich ganz zuversichtlich, das es machbar ist, dem Kind den passenden Namen zu geben.
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