Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus

Begonnen von Rentnerin, 03. Juni 2026, 18:29:11

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Joschua

Zitat von: mystik-1 am 05. Juni 2026, 23:42:10es war tatsächlich der halbe Außendienst

Gibt einen "halben" und einen "ganzen" Aussendienst? Der Fall erreicht für mich eine ungeahnte Komplexität.




mystik-1

Sie sollten nach mehreren Seiten hier im Thread wissen, dass der Außendienst zu Zweit erfolgt.

Joschua

#77
Zitat von: mystik-1 am 06. Juni 2026, 00:28:31Sie sollten nach mehreren Seiten hier im Thread wissen, dass der Außendienst zu Zweit erfolgt.

Aha - also müssen die zu zweit kommen. Ganz sicher? Kann das nirgends lesen.  Da (2.1.2 / 2)  Durchführung,  da steht "sollte"
"Nur meist kommen die zu zweit... " ist wahrscheinlich mehr zum Selbstschutz!

Na warten wir mal das vieleicht kommende Schreiben vom JC Aussendienst ab...
Und wenn die wirklich unangekündigt kommen gabs das bestimmt einen driftigen Grund. Das steht dann bestimmt da drin. Vieleicht erfahren wir das noch...

Natürlich kann man jetzt in diesem Fall Anzeigen, Klagen usw. - wenn zum Ziel oder Befriedigung führt... bitteschön...

Eichhörnchen

Im Falle einer tatsächlichen Sanktion, müsste @Rentnerin erst vorher noch eine sog. Anhörung bekommen, wo sie sich dazu dann äußern kann/muss.
Und da kann sie dann schildern, wie sie diesen Besuch da erlebt hat.
Und so WIE sie den erlebt hat, wird es schwierich eine Sanktion dann trotzdem durch zu setzen - aus meiner Sicht.
Sie könnte da z. B. rein schreiben ,,Ich war schon nahe dran den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Die Frau hätte auch irgendeine Trickbetrügerin sein können. Ich habe sie noch nie gesehen, Sie hat sich nicht ausgewiesen (nicht mal ihren Namen genannt !?), und kam untypischerweise allein... Auch deshalb habe ich sie dann meines Hauses verwiesen..."

Normalerweise müsste das Jobcenter jetzt einen (neuen) Termin mit @Rentnerin ausmachen !
Die Ansage von @Rentnerin ,,Ohne Beistand spreche ich nicht mit dem Jobcenter" MUSS meines Erachtens nach das Jobcenter akzeptieren. Es ist im Grunde genommen ein selbiger Fall wie, als wenn sie sich vor einem Termin (!) krankgemeldet hat, und einen neuen Termin braucht. Das steht ja auch so in jedem Einladungsschreiben mit drin (,,sollten Sie den Termin nicht war nehmen können, teilen Sie dies uns umgehend mit.. usw.")

Außerdem könnte/sollte sie dann eine Beschwerde bei der BA einreichen: https://web.arbeitsagentur.de/portal/kontakt/de/anregungen-und-kritik/lokales-jobcenter?scope=form
Ich könnte mir vorstellen, gerade bei solchen unkorrekten Interaktionen von deren Mitarbeitern in den Privatsphären ihrer "Kunden" werden die da durchaus hellhörig !?!
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Rentnerin

Ich habe dem JC geschrieben, einleitend mit dem Überfall der angeblichen Mitarbeiterin, und muss jetzt mal abwarten, wie die reagieren. Wenn es was zu berichten gibt, melde ich mich wieder.

oldtom


Frechdachs

Ich würde bei so was ganz einfach online einen Strafantrag stellen. Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft schon eine Akte über die Person. Wenn gegen einen Jobcentermitarbeiter öfters Strafanträge wegen Hausfriedensbruch eingereicht werden, wird die Staatsanwaltschaft sich das genauer ansehen.

Du bist in deinem Wohnbereich berechtigt, Aufzeichnungen anzufertigen. Straftaten kannst du auch außerhalb deiner vier Wände mit dem Smartphone aufzeichnen.

Joschua

Vileicht hatte die JC Mitarbeiterin eine Bodycam. Die sind ja nicht blöd!
Der TO wird schon selbst überlegen wie es war und was sie tut bzw. schon getan hat!

Rentnerin

Hi Leute,
ich komme leider nicht um den Hausbesuch herum, weil es angeblich Indizien gibt, dass ich in einer "Beadarfsgemeinschaft" lebe. Tatsache ist, dass dem nicht so ist, aber mein WBA wurde nach wie vor nicht bearbeitet und wurde jetzt auch vom Hausbesuch abhängig gemacht, incl. der Ankündigung, dass ich - wenn überhaupt - auch nur für 6 Monate eine Bewilligung bekomme. Dann wird wieder geprüft.
Grüße von der Rentnerin

Sheherazade

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43ich komme leider nicht um den Hausbesuch herum, weil es angeblich Indizien gibt, dass ich in einer "Beadarfsgemeinschaft" lebe.

Hast du es denn zu keinem Zeitpunkt geschafft, dem Jobcenter glaubhaft und nachweisbar zu belegen, dass ihr (dein WG-Partner und du) strikt getrennt wirtschaftet und keine finanzielle Verantwortung füreinander übernehmt?
Normalerweise braucht es dafür keine halbjährlichen Hausbesuche, sondern nur die Nachweise über eine strikte Trennung der Finanzen, keine gegenseitigen Vollmachten, wirtschaftliche Unabhängigkeit (Kostenteilung von Miete, Strom, Lebensmittel) und getrennter Haushaltsführung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dwight Manfredi

Es ist normalerweise nicht schwer Nachweise zu liefern das keine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dazu sollte man.
1. Untermietvertrag oder Mietvertrag: Hier muss genau festgelegt sein, welche Zimmer Sie exklusiv nutzen (z. B. "Zimmer Nr. 1 mit 18 qm") und welche Räume geteilt werden.
2. Skizze der Wohnung: Ein einfacher Grundriss, auf dem die Aufteilung der Zimmer und die jeweilige Nutzung farblich markiert sind.
3. Ein gemeinsames Schlafzimmer ist das stärkste Indiz für eine Partnerschaft und macht die Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft in der Praxis fast unmöglich.

Räumliche Aufteilung in einer Wohngemeinschaft
Eigene Räume: Jede Person muss mindestens einen privaten Wohn-/Schlafraum zur alleinigen Nutzung haben.
Gemeinschaftsräume: Küche, Bad, Flur und ggf. ein Balkon dürfen gemeinschaftlich genutzt werden.
Möblierung: Ihr privates Zimmer sollte auch als solches erkennbar sein (z. B. durch ein eigenes Bett und eigene Schränke).

Kopfbahnhof

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43ich komme leider nicht um den Hausbesuch herum, weil es angeblich Indizien gibt, dass ich in einer "Beadarfsgemeinschaft" lebe.

Wenn dem so ist, weißt du jetzt, wie das damit abläuft.



Zitat von: Rentnerin am 03. Juni 2026, 18:29:11weswegen ich im Juni kein Geld bekommen habe

Dann würde ich zum SG gehen.

Allein die Vermutung einer BG berechtigt das JC noch lange nicht dazu, den Antrag liegen zu lassen.
Bis die irgendwann mal den "Hausbesuch" gemacht haben.

Eine Begrenzung auf 6 Monate dürfte es auch nicht geben, wenn bewiesen ist, es gibt keine BG.

Rentnerin

Zitat von: Sheherazade am 19. Juni 2026, 14:14:44
Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 13:58:43ich komme leider nicht um den Hausbesuch herum, weil es angeblich Indizien gibt, dass ich in einer "Beadarfsgemeinschaft" lebe.

Hast du es denn zu keinem Zeitpunkt geschafft, dem Jobcenter glaubhaft und nachweisbar zu belegen, dass ihr (dein WG-Partner und du) strikt getrennt wirtschaftet und keine finanzielle Verantwortung füreinander übernehmt?
Normalerweise braucht es dafür keine halbjährlichen Hausbesuche, sondern nur die Nachweise über eine strikte Trennung der Finanzen, keine gegenseitigen Vollmachten, wirtschaftliche Unabhängigkeit (Kostenteilung von Miete, Strom, Lebensmittel) und getrennter Haushaltsführung.

Doch, natürlich liegt alles seit Jahren vor. Es ist alles transparent und nachvollziehbar. Ich bin Untermieterin, mein Mitbewohner Hauptmieter, Miete, Nebenkosten läuft alles über Daueraufträge, einmalige Zahlungen wie Schornsteinfeger zahle ich grundsätzlich per Überweisung. Es gibt keine Kontovollmachten und jeder zahlt seinen eigenen Kram, von wenigen Ausnahmen, wie Reinigungsmitteln und Klopapier abgesehen.


Zitat von: Dwight Manfredi am 19. Juni 2026, 16:11:23Es ist normalerweise nicht schwer Nachweise zu liefern das keine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dazu sollte man.
1. Untermietvertrag oder Mietvertrag: Hier muss genau festgelegt sein, welche Zimmer Sie exklusiv nutzen (z. B. "Zimmer Nr. 1 mit 18 qm") und welche Räume geteilt werden.
2. Skizze der Wohnung: Ein einfacher Grundriss, auf dem die Aufteilung der Zimmer und die jeweilige Nutzung farblich markiert sind.
3. Ein gemeinsames Schlafzimmer ist das stärkste Indiz für eine Partnerschaft und macht die Widerlegung einer Bedarfsgemeinschaft in der Praxis fast unmöglich.

Räumliche Aufteilung in einer Wohngemeinschaft
Eigene Räume: Jede Person muss mindestens einen privaten Wohn-/Schlafraum zur alleinigen Nutzung haben.
Gemeinschaftsräume: Küche, Bad, Flur und ggf. ein Balkon dürfen gemeinschaftlich genutzt werden.
Möblierung: Ihr privates Zimmer sollte auch als solches erkennbar sein (z. B. durch ein eigenes Bett und eigene Schränke).

Scheint eben doch schwer zu sein, denn...

1. Untermietvertrag liegt schon seit Jahren vor
2. Skizze der Wohnung liegt ebenfalls vor, mit exakten Maßen der Wohnung bzw. des Hauses und Belegung der Räume
3. Wir sind kein Paar und haben natürlich jeder ein eigenes Zimmer incl. Bett, persönlichem Kram, eigenen Kleiderschränken.

Ich bzw. wir haben auch schon mal eidesstattliche Erklärungen abgegeben, wollte ich jetzt wieder machen, aber das interessiert sie nicht. Somit musste ich jetzt dem Besuch zustimmen, damit überhaupt mein Antrag bearbeitet wird.

Das lief übrigens alles telefonisch, über eine Sozialberatung, weil die Sachbearbeiterin seit 6 Wochen nichts mehr schriftlich macht. Somit habe ich auch nichts in der Hand...


Sheherazade

Zitat von: Rentnerin am 19. Juni 2026, 18:50:08Ich bin Untermieterin, mein Mitbwohner Hauptmieter

Und du hast einen Untermietvertrag?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rentnerin