Wohngeld ohne eigenes Einkommen und ohne Bürgergeld.

Begonnen von Robert22, 29. August 2025, 12:17:47

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Robert22

Mir wird demnächst das Bürgergeld eingestellt, wegen einer Erbschaft +/- 30.000 €uro, was so für mich auch völlig in Ordnung geht. Das heißt, ich werde meinen künftigen Lebensunterhalt zunächst also alleine von dieser Erbschaft bestreiten. Ein Erwerbseinkommen habe ich nicht.

Dennoch möchte ich gerne später ein Wohngeld beantragen (als Mieter einer Wohnung), aber ich finde dazu recht widersprüchliche Angaben im Netz: einmal heißt es für eine Bewilligung müsse ein Mindesteinkommen vorhanden sein (aus einer Erwerbstätigkeit), andererseits wird gesagt, für einen Wohngeldantrag sei nur der Vermögensfreibetrag, hier von 60.000 €uro, maßgebend.

Kann ich einen Antrag stellen auch ohne jedes Einkommen?

Sheherazade

Soweit ich noch aktuell informiert bin, zählt der Verbrauch deines Vermögens dann auch als Einkommen. Wende dich doch mal persönlich an deine Wohngeldstelle.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Robert22

Ja, werde ich machen (Wohngeldstelle) - ist ja noch nicht so weit, bin ja diesen Monat noch im Bürgergeldbezug.

Es scheint aber so zu sein, wie Du es sagst - gerade dazu noch das gefunden: https://www.123recht.de/ratgeber/sozialrecht/Wohngeld-setzt-nicht-nur-ein-Hoechsteinkommen,-sondern-auch-eine-Mindesteinkommen-voraus-__a155536.html

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 29. August 2025, 12:24:47zählt der Verbrauch deines Vermögens dann auch als Einkommen
Kann sein, ich liege falsch, aber beim Wohngeld zählt eine Erbschaft als Vermögen.

Um an Wohngeld zu kommen braucht es zwingend ein Einkommen und das, scheint der Knackpunkt zu sein.
Kein Einkommen, kein Wohngeld.

Antrag würde ich dennoch stellen, oder mich zumindest bei der Wohngeldstelle darüber informieren.

Wassermelone

Dein Vermögen zählt als Einkommen. Du musst dich von deinem Vermögen für 12 Monate finanzieren können, berechnet wird in Form der regulären Höhe beim Bürgergeld + Kranken- und Pflegeversicherung + weitere zusätzliche Kosten, die du hast. Du musst deine Kosten also für 12 Monate durch dein Vermögen decken können. Hier wird auch das künftige Wohngeld schon mit einberechnet.
Es wurden auch keine weiteren Fragen gestellt.

Robert22

Ah, verstehe, danke euch! Dazu noch eine Nachfrage.

Um mich selber finanzieren zu können werden also meine tatsächlichen Kosten herangezogen für die Wohngeldberechnung, das wären in meinem Fall (plus freiwillig krankenversichert 270 €uro-> ) gesamt dann etwa 1300 €uro im Monat.

Die Wohnamtsstelle geht also jetzt nicht dahin und teilt das geerbte Vermögen jetzt durch 12 Monate und kalkuliert also mit einem fiktivem Einkommen von circa 3000 €uro pro Monat - wodurch ich ja die Berechnungsgrenze, als Singlehaushalt, wohl sprengen dürfte (laut Tabelle)?

Nun ja .. kläre das vor Ort mal dann im Wohnamt, berichte dann, was die so meinen dazu.

EDiT: Ach .. das mit den 3000 €uro hat sich erledigt .. ist ja sozusagen im Schonvermögen mit drin

Fettnäpfchen

Robert22

Zitat von: Robert22 am 30. August 2025, 12:57:22EDiT: Ach .. das mit den 3000 €uro hat sich erledigt .. ist ja sozusagen im Schonvermögen mit drin
das verstehe ich nicht.
Noch eine Verständnisfrage für mich weil ich den anderen Threadf nicht durchlesen will:
Hat Ottokar in deinem anderen Thema so geantwortet dass der Zufluß deines Erbe dazu führt das du nicht mehr Bezugsberechtigt bist und du aufgrund zu hohen Vermögens Privatier wirst.
Sprich dein normales VM + Erbe ist dann über dem Freibetrag der dir (deiner BG falls verheiratet) zusteht?


Zitat von: Wassermelone am 29. August 2025, 20:04:38Dein Vermögen zählt als Einkommen.
Sobald das Erbe als VM gerechnet wird ist es VM und kein Einkommen mehr. Bei Einkommen in der Regel im Folgemonat dann VM.

Zitat von: Wassermelone am 29. August 2025, 20:04:38Du musst dich von deinem Vermögen für 12 Monate finanzieren können, berechnet wird in Form der regulären Höhe beim Bürgergeld + Kranken- und Pflegeversicherung + weitere zusätzliche Kosten, die du hast. Du musst deine Kosten also für 12 Monate durch dein Vermögen decken können.
Das stimmt so nicht.
Man geht beim JC vom doppelten RL Satz aus und wenn Kosten nebenbei entstehen dann kann man dafür das VM heranziehen z.B.: WaMa kaputt Urlaub oder Kfz. wechsel o. Reparaturen usw.

Zitat von: Wassermelone am 29. August 2025, 20:04:38Hier wird auch das künftige Wohngeld schon mit einberechnet.
Wenn du das JC meinst dann sowieso nicht denn man ist ja Privatier und nicht mehr im Leistungsbezug.
Ohne Bezug hat das JC aber nichts mehr zu melden, außer man verschleudert sein VM dann kann es bei erneuter Antragstellung Probleme geben.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. August 2025, 14:26:47Sobald das Erbe als VM gerechnet wird ist es VM und kein Einkommen mehr.

Hier ist tatsächlich von Anfang an die Rede von Wohngeld und die Frage nach dem Anspruch, wenn man gar kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hat sondern nur Vermögen. In diesem Thread ist das Jobcenter ohne Belang.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Wassermelone am 29. August 2025, 20:04:38Dein Vermögen zählt als Einkommen.
Beim Wohngeld eben nicht.

Zitat von: Wassermelone am 29. August 2025, 20:04:38Du musst dich von deinem Vermögen für 12 Monate finanzieren können
Auch das ist völlig falsch.
Hier geht es evtl. um 30.000 € damit reicht es vermutlich keine 12 Monate.
Erst recht nicht, wenn man an den Freibetrag denkt, ist der erreicht hat man wieder Anspruch beim JC.

Zitat von: Robert22 am 30. August 2025, 12:57:22Die Wohnamtsstelle geht also jetzt nicht dahin und teilt das geerbte Vermögen jetzt durch 12 Monate
Das ist eben die Frage, ob es überhaupt Wohngeld gibt oder die der Meinung sind vom Vermögen zu leben.
Keine Ahnung, wie so was berechnet wird, wenn es keinerlei Einkommen gibt.
Da aber unter der Grenze von 60.000 € wird das Vermögen zumindest nicht angerechnet oder irgendwie geteilt.

Gibt es welches, bedeutet das eigentlich nur, man ist dadurch länger weg vom JC.

Zitat von: Robert22 am 30. August 2025, 12:57:22berichte dann, was die so meinen dazu.
Ja, wäre interessant zu wissen, was in so einem Fall geht.