Bedarfsgemeinschaft?

Begonnen von Gino, 22. März 2026, 16:32:53

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Gino

Hi zusammen,

Ich befinde mich grad aktuell am Anfang von meinen Anträgen.

hier die Situation.

Ich habe kürzlich meine Weiterbildung fertig abgeschlossen und muss Bürgergeld(whatever) anmelden, als Überbrückung bis ich eine Arbeit habe. Da ich frisch getrennt bin, werde ich für die 1-2 Monate bei meiner Mutter wohnen. Mache meinen Meister in Teilzeit.

Ich habe von Ihr ein Zimmer gemietet. Komplettpreis inkl. Heizungskosten 250€. Ich habe also nichts mit dem rest der Wohnung zu tun. Esse draussen etc.....

Meine Nichte wohnt ebenfalls bei meiner Mutter(Rentnerin 1100€) und arbeitet nebenbei für knapp 800€.

Habe ich einen Anspruch auf Bürgergeld!? Wird deren Einkommen zu meinem gezählt und angerechnet?  Ist es eine Bedarfsgemeinschaft!? Muss ich es als Bedarfsgemeinschaft deklarieren?

Ich habe das eine Zimmer gemietet. Alles ist ja eigentlich nicht mein Bier oder?

Würde mich freuen, wenn jemand mich aufklären könnte.

Besten dank!


Rotti

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 16:32:53Ich habe von Ihr ein Zimmer gemietet. Komplettpreis inkl. Heizungskosten 250€. Ich habe also nichts mit dem rest der Wohnung zu tun. Esse draussen etc.....
wenn du über 25 Jahre bist zählt nur der Untermietvertrag und deine Überweisung von deinen Konto bzw.Quittung der Zahlungen.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sheherazade

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 16:32:53Habe ich einen Anspruch auf Bürgergeld!? Wird deren Einkommen zu meinem gezählt und angerechnet?  Ist es eine Bedarfsgemeinschaft!? Muss ich es als Bedarfsgemeinschaft deklarieren?

Davon ausgehend, dass du über 25 Jahre alt bist, keinen Anspruch auf ALGI hast und die Meisterschule abgeschlossen ist: 1. Ja, 2. Nein, 3. Nein, 4. Nein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gino

Super danke! Ich muss echt nur 1 Monat max 2 Monate überbrücken. Danach gehts weiter im Leben.

Vielen lieben Dank euch  :ok:

Ginsu

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 16:32:53Habe ich einen Anspruch auf Bürgergeld!?
Vermutlich ja. Einfach Antrag stellen.

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 16:32:53Wird deren Einkommen zu meinem gezählt und angerechnet? 
Nein, denn ihr bildet eine HG und keine BG.
Zumindest wenn du Ü25 bist.

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 16:32:53Ist es eine Bedarfsgemeinschaft!?
Nein ihr bildet eine HG (Haushaltsgemeinschaft).
Zwar gibt es auch da eine Unterhaltsvermutung (§ 9 SGB II) doch dem kann man mit einem einfachen 2zeiler widersprechen.

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 16:32:53Muss ich es als Bedarfsgemeinschaft deklarieren?
Nein, siehe oben.

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 16:32:53Ich habe das eine Zimmer gemietet.
Antrag auf KdU nicht vergessen  :zwinker:
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Fettnäpfchen

Ginsu

Zitat von: Ginsu am 25. März 2026, 00:07:18Nein, denn ihr bildet eine HG und keine BG.
Zumindest wenn du Ü25 bist.
Genau andersrum, ab 25 ist man keine HG mehr.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

turbulent

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 16:32:53Ich habe von Ihr ein Zimmer gemietet. Komplettpreis inkl. Heizungskosten 250€. Ich habe also nichts mit dem rest der Wohnung zu tun. Esse draussen etc.....
Bevor Du das so angibst: Überleg mal, wie glaubwürdig es ist, dass Du außerhalb auf Klo gehst und Dir die Zähne putzt.

Zitat von: Gino am 22. März 2026, 19:35:53Ich muss echt nur 1 Monat max 2 Monate überbrücken. Danach gehts weiter im Leben.
Ich drücke Dir die Daumen. Auch wenn bestimmt einige der Langzeit-LB so angefangen haben.

Ginsu

Zitat von: Fettnäpfchen am 25. März 2026, 12:07:24Genau andersrum, ab 25 ist man keine HG mehr.
MfG FN
Nope, bis 25 gehört man der elterlichen BG an, ab 25 bildet man eine eigene BG die mit der elterlichen BG eine HG darstellt.
Es gibt natürlich (wie fast immer ) ausnahmen die hier aber nicht zutreffen.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Fettnäpfchen

Ginsu

Zitat von: Ginsu am 25. März 2026, 20:55:15Nope, bis 25 gehört man der elterlichen BG an, ab 25 bildet man eine eigene BG die mit der elterlichen BG eine HG darstellt.
Dann mach dich doch schlau wenn du mir das nicht glaubst anstatt hier Tatsachen zu verdrehen.

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen
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Ginsu

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. März 2026, 13:11:02Dann mach dich doch schlau wenn du mir das nicht glaubst anstatt hier Tatsachen zu verdrehen.

Unterhaltsvermutung bei Angehörigen

Lies nach in § 7 Abs 3 Nr 4 SGB II.

(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

1.    .....

2.    .....

3.    .....
   
4.    die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, .....

Also U25 gehören Kinder zur elterlichen BG, Ü25 gehören sie nicht mehr zur elterlichen BG.

Das es eine Unterhaltsvermutung ( § 9 SGB II ) gibt, hatte ich bereits gesagt.
Auch das man dieser mit einem 2zeiler widersprechen kann.
Hier geht es aber um die Frage BG, oder nicht BG. Das hat mit der Unterhaltsvermutung nach § 9 nichts zu tun.
Können wir wieder bittte zum Thema zurück kehren?

Peace?  :flag:
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

Fettnäpfchen

Ginsu

Zitat von: Ginsu am 26. März 2026, 16:32:06Peace? 
aber gerne doch ändert aber nichts das du BG und HG durcheinander bringst.

Ich versuch es mal mit deinem letzten Text:
Zitat von: Ginsu am 26. März 2026, 16:32:06Also U25 gehören Kinder zur elterlichen BG,
das nennt sich dann aber HG
Zitat von: Ginsu am 26. März 2026, 16:32:06Ü25 gehören sie nicht mehr zur elterlichen BG.
Ü25 gehören sie nicht mehr zur elterlichen HG...sondern bilden eine eigene BG

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

@Fettnäpfchen: Ich gehe nur ungerne dazwischen, aber U25-Kinder gehören zur BG bei gewissen Voraussetzungen, das ist dann keine HG, sondern einfach nur eine Bedarfsgemeinschaft.
ZitatZur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.
Quelle

Ü25-Kinder sind eine eigene BG und leben in HG mit den Eltern. Und damit wäre auch die Frage des TE beanwortet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Besteht tatsächlich ein Anspruch auf Bürgergeld wegen dem Meister den er gerade in Teilzeit macht?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Quinky

Sheherazadeh,
Ü25-Kinder bilden KEINE HG mit ihren Eltern. Dafür müssen Bedingungen vorliegen. Es MUSS gemeinsam gewirtschaftet werden. Sollte das nicht vorliegen, bilden Eltern und Ü25-Kinder eine WG (Wohngemeinschaft). Die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGBII MUSS das Jobcenter NACHWEISEN!! Eine einfache Behauptung des Jobcenters reicht NICHT aus. Die gemeinsame Wirtschaftsgemeinschaft MUSS das Jobcenter nachweisen.
Lediglich eine gemeinsame Küche und Bad ist KEINE HG.
Ohnehin:
Bei den Bedingungen der Rentnerin und der Nichte sind die Einkommen beider zu gering, um eine Unterstützung nach § 9 Abs. 5 SGBII zu konstruieren!

Also Gino:
Antrag auf AGLII/Bürgergeld stellen
Kleiner Hinweis: wie hoch sind die gesamten Wohnkosten? Entsprechen die 250€ in etwa einem Drittel. Im Normalfalle geht das Jobcenter vom Kopfteil-Prinzip bei den Wohnkosten aus.

Ernie

Sheherazade

Meine Güte, das Thema HG habe ich nicht aufgebracht, das ist hier im Thread auch völlig überflüssig. Die Mutter und auch die Nichte scheinen nicht im Bürgergeldbezug zu sein und es existiert offenbar ein regulärer (Unter-)Mietvertrag für ein Zimmer. Da braucht das Jobcenter nichts zu dritteln.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"