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Erbschaft

Begonnen von whatever88, 04. September 2024, 17:36:55

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whatever88

Der Vertrag wird nächste Woche geschlossen, so dass der bürokratische Ablauf während des Januars erledigt ist. Die Mieterin der übrigens renovierten Wohnung hat noch Vertrag bis zum 01.02, deshalb Februar.
Ich sehe die Investition in eine Wohnung als am sinnvollsten an, ohne dieser geht das Geld sinnlos verloren.

Detsemper

Zitat von: whatever88 am 07. Dezember 2024, 11:01:22Ich sehe die Investition in eine Wohnung als am sinnvollsten an, ohne dieser geht das Geld sinnlos verloren.
Wenn Du das so schnell erledigen kannst und das durchgeht, prima, Glückwunsch. Ansonsten geht Dein Geld aber immer noch nicht verloren, denn Du setzt es für Deine eigene Versorgung ein.

Du würdest das "Schicksal" von Millionen Menschen teilen, die ihr durch Arbeit erwirtschaftetes Geld tatsächlich für Krankenversicherung, Miete und allgemeine Lebenskosten ausgeben müssen.

Sensoriker

Zitat von: Detsemper am 07. Dezember 2024, 11:23:15Ansonsten geht Dein Geld aber immer noch nicht verloren, denn Du setzt es für Deine eigene Versorgung ein.

Genau das möchte der TE ja nicht. Das soll ja gefälligst das JC übernehmen.  :nea:
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ronald BW

Mal dumm gefragt kaufst du dich in eine WEG ein.
Und wenn hast du alles geprüft was so beschlossen wurde oder noch ansteht.
Auch zur Verwaltung ist alles geklärt.
Ich möchte dir das nicht madig machen, wundere mich nur wie schnell das geht.
Das gäbe mir Anlass das Angebot ganz genau mit einem Bausachverständigen zu prüfen.
Das wäre auch das was ich immer als zweites machen würde, nach einer kurzen Besichtigung.

TripleH

Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2024, 09:14:44wird er wohl zum Herbst 2025 einen Antrag auf Bürgergeld stellen wollen.

Irgendwie klingt das alles aber nicht so. Eher nach "gleich und sofort".
 

Sheherazade

Zitat von: TripleH am 07. Dezember 2024, 14:25:40Eher nach "gleich und sofort".

Kann sein, wenn man berücksichtigt, dass er die Leistungen, die er seit Juli erhalten hat, zurückzahlen muss und noch das Bußgeld. Sooo genau rechne ich anderer Leute Kram nicht nach, erst recht keine Lebensmodelle auf Bürgergeldbasis.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

whatever88

@Ronald BW
Was soll eine WEG sein?
Das kam vielleicht nicht so rüber aber es fand eine Besichtigung statt. Zufälligerweise wurden in dem gleichen Wohnblock 4 Wohnungen angeboten, wir haben also eine ausreichende Grundlage, dass der Preis gerechtfertigt ist.

Sheherazade

Zitat von: whatever88 am 08. Dezember 2024, 11:44:36Was soll eine WEG sein?

Google sagt: Wohnungseigentümergemeinschaft
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ronald BW

Danke der Nachfrage whatever88

WEG = Wohnungseigentümergemeinschaft

Mit dem Kauf wirst du da automatisch Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Vor dem Kauf musst du wissen wer verwaltet das Objekt und was kostet das.
Was hat diese WEG schon beschlossen was dich noch Geld kostet.
Was fällt an monatlichen Kosten an, Hausmeister, Gärtner, Versicherungen usw.
Stehen Renovierungen und Sanierungen die noch beschlossen werden müssen.
Gibt es Rücklagen, bekommst du die Rücklagen anteilig mit dem Kauf gutgeschrieben oder musst du sie ablösen.
Das ist jetzt nicht alles was du berücksichtigen musst, jedoch so das wesentliche.

Mal so als Tipp, auf gar keinen Fall schnell unterschreiben.
Lass dir alle Zeit die du brauchst sonst könnte das teuer werden.
Und kaufe das nicht nach Gefühl, lasse nur Fakten sprechen.
Und vor allem glaube dem Verkäufer oder seinem Makler nur das was er beweisen kann.
Oder dir schriftlich zusichert.
Und gönne dir einen Bausachverständigen das ist nicht so teuer.

Wichtig wäre noch funktioniert die WEG oder haben die dauernd Streit.
Und wer hat wie viel Wohnungen, geht das Stimmrecht nach Eigentumsanteil oder Pro-Kopf
Wer sind die anderen Eigentümer auch so ein wichtiger Punkt.

Und aus meiner Sicht ist der Preis von Immobilien seltenst gerechtfertigt.

whatever88

Danke auch für die Erläuterungen und Bedenken.
Wir haben alle nötigen Unterlagen vom Makler erhalten, aus diesen ging auch hervor warum das Hausgeld so hoch ist. Mein Vater hat da wesentlich mehr Durchblick und ich denke er hat alle deine genannten Punkte berücksichtigt, ich werde ihm dem Beitrag aber zukommen lassen. Er hat schon Immobilien gekauft / verkauft und wir hatten wie gesagt mehrere Besichtigungen in der Wohnanlage. 

Ronald BW

Kein Thema Ihr dürft das gern kaufen.
Leider ist es so das auch intelligente Menschen bei Immobilien und Autos den Verstand ausschalten.
WEG ist ein heikles Thema, auch deshalb weil ja nicht alle über das gleiche Einkommen verfügen.
Darum ist es da wichtig einigermaßen sicher zu sein das es funktioniert.
Wird dir natürlich keiner sagen wenn die zerstritten sind.
Da kannst du dann dein Gefühl nutzen.
Bei WEG gab es vor etlichen Jahren auch gesetzliche Änderungen, früher konnte einer alles blockieren.
Gut ist natürlich wenn dein Vater da schon einen Durchblick hat. 

raller

#56
Zitat von: Ottokar am 08. September 2024, 09:01:43
Zitat von: Ottokar am 05. September 2024, 18:26:31Das JC wird dann rückwirkend zum 01.07.2024 die Leistung einstellen und das zuviel gezahlte Bürgergeld zurückfordern.
Du musst dich bei deiner GKV-Krankenkasse melden und dich dort freiwillig weiterversichern.
Wenn dein Vermögen soweit zur Lebensführung aufgebraucht wurde, dass du nur noch 15.000€ oder weniger hast, kannst du erneut Bürgergeld beantragen. Die 40.000€ Freibetrag bei Erstantrag greifen hier nicht, da durch die Unterbrechung des Leistungsbezuges wegen vorrangiger Vermögensverwertung kein neuer Leistungsfall eintritt.
Bei 100.000€ und angenommenen Lebenshaltungskosten von 2.658€ pro Monat zzgl. KV-Beitrag (analog § 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung) solltest du von den ungeschützten 85.000€ ca. 29 Monate (2 1/2 Jahre) leben können.
Falls du eher Bürgergeld beantragst, musst du nachweisen, warum du das Vermögen vorzeitig verbraucht hast.

2658€, wo hast du diesen Betrag her? Das wäre Verschwendung pur. Total Irre. Mit diesem Betrag monatlich ist doch niemand freiwillig in Deutschland, dieser Betrag bedeutet Dauer-Luxusurlaub um die ganze Welt, wenn man es geschickt anstellt.

Ottokar

Zitat von: raller am 10. Dezember 2024, 16:46:582658€, wo hast du diesen Betrag her?
§ 1 Abs. 2 Bürgergeld-Verordnung i.V.m. der Rechtsprechung des BSG dazu.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Bobsch

Zitat von: Sheherazade am 06. September 2024, 08:45:11
Zitat von: whatever88 am 05. September 2024, 19:56:56Reicht es dazu die Veränderungsmitteilung mit Kontoauszug postalisch zukommen zu lassen

Ja. Und zwar am besten heute noch.


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