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Bürgergeld-Empfänger sollen Jobs mit längerem Arbeitsweg annehmen

Begonnen von Zatoo, 07. Juli 2024, 03:37:44

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Ronald BW

Was für ein Risiko, was soll da passieren?
Richtig nichts.
Wenn du in einer Firma bereits arbeitest und wirst versetzt.
Wenn sich der Weg von 500m auf 14km verlängert kann dich keiner zwingen mit dem PKW zu kommen.
Bei mir war das mal der Fall, ich konnte dann bestimmte Aufgaben nicht mehr übernehmen,
und die wussten genau das ich ein Fahrzeug hatte.Ich habe den Zug genommen.
7:00 konnte ich da sein um 4:00 eben nicht.

NRWMaster

Mag sein aber wie das Jobcenter/Die Gerichte sowas sehen steht auf einen anderen PBlatt

new

Das würde mich jetzt aber auch mal interessieren. Bin fast schon froh, kein Auto dauerhaft zur Verfügung zu haben. Die unfreundliche JC Frau hat von mir auch verlangt, mit dem Fahrrad zum Job zu fahren. Schichtarbeit, auch bei Wind und Wetter, als Frau allein an der Kreisstrasse entlang. Gesamt so 20 Kilometer.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: NRWMaster am 09. Juli 2024, 14:54:39Mag sein aber wie das Jobcenter/Die Gerichte sowas sehen steht auf einen anderen PBlatt


Ich weise darauf hin, dass mein Auto älter ist und ich auch kein Geld für schnelle Reparaturen oder ggf Leihwagen habe und ich deshalb nicht zuverlässig sagen kann, ich kann einen Job annehmen, der ausschließlich mit dem Auto zu erreichen ist.

Es gibt auch gerade Frauen, die keine Autobahn fahren. Verstehe ich zwar nicht, aber ich kenne solche. Da kann einen auch niemand zwingen.

Solange das Auto "Privatvergnügen" bleibt und das JC keinerlei Unterstützung o. ä. gewährt, denke ich, werden die Gerichte einen auch nicht dazu zwingen können. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ronald BW

Es genügt zu sagen ich habe kein Auto um damit zur Arbeit zu fahren.
Ob du eines hast oder es anderweitig unterwegs ist, ob es alt oder neu, das ist dein Privatvergnügen

new

bist du dir da sicher. Ist doch auch ein Wertgegenstand das Auto.

Kopfbahnhof

Darum, wer kann Auto auf andere Person laufen lassen.

Dann bekommt ein JC es gar nicht erst mit, genauso wie bei denen aus der UA.

180

Dreistigkeit siegt: Schon in der ersten Woche paar Mal zu spät mit dem ÖPNV kommen, weil Auto gestreikt hat. Und direkt beim JC einen Antrag auf Kostenüberbahme für neues Auto stellen.
Dann sollte ganz schnell die Kündigung kommen.

Und ab dann kann auch beim SB den Spieß umdrehen: Der SB trägt die alleinige Verantwortung durch Verweigerung der Kostenübernahme für ein neues Auto.

NRWMaster

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. Juli 2024, 16:06:12
Zitat von: NRWMaster am 09. Juli 2024, 14:54:39Mag sein aber wie das Jobcenter/Die Gerichte sowas sehen steht auf einen anderen PBlatt


Ich weise darauf hin, dass mein Auto älter ist und ich auch kein Geld für schnelle Reparaturen oder ggf Leihwagen habe und ich deshalb nicht zuverlässig sagen kann, ich kann einen Job annehmen, der ausschließlich mit dem Auto zu erreichen ist.

Es gibt auch gerade Frauen, die keine Autobahn fahren. Verstehe ich zwar nicht, aber ich kenne solche. Da kann einen auch niemand zwingen.

Solange das Auto "Privatvergnügen" bleibt und das JC keinerlei Unterstützung o. ä. gewährt, denke ich, werden die Gerichte einen auch nicht dazu zwingen können. 


Ist bei mir auch so mit der Autobahn und dann kommt noch ein Sehhandicap dazu. Deswegen würde ich mich auch nicht dazu zwingen lassen

Ronald BW

Das Gericht kann dich garantiert nicht dazu zwingen mit dem Auto zur Arbeit zu fahren.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Ronald BW am 09. Juli 2024, 16:16:36Es genügt zu sagen ich habe kein Auto um damit zur Arbeit zu fahren.
Ob du eines hast oder es anderweitig unterwegs ist, ob es alt oder neu, das ist dein Privatvergnügen


Auto ist als "Wert" angegeben, und warum soll ich da lügen?
Es steht mit seinen paar € beim Vermögen mit drin, und da sehen die doch schon an Bj und Zeitwert alles.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ronald BW

Ich habe nicht gesagt: Ich habe kein Auto
Ich habe nur gesagt: Ich fahre mit dem ÖPNV
Auto ist und bleibt Privatvergnügen
Ausnahme es wird dir eines zur Verfügung gestellt
Und selbst da wäre ich nicht sicher ob dich jemand zwingen kann das zu fahren
So lange die Arbeit fahren nicht beinhaltet, das wäre dann was anderes
aber auch da auf Arbeit, alles andere eher nicht.

amare

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 09. Juli 2024, 17:03:01
Zitat von: Ronald BW am 09. Juli 2024, 16:16:36Es genügt zu sagen ich habe kein Auto um damit zur Arbeit zu fahren.
Ob du eines hast oder es anderweitig unterwegs ist, ob es alt oder neu, das ist dein Privatvergnügen


Auto ist als "Wert" angegeben, und warum soll ich da lügen?
Es steht mit seinen paar € beim Vermögen mit drin, und da sehen die doch schon an Bj und Zeitwert alles.

Beim BG muss man doch glaube ich das Auto nicht mehr mit angeben...wenn es unter 15000 Euro an wert hat,oder irre ich mich da?

Leeres Portemonnaie

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Schnuffel01

Ich habe 'nen Kumpel, der fährt auch keine Autobahn, da muss immer die Frau fahren.



Bei den Ausfüllhinweisen Anlage VM (Selbstauskunft) steht unter

Punkt 4 Kraftfahrzeuge (z.B PKW oder Motorrad)

KFZ sind lediglich bei einem Wert von mehr als 15 000 € anzugeben.

Habe ich mir extra aufgehoben.  :yes:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

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