Jobcenter verschafft sich eigenmächtig Zutritt ins Haus

Begonnen von Rentnerin, 03. Juni 2026, 18:29:11

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Rentnerin

Hallo Fettnäpfchen,

vielen Dank. Habe gerade rein geschaut und habe gleich eine Frage: Ich bekomme Rente und bin daher nicht völlig mittellos. Kann ich trotzdem den Eilantrag stellen oder macht das nur Sinn, wenn man absolut mittellos ist? Danke noch mal. LG

Fettnäpfchen

Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 13:16:08Ich bekomme Rente und bin daher nicht völlig mittellos. Kann ich trotzdem den Eilantrag stellen oder macht das nur Sinn, wenn man absolut mittellos ist?
Das kann ich dir nicht sicher sagen.
Fakt ist dass JC muss leisten und verweigert es aus fadenscheinigen Gründen und das muss man sich nicht gefallen lassen. Ich würde auf jeden Fall klagen bzw. hätte es schon.

Mehr als den EA abzulehnen kann nicht passieren aber normal sollte es nicht nur bearbeitet sondern auch geklärt werden und oft ruft das SG beim JC an und dann geht alles plötzlich sehr schnell.

Ah ja vllt. wäre es sinnvoll wenn du das Schreiben hier einstellst (anonymisiert natürlich) bevor du es dem SG schickst.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49der Außendienst hat mich versetzt, habe fast eine Stunde mit dem Beistand gewartet.
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49Kurz darauf stand der Außendienst vor der Türe und wollte rein. Habe ich abgelehnt

Ganz ehrlich? So langsam wird das hier recht unglaubwürdig.

Mein Weg wäre hier schon lange zum Sozialgericht gegangen.
Auch mit der Rente dürfte hier eine Unterdeckung vorliegen, welche man nicht hinnehmen muss.

Rentnerin

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. Juni 2026, 16:46:20
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49der Außendienst hat mich versetzt, habe fast eine Stunde mit dem Beistand gewartet.
Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 12:08:49Kurz darauf stand der Außendienst vor der Türe und wollte rein. Habe ich abgelehnt

Ganz ehrlich? So langsam wird das hier recht unglaubwürdig.

Mein Weg wäre hier schon lange zum Sozialgericht gegangen.
Auch mit der Rente dürfte hier eine Unterdeckung vorliegen, welche man nicht hinnehmen muss.

So ist es und das möchte ich auch gar nicht, deswegen habe ich ja immer wieder ans JC geschrieben, bzw. die Sozialberatung dort anrufen lassen. Und darauf vertraut, dass es läuft. Was, wie sich jetzt zeigte, naiv von mir war. Aber das für mich zuständige SG ist 50 km enfernt, da geht man nicht eben mal vorbei, jedenfalls nicht, wenn man wie ich chronisch krank und wenig belastbar ist.

Kopfbahnhof

Zitat von: Rentnerin am 29. Juni 2026, 17:30:37Aber das für mich zuständige SG ist 50 km enfernt, da geht man nicht eben mal vorbei
Nich so meins, aber das hier habe ich auf die Kürze gefunden.
Muss eben noch angepasst werden.

Aber die Entfernung zu einem Sozialgericht ist kein Hindernis.
Hier ist es 90 km weg. Aktuell läuft bei mir auch eine Klage, aber vom Anwalt dort eingereicht.

Ist ein weiterer Weg, falls für dich möglich.

Vorlage für das Sozialgericht
Dein Name

Deine Straße / Hausnummer

Deine PLZ / Ort

Deine Telefonnummer (wichtig für schnelle Rückfragen des Gerichts!)

An das

Sozialgericht [Name des Gerichts, z. B. Musterstadt]

[Straße und Hausnummer des Gerichts]

[PLZ und Ort des Gerichts]

[Aktuelles Datum, z. B. 29. Juni 2026]

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 86b Abs. 2 SGG
des/der [Dein Vorname und Nachname]

– Antragsteller/in –

gegen das

Jobcenter [Name deines Jobcenters, z. B. Berlin-Mitte]

[Adresse des Jobcenters]

BG-Nummer: [Deine Bedarfsgemeinschaftsnummer / Kundennummer]

– Antragsgegner –

Hiermit beantrage ich, das Jobcenter im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, mir vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Bürgergeld) auf Basis meines Weiterbewilligungsantrags zu gewähren.

Begründung:

Ich stehe im laufenden Leistungsbezug beim Antragsgegner. Am [Datum, an dem du den WBA abgegeben hast] habe ich nachweislich einen vollständigen Weiterbewilligungsantrag (WBA) für den kommenden Bewilligungszeitraum ab dem [Datum des ersten Tages ohne Geld, z. B. 01.07.2026] eingereicht.

Bis zum heutigen Tag liegt mir kein Bescheid vor, und es wurden für den genannten Zeitraum keine Leistungen ausgezahlt.

Es liegt eine akute Eilbedürftigkeit (Anordnungsgrund) vor: Ohne die Bewilligung der Leistungen bin ich ab dem [z. B. 01.07.2026] völlig mittellos. Ich kann weder meine Miete zahlen (es drohen Mietschulden und Wohnungsverlust) noch meinen notwendigen Lebensunterhalt (Lebensmittel, Krankenversicherung etc.) bestreiten. Ein Abwarten des regulären Hauptsacheverfahrens ist mir nicht zuzumuten.

Mit freundlichen Grüßen,

(Hier deine handschriftliche Unterschrift)

Welche Anlagen musst du mitschicken?
Pack am besten jeweils eine Kopie (oder ein Foto/Scan beim Online-Fax) von folgenden Dokumenten dazu:

Kopie des WBA: Den Antrag, den du eingereicht hast.

Nachweis über die Abgabe: (Z. B. der Sendebericht vom Fax, der Beleg vom Einschreiben, die automatisierte Eingangsbestätigung aus dem Online-Portal ,,jobcenter.digital" oder der gestempelte Abgabestempel, falls du ihn persönlich eingeworfen hast).

Kopie des letzten (auslaufenden) Bewilligungsbescheids: Damit das Gericht sieht, dass du vorher berechtigt warst.

Aktueller Kontoauszug: Ein Auszug der letzten Tage, der dem Richter schwarz auf weiß zeigt: ,,Hier ist kein Geld mehr drauf und vom Jobcenter kam nichts."

Wie geht es danach weiter?
Sobald das Fax oder der Brief beim Sozialgericht eingeht, bekommt dein Fall ein Aktenzeichen. Der Richter wird dem Jobcenter in der Regel eine sehr kurze Frist (oft nur wenige Tage) setzen, um zu erklären, warum der Antrag nicht bearbeitet wurde. Meistens lenkt das Jobcenter dann sofort ein und zahlt das Geld aus, um ein Urteil zu verhindern.

oldtom

Bei einem Antrag auf einstweilige anordnung  gibt's ja kaum eine Mündliche verhandlung .... egal wie weit das weg ist...