Keine Rückzahlung seid 6 Monaten / Wohnungsbesichtigung durch JC / Pärchen

Begonnen von Bob Bubatz, 02. Mai 2025, 15:06:49

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Bob Bubatz

Liebes Forum,
meine Partnerin und ich stehen vor Rätseln, das Jobcenter stellt uns auf die Probe. Kurz die Situation zusammengefasst: Zum 01.10.24 hat meine Freundin Bürgergeld beantragt. Zum 01.02.25 hat sie dann Bürgergeld bewilligt bekommen, allerdings nur den Grundbetrag, ohne die Zuzahlung für die Mietkosten. Selbst nach einer Arie an Dokumenten die das Jobcenter von uns haben wollte, um vor allem zu beweisen dass wir keine Bedarfsgemeinschaft sind. Wir wohnen seid dem 01.04.2024 gemeinsam in der Wohnung, nur ich darf aber im Vertrag stehen da ich bei einer Genossenschaft bin. Wir haben dann: Nachweise das sie mir regelmäßig Miete überweist, eine Eidesstaatliche Erklärung das wir uns nicht gegenseitig finanziell unterstützen, einen Untermietvertrag sowie einen Nachweis der Genossenschaft, dass meine Freundin ebenfalls in dieser Wohnung wohnt dort eingereicht, teils schon mehrfach, da man angeblich diese Dokumente nicht von uns hatte. Tatsächlich hat sie vor ein paar Tagen noch ein Schreiben bekommen, dass sie vom 01.05.25, bis 05/26 zusätzlich Geld für Miete erhalten wird. Das ist zwar erstmal ein Erfolg, es fehlen aber immer noch über 6 Monate rückwirkend an Mietnachzahlung. Durch mehrfache Telefonate mit dem Jobcenter ließ sich ebenfalls keinerlei Fortschritt erwirken, man müsse sich noch mit den Unterlagen auseinandersetzen. Zwischendurch wurde meiner Partnerin sogar schon ein Kind angedichtet und sie wurde am Telefon der Lügen bezichtigt (von einer Dame mit der wir bisher nichts zu tun hatten).

Die absolute Härte kommt aber erst: Über die Ostertage waren wir bei Freunden in Berlin. Währenddessen hat der Bruder meiner Freundin 2 Tage in unserer Wohnung übernachtet. Am Dienstag, den 22.04 klingelte es dann morgens um 9:00 Uhr und zwei Herrschaften standen dort, die sich nach meiner Freundin (mit Nachnamen) erkundigten da sie gerne etwas mit ihr besprechen würden. Der Bruder entgegnete dann sie nicht da sei, worauf hin sie meinten, dass sie später nochmal wiederkommen würden. Sie kamen allerdings nicht. Zwei Tage später erhielt sie ein Brief vom Jobcenter mit der Bitte um Mitwirkung zu Klärung der Angelegenheiten und sie solle in etwa 1-1 ½ Stunden einplanen. Wir gehen davon aus das sie dann vor Ort gebeten wird das sie einmal zu uns nach Hause kommen können, um sich dort umzusehen, da wir vor kurzem erst ähnliches von Bekannten gehört haben. Bei denen lag allerdings noch keine Bewilligung vor.

Nach meinen Informationen müsste man die Beamten wenn sie unangekündigt vor der Tür stehen nicht reinlassen, aber wie verhält es sich in diesem Fall? Und vor allem, kann mir jemand erklären was deren Problem ist? Mit ihrer zukünftigen Bewilligung der Miete + Grundsatz haben sie doch bereits eingesehen das ihr das Geld zusteht und wir keine Bedarfsgemeinschaft sind (sogar nach einem Jahr gemeinsamen zusammen Wohnen). Was könnten sie also noch von uns wollen? Und wie können wir uns darauf vorbereiten, bzw. uns dagegen wehren? Muss meine Freundin das Jobcenter in die Wohnung lassen? Was gibt es zu beachten? Und wie erklärt meine Freundin die Wohnsituation ohne hinterfragt zu werden?

Ich hatte bereits einmal zu dieser Problematik einen Thread gestartet (hier der Link: https://hartz.info/index.php/topic,135708.msg1628672.html#msg1628672) wo uns geraten wurde Klage einzureichen. Das war allerdings vor der Bewilligung.

Zur Wohnung: Wir wohnen in einer 2 Zimmer Wohnung: Schlafzimmer und Wohnzimmer mit Wohnküche und schlafen dementsprechend in einem Zimmer gemeinsam. Das Jobcenter weiß ja, dass wir ein Paar sind aber beide 50/50 Miete zahlen (Wie auch auf Kontoauszügen etc. ersichtlich) und in einem geforderten Untermietvertrag beschrieben.

Wir sind wirklich für jede Hilfe dankbar!!

Liebe Grüße,
Bob Bubatz


Fettnäpfchen

Bob Bubatz

Zitat von: Bob Bubatz am 02. Mai 2025, 15:06:49wo uns geraten wurde Klage einzureichen.
und hier müsst Ihr einen Widerspruch machen. Genau genommen die Freundin und NUR die > richtig genannt die WG Partnerin.
Und zwar gegen den:
Zitat von: Bob Bubatz am 02. Mai 2025, 15:06:49Tatsächlich hat sie vor ein paar Tagen noch ein Schreiben bekommen, dass sie vom 01.05.25, bis 05/26 zusätzlich Geld für Miete erhalten wird.
Bescheid.

Da ja offensichtlich die WG anerkannt wurde und daher auch die Miete von dem Zeitpunkt des Einzuges bis zur aktuellen Bewilligung fehlt muss es ein Widerspruch sein.
Allerdings solltet Ihr ruhig erwähnen das umgehend Klage eingereicht wird wenn .......
und erst bei Ablehnung könnt ihr Klage einreichen, so der Rechtsweg.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bob Bubatz

Vielen Dank schonmal. Sollen wir ganz simpel Widerspruch dagegen erheben das lediglich der zukünftige Zuschuss bewilligt wurde und die Rückzahlung nicht erwähnt wird? Oder soll ich dem JC nochmal argumentieren das sie dadurch ja automatisch unsere WG anerkannt haben und ihr dementsprechend auch die Rückzahlung zusteht?

Und wie verhält es sich mit dem Schreiben, mit der Bitte um Mithilfe und unserer Sorge das dass JC sich bei uns zuhause umsehen möchte? Wie sollten wir damit umgehen und was könnte sie bei diesem Gespräch erwarten?

Danke und beste Grüße,
BB

Fettnäpfchen

Bob Bubatz

Zitat von: Bob Bubatz am 02. Mai 2025, 18:54:15Sollen wir ganz simpel Widerspruch dagegen erheben das lediglich der zukünftige Zuschuss bewilligt wurde und die Rückzahlung nicht erwähnt wird? Oder soll ich dem JC nochmal argumentieren das sie dadurch ja automatisch unsere WG anerkannt haben und ihr dementsprechend auch die Rückzahlung zusteht?
Genau genommen beides.
Setz doch mal was auf und bevor du es dem JC zukommen lässt stellst du es hier zum querlesen ein, natürlich ohne Klarnamen also anonymisiert.

Zitat von: Bob Bubatz am 02. Mai 2025, 18:54:15Und wie verhält es sich mit dem Schreiben, mit der Bitte um Mithilfe und unserer Sorge das dass JC sich bei uns zuhause umsehen möchte? Wie sollten wir damit umgehen und was könnte sie bei diesem Gespräch erwarten?
Dazu dass die zu Euch kommen gibt es genau genommen keinen Anlass und selbst die BA weißt darauf hin das ein Hausbesuch NICHT geeignet ist eine VuE zu beweisen.
Lies dich mal da ein das wichtigste steht am Anfang >
VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE
und hier noch was>
Leitfaden bei Unterstellung einer BG / VuE / HG

MfG FN
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Bob Bubatz

Hallo FN,

leider ist jetzt folgendes eingetreten: Meine Partnerin war bei erwähntem Termin Anfang der Woche und es standen dort 2 Mitarbeiter des Außendienstes die mit zu uns kommen wollten um zu überprüfen ob wir uns in einer Partnerschaft befinden. Als meine Freundin dann entgegnete das wir uns natürlich in einer Partnerschaft befinden und da das Jobcenter dies auch weiß, war der Besuch für die Mitarbeiter natürlich sowieso hinfällig.

Jetzt ein paar Tage später erhält sie Online ein Schreiben, in dem ich nun als Partner aufgefordert werde all meine Unterlagen etc. vorzulegen, da meine Partnerin gegenüber den Beamten ja erwähnt hätte, dass wir uns in einer Partnerschaft befinden. Obwohl sie das alles schon längst wissen und ich (wie ich hier gelernt habe) nicht dazu verpflichtet bin meine Daten weiterzugeben da wir ja trotzdem eine WG sind.

Sollen wir trotzdem wie zuvor erwähnt Einspruch gegen das andere Schreiben erheben und hierauf ebenfalls mit einem Einspruch reagieren? Ich habe das Gefühl dass es sich total im Kreis dreht und wir keinen Schritt weiter sind in dem Vorgang, sondern jetzt wieder einen Rückschritt gemacht haben....

Und Danke vielmals für deine bisherige Unterstützung!!

Beste Grüße,
BB

Clyder Kommode

Zitat von: Bob Bubatz am 09. Mai 2025, 13:31:38...Als meine Freundin dann entgegnete das wir uns natürlich in einer Partnerschaft befinden

...  da wir ja trotzdem eine WG sind.
Das dürfte schwierig werden.

Ottokar

Zitat von: Bob Bubatz am 09. Mai 2025, 13:31:38Jetzt ein paar Tage später erhält sie Online ein Schreiben, in dem ich nun als Partner aufgefordert werde all meine Unterlagen etc. vorzulegen
Bitte mal ganz genau lesen:
https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-jobcenter-verlangen-jetzt-rechtswidrige-angaben-im-antrag

Wenn das JC etwas von dir will, muss es sich an dich wenden, nicht an deine Partnerin.
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Fettnäpfchen

Bob Bubatz

Zitat von: Bob Bubatz am 09. Mai 2025, 13:31:38Meine Partnerin war bei erwähntem Termin
Habt ihr nicht miteinander gesprochen und hat sie nicht gelesen was so alles an Antworten gekommen sind?

Das ist natürlich ein Eigentor und ein
Zitat von: Bob Bubatz am 09. Mai 2025, 13:31:38Rückschritt gemacht haben....

Jetzt bleibt nur noch
Zitat von: Ottokar am 10. Mai 2025, 13:18:51Bitte mal ganz genau lesen: https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-jobcenter-verlangen-jetzt-rechtswidrige-angaben-im-antrag Wenn das JC etwas von dir will, muss es sich an dich wenden, nicht an deine Partnerin.
und auch dementsprechend zu reagieren.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Mai 2025, 18:04:21Genau genommen beides. Setz doch mal was auf und bevor du es dem JC zukommen lässt stellst du es hier zum querlesen ein, natürlich ohne Klarnamen also anonymisiert.
Zitat von: Bob Bubatz am 09. Mai 2025, 13:31:38Sollen wir trotzdem wie zuvor erwähnt Einspruch gegen das andere Schreiben erheben und hierauf ebenfalls mit einem Einspruch reagieren?
:weisnich:
Weder das erbetene hast du gemacht daher kann man da keine Rückschlüsse ziehen um was es dem JC genau geht
und
das neue Schreiben ist unbekannt weil du es nicht eingestellt hast.
Daher kann man nur auf Vermutungen bauen und dass habe ich mir abgewöhnt weil Vermutungen in der Mehrzahl einfach falsch sind.
Netiquette
Zitat•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bob Bubatz

Vielen Dank! Nun die genaueren Infos: das Jobcenter schrieb folgendes (Stand:08.05.2025) nach dem Termin mit der Außendienststelle und nachdem meiner Freundin bereits (nach langem Kampf und Missverständnissen des JC) Bürgergeld + Mietzahlung bewilligt wurde bis 04/26.

Wir brauchen Ihre Mithilfe:
Guten Tag ..., Sie beziehen Bürgergeld - Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten.

Hierfür brauchen wir folgende Kopien beziehungsweise Informationen: Im Termin mit unserem Aussendienst haben Sie erneut die Partnerschaft bejaht, so dass folgende Unterlagen Ihres Partners einzureichen sind: Anlagen WEP,EK, SV und VM sowie dazugehörigen nachweise und Belege Möglichkeiten, wie Sie die Kopien beziehungsweise Informationen abgeben können: • Jobcenter.digital-Zugang • Brief Geben Sie bitte Ihre Nummer der Bedarfsgemeinschaft ... an.

Soweit so gut. Da bereits bekannt war, dass wir zusammenleben und dies erneut ein Rückschritt darstellt, Sie wartet seit dem 01.10. auf eine Mietrückzahlung, die eigentlich laut Bewilligungsbescheid vom 01.04.25 sicher schien, sind wir sehr verwirrt... Hinzu kommt, dass wir bis zum 01.04.2025 auch noch unter einem Jahr zusammenlebten und somit automatisch keine Bedarfsgemeinschaft darstellten. Sie erhielt bis dato aber noch keine Mietzahlung. (Die Antragstellung war im September 2024 für Bürgergeldzahlung ab Oktober 2024!)


Ihr Antwortschreiben/ Widerspruchsschreiben wäre folgendes:

Datum: 14.05.2025
BG-Nummer:
Betreff: Widerspruch gegen die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft und Antrag auf Neuberechnung der Leistungen gemäß § 7 SGB II

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch gegen die Entscheidung ein, mich gemeinsam mit meinem Mitbewohner Herrn... als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II zu werten.
Ich beantrage die rückwirkende Neuberechnung meiner Leistungen ab dem 01.10.2024 auf Grundlage einer korrekten Einstufung als eigenständige Bedarfseinheit. Seit dem 01.04.2024 bewohne ich gemeinsam mit Herrn... eine Wohnung in der.... Es handelt sich um eine Sozialwohnung einer Genossenschaft ..., die wir aufgrund eines Dringlichkeitsscheins bezogen haben. Aus genossenschaftlichen Gründen konnte nur eine Person Hauptmieterin werden, daher wurde Herr ... als solcher aufgenommen. Ich bin jedoch ebenfalls im Mietvertrag vermerkt und bei der Genossenschaft als Mitbewohnerin (siehe Untermietvertrag) registriert.

Zur wirtschaftlichen Trennung:

● Wir verfügen über getrennte Konten.
● Es liegt ein Untermietvertrag vor, wonach ich monatlich ...€ an Herrn ... für meinen Mietanteil überweise.
● Wir haushalten getrennt, organisieren Einkäufe, Ausgaben und alltägliche Versorgung unabhängig voneinander.
● Mein Partner kommt nicht für meinen Lebensunterhalt auf, was ich mehrfach belegt habe.

Diese Lebensform entspricht den Kriterien einer Wohngemeinschaft und erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II. Weder besteht eine gegenseitige Einstandsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II), noch gibt es Anzeichen für eine wirtschaftliche Verantwortungsübernahme im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2012 – B 4 AS 34/12 R). Ich fordere daher die Neuberechnung meiner Leistungen ab dem 01.10.2024 als alleinstehende leistungsberechtigte Person, sowie die Rücknahme der falschen Bedarfsgemeinschaft Einstufung.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung dieses Widerspruchs sowie um eine zügige Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen



Vielen Dank für die Mithilfe im voraus! Bob Bubatz

Sheherazade

Was denn jetzt, Mitbewohner oder doch Partner? Du weißt aber schon, dass in einer klassischen Wohngemeinschaft jeder sein eigenes Bett hat, oder?

Bezüglich der Nachzahlung kann ich nichts sagen, ich kenne den Bescheid nicht und weiß nicht, was genau da drin steht bezüglich der Nachzahlung der KdU. Eines ist aber ganz sicher: Man will euch ab 01.04.2025, nach dem einen Jahr Zusammenwohnen, als BG einstufen. Und nach dem, was ich bisher so gelesen habe, stimmt das ja auch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bob Bubatz

Wir sind Partner. Aber ich dachte das wir auch dann nach einem Jahr nicht automatisch eine BG sind, solange wir uns nicht gegenseitig finanziell unterstützen, keine gemeinsamen Versicherungen haben etc. All das können wir natürlich auch belegen.

Wir haben auch bereits entsprechende Nachweise eingereicht.

War das denn ein Irrglaube?

LG, BB

turbulent

Zitat von: Bob Bubatz am 16. Mai 2025, 20:10:23solange wir uns nicht gegenseitig finanziell unterstützen
Seid Ihr auch nicht bereit, Euch gegenseitig zu unterstützen? Das ist eben das, was so unwahrscheinlich ist: Dass Ihr Euch zwar als Partner bezeichnet, aber so ganz und gar nicht partnerschaftlich die finanzielle Unterstützung durch den wirtschaftlich Stärkeren verweigert.

Sheherazade

Zitat von: Bob Bubatz am 16. Mai 2025, 20:10:23Aber ich dachte das wir auch dann nach einem Jahr nicht automatisch eine BG sind

Hätte klappen können mit etwas mehr Struktur ab Antragstellung. Aber ihr seid da einfach so reingerannt ohne Informationen und Absprachen untereinander und plappert bei jedem Termin ohne Sinn und Verstand drauf los. Von hier aus helfen ist extremst schwierig bis unmöglich, weil du nur bruchstückhaft die Sachverhalte von dir gibst. Jetzt kannst du nur hoffen, dass es so wird wie du glaubst.
 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Bob Bubatz am 16. Mai 2025, 15:54:56Vielen Dank! Nun die genaueren Infos: das Jobcenter schrieb folgendes (Stand:08.05.2025) nach dem Termin mit der Außendienststelle und nachdem meiner Freundin bereits (nach langem Kampf und Missverständnissen des JC) Bürgergeld + Mietzahlung
Ist das eine vorläufige Bewilligung?
Wenn ja: was steht als Grund für die Vorläufigkeit drin?

Zitat von: Bob Bubatz am 16. Mai 2025, 15:54:56bewilligt wurde bis 04/26. Wir brauchen Ihre Mithilfe: Guten Tag ..., Sie beziehen Bürgergeld - Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten.
Ist das eine separate Aufforderung zur Mitwirkung?

Zitat von: Bob Bubatz am 16. Mai 2025, 15:54:56Ihr Antwortschreiben/ Widerspruchsschreiben wäre folgendes:
Das wäre unzureichend. Bitte beantworte mal meine o.g. Fragen.
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Bob Bubatz

Zitat von: Ottokar am 17. Mai 2025, 08:58:00Ist das eine vorläufige Bewilligung? Wenn ja: was steht als Grund für die Vorläufigkeit drin?

Sie hat eine Bewilligung erhalten, die ich hier eingefügt habe, zusammen mit einem Änderungsbescheid. Dazu wurde uns zuvor von Fettnäpfchen geraten, Widerspruch einzulegen da die Rückzahlung nicht berücksichtigt wurde.


 

 

Zitat von: Ottokar am 17. Mai 2025, 08:58:00bewilligt wurde bis 04/26. Wir brauchen Ihre Mithilfe: Guten Tag ..., Sie beziehen Bürgergeld - Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten.

Ist das eine separate Aufforderung zur Mitwirkung?

Genau, diese Aufforderung hat sie nach dem Termin mit dem Außendienst erhalten. Habe ich ebenfalls hier beigefügt.