Zwang zu Hausbesuch gut verpackt?

Begonnen von Newbie, 01. April 2025, 14:53:06

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Newbie

Ich frage mich, ob das so in Ordnung und rechtens ist?

Zur Vorgeschichte:
Der WBA läuft, alles lt. SB des JC soweit in Ordnung.

Es kommt aber kein Bescheid zum Fristablauf (somit auch kein Geld auf dem Konto :schock: ), sondern einen Tag NACH dem Fristablauf steht der zuständige Sachbearbeiter (nicht der Aussendienst!) des JC mit 2. Person vor der Tür um die Wohnsituation zu prüfen. (Im Nachhinein nichts, was nicht im JC direkt oder durch weitere Unterlagen geklärt werden hätte können!)
 
Was also tun? Nicht hereinlassen würde wohl bedeuten dass es weiter Kein dringend benötigtes Geld (Miete!!) gibt.
Habe sie also hereingelassen  :weisnich:  (Dienstausweise wurden vorgezeigt, auch Hinweis, dass ich sie nicht reinlassen bräuchte).

Es gab keinen Prüfauftrag (brauchen sie angeblich nicht) und anschließend auch kein Prüfprotokoll aber die Zusage, dass man den WBA sofort bearbeiten würde.

Ich bin immer noch total irritiert und frage mich, ob diese Vorgehensweise des JC nett gemeint wg. Auslauf des Bürgergeldes und deshalb so in Ordnung war oder eine gut verpackte "Zwang-Ausübung" oder was sonst?

Völlig ratlos dachte ich mir, dass ich mal bei euch hier nachfrage und euch um Eure Meinung bitte?


Danke schon mal!

Sheherazade

Ich verstehe noch nicht mal die Hälfte. Welcher Fristablauf? Inwiefern sollte man dich daran erinnern? Hast du rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes einen WBA gestellt oder nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Newbie

Oh sorry für mein Verwirrt-Schreiben!

Ja, Anfang Februar hab ich den WBA gestellt. Der ist bis jetzt ohne Bescheid geblieben, heisst ab heute stehe ich ohne Geld da. Dafür kam heute (!) mein SB plus Begleitung vorbei ... zum Hausbesuch  :scratch:

Sheherazade

Anfang Februar für die Zeit ab 01.04. ist auch ein wenig früh, dann liegt der WBA gerne mal auf Halde. Hast du nicht einmal zwischenzeitlich nachgefragt, wie der Bearbeitungsstand ist? Ich persönlich wäre ja letzte Woche schon sehr unruhig gewesen so ohne Bescheid.

Bei dem Hausbesuch hast du falsch gemacht, was man nur falsch machen kann, aber das Ding ist ja jetzt passiert. Hat man dir wenigstens gesagt, dass der WBA jetzt endlich beschieden wird und die Leistung gezahlt wird?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Newbie

Ich war auch total nervös aber als ich die letzten Unterlagen, die Anfang März angefordert worden waren zurückbekommen hatte, dachte ich der Bescheid kommt auch bald.
Nachgefragt habe ich dann letzte Woche (extra online damit ich Nachweis habe), darauf bis jetzt keine Antwort außer dem Besuch heute.

Owei, alles falsch gemacht bei deren Besuch???
Ich wusste echt nicht was tun!! Dachte mir, wenn ich die nicht reinlasse, dann dauert das noch ewig und vor allem reiten die dann auf der "Mitwirkungspflicht" herum?
Ja, man hat mir gesagt, es würde heute noch verbeschieden: bis jetzt aber nix gekommen  :sad:

Wie gesagt, ich frag mich halt, ob die das so dürfen wie es abgelaufen ist?

Sheherazade

Zitat von: Newbie am 01. April 2025, 16:41:24Wie gesagt, ich frag mich halt, ob die das so dürfen wie es abgelaufen ist?

Nein, so wie du den Ablauf schilderst, dürfen die das nicht. Aber du hast es ja zugelassen. Der Drops ist gelutscht.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Newbie

Oh mann, also doch der "gut verpackte Zwang"???

Ja, da hast du wohl recht, dass DER Drops gelutscht ist, aber wenn SB nicht, wie versprochen, umgehend in die Pötte kommt, dann werde ich wohl Beschwerde einlegen (müssen) und das dann auch thematisieren!

Nur gut, dass ich gerade mit ner guten Freundin einkaufen gehen wollte und damit Zeugin habe, was und wie das gelaufen ist!

Fettnäpfchen

Newbie

Zitat von: Newbie am 01. April 2025, 17:01:54wie versprochen, umgehend in die Pötte kommt, dann werde ich wohl Beschwerde einlegen (müssen) und das dann auch thematisieren!
Wenn man schon so verarscht wird reicht man keine Beschwerde ein sondern ohne Umwege einen Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) beim SG.

Zitat von: Newbie am 01. April 2025, 17:01:54Nur gut, dass ich gerade mit ner guten Freundin einkaufen gehen wollte und damit Zeugin habe, was und wie das gelaufen ist!
würde mich nicht wundern wenn die plötzlich den Verdacht der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB haben. Denn ganz grundlos wird kein Hausbesuch gemacht.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Newbie am 01. April 2025, 14:53:06steht der zuständige Sachbearbeiter (nicht der Aussendienst!) des JC mit 2. Person vor der Tür um die Wohnsituation zu prüfen. (Im Nachhinein nichts, was nicht im JC direkt oder durch weitere Unterlagen geklärt werden hätte können!) Was also tun? Nicht hereinlassen würde wohl bedeuten dass es weiter Kein dringend benötigtes Geld (Miete!!) gibt. Hier kommt dein Fehler: Habe sie also hereingelassen :weisnich: (Dienstausweise wurden vorgezeigt, auch Hinweis, dass ich sie nicht reinlassen bräuchte). Und hier der Fehler der Jobcentermitarbeiter: Es gab keinen Prüfauftrag (brauchen sie angeblich nicht) und anschließend auch kein Prüfprotokoll

Es MUSS einen Prüfauftrag geben, wenn man deine Wohnsituation prüfen will (aber auch dann hättest du sie nicht reinlassen müssen) und nach dem vollzogenen Hausbesuch hast du Anspruch auf das Prüfprotokoll.

Was gab es denn an deiner Wohnsituation zu klären?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Newbie

ZitatEs MUSS einen Prüfauftrag geben, wenn man deine Wohnsituation prüfen will (aber auch dann hättest du sie nicht reinlassen müssen) und nach dem vollzogenen Hausbesuch hast du Anspruch auf das Prüfprotokoll.

Was gab es denn an deiner Wohnsituation zu klären?

Keine Ahnung??? Ist unverändert seit Jahren. Evt. weil SB neu?
Sie wollten nur die Räume sehen, die ich bewohne, sonst nix.

SB meinte, sie bräuchten keinen Prüfauftrag, sie könnten das so überprüfen wenn was unköar sei. Haben sich auch keine Notizen gemacht oder gar irgendwas geschrieben.



Fettnäpfchen

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Newbie

Guten Morgen zusammen und danke für Eure Antworten!

Ein zweites Mal passiert mir das Ganze jedenfalls nicht!
Nun warte ich mal ab, ob Wort gehalten wird i.S. Bescheid und Kohle, wenn nicht dann werde ich Fettnäpfchens Rat wegen SG befolgen!

Nochmals danke für eure Ratschläge :smile:

Ottokar

Rechtsgrundlage für eine Wohnungsbesichtigung durch den Außendienst ist der Prüfauftrag. In diesem muss der Grund und der Umfang der Prüfung genau definiert werden. Ohne Prüfauftrag handelt es sich um einen gravierenden Rechtsverstoß, sogar um eine Straftat (Nötigung, unbefugtes Betreten).
Hier ist imho eine gepfefferte Beschwerde beim KRM und Bundesdatenschutzbeauftragten angezeigt.

Lies dazu mal von den Fachliche Weisungen zum SGB II die "Hausbesuche" und "Leitfaden Außendienst".
Da steht das genau drin.
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BigMama

Ein Prüfauftrag an den AED wird meist durch den Sachbearbeiter in Auftrag gegeben.
Wenn dieser nun selbst den Außendienst wahrnimmt und nicht den AED damit beauftragt, kann ich grad nicht einschätzen, ob das rechtswidrig ist.
Sich selbst einen Auftrag zu erteilen, scheint irrsinnig.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Der Leistungssachbearbeiter kann nicht dem Prüfdienst angehören, das sind unterschiedliche Abteilungen.
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