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Abgetrennt von "Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?"

Begonnen von Limoflasche, 10. Dezember 2023, 14:48:25

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Limoflasche

Ausgangspost

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11@Limoflasche (sry an Zara für das Threadfremde)
Solltest du für dein langes Klageverfahren einen Anwalt haben, dann wäre sein Job zumindest in einer Hinsicht zu kritisieren.

Habe ich getan. Mehrfach. Ich bin durch die Masse an Verfahren an zwei unterschiedliche Anwälte gekommen.
Ich habe schon mehrfach darum gebeten, die offenen Verfahren zu prüfen und entsprechende Rügen zu erteilen aufgrund der langen Verfahrensdauern. Haben sie nicht gemacht.
Ich habe dann - leider erst nach Abschluss dreier Verfahren - Rüge erteilt bezüglich der langen Dauer. Das Gericht hat dies zurückgewiesen und dann Schadensersatz verweigert, da ich nicht vorher schon gerügt hätte. Das wäre jedoch notwendig gewesen.

Für ein weiteres Verfahren "entschuldigte" sich das Sozialgericht, aber auch hier gäbe es keinen Schadensersatz.

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11Die Untätigkeit des Gerichts erfordert eigentlich eine Rüge der Länge der Verfahrensdauer. Erfolgt dieser Rüge korrekt und enthält z.B. Verfahrens-fördernde Hinweise, berechtigt dies den Anspruch auf Schadensersatz. Das BSG geht im Regelfall von einer Überlänge aus, wenn das Verfahren länger als 12 Monate dauert. Die Rüge muss vor Abschluss des Verfahrens erteilt und spätestens 6 Monate nach Ende des Verfahrens Klage auf Entschädigung geklagt werden (Geht beim LSG). In deinem Fall wäre also zu prüfen ob das PKH-Verfahren isoliert betrachtet werden muss, dann wäre die Entschädigung nicht mehr möglich. Grundsätzlich stehen einem für jeden Monat 100 € zu, was bei 54 (54-12=42) 4200,- € wären. Unabhängig ob das Verfahren erfolgreich war oder nicht.

Das Urteil ist mir bekannt. Führte aber nicht zum Erfolg.
Für das genannte Verfahren habe ich nun Rüge erteilt, mal sehen, ob und wie das Sozialgericht reagiert.

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11Die SB hat keine rechtliche Grundlage, deinen Antrag auf Weiterbewilligung nicht zu bearbeiten.
Irgendwelches Geld abziehen geht ebenfalls nicht.
Daher bin ich für eine nachhaltige Lösung. Die Beschwerde alleine bedeutet Mehrarbeit für die SB. Ist die Beschwerde sachlich formuliert und begründet, gibt es hier auch erst einmal keinen Grund dich als Querulantin abzustempeln. Drückst du in der Beschwerde noch dazu deine Sorge aus, dass dein Antrag auf Weiterbewilligung jetzt mutwillig verzögert wird, dann bestätigt die SB ja genau dies, wenn sie den Antrag nicht bearbeitet.

Stimme ich zu. Aber, Stichwort: Mobbing.
Wenn die das wollen, dann machen die das. Ich habe das einige Mal selbst erlebt. Beschwerden verlaufen im Sand. Wenn Behörden gegen eine Behörde ermitteln sollen, dann geschieht das bestenfalls halbherzig. Ich habe in noch keinem Fall erlebt, dass eine Beschwerde irgend eine Veränderung gebracht hätte.
Ich stehe bei meinem Jobcenter auf der Abschussliste und kann faktisch nichts dagegen tun.

Im nächsten Schritt werde ich einfach mal Strafanzeige erstatten. Aber ich schreibe das gleich hier und jetzt: Die Staatsanwaltschaft wird antworten, dass sie dafür nicht zuständig ist und deshalb kein Ermittlungsverfahren aufnehmen wird.

Dabei geht es um so Belanglosigkeiten, dass schriftlich dokumentiert das Gericht angelogen wird, Entscheidungen aufgrund bloßer Mutmaßungen völlig willkürlich getroffen werden und so weiter. Ich habe es im Thread von Zara in meinen Beispielen umschrieben.

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11Ich finde eine Sache gerade aber auch seltsam. Mir ist eigentlich nur bekannt, dass Fachabteilungen die EKS etc. isoliert prüfen und der normalen Leistungsabteilungen dann ihr Ergebnis zukommen lassen. Macht die SB da ja beides zusammen?

An dieser Stelle wird es bei mir so richtig "geil".
Ich bin im "Power-Vermittlungsteam". Dieses Powerteam soll mich power-vermitteln, weil ich laut Aussage sofort vermittelbar wäre. Seit Mitte 2019 soll mein gesundheitlicher Zustand überprüft werden, da bei mir zahlreiche Behinderungen und gesundheitliche Einschränkungen unverfehlbar äußerlich erkennbar, anhängig sind. Nun, dann kam Corona. Inzwischen haben wir Dezember 2023. Der medizinische Dienst (aka Amtsarzt) verweigerte eine Untersuchung mit der Begründung, dass sie aufgrund meiner zahlreichen gesundheitlichen Beschwerden sich nicht in der Lage sehen, eine derart umfangreiche Fleischbeschau (huch, sorry für die Wortwahl) vorzunehmen.
Medizinische Dokumente seien nicht auffindbar und nicht zu bekommen (trotz Schweigepflichtsentbindung, die ich abgegeben habe). Ich habe dann selbst recherchiert und ja, meine medizinischen Unterlagen sind wohl tatsächlich entschwunden. Man könnte sagen "verschlampt". Der damalige Arzt ist verstorben und laut Ärztekammer werden die Unterlagen dann irgendwo zentral aufbewahrt, wenn kein neuer Arzt die Praxis übernimmt. Und da scheint es Probleme gegeben zu haben, die Unterlagen sind weg.

Das Sozialgericht gibt nun mir die Schuld und sagt, ich müsse mich gefälligst darum kümmern, mein Fleisch korrekt bewerten zu lassen. Wie das gehen soll, weiß ich allerdings nicht. Denn wenn selbst der medizinische nicht an Unterlagen herankommt, wie soll ich es dann tun? Ich habe es getan und bekam die Antwort: "Nö, sind weg.".

Das geht nun schon 5 Jahre lang.
Parallel dazu hat mir der Sachbearbeiter im Jobcenter IMMER WIEDER wiederholt mitgeteilt, ich soll meine Selbständigkeit weiterführen.

Für die Bearbeitung der Unterlagen ist aber die Leistungsabteilung zuständig. Und die dreht das ganze auf den Kopf und sagt: "Sie sind arbeitslos." "Sie sind nur nebenberuflich selbständig." und streicht mit dieser Begründung unter anderem den größten Teil all meiner Betriebsausgaben und rechnet die Betriebseinnahmen jedoch zu 100% als Einkommen an.

Beschwerden liefen ins Leere, selbst der Berliner Senat kann hier kein Fehlverhalten erkennen. Ich hatte eine Petition eingereicht, diese kam zu dem Ergebnis, dass ich doch mit dem Jobcenter reden solle, es sei kein Verstoß erkennbar.

Zitat von: Jimmy Neutron am 10. Dezember 2023, 11:30:11Mit einer Sache, die @Limoflasche geschrieben hat, gehe ich nicht ganz konform. Das ist die Sache mit den vielen Unterlagen in Papierform einreichen. Dies produziert nicht nur immense Kosten, sondern ist auch eine immense Arbeit. Eigentlich sind die Kosten auch nicht über die EKS abziehbar, da es keine Betriebskosten sind, sondern Kosten des Verwaltungsverfahrens. Verwaltungsverfahren im Sozialrecht sind aber kostenfrei für den Antragssteller. Ich weiß, dass es durchaus geduldet wird. Nur fehlt letztendlich auch der Nachweis, für die einzelnen Belege, dass diese eingereicht wurden. Ein PDF-Dokument bietet da eine ganz andere Grundlage. Außerdem kann man die PDF-Datei ja auch noch mit Inhaltsangabe und Punkten versehen. Auch bei der EKS und den Belegen gilt. m.E. den SB in ihrer Arbeit zu lenken, sodass sie gar nicht erst was zum Meckern haben und gerade bei Nachzahlungen eine schnelle und vor allem fehlerfreie Arbeit zu ermöglichen.

Ich gebe Dir recht.
Aber eine Kostenerstattung habe ich nie erhalten.
Anekdote dazu:
Ich hatte vor einigen Jahren ein Gerichtsverfahren, das ich vollumfänglich gewonnen habe. Im Beschluss stand, dass die Auslagen zu 100% vom Jobcenter zu erstatten sind. Ich habe einen popligen Betrag von 11,00 Euro in Rechnung gestellt, im Großen und Ganzen waren das die Portokosten. Bekommen habe ich 3,60 Euro vom Jobcenter. Den Rest haben sie gestrichen. Ich habe dann nicht erneut dagegen geklagt. Aber so siehts aus.

Das Jobcenter sagte mir damals, ich könne die Kosten in der EKS als betriebliche Ausgabe geltend machen. Das wurde in der Tat bislang "akzeptiert". Zumindest wurde mir noch nicht als Ausgabe gestrichen, wenn ich Papier oder Toner gekauft habe. Korrekt ist das nicht, denn wie Du schreibst, sind solche Verwaltungsverfahren eigentlich für den Leistungsempfänger kostenneutral zu halten. Ich kenne aber keinen einzigen Fall, in dem das Jobcenter die Kosten für die Erstellung einer vorläufigen oder abschließenden EKS übernommen hätte.

Das Gleiche gilt doch auch bei Weiterbewilligungsanträgen. Schon alleine, wenn jemand 30 Seiten Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreichen muss. Hat da jemals jemand eine Kostenerstattung erhalten? Ist mir nicht bekannt. Das zahlen die Betroffenen stets aus der eigenen Tasche. Inkl. Porto, das in vielen Fällen nicht wenig ist. Vor allem dann, wenn man seine Pappenheimer kennt im Jobcenter und alles per Einschreiben schicken muss, weil sonst die Unterlagen nicht ankommen.

Persönliche Abgabe geht auch nicht immer bzw. verbrennt auch zu viel Zeit. Ich kann nur für jeden Brief 4 Stunden aufwenden, um ins Jobcenter zu fahren, dort zu warten, den Brief dort abzugeben und wieder nach Hause zu fahren. Zumal jede Fahrt auch extra kostet und das Sozialticket... naja, das ist ein anderes Thema. Siehe Berlin und "Berechtigungsnachweis", war ja schon mehrfach auch auf gegen-hartz. Ich habe meine VBB-Kundenkarte vor wenigen Tagen erhalten, glaub es war ein Nikolausgeschenk zum 6.12. ... der Bewilligungszeitraum läuft seit September. An mir lags nicht, der QR-Code (Berechtigungsnachweis) kam einfach nicht. Trotz mehrfacher Nachfragen.

Und digitale Abgabe:
1. Ich möchte NICHT, dass das Jobcenter Kenntnis von meinen email-Adressen erlangt. Ich möchte nicht, dass mich diese Sachbearbeiter auch noch per Mails zeitnah mobben können. Mir reicht schon das Mobbing bei Vorsprachen und in Briefen.
2. Ein Dokument mit allen Kontoauszügen, Ausgangs- und Eingangsechnungen hat bei mir rund 300mb. Wie soll ich diese Menge übermitteln? Per email geht nicht, per jobcenter.digital (lehne ich ebenfalls ab) geht nicht und vor Ort können und dürfen sie derartige Daten nicht einlesen.

Was hilft mir also ein PDF (lokal bei mir habe ich alles digital), wenn die Behörde das nicht verarbeiten kann bzw. sich querstellt und nicht verarbeiten will?

Letztlich bleibt die Frage nach dem Datenschutz:

3. Die Übermittlung per email ist nicht sicher. Von Verschlüsselung hat man in der Behörde sowieso nichts gehört. am Ende landen dann meine betrieblichen Daten im Darknet? Wer gewährleistet mir, dass das nicht passiert? Wenn mir die Daten abhanden kommen, kann ich mir selbst in den Hintern treten. Wenn ich meine Daten aber auf Reise schicke, habe ich die gesamte Kontrolle darüber verloren. Im Schadensfall bin ich jedoch haftbar, ich führe ein Unternehmen. Das sind Kundendaten, das sind Lieferantendaten, das sind meine Kontodaten, Kreditkartendaten und so weiter.

Jimmy Neutron

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:48:25Dabei geht es um so Belanglosigkeiten, dass schriftlich dokumentiert das Gericht angelogen wird, Entscheidungen aufgrund bloßer Mutmaßungen völlig willkürlich getroffen werden und so weiter. Ich habe es im Thread von Zara in meinen Beispielen umschrieben.
Der Vortrag eines unwahren Sachverhalts kann einen versuchten Prozessbetrug begründen und ist alles andere als eine Belanglosigkeit und durchaus strafrechtlich relevant.

Deine Fleischbeschau müsste man auch anders herangehen. Ich denke, dass es sich da sowohl die Behörde als auch das Sozialgericht recht einfach gemacht haben.

Ich selbst habe bereits erlebt, dass eine Beschwerde zum Erfolg geführt hat. Habe selbst einmal eine Beschwerde gegen einen Leiter eines Jobcenters gestellt, weil er die Zustimmung zu einer Maßnahme verweigert hatte. Natürlich heißt es in der Regel "Fristlos und Fruchtlos". Die Sache mit den Beschwerde ist aber auch, dass man interne Arbeit macht. Korrekt und sachlich begründet, ist die problematisch.
Nimm doch in deinem Fall das Jobcenter in die Beratungspflicht. Sachliche und richtig formulierte Fragen zwingen das Jobcenter, dir die Rechtsgrundlage gegen die eigene Handlungsweise zu liefern. Die Beratungspflicht ist eigentlich eine solch heftige Waffe bis hin zur Leistungsklage, sollten die Beratung nicht erfolgen. Die Beratung durch die Behörde selber wird viel zu selten bis überhaupt nicht eingefordert. Genau so erreicht man aber auch in der Zukunft eine korrekte Bearbeitung der eigenen Sache.

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:48:25Das Jobcenter sagte mir damals, ich könne die Kosten in der EKS als betriebliche Ausgabe geltend machen.
Was aber nicht Sinn der Sache und zudem unzulässig ist.

Zitat von: Limoflasche am 10. Dezember 2023, 14:48:25Das Gleiche gilt doch auch bei Weiterbewilligungsanträgen. Schon alleine, wenn jemand 30 Seiten Kontoauszüge der letzten 3 Monate einreichen muss. Hat da jemals jemand eine Kostenerstattung erhalten? Ist mir nicht bekannt. Das zahlen die Betroffenen stets aus der eigenen Tasche. Inkl. Porto, das in vielen Fällen nicht wenig ist. Vor allem dann, wenn man seine Pappenheimer kennt im Jobcenter und alles per Einschreiben schicken muss, weil sonst die Unterlagen nicht ankommen.
Ist eine Grundsatzdiskussion. Auch hier hilft natürlich in erster Linie die Beratungspflicht des Jobcenters. Hierbei handelt es sich dabei aber tatsächlich auch um Antragssteller die erstens nichts von ihren Rechten wissen, es ihnen egal ist oder aber auch dem Druck nicht gewachsen sind etc..

Die Übermittlung der Kontoauszüge per E-Mail sollte aber das kleinste Problem sein.
Die Tatsache, dass eine solche E-Mail zum Jobcenter abgefangen wird, würde ich jetzt erst einmal als sehr gering einschätzen. Du kannst aber auch die PDF-Datei mit einem Passwort zum Öffnen versehen und das Passwort in einer zweiten Mail übermitteln.

Was die E-Mail-Adresse angeht, kannst du eine zweite Mail anlegen für die Übermittlung an das Jobcenter. Natürlich kannst du die Kommunikation auf einseitige Weise reduzieren. Nur weil du eine Mail schreibst, bedeutet dies nicht automatisch, dass das JC darauf grundsätzlich kommunizieren darf.

Die Übermittlung deiner Betriebsdaten würde ich nur über eine Cloud oder Datenträger (USB-Stick) vornehmen.



Limoflasche

Zitat von: september23 am 29. Dezember 2023, 12:22:43
Zitat von: Limoflasche am 29. Dezember 2023, 11:46:01Hallo Zara,

ich kann den Frust mehr als verstehen. Du steckst in einer ähnlichen Situation wie ich. Das Jobcenter streicht mir Betriebsausgaben (rückwirkend bis 2015) und zusammengerechnet kommen da etwas um die 20.000 Euro zusammen, die ich erstatten soll, weil ich einer Arbeit nachgegangen bin.
nein, nicht weil Du einer Arbeit nachgegangen bist, sondern weil Du Betriebsausgaben geltend gemacht hast, die nicht anerkennungsfähig waren. Aber fragwürdig ist, dass das so lange rückwirkend geht. Da hat man ja nie Planungssicherheit. :scratch: 


Zitat von: Limoflasche am 29. Dezember 2023, 11:46:01Der Erstattungsbescheid ist sicher von der Inkassostelle Recklinghausen. Schreibe denen einen Brief und weise auf das laufende Widerspruchsverfahren hin und der Tatsache, dass Du bei Zurückweisung gegen den Widerspruchsbescheid Klage einreichen wirst. Weise auch darauf hin, dass Dein Jobcenter ganz offenkundig nicht in der Lage ist, diese Tatsachen auch der Inkassostelle Recklinghausen mitzuteilen und Du für die Inkompetenz Deines Jobcenters nicht geschädigt werden kannst.

Ich würde auch tatsächlich sehr scharfe Formulierungen verwenden, die Zeit der Freundlichkeiten ist vorbei.
ich würde immer empfehlen sachlich zu bleiben, egal wie sehr es einen ärgert. Mit Unsachlichkeit erreicht man nichts.

Zitat von: Limoflasche am 29. Dezember 2023, 11:46:01Für mich ist das alles nachvollziehbar. Ich habe den nächsten Tanz vor dem Sozialgericht am 17. Januar bei noch ca. 8 weiteren ausstehenden Verfahren. Dazu die Berufungsverfahrungen. Sollte ich verlieren, habe ich 20.000 Euro Schulden, weil ich einer selbständigen Arbeit nachgegangen bin. Ich erfahre 2023 bzw. 2024, dass meine Arbeit im Jahr 2015 und später scheinbar "falsch" war, wobei mit meine Umsätze voll angerechnet werden, die daraus entstandenen Kosten jedoch nicht.
kann jedem Selbstständigen passieren, nur dass dann das Finanzamt die "Rückzahlung" fordert.


1)
Nein.
Das bewegt sich (wie bei Zara auch, denn da werden lt. Bescheid 0 Euro Betriebsausgaben anerkannt) auf einem Niveau, das mehr als nur fragwürdig ist.

Das bewegt sich auf dem Level:
Der Bäcker backt Brot und verkauft dies. Die Anschaffung des Ofens mindert jedoch nicht den Umsatz.
oder
Der Bäcker backt Brot und verkauft dies. Die Zutaten Mehl, Wasser und Strom mindern jedoch nicht den Umsatz.

Und eben nicht:
Der Bäcker least einen Ferrari, da er diesen zur Repräsentationszwecken benötigt.
Das wäre dann in der Tat unangemessen.

Die Streichung grundlegender Kosten der Selbständigkeit sind jedoch nicht diskutabel.

Wir reden hier eben gerade nicht mehr davon, ob man darüber diskutieren könnte, ob eine Ausgabe nun notwendig war oder nicht, sondern es wird einfach so dargestellt, als würde der Umsatz aus der Luft und der Liebe generiert und alle damit verbundenen Kosten sind "privat" zu bezahlen. Wo nochmal im Regelsatz steht der Anteil "privatisierte Kosten aus selbständiger Tätigkeit"? Ich habe dazu im Regelsatz leider keinen Posten gefunden.


2)
Wer verhält sich denn unsachlich?
Im vorliegenden Fall bei Zara (und auch bei mir und vermutlich vielen anderen) geht es um nichts geringeres als die bloße Existenz. Hier sollen Menschen in Schulden getrieben werden, weil sie einer Arbeit nachgegangen sind. Hätten sie nichts gemacht und den ganzen Tag mit dem Finger auf der Fernbedienung gekreiselt, wäre ihnen nichts passiert. Sie hätten die volle Leistung bekommen und Ruhe gehabt.
Aber eben weil diese Menschen Engagement zeigen und eben nicht den Finger über der Fernbedienung kreiseln lassen wollen, werden sie schikaniert und gemobbt. Für meine Begriffe ist das ein strafbares Verhalten, das natürlich niemals verfolgt wird. Denn Behörden haben eher keine Ermittlungen zu befürchten.
Sie sollen, gemäß Bescheid, sogar bis weit unter das Existenzminimum gedrückt werden, im Fall von Zara sind das 0 Euro Miete und 0 Euro Regelsatz.

Die eingereichte EKS gibt das jedenfalls nicht her.

Ich habe kein Problem damit, Leistungen zu erstatten, wenn sie gemäß Bescheid ordnungsgemäß berechnet wurden. Wenn der Bescheid jedoch, wie festgestellt, grob rechtswidrig ist, dann muss das irgendwann Konsequenzen für die Behörde haben. Abmahnung von Mitarbeitern, Entlassungen oder bei strafbaren Verhalten muss eben auch das Strafgericht ran. Aber ich träume.


3)
Nein.
Nur, wenn sie sich absolut doof verhalten und nicht nachdenken. Ich bin seit vielen Jahren selbständig und reiche jedes Jahr meine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt ein. Es gab bisher in keinem einzigen Fall Probleme. Nicht einmal Nachfragen von Seiten des Finanzamtes. Das ging sogar schon soweit, dass mein Geschäftspartner sogar eine Steuerprüfung bekam, weil das Jobcenter der Ansicht war, wir würden betrügerisch handeln. Nun, das Finanzamt prüfte sämtliche Unterlagen und Konten aus dem Gewerbebetrieb und stellte fest, dass die Buchhaltung einwandfrei und sauber geführt ist. Ergebnis der Steuerprüfung: Ohne Beanstandung.

Ich habe das Finanzamt bislang als sehr konstruktiv empfunden, was ich vom Jobcenter mit seinem destruktiven Verhalten eher nicht behaupten kann.