Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Bürgergeld-Empfänger sollen Jobs mit längerem Arbeitsweg annehmen

Begonnen von Zatoo, 07. Juli 2024, 03:37:44

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Zatoo

Bürgergeld-Bezieher sollen künftig Jobs mit einem täglichen Arbeitsweg von bis zu drei Stunden annehmen müssen. Die Ampel hat sich bei ihren Verhandlungen zur Wachstumsinitiative auf deutliche Verschärfungen für Empfänger der Grundsicherung geeinigt, berichtet die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf einen Maßnahmenkatalog.

Dieser sieht vor, dass bei der Zumutbarkeit von angebotenen Jobs nachjustiert wird. Künftig ist bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Pendelzeit von drei Stunden (hin und zurück) zu akzeptieren. Bei geringerer Arbeitszeit sind es 2,5 Stunden für den Arbeitsweg. Außerdem sollen Jobcenter in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.

Bei Totalverweigerern soll wieder auf das Instrument der 1-Euro-Jobs zurückgegriffen werden. Mit diesen Arbeitsgelegenheiten soll der schrittweise Einstieg in den Arbeitsmarkt befördert werden.

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/b%C3%BCrgergeld-empf%C3%A4nger-sollen-jobs-mit-l%C3%A4ngerem-arbeitsweg-annehmen/ar-BB1pwZHG










Leeres Portemonnaie

Zitat von: Zatoo am 07. Juli 2024, 03:37:44in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.

Bei Totalverweigerern soll wieder auf das Instrument der 1-Euro-Jobs zurückgegriffen werden. Mit diesen Arbeitsgelegenheiten soll der Einstieg in den Arbeitsmarkt befördert werden.


Na solange der ÖPNV ausgebaut wird ...  :mocking:  :ironie:
------------------------------------------------------------
Ich habe bestimmt schon mal geschrieben, was so ein 1€-Job bewirken kann: Depri und noch mehr zurückziehen aus der tollen Welt der "Schönen und Reichen", sprich, die mit einem Job ...

Mein 1€-Job hat mir damals Spaß gemacht, obwohl es von Anfang an vom AG (direkter Chef) Ausbeutung war (das ist vielleicht nicht überall so).
Pflichten hatten wir wie ein VZ-AN, Rechte wie niemand.
Bei Feierlichkeiten und Extras ausgeschlossen ...

Ich hatte somit täglich, Mo-Sa., vor meinen Augen, was ein Job, der dazu noch sehr schön war, in den man aber niemals reinkommt, selbst als gelernter FA nicht, weil zu viele für zu wenige Stellen, und diese wenigen Stellen wurden zudem noch mit 1€-Jobbern ausgefüllt (!), bewirken kann. Wie schön es war, als ich noch meine Arbeit hatte.
In dem Wissen, nach einem halben oder max. einem Jahr erstmal wieder weg zu sein vom allgemeinen Leben, so wie es definiert wird. (Es sei denn, man findet derweil was anderes, das ist klar.)

Danach merkt man umso stärker, wie weit man raus ist aus der Gesellschaft.
Wer das freiwillig machen möchte, das ist sicherlich gut, aber als Einstieg in's Arbeitsleben taugt der 1€-Job Null. Im Gegenteil.
Die Mär vom bis zum Mittag schlafenden Arbeitslosen, der zeitig aufstehen dabei wieder lernen soll, hält sich hartnäckig und "rechtfertigt" diese Praxis. Bewirkt wird eher das Gegenteil.   
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Penny


Leeres Portemonnaie

Zitat von: Penny am 07. Juli 2024, 09:58:06Am besten Feldbett auf Arbeit aufstellen  :lachen:
 

Kann ich nicht drüber lachen.  :zwinker:

In meinem früheren, gut bezahlten Job gab es tatsächlich Kollegen, die das so gemacht haben. Einer z. B. einen Garten im Ort gemietet und dort geschlafen.
Da geht noch der letzte Klecks Familienleben und Freunde, sofern vorhanden, verloren ... 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Penny

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2024, 10:10:51Kann ich nicht drüber lachen.  :zwinker:

In meinem früheren, gut bezahlten Job gab es tatsächlich Kollegen, die das so gemacht haben. Einer z. B. einen Garten im Ort gemietet und dort geschlafen.
Da geht noch der letzte Klecks Familienleben und Freunde, sofern vorhanden, verloren ... 

Auf die Idee würde ich garnicht kommen  :schock:

selbiger

man kommt ja schon gestesst wegen der langen hinfahrt an heimfahrt genauso...wie früh soll man denn aufstehen..allein die kosten..nicht überall hält nen bus vor der baustelle auf der man arbeitet..da kommen spritkosten..verschleisskosten..etz usw.auto ist schnell runter und neues muss her..das muss man erstmal verdienen..und nicht das genau da und anderswo alles schon im vorfeld aufgefressen wird..arbeit muss sich lohnen..es muss unterm strich nach abzüge genüügend übrig bleiben..warum soll ich zu dem vom norden in den süden fahren um zu arbeiten..die haben doch erstmal eigene leute auf lager die man verheizen kann..und nicht das man den bayer den arschabwischt..jedes bundesland hat seine versteckten arbeitersreserven..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Fettnäpfchen

 :flag:

Also im Prinzip nichts anderes als die Regeln wie beim sogenannten Hartz 4.
Kann natürlich auch Absicht sein denn das würde zum "Politikersprech" passen.
Dass die Politiker 0 Ahnung haben zeigt schon der Satz:
in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort des Bürgergeld-Beziehers nach einem Arbeitsplatz suchen.
mit eigenem Auto was die meisten haben oder sich anschaffen sind 100km also hin und zurück mehr oder weniger in einer Stunde und ein bißerl was zu schaffen. Und von mir nach M ca. 100km wären es mit dem Zug auch nicht viel mehr Zeit (hin u. zurück zwei Std.) wenn überhaupt, da bleibt noch reichlich Zeit um vom Bahnhof zum Firmensitz zu kommen.

Ganz nebenbei beim Schonvermögen was auf 15 000 gedeckelt werden soll ist es genauso. Das haben die Politiker ja bewusst während Corona ins Unermesslich angehoben zum Bürgergeld wieder gedeckelt und wenn das mit den 15 000 kommt ist es für einen 60 Jährigen immer nicht 6 000.- mehr als beim Hartz 4.

Und wie immer passt es von der Zeit her solche Sachen während der Ablenkung durch die EM abzusprechen und durchzuziehen nicht das zu viel Bürger mitbekommen was so abläuft.

Ich frage mich schon ob die wirklich keine Ahnung haben,... (was ich durchaus glaube, denn viel wissen ja nicht mal über was sie abstimmen bzw. kennen die Inhalte der Vorschläge/Gesetzesvorlagen gar nicht.)....oder ob da nicht alle verarscht werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Schnuffel01

Wachstumsinitiative
Bürgergeldempfänger sollen künftig längeren Arbeitsweg akzeptieren
Ein Maßnahmenkatalog der Regierung sieht längere Pendelzeiten für Bürgergeldempfänger vor. Zudem sollen Überstunden und ein späterer Renteneintritt attraktiver werden.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-07/wachstumsinitiative-arbeitszeit-arbeitsweg-buergergeld-empfaenger
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

anne

Um einen Job in diesem Umkreis anzutreten, braucht es ein KFZ das auch wintertauglich ist. Buss fahren geht, dabei wird manch einem aber schlecht und Züge fahren auch nicht überall.
Wenn drei Stunden Pendelzeit angemessen sein sollen, geht man am besten zu Fuss.

Bimimaus5421

Dann muss Jobcenter auch den Führerschein bezahlen

In der Realität funktioniert der Schwachsinn was unsere Volksvertreter sich wünschen nicht

Und 1 euro jobs sind Arbeitsgelegenheiten und keine Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt

Was denn da wohl die Gerichte dazu sagen ?
Mindeslohn Klage und co sollte dann jeder den Rechtsweg nutzen

Marco1982

Ein Totalverweigerer bekommt doch schon 100% Regelleistung entzug?
,
Was soll denn dann noch die 1 Euro Job drohung ändern bei der Person ob er denn dann macht oder nicht?

1 Euro Jobs dürften eigentlich gar nicht mit 100% Sanktioniert werden können nach dem BVG 2019.

In dem Urteil wird klar gesagt eine Leistungseinstellung Regelsatz ist nur dann möglich wenn es sich um eine Arbeit handelt, wo mit der Bedürftige aus dem Bürgergeld oder Hartz kommt und sich alleine versorgen kann, mit einem 1 Euro Job nicht machbar.

Mal schauen wie sie das mit dem Urteil umsetzten wollen oder ob man hier ein Bruch des Urteils in kauf nimmt?

Einzig du kannst leute die gar kein Bock haben natürlich alle 3 Monate ein 1 Job anbieten und wenn er dann immer nein sagt dauerhaft auf Minus 30% fahren lassen.

Oder verstehe ich es gerade falsch was sie mit den 1 Euro Jobs meinen?

anne

Vllt. wurde der Totalverweigerer mit jemandem verwechselt, der schwer vermittelbar ist.

Fettnäpfchen

Zitat von: Marco1982 am 07. Juli 2024, 14:47:52Oder verstehe ich es gerade falsch was sie mit den 1 Euro Jobs meinen?
Eher weißt du nicht das ein Ein Euro Job keinen Platz auf dem freien Arbeitsmarkt verdrängen darf und darüber hinaus noch nur überflüssiges verlangen darf. z.B.:
Kieselsteine zählen! Zusammenrechen geht nicht denn das machen Manager, also Facility Manager früher mal Hausmeister genannt.
ALG2-FAQ
ZitatMuss ich einen 1 Euro Job annehmen, wenn meine Aufwendungen dafür höher sind als die Aufwandsentschädigung?
Die Zumutbarkeitskriterien in § 10 SGB II gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, also AGH usw.
Ein "Sonstiger wichtiger Grund" nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II liegt u.a. vor, "wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher sind als die Einnahmen aus der Arbeit" (Rz 10.26 der Durchführungshinweise zu § 10 SGB II). Das heißt im Klartext: wenn die Maßnahme des Amtes höhere Kosten verursacht als man dafür als Lohn oder Entschädigung erhält, kann die Maßnahme Folgenlos abgelehnt werden. Bei uneinsichtigen Sachbearbeitern muss man sich allerdings u.U. auf einen Rechtsstreit, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, einstellen, um sein Recht auch zu bekommen.
ZitatWoran erkenne ich, ob ein 1 Euro Job zulässig ist?
Eine Zuweisung zu einer AGH ist nur dann hinreichend bestimmt und damit zulässig, wenn sie enthält:
- die Art der Tätigkeit,
- den Arbeitsort,
- den zeitliche Umfang,
- die zeitliche Verteilung,
- die Höhe der Mehraufwandsentschädigung.
Außerdem muss der Betroffene erkennen können, ob diese Tätigkeit "zusätzlich" und damit rechtmäßig ist.
Im Streitfall muss die ARGE zudem den Sinn der Maßnahme nachweisen, also welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird. Ohne Eingliederungskonzept keine AGH.
Soweit die bundesweit einheitliche Rechtsprechung zu AGHs, welche auch die Bundesagentur für Arbeit in ihrer "Arbeitshilfe AGH" (=> Downloads) als Mindestvoraussetzung vorschreibt.
noch wegen dem ersten Zitat da wurden ja auch die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung
genannt.

MfG FN

Zitat von: Marco1982 am 07. Juli 2024, 14:47:521 Euro Jobs dürften eigentlich gar nicht mit 100% Sanktioniert werden können nach dem BVG 2019.
auch ohne diesem Urteil kann man so einen Job nicht sanktionieren wenn dann den RL.


Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

GoetzB

Feinde mit den eigenen Mitteln schlagen.

- Muss ein Arbeitsloser 1 mal im Monat beim Jobcenter erscheinen, immer Fahrkosten beantragen.

- Im Falle von 1€ Jobs nie was unterschreiben - gilt und galt immer !

- Bei Jobs mit Rechtsfolgebelehrungen und wenn das Angebot nicht ausgeschlagen werden kann; immer den Arbeitgeber auch als Feind sehen und so arbeiten, das der keine Freude hat; z.b. 2 linke Hände helfen genau wie maximal strohdoof sich zu geben.

Wobei diese Regeln auch ab 2005 galten.
Aber jeden Monat zum Amt ? Vor Schröder war das alle 3 Monate und danach wurde das von den Jobcentern festgelegt.
Je nach Einschränkungen und ob Neukunde oder U25 von 2 Wochen bis alle 6 Monate für alle die nicht vermittelbar war.
Und die CDU hat in ihren Konzept der NGS, das Arbeitslose alle 3 Monate zum Feind müssen. Sonst kein Geld mehr.
Also so wie das vor Schröder war.

Das die FDP sich da noch radikaler durchgesetzt hat...

Aber dieses jeden Monat beim Amt melden gilt nur für jene die auch vermittelbar sind.

Unwissender

Wie soll das funktionieren? Wenn wie z.B. bei uns (Kleinstadt mit örtlich gutem ÖPNV) den "ausgesuchten Arbeitsplatz" der weit weg ist, zu den angegebnen Arbeitszeiten nicht erreich werden kann!

Z.B. bei uns (bzw. der Nachbargemeinde) fährt zwar schon regelmäßig ein Zug. Aber man kommt nicht zu Arbeitsbeginn an, oder viel zu früh! ich weiss von einem der sollte in 35 km Entferunung um 7.00 Uhr anfangen: Der Arbeitsort wäre nur errichbar wenn er den ÖPNV um 4:55 Uhr, umsteigt, mit dem Bus käme er dann um 6:08 an! Was soll er die dreiviertel Stunde machen? Im Wineter bei -10 Grad in der Nähe draussen auf einer Parkbank warten! Dann ist ist er sicher nach 2 Wochen krank!
Noch schlimmer wäre es zurück! Er müsste (Arbeitsende wäre um 17:00 Uhr) um 16:15 UHR den Bus zu Bahnhof erwischen, um wieder mit umsteigen um 17:25 Uhr zu Hause zu sein! Müsste er bis 17.00 Uhr bleiben könnte er den Bus zum Bahnhof erst um 17:45 nehmen um den passenden Zug um 18:25 Uhr zu erwischen! Allerding müsste er dan vom Zielbahnhof mit dem Taxi (für 12,33 €) nach hause fahren und das jeden Arbeittag! Wenn er soviel verdienen würde, das es reicht ....

Das Ganze ist nicht durchdacht und nur ein Schnellschuss um sanktionier zu können!

 :offtopic: Genau wie die geplante Sache das man sich 1x monatlich melden soll! Wie denn? Telefonsch ist kaum jemand erreichbar und persönlich nur wenn man keinen "Termin" genannt bekommt, weil dann kann man sich den Bus aussuchen! Und was das wieder kostet! Denn die Fahrtkosten müssten ja eigentlich übernommen werden! Natürlich nachträglich und das dauert teilweise Monate ...

Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!