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Jobcenter Gleichstellung/ 50% Schwerbehinderung

Begonnen von Thmas 345, 21. Oktober 2024, 17:37:03

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Thmas 345

Bin beim Jobcenter schon Gleichgestellt!Habe jetzt Antrage auf Schwerbehinderung gestellt!
Ändert eine Behinderung von 50% noch was beim Jobcenter.

Sheherazade

Nein, was soll sich denn am Bürgergeldbezug ändern mit einem GdB?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Oktavius

Zitat von: Thmas 345 am 21. Oktober 2024, 17:37:03Bin beim Jobcenter schon Gleichgestellt!Habe jetzt Antrage auf Schwerbehinderung gestellt!
Ändert eine Behinderung von 50% noch was beim Jobcenter.
Unter Gleichstellung sind alle Maßnahmen und Unterstützungen zusammengefasst, die Nachteile dieser Behinderung ausgleichen sollen.

Je nach Behinderung kann das bei Bürgergeld bedeuten, dass es etwas mehr Geld gibt, Mehrbedarf. Aber nur unter bestimmten Umständen.

Und beim Bewerben muss man Dich bei gegebener Qualifikation zum Vorstellungsgespräch einladen.