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JC will Bürgergeld zu 100% zurück.

Begonnen von Yoshua, 02. Dezember 2024, 13:22:43

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Sheherazade

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 14:20:42Es geht darum das es nicht zu 100% zurückgefordert werden kann.

Doch, so wie in deinem Fall offenbar schon. Da nützt es dir auch nichts, darüber zu jammern, was andere machen und kriegen.

Im übrigen erteile ich dir keine Ratschläge, was du hättest besser machen können, sondern liefere dir Erklärungen, warum die Rückforderung rechtmäßig ist.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

ZitatIch hab e über 7 Jahre nun Steuern bezhalt. Es geht hier um 3 Monate.
Andere nutzen dieses System gnadenlos aus ohne vorher iwas eingezhalt zu haben oder Steurergelder werden in der ganzen Welt und für Kriege ausgegeben.

Das hat doch damit nichts zu tun. Du hast dich sozialwidrig verhalten. Und dafür sieht das Gesetz nunmal vor, dass man dich zum Ersatz der verursachten Kosten heran zieht. Die Rechtsgrundlage, § 34 SGB II, hat man dir genannt. Du hast sie anscheinend noch nicht mal gelesen.

Du hättest dich kündigen lassen müssen. Oder einen Aufhebungsvertrag machen müssen, der so positiv für dich gewesen wäre, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt und noch Lohn bis zum Ablauf der normalen Kündigungsfrist. Dann hätte es nämlich auch keine Sperrzeit gegeben.

Yoshua


TripleH

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 14:29:23Laut Anwälten ja eben nicht.

Was für Anwälte? Du hast zu Sanktionen nachgelesen. Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens ist was ganz anderes!

Yoshua

"Durch einen Aufhebungsvertrag kann auch das Bürgergeld gekürzt werden. Voraussetzung hierfür ist die Herbeiführung langer Arbeitslosigkeit durch den Aufhebungsvertrag. Das Bürgergeld kann dann vom Jobcenter sanktioniert werden. Beispielsweise kann dies durch eine temporäre Kürzung um 30% geschehen."

Sheherazade

Vielleicht suchst du dir mal eine paar seriösere Quellen. Oder fängst an zu lesen und zu verstehen, was wir dir hier schreiben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yoshua

Das sit von einer Anwaltskanzlei für Sozialrecht in Bezug auf Jobcenter. Denke das ist seriös.
Was verstehe ich denn daran nicht? Hier geht es doch um einen Aufhebungsvertrag?
Dann verstehe ich es nicht.

Sheherazade

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 14:34:56Denke das ist seriös.

Dann denkst du falsch. Wer einen Sachverhalt so falsch formuliert, kann keine Rechtskenntnisse haben und ist demnach auch nicht seriös. Wie dir schon mehrfach erklärt wurde, handelt es sich in deinem Fall NICHT um eine Sanktion sondern um eine Rückforderung.

Du hast Bockmist gemacht und damit du nicht verhungerst oder deine Wohnung verlierst, hat dir das Jobcenter Geld geliehen, weil es dazu verpflichtet ist, bei Hilfebedürftigkeit auch zu leisten.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 14:34:56Was verstehe ich denn daran nicht?

Dass es darin um Sanktionen geht! Sanktion bedeutet, dass das laufende Bürgergeld gekürzt wird. Bei dir geht es aber um Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens. Das ist was ganz anderes!



Yoshua

Danke dir. und nei nich habe kein Bochmist gebaut da du die internen Ggbheiten nicht kennst. Mobbing, GEwalt etc. Aber ich lasse es nun hier gut sein und sage danke an alle.

TripleH

Nochmal, google nach Kostenersatz. Das ist neben einer Sanktion nämlich möglich:

ZitatWie der Senat bereits entschieden hat, knüpfen die Regelungen der §§ 31 ff und des § 34 SGB II an jeweils unterschiedliche Voraussetzungen an und schließen es deshalb nicht aus, dass dasselbe Verhalten eine Leistungsminderung bei Pflichtverletzung ("Sanktion") und einen Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten auslöst (BSG vom 8.2.2017 - B 14 AS 3/16 R - SozR 4-4200 § 34 Nr 3 RdNr 18). 

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_08_29_B_14_AS_49_18_R.html

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 14:45:32nei nich habe kein Bochmist gebaut da du die internen Ggbheiten nicht kennst. Mobbing, GEwalt etc.

Dann hättest du dich dazu vor Abschluss des Aufhebungsvertrags beraten lassen sollen! Denn dann hätte es genug Möglichkeiten gegeben, da ohne Sperrzeit rauszukommen! Und anscheinend hast du deine wichtigen Gründe auch der Agentur für Arbeit nicht bewiesen, sonst hätte es keine Sperrzeit gegeben.
 


Sheherazade

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 14:45:32nei nich habe kein Bochmist gebaut

Doch, deine voreilige Entscheidung für den Aufhebungsvertrag ohne dich vorher gründlich informiert zu haben, ist Bockmist. Ist bitter, aber immerhin kannst du das Geld bestimmt in Raten zurückzahlen und jetzt nach Ablauf der Sperre bekommst du auch ALGI.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vollloser

Dieser Aufhebungsvertrag da von Deinem Chef ist in meinen Augen rechtswidrig (oder nichtig).
Aufhebungsverträge sind nach meiner Information immer mit Abfindungszahlungen verbunden. Sonst wäre es ja eine normale Kündigung, von seitens der Firma, oder von Dir !
Ich würde an Deiner Stelle also diese Rückzahlungsforderung von dem Jobcenter an Deinen Ex-Chef/Firma einfach mal weiterleiten - denen diese Deine sozialwirtschaftlichen Folgen erklären - möglichst irgendwie mit anwaltlicher Hilfe (hoffentlich bekommst Du eine !).
Oder auch ohne Anwalt - auf jeden fall mal Deinem Ex-Chef einen "weihnachtlichen" Brief schreiben (mit Einschreiben u. Rückantwort).
Und am Ende des Briefes nicht vergessen denen da eine "frohe Weihnacht" zu wünschen !!  :zwinker:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Sheherazade

Zitat von: Vollloser am 02. Dezember 2024, 15:03:02Aufhebungsverträge sind nach meiner Information immer mit Abfindungszahlungen verbunden.

Nein, es gibt kein Recht auf eine Abfindung, nur wenn man es aushandelt (google mal). Die Möglichkeit hat der TE aber nicht genutzt (oder sie wurde ihm verwehrt), ebenso wenig wie alle anderen Möglichkeiten wie den anderen Arbeitsplatz oder das Gespräch mit der Agentur für Arbeit zu suchen VOR der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vollloser

Zitat von: Sheherazade am 02. Dezember 2024, 15:06:39Nein, es gibt kein Recht auf eine Abfindung, nur wenn man es aushandelt

Dann verstehe ICH aber den Sinn so eines "Aufhebungsvertrages" nicht (im Gegensatz zu einer "normalen" Kündigung) !
Vor allen Dingen im Zusammenhang mit diesen ALG1+2 Gesetzen. Für so jemand wie Yoshua in dem Fall ist es ja dann egal ob er selber kündigt, oder wegen "Unpässlichkeit in der Personalpolitik" gekündigt wurde, oder so einen "Aufhebungsvertrach" da bekommt !!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !