Neuigkeiten:




  Das Forum-Team wünscht allen Mitgliedern
  und Gästen ein geruhsames Weihnachtsfest

Hauptmenü

Frage Bürgergeld-Antrag(HA)für meinen Neffen

Begonnen von Dragon, 02. November 2025, 17:08:17

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Dragon

#45
Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Gut ich sage jetzt meinen Bruder das du den Schreiben morgen fertig machst!
Sorry Fettnäpfchen ich bin heute wohl durch dem Wind. es sollte so heißen= Gut ich sage jetzt meinen Bruder das du den Schreiben ohne morgen fertig machst.das morgen sollte ja weg Sorry nochmal von mir.

Hallo @Quinky
Zitat von: Quinky am 17. Dezember 2025, 19:37:34Es ist eine absolute Frechheit des Jobcenters, das vpn den Eltern bei 3.100€ netto (2 Arbeitnehmer) nach § 9 Abs. 5 SGBII  eine Untihre die genaue summe erstützung zu erwarten ist. Hier sollte der JobcenterMitarbeiter Nachhilfe in Berechnung bekommen!
Warum?
Nach § 9 Abs. 5 SGBII kann keine Unterstützung erwartet werden, weil die 3.100€ ZU GERING sind!
Berechnung:
JEDEM der Eltern steht der doppelte (weil beide arbeiten und theorisch unterstützen) Regelsatz (100%-Satz und nicht 90%) plus Mietanteil zu, das sind bei 600€ Gesamtmiete (ich nehme mal eine geringe Miete) = 200€/Person.
2 x 563 plus 200 = 1326 mal 2 = 2652€
Diese 2652€ sind dem ANRECHENBAREN Einkommen gegenüberzustellen
3.100€ netto ; 2 = 1550€ minus Freibeträge (Mindestfreibeträge!) 348€ = 1202€ x 2 = 2404
d.h.
nach § 9 Abs. 5 SGBII kann NICHT erwartet werden, das die Eltern den 25jährigen unterstüzen.
Das ist NUR dann der Fall, WENN das Jobcenter beweist, das finazielle Unterstützung geflossen sind. Diese fninzielle Unterstützung wäre in diesem Fall FREIWIILIG, OHNE einer Rechtspflicht.
Bevor also eine Ablehnung gesetzlich erfolgen darf, MUSS das Jobcenter die Berechnung vorweisen UND den freiwilligen Nachweis erbringen. BEIDES hat das JObcenter NICHT durchgeführt.
Bei meiner Berechnung habe ich sogar den Mietanteil des 25jährigen nicht eingerechnet, sowie das BEIDEN Elternteilen jeweils 5% des Bruttolohnes für die Altersvorsorge zusteht.
Diese beiden Werte kommen noch zu der bereits festgestellten Unterdeckung, siehe oben (2652 : 2404), hinzu, so das erast recht keine Unterstützung nach § 9 Abs. 5 SGBII in Frage kommt.
Lediglich FREIWILLIGE Unterstützung kann angerechnet werden, die aber die Eltern schriftlich festlegen müssen.
Hier sollte an den Teamleiter des JObcenters ein geharnischter Brief erfolgen,das Gesetze NICHT bekannt sind!
@Quinky ja das ich finde genau so wie du sagst! die SA muss einen kräftig auf dem Deckel bekommen ,hoffen wir das Gericht verpasst ihr paar Watschen(Backpfeifen)das nicht zu knapp.
Ich kenne zwar jetzt nicht was meine Schwägerin jetzt verdient"aber wie mein Bruder vor längerer Zeit erwähnte bekommt sie 300-700€/pro Monat (Stundenlohn), sie arbeiten nicht jeden Tag sie bekommt nur den echten Arbeitstag bezahlt(Zeitarbeit)bei ihren freien Tag natürlich kein=Lohn das kann mehre tage sein. Ich muss ihn aber nochmal fragen.

Rotti

Zitat von: Quinky am 17. Dezember 2025, 19:37:34Es ist eine absolute Frechheit des Jobcenters, das vpn den Eltern bei 3.100€ netto (2 Arbeitnehmer) nach § 9 Abs. 5 SGBII  eine Unterstützung zu erwarten ist. Hier sollte der JobcenterMitarbeiter Nachhilfe in Berechnung bekommen!
ja ein gemietetes Haus und einen erwachsenen Sohn mit zu ernähren in einer Stadt wie Düsseldorf ist das schon bedenklich wenig Geld was da in die Haushaltskasse kommt.
Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

Dragon

Zitat von: Rotti am 17. Dezember 2025, 23:02:52
Zitat von: Quinky am 17. Dezember 2025, 19:37:34Es ist eine absolute Frechheit des Jobcenters, das vpn den Eltern bei 3.100€ netto (2 Arbeitnehmer) nach § 9 Abs. 5 SGBII  eine Unterstützung zu erwarten ist. Hier sollte der JobcenterMitarbeiter Nachhilfe in Berechnung bekommen!
ja ein gemietetes Haus und einen erwachsenen Sohn mit zu ernähren in einer Stadt wie Düsseldorf ist das schon bedenklich wenig Geld was da in die Haushaltskasse kommt.
Ja Düsseldorf ist sehr teuer auch als Mieter sowieso.
Der Neffe und seine Eltern leben zusammen in eine Mietwohnung.

Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22er hat alle Unterlagen leider erst am 14. Nov beim JC abgeben,
Das ist natürlich doof, kann man nicht ändern.
Da muss ich anders argumentieren.

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Soll der Neffe jetzt mit seinen Vater erstellen +unterschreiben?
Ja und rückwirkend vom Datum her auf den Monat der Antragstellung. Damit ist gleich mal belegt das er insofern nicht von den Eltern unterstützt wird. (Eine Kopie für das SG siehe am Schluss unter Anhang!)

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Also aus dem Schreiben vom 28.11.25 aus #1 mit der Mitwirkungspflicht stand !ohne alle Unterlagen das schließt auch die Meldebescheinigung wird es nicht solange bearbeitet oder gestoppt bis er alle Unterlagen der Behörde auf dem Tisch liegen.
das darf nicht sein damit macht das JC ein Eigentor denn es gibt die Leistungspflicht.

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Mein Bruder hatte nie etwas von 3100€ Netto erwähnt!Ich habe ihn vorher Mehrmal gefragt! er sagte ne ich habe nie diesen Betrag genannt!!
Gut dann gehen wir davon aus.

Zitat von: Dragon am 17. Dezember 2025, 17:53:22Entweder hat das JC heimlich die Bankkonten seiner Eltern überprüft oder sie lügen das einfach??.
wohl letzteres denn eine Kontoeinsicht geht nicht so leicht.
Die Bankauskunft teilt mit was für Konten existieren nicht den Inhalt.

Habe das jetzt mal vervollständigt.
ZitatAbsender

Gericht

AZ ...


Stellungnahme zum Schreiben vom ...


Werter Vorsitzender,
gerne hätte ich mich an den Abgabetermin gehalten und die Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht.
Ihr Schreiben vom 09.12 ist erst am 16.12. bei mir eingegangen.

Zu folgendem Inhalt des Schreibens meines Jobcenters (in Folge JC) nehme ich wie folgt Stellung:

1)Die Eilbedürftigkeit liegt wohl vor da ich verpflichtet bin meine monatlichen Kosten der Unterkunft zu bezahlen. Siehe Anlage KdU sowie die Kostenbeteiligungsvereinbarung.

2)Die Aussage das meine Eltern zusammen 3100.-Netto verdienen kann ich mir nicht erklären da keine Verdienstbescheinigungen meiner Eltern vorgelegt wurden. Auch wurden dahingehend keinerlei Aussagen meinerseits gemacht, auch mein Vater, der mich als Beistand begleitet hat, hat darüber keine Auskunft gegeben.

3)Die Aussage das meine Eltern mich bis zum 25 Lebensjahr unterstützt haben stimmt.
Die Aussage das Sie dieses "auch nach seinem 25 Geburtstag Kost sowie Logis gewähren und Ihn unterstützen was offensichtlich ebenso geschehen ist und weiter so geschieht" ist eine reine Vermutung des JC und entspricht nicht den Tatsachen so wie es das JC darlegt.
Tatsache ist das ich vertragliche Verpflichtungen habe und mich meine Eltern auch nur Darlehensweise finanzieren. Sie sind seit meinem 25 Geburtstag nicht mehr unterhaltspflichtig und müssen selber mit Ihrem Einkommen haushalten um ihr Leben zu finanzieren.

4)Die Auslegung des §9 ist JCfreundlich und Rechtsfehlerhaft.
Die Aussagen bestehen, sogar schriftlich festgehalten, nur aus Vermutungen und darüber hinaus noch die Feststellung dass ich Zitat: Diese Vermutung wurde bislang vom Antragsteller nicht widerlegt.
Dazu berufe ich mich auf untenstehende Urteile:
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG in B 14 AS 6/08 R) ist hinreichend geklärt, dass § 9 Abs. 5 SGB II eben keinen Vermutungstatbestand beim bloßen Zusammenleben mit erwachsenen Verwandten/Verschwägerten manifestiert (anders in § 39 S. 1 SGB XII).
Lt. Begründung des Gesetzentwurfs des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 05.09.2003 (BT-Dr. 15/1516, S. 53) besteht im SGB II erst dann eine Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II, wenn Verwandte oder Verschwägerte mit dem im selben Haushalt lebenden Hilfebedürftigen tatsächlich gemeinsam "aus einem Topf" wirtschaften.
Das gemeinsame Wirtschaften muss der Leistungsträger über § 20 SGB X beweisen. Dabei trifft jedoch weder den Antragsteller noch die mit ihm zusammenlebenden erwachsenen Verwandten/Verschwägerten eine Auskunfts- oder Mitwirkungspflicht (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04 zur Auskunftspflicht von Mitbewohnern), denn dies würde im Ergebnis auch zu einer unzulässigen Beweislastumkehr zu Lasten des Antragstellers führen.
Auch begründet § 60 SGB II keine Zulässigkeit einer Datenerhebung bei Mitbewohnern, denn dort wird vorausgesetzt, dass entweder eine Leistung tatsächlich erbracht wird (Abs. 1), oder eine Rechtspflicht zur Leistungserbringung besteht (Abs. 2). Beides ist bei Mitbewohnern, auch wenn diese mit dem über 25jährigen Antragsteller verwandt oder verschwägert sind, zu verneinen.

Wenn, wie hier, der Leistungsträger keine Beweise für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft hat, kann er weder vom Antragsteller noch dessen Mitbewohnern fordern, eine solche zu widerlegen. 
Dies würde die vom Gesetzgeber in § 9 Abs. 5 SGB II vorgenommene Regelung ad absurdum führen, da der Leistungsträger mit dieser Forderung das Bestehen einer Wirtschaftsgemeinschaft unterstellen würde, ohne die lt. Gesetz dafür erforderlichen Beweise zu haben.
§ 9 Abs. 5 SGB II ist eben nunmal kein Vermutungstatbestand.

Die Vorlage entsprechender Beweise wurde nicht gemacht weder persönlich im JC, noch schriftlich in Form einer entsprechenden Berechnung.
Ich gehe auch davon aus dass das Gericht keine Berechnung bekommen hat.
Nach § 9 Abs. 5 SGBII kann keine Unterstützung erwartet werden, weil die fiktiven (anders kann ich es nicht nennen) 3.100€ zu gering sind. Besonders bei einem Ort wie Düsseldorf.

Mangels Beweisen für das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft und in Ermangelung von rechtlichen Voraussetzungen für eine Mitwirkungspflicht meiner Person oder meiner Mitbewohner bei der Beschaffung derartiger Beweise ist meiner Klage vollumfänglich stattzugeben.

mit freundlichem Gruß

Anhang
Kopie Kontoausüge
Kopie Anlage KdU
Kopie Kostenbeteiligungsvereinbarung
Kopie Darlehensvertrag
So würde ich das jetzt schreiben, was das SG daraus macht...
Du solltest alles was ich fett markiert, oder kursiv geschrieben habe auch so übernehmen damit es im dadurch offensichtlichen Sinn/Zusammenhang bleibt.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Hallo Fettnäpfchen
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45Das ist natürlich doof, kann man nicht ändern.
Da muss ich anders argumentieren.
Ja du sagst es

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45Ja und rückwirkend vom Datum her auf den Monat der Antragstellung. Damit ist gleich mal belegt das er insofern nicht von den Eltern unterstützt wird. (Eine Kopie für das SG siehe am Schluss unter Anhang!)
Gut das sage ich ihm + ich erstelle jetzt das schreiben für im.
Welcher Monatlicher Betrag(1.Punkt) trägt man im Darlehnsvertrag ein
Bei der Höhe der Ratenzahlung (5.Punkt) welchen Ratenbetrag ist am besten.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45das darf nicht sein damit macht das JC ein Eigentor denn es gibt die Leistungspflicht.
Bestimmt lügen sie wie du selber es gut sagst als Asurede damit er kein Bürgergeld bekommt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45Gut dann gehen wir davon aus.
ja das gehen wir davon aus.

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45wohl letzteres denn eine Kontoeinsicht geht nicht so leicht.
Die Bankauskunft teilt mit was für Konten existieren nicht den Inhalt.
Keine Ahnung was sie abgezogen haben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:33:45So würde ich das jetzt schreiben, was das SG daraus macht...
Du solltest alles was ich fett markiert, oder kursiv geschrieben habe auch so übernehmen damit es im dadurch offensichtlichen Sinn/Zusammenhang bleibt.
Ok ich erstelle das Schreiben wie du es mir jetzt gesagt hast.

Was ich noch wissen wollte das mit Kopie Darlehensvertrag welche Betrag ich da eintragen soll



Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 16:39:55Welcher Betrag trägt man im Darlehnsvertrag ein +die Höhe der Ratenzahlung? Also bei 1.Punkt und beim 5.Punkt??
ist eigentlich selbsterklärend.
Es werden die Kosten der KdU also was in der Kostenbeteiligungsvereinbarung steht genommen (Mach da bloß keine Fehler sonst sind die beim SG gleich fertig)
und die Summe X die er selber für seinen Lebensunterhalt braucht spricht er am besten mit seinen Eltern ab da diese es ja nur auslegen und es zurückhaben wollen. Also besseres Taschengeld oder so.

 :grins:  Sollte aber nicht 3100.- übersteigen  :lachen: und mit seinen Eltern reden  :scratch: SPÄSSLE

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#51
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:52:15ist eigentlich selbsterklärend.
Es werden die Kosten der KdU also was in der Kostenbeteiligungsvereinbarung steht genommen (Mach da bloß keine Fehler sonst sind die beim SG gleich fertig)
und die Summe X die er selber für seinen Lebensunterhalt braucht spricht er am besten mit seinen Eltern ab da diese es ja nur auslegen und es zurückhaben wollen. Also besseres Taschengeld oder so.

Also das steht in der KVB!
Okt. bis Nov
Kostenstelle                Gesamtkosten              Anteil von [XXX]
Kaltmiete                  378,20€                    189,10€
Nebenkosten                146€                      73€                       
Heizkosten                  146€                      73€   
Winterdienst                1€                        0,50 €

Neue kosten ab Dez.2025
Kostenstelle        Gesamtkosten              Anteil von [XXXX]
Kaltmiete              378.20€                  189,10€
Nebenkosten            131€                  65,5€                       
Heizkosten              95€                    47,5€   
Winterdienst              1€                    0,50 €           

Was trage ich da jetzt ein?sorry bin da verwirrt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 16:52:15und die Summe X die er selber für seinen Lebensunterhalt braucht spricht er am besten mit seinen Eltern ab da diese es ja nur auslegen und es zurückhaben wollen. Also besseres Taschengeld oder so.
Also in die KVB OKt bis Nov 335,60€  !
Ab Dez ändern sich die kosten in der KVB 302,60€!

+500€/Monat zum Leben oder weniger? trage ich dann diese Summe ein?Den genauen Betrag muss ich meinen Bruder + Neffen fragen. Als Ratenzahlung 50-100€ /Monat als Rückzahlung ok?


Fettnäpfchen

Dragon

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Also das steht in der KVB!
Natürlich nur die Kosten des Neffen

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29+500€/Monat zum Leben oder weniger
In so einer Lage hat man keine 500.- zu fordern sondern das notwendigste. Was meinst du was sich ein Richter denkt.
Und wenn die Eltern so wenig verdienen wo soll dann das Geld herkommen? Bleib realistisch also besseres Taschengeld.

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Den genauen Betrag muss ich meinen Bruder + Neffen fragen.
Was er vom Vater bekommt wäre das Taschengeld.

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Als Ratenzahlung 50-100€ /Monat als Rückzahlung ok?
Was ist da an dem Muster nicht zu verstehen ich habe es rot markiert da müssen bloß noch die Summen rein die er seinem Vater zurückzuzahlen hat da sie gestundet sind.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung
Zitat1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von xxxxx (in Worten: ...)für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von xxxxx(in Worten: ...) für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet   

4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes und beginnt mit dem Monat, nach dem das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt und erstmals gezahlt hat, oder der Anspruch auf ALG II endgültig abgelehnt wurde.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Als Ratenzahlung 50-100€ /Monat als Rückzahlung ok?
auch nein
sondern in der Höhe die er hätte zahlen müssen wenn er es könnte.
ist auch rot markiert.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 17:30:20Natürlich nur die Kosten des Neffen
Das weiß ich ja nicht! mein Bruder sagt mir das nicht genau. er weiß es auch nicht max.120€
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 17:30:20In so einer Lage hat man keine 500.- zu fordern sondern das notwendigste. Was meinst du was sich ein Richter denkt.
Und wenn die Eltern so wenig verdienen wo soll dann das Geld herkommen? Bleib realistisch also besseres Taschengeld.
Puh das weiß mein Bruder auch nicht genau. was würdest du raten als Betrag ??
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2025, 17:30:20auch nein
sondern in der Höhe die er hätte zahlen müssen wenn er es könnte.
ist auch rot markiert.
Da bin auch überfragt!
kannst du bitte den Darlehnsvertrag soweit erstellen? Ich habe gerade am Telefon mit im gesprochen!aber er weiß nicht was das Nöstigste ist als Taschengeld.






Sensoriker

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:37:00Das weiß ich ja nicht! mein Bruder sagt mir das nicht genau. er weiß es auch nicht max.120€
Maximal die Gesamtkosten durch Anzahl der Personen in der Wohnung.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Dragon

#55
Hallo Sensoriker
Zitat von: Sensoriker am 18. Dezember 2025, 17:39:01Maximal die Gesamtkosten durch Anzahl der Personen in der Wohnung.
Also die Gesamtkosten der Eltern laut der KBV !sind bis Nov 25 siehe oben #51
378,20+146+146+1= 672.10€
Es leben 3 Leute in der Wohnung 672,10€
Ab Dez ändert sich die Kosten.
geteilt durch drei Leute je Person =223,733333333€ richtig?
Sorry ich verstehe das einfach nicht.
Welche Kosten sie noch haben keine Ahnung.


ZitatZitat von Fettnäpfchen
Darlehensvertrag                                                      Datum 18.12.2025<--das ist ein Beispieldatum


zwischen

xxxxxxx - im Weiteren Darlehensnehmer genannt

und

xxxxxxx - im Weiteren Darlehensgeber genannt

wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von xxxxx (in Worten: ...)für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von xxxxx(in Worten: ...) für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet 

4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig
mit freundlichen Grüßen
XXXX
.
Hier weiß ich nicht welcher Betrag bei 1.Punkt +5.Punkt rein  hinein muss. Falls sich wer damit auskennt bitte die Vorlage für den Darlehnsvertrag erstellen wo die Beträge schon stehen.



Auf auf mit dem Darlehnsvertrag!Habe ich alle anderen Unterlagen jetzt für das SG fertig.

Mir tun schon die Augen vom lagen hinschauen weh. muss aufpassen das mir nicht wieder schwindlig wird.

Dragon

Sorry für den Doppelpost
Ich hatte leider was vergessen, das viel mir gerade ein.
Es wäre gut das wer mir sage könnte welche Beträge in beim(Darlehnsvertrag)rein muss,damit mein Bruder/Neffe das ganze noch vor Weihnachten dem Sozialgericht hier gibt um nicht noch mehr von der(5 Tage)Frist verstreichen lassen.

bis dann  :bye:

Fettnäpfchen

Dragon


Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:37:00Das weiß ich ja nicht! mein Bruder sagt mir das nicht genau. er weiß es auch nicht max.120€
Was für eine Pfeife, der muss es doch wissen schließlich habt Ihr schon die KbV abgegeben und da steht es drin.
Wenn mit 120.- die Lebenshaltungskosten gemeint sind ist das was anderes obwohl schon sehr gering.
Aber vllt. ist ja nicht mehr Geld vorhanden.

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:42:33geteilt durch drei Leute je Person =223,733333333€ richtig?
224,033333333 sagt mein Taschenrechner
und
Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:00:29Also das steht in der KVB!
Okt. bis Nov
Kostenstelle                Gesamtkosten              Anteil von [XXX]
Kaltmiete                  378,20€                    189,10€
Nebenkosten                146€                      73€                       
Heizkosten                  146€                      73€   
Winterdienst                1€                        0,50 €

Neue kosten ab Dez.2025
Kostenstelle        Gesamtkosten              Anteil von [XXXX]
Kaltmiete              378.20€                  189,10€
Nebenkosten            131€                  65,5€                       
Heizkosten              95€                    47,5€   
Winterdienst              1€                    0,50 €           
das sagt mein Taschenrechner für Nov. 671,20
das sagt mein Taschenrechner für Dez. 605,20
und das JC berechnet ganz gerne nach dem Kopfteilprinzip.
Das heißt die komplette Summe geteilt durch die drei Bewohner.

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:37:00Puh das weiß mein Bruder auch nicht genau. was würdest du raten als Betrag ??
Da rate ich gar nichts weil ich nicht weiß was für Summen der Familie zur Verfügung stehen. Wenn dem Neffen 20.- in der Woche reichen oder wenn 50.- benötigt werden dann halt auf den Monat umlegen.
Wenn er der Meinung ist jeden Tag zwei Schachteln Zigaretten zu brauchen, jede Woche ins Kino und die Disco zu wollen, dabei natürlich noch vorher/nachher zum Essen gehen will+ seine Verpflichtungen für Kfz+Versicherungen+Telefon usw dann kommt er auf eine Summe wo der Singleregelsatz nicht mal reichen würde.

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:42:33Datum 18.12.2025<--das ist ein Beispieldatum
Was verstehst du nicht an das Datum sollte zur Antragstellung passen.
Wieso steht da 18.12.25 und nicht das Datum der Antragstellung beziehungsweise sogar ein paar Tage früher.
Die KBV hast du hoffentlich richtig datiert.

Zitat von: Dragon am 18. Dezember 2025, 17:37:00kannst du bitte den Darlehnsvertrag soweit erstellen? Ich habe gerade am Telefon mit im gesprochen!aber er weiß nicht was das Nöstigste ist als Taschengeld.
Das habe ich schon in Antwort 42 gemacht. Du musst nur noch die Summe der anteiligen in der KBV geregelten Kosten eintragen.
Das betrifft die Kosten der Unterkunft und die Kosten für die Lebenshaltung wie hoch die sein könnten habe ich auch beantwortet.

Was mir jetzt aufgefallen ist:
Ist da du es eins zu eins kopiert hast fehlt der Punkt 2 und 3 im Darlehensvertrag wie aus dem Original Link direkt über meinem Zitat ersichtlich. Das muss logischerweise schon mit in den Darlehensvertrag. Gut das du den gestern noch eingestellt hast denn damit das du nur einen halben Vertrag schreibst habe ich nicht gerechnet.
In Zukunft überlässt du das dann doch besser den anderen sonst bekommst du noch Schuld von denen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Dezember 2025, 17:42:39Darlehensvertrag zur Überbrückung zwischen Antrag und Zahlung
ZitatAlso die Punkte
2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung, bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.

3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.

Du kannst wenn du das gemacht hast gerne alles hier einstellen und man kann es kontrollieren, aber das Erstellen des Darlehens kannst du schon selber machen. Ist ja wirklich kein Akt mehr und bei den nicht vorhandenen Angaben zu den Löhnen und was alles für das Leben gebraucht wird mache ich sicher keine Angaben dazu denn dafür will ich nicht verantwortlich sein.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Dragon

#58
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 14:13:55Was für eine Pfeife, der muss es doch wissen schließlich habt Ihr schon die KbV abgegeben und da steht es drin.
Wenn mit 120.- die Lebenshaltungskosten gemeint sind ist das was anderes obwohl schon sehr gering.
Aber vllt. ist ja nicht mehr Geld vorhanden.
Mein Bruder ändert jedesmal seine aussage


Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 14:13:55224,033333333 sagt mein Taschenrechner
und
ZitatAlso das steht in der KVB!
Okt. bis Nov
Kostenstelle                Gesamtkosten              Anteil von [XXX]
Kaltmiete                  378,20€                    189,10€
Nebenkosten                146€                      73€                       
Heizkosten                  146€                      73€   
Winterdienst                1€                        0,50 €

Neue kosten ab Dez.2025
Kostenstelle        Gesamtkosten              Anteil von [XXXX]
Kaltmiete              378.20€                  189,10€
Nebenkosten            131€                  65,5€                       
Heizkosten              95€                    47,5€   
Winterdienst              1€                    0,50 €           
das sagt mein Taschenrechner für Nov. 671,20
das sagt mein Taschenrechner für Dez. 605,20
und das JC berechnet ganz gerne nach dem Kopfteilprinzip.
Das heißt die komplette Summe geteilt durch die drei Bewohner.
Sorry aktuell verstehe ich hier nichts mehr mir tut der Kopf schon weh, wenn de Mist teil hier!danach weiß ich nicht mehr was ich mache.

ZitatZitat von mir

Darlehensvertrag                                                                                                    Datum 17.11.2025


zwischen

xxxxxxx - im Weiteren Darlehensnehmer genannt

und

xxxxxxx - im Weiteren Darlehensgeber genannt

wird der nachfolgende Darlehensvertrag geschlossen.

1. Darlehensbetrag
Der Darlehensnehmer erhält vom Darlehensgeber monatlich die Summe in Höhe von zweihundert vierundzwanzig und nullzweicent <-- so ok ?für die Kosten der Unterkunft sowie einen Betrag in Höhe von zweihunderteuro <-- so ok ?für den Bedarf an sonstigen Lebenskosten leihweise als Darlehen gestundet 

2. Darlehenszweck und Informationspflicht
Das Darlehen dient ausschließlich zur Überbrückung, bis das zuständige Jobcenter das vom Darlehensnehmer beantragte ALG II bewilligt hat und tatsächlich zahlt. Der Darlehensnehmer informiert den Darlehensgeber umgehend darüber, wenn sein ALG II bewilligt und ausgezahlt wurde.

3. Zinsen
Das Darlehen ist zinslos.

4. Auszahlung
Die Stundung des Darlehensbetrages erfolgt mit Vertragsunterzeichnung vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer.

5. Rückzahlung
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt monatlich in Raten in Höhe des monatlich gestundeten Geldes ,da es unbekannt ist wann das ALG 2 fließt.
Die Rate ist jeweils am 1. des Monats fällig und auf das Konto des Darlehensgebers zu überweisen, oder an ihn in Bar gegen Quittung zu entrichten.
Kommt der Darlehensnehmer mit mehr als zwei Raten in Verzug, ist der Restbetrag sofort fällig.

Ich habe es gerade Versucht kann ich das os mit den Zahlen lassen im Dahrlenhsvertrag die Rot Markierten??
1x für Nov geteilt durch drei  =224,033333333€?
1xDez geteilt durch drei =201,733333333?

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2025, 14:13:55bei den nicht vorhandenen Angaben zu den Löhnen und was alles für das Leben gebraucht wird mache ich sicher keine Angaben dazu denn dafür will ich nicht verantwortlich sein.
Nichtmal ich weiß es ! mein Bruder sagt jedesmal was anderes. 'ICh habe ihm gesagt Hey was soll das!er versteht das nicht weil er zurückgeblieben ist.


Ich bin hier kurz davor alles hin schmeißen! soll mein Neffe+Bruder zum Teufel gehen,will nicht wegen dem hier mit dir in streit geraten!
meine Hände tut mir schon weh sie sind gerade etwas steif,deswegen meinte ich dich ob du das Darlehnsvertrag erstellen kannst. Ich weiß du hast selber viel Arbeit ;( Ich Habe gerade wieder starke Kopfschmerzen.

Sheherazade

Zitat von: Dragon am 19. Dezember 2025, 14:28:57Also trage ich im Darlehnsvertrags
1x für Nov geteilt durch drei  =224,033333333€?
1xDez geteilt durch drei =201,733333333?

Wenn er diese Beträge nachweislich auch bekommen hat oder wird - Ja. Handelt es sich hierbei um die Stundung des Mietanteils? Ein Darlehensvertrag würde auch noch das Taschengeld bzw. Geld für den Lebensunterhalt umfassen. Wobei man durchaus auf volle Euro auf- oder abrunden darf.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"