WBA Ablehnung zu viel Vermögen

Begonnen von Mara187, 24. November 2025, 13:10:01

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Mara187

Danke Ottokar, dass klingt erstmal gut.

Ich habe mir mal den Spass erlaubt und bei der Allianz angerufen und wollte einen Verwertungsausschluss beantragen, man meinte, dass gibt es seit 01.01.2023 nicht mehr und ich sagte, ich weiß. Die Allianz hat mir dann ein vorgefertigtes Schreiben, wo das drin steht für das Amt geschickt und auch, dass es sich bei den Versicherungen um "Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht." handelt.

Ich habe jetzt ein Schreiben an die SB gesendet und auch eine Beschwerde an den/die Teamleitung geschickt, mal schauen was passiert. Widerspruch Bescheid folgt. Auch die anderen Tipps mit Beleihen usw.

Die Versicherung mit dem kleinsten Wert hat 28,4% Verlust, die mit dem größten Wert 34,29% und bei der UV wären es 42,05%, was keine Rolle spielt, also weit über den 26,9%.

Ich berichte falls sich was getan hat.

Ottokar

Zitat von: Mara187 am 02. Dezember 2025, 15:55:40"Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht."
Dann sollte hier der Altersvorsorgeschutz des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II greifen, womit das restliche Vermögen unter 15.000€ liegt und nicht mehr relevant ist.

Zitat von: Mara187 am 02. Dezember 2025, 15:55:40Die Versicherung mit dem kleinsten Wert hat 28,4% Verlust, die mit dem größten Wert 34,29% und bei der UV wären es 42,05%, was keine Rolle spielt, also weit über den 26,9%.
In dem Fall gilt für jede der 3 Versicherungen eine besondere Härte wegen offensichtlich unwirtschaftlicher Verwertung, d.h. alle 3 Versicherungen dürfen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB II nicht als Vermögen berücksichtigt werden, da sie als unverwertbar gelten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mara187

Zu dem Widerspruch ist jetzt folgendes Jobcenterschreiben eingegangen und ich bitte Ottokar um Hilfe.

Bei den Forderungen 1. und 2. muss ich diesen Antrag für den Abschluss der Versicherung und die komplette Versicherungspolice einreichen?

Zu der Forderung Punkt 3. wer muss dieses Schreiben "Eidesstattliche Versicherung" schreiben, die Versicherung oder ich und wenn ich, was muss da drin stehen? oder muss ich dieses Schreiben nicht schreiben?

Danke schon mal

Das Schreiben der Versicherung (wo drin steht, dass es sich um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht handelt) hatte ich beim Widerspruch mit zugefügt, anscheinend nicht ausreichend.

Ottokar

Die Forderung des Versicherungsantrages ist Blödsinn, der beweist gar nichts und muss auch nicht zwingend die Versicherungsbedingungen des auf diesen Antrag hin zustande gekommenen Versicherungsvertrages (Versicherungspolice) beinhalten. Die brauchen deshalb die Versicherungspolice.
Die Eidesstattliche Versicherung musst natürlich du abgeben.
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Mara187

Danke

Kann ich diese Eidesstattliche Versicherung so schreiben?
Ich, Name Nachname, versichere, dass die abgeschlossene Versicherung AL-xxxxxxxx für meine Rente gedacht war. Der Abschluss dieser Versicherungen war 1999 & 2004, frühester möglicher Auszahlungszeitraum ist 01.09.2039 und 30.09.2039.

Ottokar

Da muss schon "Ich ... versichere an Eides statt" stehen und als Schlusssatz:
"Die Rechtsfolgen einer falschen uneidlichen Aussage sind mir bekannt."
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