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Erstantrag Grundsicherung im Alter

Begonnen von Lilie, 05. März 2024, 14:18:06

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Lilie

Hallo miteinander,
mir wurde zum 01.04.2024die volle EM Rente bewilligt. Derzeit beziehe ich Bürgergeld. Das JC erteilte zum 01.04. den Aufhebungsbescheid. Antrag auf Grundsicherung im Alter kann erst am 11.03. gestellt werden das persönliche Vorsprache verlangt wird. Öffnungszeiten sind nur Montag und Freitag.

Mir wurde bereits gesagt das die Bearbeitung wahrscheinlich nicht zum 01.04. erfolgen kann. Auch Darlehensantrag könne so schnell nicht bearbeitet werden.

Um am 01.04. nicht völlig mittellos dazustehen kann ich auch ein Darlehen beim JC beantragen? Dort bin ich bekannt und die Bearbeitung geht deutlich schneller.

Ich würde mich freuen wenn hier jemand von euch einen Rat weiß.

Liebe Grüße

Bundspecht

Normalerweise erhältst Du bei voller EM Rente kein Bügergeld mehr. Sprich Du hast dann nichts mehr mit dem JC zu tun.

Ergo würdest Du auch kein Darlehn vom JC bekommen.

Wir sind gerade in einer ähnlichen Situation, nur das meine Frau eine "Arbeitsmarkt Rente" bekommen hat . Sprich eine voll EM Rente, aber weiterhin beim JC ist.

Auch wir mussten zur Überbrückung ein Darlehn beantragen. Das ging tatsächlich innerhalb eines Tages ....

Darum kann ich nicht verstehen, dass es nicht möglich sein soll in der Zeit vom 11.03-01.04 einen Darrlehns Antrag zu bearbeiten (auch wenn es nicht das JC ist )
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kopfbahnhof

Zitat von: Lilie am 05. März 2024, 14:18:06mir wurde zum 01.04.2024die volle EM Rente bewilligt.
Somit ist dein JC ab diesem Tag komplett raus.

Versuchen kann man es, aber sieht eher schlecht aus vom JC noch was zu bekommen.

Sheherazade

Zitat von: Lilie am 05. März 2024, 14:18:06Antrag auf Grundsicherung im Alter kann erst am 11.03. gestellt werden das persönliche Vorsprache verlangt wird.

Du hast doch schon Anfang Februar die Antragsunterlagen erhalten, steht jedenfalls hier
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 05. März 2024, 17:23:37Du hast doch schon Anfang Februar die Antragsunterlagen erhalten, steht jedenfalls hier

Wenn ich das richtig gelesen habe aber schon 2022, und das waren wohl die Unterlagen um die EM Rente überhaupt zu beantragen.

Nun scheint es ja so, das der TE die beantrage EM Rente zum 1. April bewilligt wurde, und das JC natürlich dann nicht mehr zuständig ist.

Dennoch kann ich es nicht verstehen, dass man es nicht schaffen kann oder will, innerhalb von gut drei Wochen über ein Überbrückungs Darlehn zu entscheiden .....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Lilie

Danke für eure schnellen Antworten!
@Bundspecht:ja, richtig. Das war 2022. Der Antrag auf Rente wurde damals abgelehnt. Jetzt wieder alles auf Anfang.

Zur Erklärung: Ich lebe in Berlin. Sämtliche Sozialämter sind hier völkig überlastet. Es soll teilweise Monate dauern bis zur endgültigen Bearbeitung. Tel. Rat der SB: ich könne doch mit dem Vermieter reden das es kurzfristig zu Unregelmäßigkeiten kommt. Aber irgendwann würde ich ja wieder zahlen. Fakt ist ohne Darlehen bin ich am 01.04. mittellos.

Falls ihr euch fragt warum ich nicht Freitag hingehe, da ist hier Feiertag.

Eine Frage noch zu Kontoauszügen: In den Hinweisen stehf man dürfe nur schwärzen wenn es um Politische oder religiöse Inhalte geht. Ist das richtig?

Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 05. März 2024, 18:10:24Wenn ich das richtig gelesen habe aber schon 2022

Jepp, da habe ich mal wieder nicht richtig gelesen.

@ Lilie: Ist die bewilligte EM-Rente denn so extrem niedrig bzw. brauchst du auch in den Monaten nach April noch ergänzende Grundsicherung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Lilie am 05. März 2024, 18:24:19Tel. Rat der SB: ich könne doch mit dem Vermieter reden das es kurzfristig zu Unregelmäßigkeiten

Die sind lustig !!!  :wand: 


Es ist ja nicht "nur" die Miete, es kommen ja auch noch Strom und andere "Unkosten" dazu ....

und dann hat man noch nicht mal Lebensmittel eingekauft !

Zitat von: Sheherazade am 05. März 2024, 18:52:05Ist die bewilligte EM-Rente denn so extrem niedrig bzw. brauchst du auch in den Monaten nach April noch ergänzende Grundsicherung?

Naja , selbst wenn nicht, löst es das Problem mit dem einen Monat ohne Geld nicht. Das ist echt saudämlich gelöst !

Zitat von: Lilie am 05. März 2024, 18:24:19Fakt ist ohne Darlehen bin ich am 01.04. mittellos.

Und das Darlehn müsste ja so hoch sein, wie das was der TE vom JC bekommen hat
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Lilie

Ja, ich werde dauerhaft ergänzende Grusi brauchen. Selbst wenn es nur für 1 Monat wäre... wie Bundspecht schon exakt richtig beschreibt.

Ottokar

Die Antragstellung auf Leistungen des SGB XII setzt keine persönliche Vorsprache voraus!
Die Antragsformulare gibt es Online: ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und nebst den kopierten Nachweisen einreichen.

Du kannst unter Berufung auf § 43 SGB I beim JC beantragen, die Leistung vorläufig weiter zu zahlen.
Wird das abgelehnt, oder alternativ, kannst du beim Sozialamt einen Vorschuss i.H. der zustehenden Leistung beantragen.
Klappt nichts davon, kannst du am 01.04.2024 beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Sozialamt zur vorläufigen Zahlung deiner Grundsicherung zu verurteilen.

BTW ... volle Erwerbsminderungsrente bedeutet nicht automatisch keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII.
Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII hat nur, wer dauerhaft voll erwerbsmindert ist.
Wer voll erwerbsmindert ist, aber nicht auf Dauer, sondern befristet, der hat nur Anspruch auf Sozialhilfe nach SGB XII - außer er lebt in Bedarfsgemeinschaft mit einer bürgergeldberechtigten Person, dann hat der stattdessen Anspruch auf  Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 S. 2 SGB II.
Wer teilweise erwerbsmindert ist, aber Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, die sog. Arbeitsmarktrente, hat weiterhin Anspruch auf Bürgergeld, da er weiterhin i.S.d. § 8 SGB II erwerbsfähig ist.
Auf welche Sozialleistung man Anspruch hat, hängt somit davon ab, ob man teilweise oder voll erwerbsmindert ist, ob diese Feststellung befristet oder von Dauer ist, sowie davon, ob man in Bedarfsgemeinschaft mit einer bürgergeldberechtigten Person lebt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bundspecht

Zitat von: Ottokar am 06. März 2024, 16:45:02Anspruch auf Grundsicherung nach dem 4. Kap. SGB XII hat nur, wer dauerhaft voll erwerbsmindert ist.

nachdem was die TE schrieb....

Zitat von: Lilie am 05. März 2024, 14:18:06mir wurde zum 01.04.2024die volle EM Rente bewilligt

bin ich davon ausgegangen, da die TE ja auch dementsprechend noch einen Antrag auf Grundsicherung stellen wollte/wird.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Lilie

Nochmals vielen Dank für eure Antworten!  :smile:

Mir wurde volle EM Rente unbefristet bis zum Eintritt in die Altersrente bewilligt.
Sie ist so niedrig das ergänzende Grusi erforderlich ist. Wohngeld wäre ca 100 € weniger als Grusi.
Mir wurde gesagt zumindest der Antrag müsse persönlich abgegeben werden wegen der originalen Unterschrift. Alles andere könnte ich per Email schicken aaber" dann muss ich das alles ausdrucken und dann dauerts länger." Alles muss wohl händisch in die Akte geheftet werden. Ist ja nicht schlimm. Ich bringe einfach alles fertig in Kopie hin.
Wichtiger ist das Darlehen. Dem Antrag beigefügt ist bereits ein Antragsformular dafür. Aufgrund der bereits angedeuteten Bearbeitungszeit überlege ich ob ich mir meine kleine Riester-Rente auszahlen lassen sollte. Rückkaufswert 1.500€, sonst monatl. Auszahlung ca. 6 €. Aber zählt dann das als anrechenbares Vermögen?
Ich überlege halt verzweifelt wie ich diesen einen Monat hinkriegen kann.

Liebe Grüße

Ottokar

Zitat von: Lilie am 07. März 2024, 19:35:52Mir wurde gesagt zumindest der Antrag müsse persönlich abgegeben werden wegen der originalen Unterschrift.
Das ist, mit Verlaub, großer Blödsinn.
Ob man den Antrag persönlich abgibt oder nicht, die Unterschrift ist so oder so drauf.

Zitat von: Lilie am 07. März 2024, 19:35:52Aufgrund der bereits angedeuteten Bearbeitungszeit überlege ich ob ich mir meine kleine Riester-Rente auszahlen lassen sollte. Rückkaufswert 1.500€, sonst monatl. Auszahlung ca. 6 €. Aber zählt dann das als anrechenbares Vermögen?
Da du offenbar kein Vermögen hast, im SGB XII darfst du mittlerweile 10.000 Euro haben, würde ich hier tatsächlich zu einer Auszahlung raten.
Die 6€ monatliche Rente bringt dir gar nichts. Und mit der Auszahlung der 1.500€ musst du wenigstens kein Darlehen beantragen, um die Bedarfslücke bis zur Rentenzahlung am Monatsende zu überbrücken, und hast von dem Rest noch was.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Lilie