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JC will Bürgergeld zu 100% zurück.

Begonnen von Yoshua, 02. Dezember 2024, 13:22:43

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Yoshua

Hallo zusammen,


Ich habe durch einen Aufhebungsvertrag ALG1 beantragt und wurde für 3 Monate gesperrt.
Für die Sperrzeit habe ich das Bürgergeld beantragt und vorerst ausbezhalt bekommen mit Verweis auf Prüfung aufgrund von sozialwidrigem Verhalten.

Nun der Bescheid. Ich muss das Geld inklusiver Kranken & Pflegeversicherung zu 100% zurückzahlen. Kann das rechtens sein?
Zudem war der Aufhebungsvertrag durch eine Bitte die Arbeitsstelle zu verlassen entstanden. Die alternative interne Stelle sagte mir jedoch nicht zu, sodass ich um einen Aufhebungsvertrag gebeten hatte.
Sprich keine Leistungen für 3 Monate. Da gehen einige auf die Straße.

Meine Recherchen zeigen:
Das Bürgergeld ist auf die Sicherung des Existenzminimums ausgerichtet und darf selbst bei Pflichtverletzungen nicht vollständig gestrichen werden.

Nach § 31 SGB II können höchstens 30 % des Regelsatzes gekürzt werden (zeitlich begrenzt). Eine vollständige Verweigerung ist rechtlich fragwürdig und mit dem Grundrecht auf menschenwürdiges Leben unvereinbar.

Vielen Dank und beste Grüße

BigMama

Wenn du den Bescheid genau liest, wirst du sicherlich über den Paragrafen 34 SGB II stolpern.
Der Paragraf 31 SGB II hat mit dem vorliegenden Fall nur bedingt zu tun.
Bei dir geht es nur nachgeordnet um eine Sanktion. Im Vordergrund steht der Ersatzanspruch bei sozialwirigem Verhalten.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yoshua

Danke für den Hinweis.

Dennoch wird mir zu 100% Geld gestrichen, welches ich dringend benötige.

Weitere Recherchen Zeigen zudem:

Folgen für das Bürgergeld:

Reduzierung des Bürgergelds (Sanktionen): Wenn das Jobcenter feststellt, dass Sie durch den Aufhebungsvertrag Ihre Hilfebedürftigkeit absichtlich herbeigeführt haben, kann es zu einer Kürzung der Leistungen kommen.

Keine Ablehnung: Grundsätzlich wird das Bürgergeld jedoch nicht vollständig verweigert, da die Existenzsicherung gewährleistet bleiben muss.

Minderung des Bürgergelds ist möglich, jedoch keine komplette Sperre. Das Bürgergeld dient der Sicherung des Existenzminimums, und dieses Grundrecht darf nicht vollständig entzogen werden. Allerdings kann das Jobcenter Sanktionen verhängen, wenn es zu der Einschätzung kommt, dass Sie durch den Aufhebungsvertrag die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkret?

Minderung des Bürgergelds: Die Leistungen können für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel bis zu 3 Monate) um 30 % des Regelsatzes gekürzt werden.
Für Alleinstehende beträgt der Regelsatz 2024 beispielsweise 563 €, eine Minderung von 30 % entspricht etwa 169 €.

Sheherazade

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 13:22:43Zudem war der Aufhebungsvertrag durch eine Bitte die Arbeitsstelle zu verlassen entstanden. Die alternative interne Stelle sagte mir jedoch nicht zu, sodass ich um einen Aufhebungsvertrag gebeten hatte.

Super, da hast du falsch gemacht, was man nur falsch machen kann.

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 13:36:59Dennoch wird mir zu 100% Geld gestrichen, welches ich dringend benötige.
Warum, du hast doch für die 3 Monate Sperrzeit Geld bekommen zum Leben. Und jetzt will das Jobcenter dieses Geld wieder zurück, weil du deine Hilfebedürftigkeit mit dem Aufhebungsvertrag selbst herbei geführt hast - das nennt man sozialwidriges Verhalten.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Das ist keine Sanktion, sondern der Ersatz der erbrachten Leistungen wg. sozialwidrigen Verhaltens nach 34 SGB II.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yoshua

Ich wurde gebeten zu gehen in der alten Firma!

Ja also alles rechtens ja? Wo soll das Geld denn her kommen?
Alle Recherechen zeigen jedoch, dass da JC es nicht zu 100% zurückfordern kann, darum geht es doch.

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yoshua

Habe ich ja. Und es würde Härte in meinem FAll bedeuten.
Zudem finde ich kann man einen Aufhebungsvertrag nicht Schwarz Weiss einornden.

Ich wurde quasi gegangen, keine andere Wahl. Zu kompliziert hier zu beschreiben.

Die schicken einen somit auf die Straße. Das ist für mich ein Härtefall.

Aber Danke für deine Antworten

Vollloser

@Yoshua
Hast Du denn keine Abfindung für die Aufhebung bekommen ??

Aufhebungsverträge werden - soweit ich das verstehe - WEGEN der Abfindungszahlungen, mit dieser Sperrzeit von 3 Monaten "geahndet" !
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

BigMama

Eine Abfindung hat nichts mit einer Sperrzeit durch die BA zu tun.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yoshua

Nein ich habe nichts bekommen und wurde von der AA für 3 mOnate gesperrt. Das war mir auch bewusst. Das ich vom JC zudem Gesperrt werden oder das Geld zurückzahlen muss, wusste ich nicht, HAben die mir auch jetzt erst nach 3 MOnaten gesagt. Vorher kein Wort, nur das ich es bekomme.

Hier ein Zitat einer Anwaltskanzlei für Sozialrecht

"Übrigens: Durch einen Aufhebungsvertrag kann auch das Bürgergeld gekürzt werden. Voraussetzung hierfür ist die Herbeiführung langer Arbeitslosigkeit durch den Aufhebungsvertrag. Das Bürgergeld kann dann vom Jobcenter sanktioniert werden. Beispielsweise kann dies durch eine temporäre Kürzung um 30% geschehen."

Sheherazade

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 13:45:19Ich wurde gebeten zu gehen in der alten Firma!

Dann hättest du auf einer Kündigung durch den Arbeitgeber bestehen sollen. Oder aber den Aufhebungsvertrag VOR der Unterschrift mit der Agentur für Arbeit besprechen müssen. Es gibt immer mehrere Möglichkeiten, du hast dummerweise die für dich schlechteste gewählt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yoshua

Das habe ich, aber wiegesagt es ist zu komplex hier alles darzustellen.
Ein Kündigung wurde durch anbieten einer interen alternativ Stelle nicht gemacht.
Diese Stelle war aber so garnicht passend. Ich sage ja, ich wurde gegangen.

Sheherazade

Zitat von: Yoshua am 02. Dezember 2024, 14:10:08Ein Kündigung wurde durch anbieten einer interen alternativ Stelle nicht gemacht. Diese Stelle war aber so garnicht passend. Ich sage ja, ich wurde gegangen.

Nein, wurdest du nicht. Du hättest ja auch erstmal die so gar nicht passende Stelle nehmen können und dir aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus eine andere Arbeitsstelle suchen können. Oder mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung heraus handeln, damit du für 3 Monate kein Bürgergeld brauchst.

Wie ich schon schrieb: Es gibt immer mehrere Optionen.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yoshua

Du kennst die internen Gegebenheiten nicht.
Ich bitte auch von was ich hätte tun können Ratschlägen abzusehen. Danke Dir.
Es geht darum das es nicht zu 100% zurückgefordert werden kann.

Ich hab e über 7 Jahre nun Steuern bezhalt. Es geht hier um 3 Monate.
Andere nutzen dieses System gnadenlos aus ohne vorher iwas eingezhalt zu haben oder Steurergelder werden in der ganzen Welt und für Kriege ausgegeben.