WBA Ablehnung zu viel Vermögen

Begonnen von Mara187, 24. November 2025, 13:10:01

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Mara187

Danke Ottokar, dass klingt erstmal gut.

Ich habe mir mal den Spass erlaubt und bei der Allianz angerufen und wollte einen Verwertungsausschluss beantragen, man meinte, dass gibt es seit 01.01.2023 nicht mehr und ich sagte, ich weiß. Die Allianz hat mir dann ein vorgefertigtes Schreiben, wo das drin steht für das Amt geschickt und auch, dass es sich bei den Versicherungen um "Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht." handelt.

Ich habe jetzt ein Schreiben an die SB gesendet und auch eine Beschwerde an den/die Teamleitung geschickt, mal schauen was passiert. Widerspruch Bescheid folgt. Auch die anderen Tipps mit Beleihen usw.

Die Versicherung mit dem kleinsten Wert hat 28,4% Verlust, die mit dem größten Wert 34,29% und bei der UV wären es 42,05%, was keine Rolle spielt, also weit über den 26,9%.

Ich berichte falls sich was getan hat.

Ottokar

Zitat von: Mara187 am 02. Dezember 2025, 15:55:40"Es handelt sich bei dieser Versicherung um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht."
Dann sollte hier der Altersvorsorgeschutz des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II greifen, womit das restliche Vermögen unter 15.000€ liegt und nicht mehr relevant ist.

Zitat von: Mara187 am 02. Dezember 2025, 15:55:40Die Versicherung mit dem kleinsten Wert hat 28,4% Verlust, die mit dem größten Wert 34,29% und bei der UV wären es 42,05%, was keine Rolle spielt, also weit über den 26,9%.
In dem Fall gilt für jede der 3 Versicherungen eine besondere Härte wegen offensichtlich unwirtschaftlicher Verwertung, d.h. alle 3 Versicherungen dürfen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB II nicht als Vermögen berücksichtigt werden, da sie als unverwertbar gelten.
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Mara187

Zu dem Widerspruch ist jetzt folgendes Jobcenterschreiben eingegangen und ich bitte Ottokar um Hilfe.

Bei den Forderungen 1. und 2. muss ich diesen Antrag für den Abschluss der Versicherung und die komplette Versicherungspolice einreichen?

Zu der Forderung Punkt 3. wer muss dieses Schreiben "Eidesstattliche Versicherung" schreiben, die Versicherung oder ich und wenn ich, was muss da drin stehen? oder muss ich dieses Schreiben nicht schreiben?

Danke schon mal

Das Schreiben der Versicherung (wo drin steht, dass es sich um eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht handelt) hatte ich beim Widerspruch mit zugefügt, anscheinend nicht ausreichend.

Ottokar

Die Forderung des Versicherungsantrages ist Blödsinn, der beweist gar nichts und muss auch nicht zwingend die Versicherungsbedingungen des auf diesen Antrag hin zustande gekommenen Versicherungsvertrages (Versicherungspolice) beinhalten. Die brauchen deshalb die Versicherungspolice.
Die Eidesstattliche Versicherung musst natürlich du abgeben.
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Mara187

Danke

Kann ich diese Eidesstattliche Versicherung so schreiben?
Ich, Name Nachname, versichere, dass die abgeschlossene Versicherung AL-xxxxxxxx für meine Rente gedacht war. Der Abschluss dieser Versicherungen war 1999 & 2004, frühester möglicher Auszahlungszeitraum ist 01.09.2039 und 30.09.2039.

Ottokar

Da muss schon "Ich ... versichere an Eides statt" stehen und als Schlusssatz:
"Die Rechtsfolgen einer falschen uneidlichen Aussage sind mir bekannt."
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Mara187

#21
1. 08.12.2025 Widerspruch Ablehnungsbescheid geschrieben
2. Im Dezember 2025 Policendarlehen beantragt (Mindestsumme 1000,00€) u im Dezember erhalten und so ausgegeben, dass ich unter den 15000,00€ war.
3. Am 01.01.2026 Neuantrag Bürgergeld gestellt, der bis heute nicht bearbeitet wurde.
4. Widerspruchstelle wollte beide Policenverträge und Eidesstattliche Versicherung, beides nicht abgegeben, dafür aber weitere 26 Seiten Widerspruch u.a Urteil S 11 AS 160/23, Härtefallregelung, Fachliche Weisungen der BA, die Allianzschreiben wo drauf stand mit Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (diese hatte ich schon im Anhörungsschreiben abgegeben) usw.

Heute kam der Widerspruchsbescheid mit einem Sieg für mich. Sie bezieht sich auf das Allianzschreiben mit Rentenversicherung als Kapitalwahlrecht, diese wird nicht als Vermögen angerechnet. Ein gesonderter Leistungsbescheid soll folgen.

Danke Ottokar für die Hilfe.

Ich werde dann noch einen Antrag auf Übernahme meiner entstandenen Kosten stellen.

Kann man Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde wegen der SB schreiben oder ans Kundenreaktionsmanagment sich wenden? Was ist sinnvoll oder sinnlos?

Fettnäpfchen

Mara187

 :sehrgut:

Danke für die Rückmeldung!

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Zitat von: Mara187 am 10. Februar 2026, 17:10:11Heute kam der Widerspruchsbescheid mit einem Sieg für mich.
:sehrgut:


Zitat von: Mara187 am 10. Februar 2026, 17:10:11Kann man Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde wegen der SB schreiben oder ans Kundenreaktionsmanagment sich wenden? Was ist sinnvoll oder sinnlos?
Sinnlos.
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